parlament In einer von Rudolf Rechsteiner (SP, BS) eingereichten Motion heisst es: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, damit Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen, einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten können. Nicht unter eine Zuschussberechtigung fallen Teilliquidationen infolge Auflösung eines Anschlussvertrages (Wechsel der Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftungen).

Begründung: Durch die Verschärfung der Rezession kommt es in manchen Betrieben zu Massenentlassungen. Schon ab 10% der Belegschaft kann das Unternehmen eine Teilliquidation geltend machen und Unterdeckungen in der Pensionskasse an die Entlassenen weitergeben. Die Betroffenen sind doppelt bestraft, denn sie verlieren ihre Stelle und müssen zum Teil hohe Rentenverluste in der Vorsorge in Kauf nehmen, die die verbleibenden Versicherten u.U. nicht leisten müssen. Es ist eine Lösung zu suchen, die Härtefälle verhindert.

Die Motion greift einen Vorschlag auf, der von Martin Wechsler in einem Artikel in der Januar-Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge entwickelt wurde.

Motion