bger Das Bundesgericht hat einem mit 60 Jahren Entlassenen eine Rente zugesprochen. Das Urteil könnte negative Folgen haben für Jobsuchende über 55, befürchtet die Pensionskasse des Kantons, wie der Tages-Anzeiger schreibt.

Im konkreten Fall bedeutet das Urteil, dass der Arbeitgeber (Techn. Fachschule Winterthur) via BVK dem Entlassenen einen niedrigen sechsstelligen Betrag zahlen muss (nicht etwa die Pensionskasse, wie man meinen könnte). Erich Meier, der Rektor der Fachschule, der zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bei der STFW war, bestätigt die Grössenordnung; die Rückstellung sei gemacht. Und er gibt zu bedenken: «Dieses Gerichtsurteil macht es mir leider unmöglich, in Zukunft erfahrene Berufsleute in diesem Alter einzustellen.»

Urteil BGer