bs-2 Die Basler Personalverbände wenden sich entschieden gegen eine Beteiligung der Angestellten an der Sanierung der städtischen Pensionskasse. Die Sanierung der Pensionskasse und somit die Finanzierung der Unterdeckung – sie liegt bei 85 Prozent – sei Aufgabe des Kantons als Arbeitgeber, erklärten sie laut Basler Zeitung an einer Medienorientierung.

Weiter wurde gesagt. die Kasse sei «magersüchtig aus der Staatsgarantie entlassen» und gleichzeitig auf eine hohen Sollrendite von 4,6 Prozent getrimmt worden. Diese Risikofähigkeit sei ohne Wertschwankungsreserve aber nicht gegeben. Die Wertschwankungsreserve stehe einer Kasse bei Unterdeckung zu. Vor einer paritätischen Sanierung müsse nun der Staat als Arbeitgeber diese Reserve in die Kasse fliessen lassen.

Nach Schätzungen der AGSt bräuchte die Kasse derzeit eine Wertschwankungsreserve, die höher ist als die Deckungslücke. Also, so der Schluss der Personalverbände, liegt die Finanzierung der Deckungslücke «voll und ganz» aufseiten des Arbeitgebers. Vorher lasse man nicht mit sich über eine paritätische Finanzierung des allfälligen Restbetrags reden. Zur Durchsetzung seiner Interessen «schliesst die AGSt ein Rechtsverfahren nicht aus».

Basler Zeitung