NAPF erneuert seine Corporate Governance Richtlinien
At the British Association of Pension Funds’ (NAPF) Annual Corporate Governance Seminar, the organisation launched its updated Corporate Governance Policy and Voting Guidelines. These include for the first time, high level guidance on environmental, social and governance issues, and guidance on markets outside the UK in recognition of their growing importance to pension funds
and investors more generally. The guidelines are designed to assist shareholders and others in interpreting the Combined Code when considering voting decisions at company meetings. These
guidelines replace those produced by the NAPF in 2004.
NAPF News Index / Coporate Governance Guidelines
NZZ: Scheiden tut weh – auch in der zweiten Säule
Bei der Teilung und Äufnung von Guthaben der beruflichen Altersvorsorge können Gelder so verschoben werden, dass die Versicherten Tausende von Franken verlieren. Der Bund reagiert auf die oft unbemerkte Praxis mit Empfehlungen und prüft eine Gesetzesänderung.
Scheiden tut weh
IZS-Tagung: Internationale Aspekte der beruflichen Vorsorge
Die Innovation 2. Säule hat sich an einer Tagung in Basel verdienstvollerweise mit internationalen Aspekten der beruflichen Vorsorge (aus Schweizer Sicht) auseinandergesetzt. Ein Thema, das trotz seiner Wichtigkeit längst nicht die Aufmerksamkeit erhält, die ihm angemessen wäre. An der Tagung wurden die massgeblichen EU-Richtlinien und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz behandelt, anhand praktischer Beispiele (Novartis und Bank Bär) aufgezeigt, wie international tätige Unternehmen die grenzüberschreitende Vorsorge regeln, die Probleme deutscher Grenzgänger mit ihrem Fiskus dargestellt und die in der Schweiz geltenden fiskalischen Regeln bezüglich der im Ausland einbezahlten Vorsorgebeiträge erläutert.
Sind die neuen EU-Richtlinien mit ihren Möglichkeiten für paneuropäische Pensionskassen «Glücksfall oder Reinfall». Die eloquenten Ausführungen von Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, deuteten eher auf letzteres hin. Kaum ein Dutzend paneuropäische Einrichtungen wurden nach Erlass der Richtlinie gegründete, und ihr Tätigkeitsfeld konzentriert sich wesentlich auf den Bereich GB / Irland. Kein Wunder, dass auch schweizerische Konzerne von eigenen europaweit tätigen Pensionskassen bislang Abstand genommen haben. Dass dennoch die Schweiz die diesbezüglichen Entwicklungen in der EU genauestens verfolgen sollten, eventuell auch den Nachvollzug bestimmter Vorschriften ins Auge fassen sollten, dafür plädierte insbesondere Hans-Rudolf Schuppisser, kürzlich pensionierter Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.
Das sollte zumindest mittelfristig auch zur Anerkennung der gesamten beruflichen Vorsorge der Schweiz als «betriebliche (ergänzende)» Altersvorsorge führen, die bekanntlich in ihrem obligatorischen Teil in der EU als «Sozialversicherung» eingestuft wird. Allerdings scheint das Thema in Bern nicht sehr weit oben auf der Traktandenliste zu stehen. Jedenfalls glänzte in Basel das BSV primär durch Abwesenheit.
Swiss Life: Wechsel an der Konzernspitze
Eine Medienmitteilung der Swiss Life hält fest: Der Verwaltungsrat der Swiss Life Holding wird Rolf Dörig, Präsident der Konzernleitung, an der Generalversammlung vom 8. Mai 2008 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorschlagen. Als Delegierter des Verwaltungsrats wird Rolf Dörig eine wichtige Funktion in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung ausüben. Es ist vorgesehen, dass Bruno Pfister, heute CEO International von Swiss Life, seine Nachfolge als Präsident der Konzernleitung übernimmt. Die beiden Länderverantwortlichen für Frankreich und Deutschland, Jacques Richier und Manfred Behrens, werden neu in der Konzernleitung Einsitz nehmen.
Swiss Life –
Le Temps: Patrimoine: surtout pas de décisions «passives»
Non, la seule performance passée n’est pas une garantie pour la performance future. Or, selon une étude, 32% des décisions de licencier un gestionnaire se basaient sur la performance passée, et seulement 13% sur des changements d’organisation chez le gestionnaire, écrit Anoine Cuénod (Watson Wyatt) dans «Le Temps».
Le Temps – Finance
NZZ: Steuernsparen mit der Säule 3A
Die Renditen vieler 3A-Produkte lassen zwar zu wünschen übrig, aufgrund der Steuervorteile lohnen sich einige der Anlagen aber trotzdem. Mittlerweile wird auch hier das Angebot an Produkten immer grösser, folglich lohnen sich genaue Prüfungen und Vergleiche, schreibt die NZZ.
Steuernsparen mit der Säule 3A (Startseite, NZZ Online)
NAPF welcomes European report on funding rules for funding schemes
At the 2007 European Federation for Retirement Provision’s (EFRP1) Congress in Frankfurt, the EFRP published its view on applying the EU solvency rules used for insurance companies (known as Solvency 2) to pension schemes. The paper1 outlines why the same funding rules for insurance companies should not be applied to pension schemes. The National Association of Pensions Funds’ (NAPF) Director of Policy, Nigel Peaple, said: “The NAPF fully supports the view that it would not make sense simply to copy insurance regulation and apply it to pension funds.
NAPF welcomes European report on funding rules for funding schemes / EFRP / Press Release / Press Release on IORP Directive
PK Basel investiert 45 Mio. im Thurgau
Niklaus Wild stellte als Vertreter der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) das Projekt «Azur» vor. Die Pensionskasse investiere landesweit in Wohnbauten, im Kanton Thurgau aber sei das grosse Projekt eine Premiere. Die PKBS hat der Hiag das Land abgekauft und plant auf dem 21 000 Quadratmeter grossen Areal eine Überbauung mit Mietwohnungen.
Thurgauer Zeitung – News aus dem Thurgau
Gewos Schriftenreihe: Stiftungsfusionen
Ziel der neuen Schriftenreihe «Stiftungen – Grundlagen und Praxis» der Gewos ist es, Stiftungen die wichtigsten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in leicht verständlicher Form näher zu bringen. Der erste Band der widmet sich dem Thema Stiftungsfusionen, welchem insbesondere im Bereich der beruflichen Vorsorge eine längerfristige Aktualität zukommen wird. Im Leitartikel führt Simon Heim in alle massgebenden rechtlichen Grundlagen der Strukturanpassungen von Stiftungen ein. Diese werden im Folgeartikel von Werner Beilstein um die steuerrechtlichen Aspekte erweitert. Schliesslich vermittelt Kurt Schildknecht einen Einblick in den Ablauf einer organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fusion anhand eines Beispiels aus dem Gesundheitswesen. Stiftungsfusionen, Gewos Schriftenreihe, orell füssli Verlag, 120 Seiten, 39 Fr.
Orell Füssli Verlag AG – Stiftungsfusionen
GPK-N: Mindestquote in der beruflichen Vorsorge – Gesetzgeberischer Wille nicht verletzt
Die GPK-N hat die Entstehung der Berechnungsgrundlage der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass die zur Mindestquote erlassenen Verordnungen den Willen des Gesetzgebers nicht verletzten. Der Bundesrat schöpfe jedoch den vorhandenen gesetzlichen Spielraum zugunsten der Lebensversicherer bis an den Rand aus.
Die Kommission befasste sich zudem mit weiteren Themen der beruflichen Vorsorge. Sie verabschiedete eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, die Transparenz bis auf Stufe der Versicherten durchzusetzen. Die Vorsorgeeinrichtungen sollen jedem Versicherten jährlich die allfällig erhaltenen Überschüsse auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausweisen. Die Kommission ist der Ansicht, dass einzig die unaufgeforderte, jährliche Information über eine allfällige Überschussbeteiligung den einzelnen Versicherten genügend vor Missbräuchen schützen kann.
Medienmitteilung GPK-N: Mindestquote in der beruflichen Vorsorge
NZZ: Legalquote – GPK verlangt Präzisierungen
Für die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) widersprechen die vom Bundesrat und von der Verwaltung erlassenen Vorschriften zur Gewinnausschüttung der Lebensversicherungen dem Willen des Gesetzgebers nicht. Allerdings habe das Parlament die sogenannte Mindestquote seinerzeit nicht klar genug umschrieben. Aus den im Bericht zitierten Materialien lässt sich nicht eindeutig rekonstruieren, ob nun 10 Prozent des Nettoergebnisses oder 10 Prozent des Gesamtertrags an die Versicherungen auszuschütten sind, schreibt die NZZ.
Wille des Gesetzgebers nicht verletzt (Schweiz, NZZ Online)
In Europa lebende Auslandschweizer sind bezüglich der 2. Säule diskriminiert
Obwohl die Berufliche Vorsorge obligatorisch ist, also ein Zwangssparen für alle vorliegt, werden Versichertengruppen diskriminiert. Nicht alle erhalten den gleich hohen Zins ausbezahlt. Diese Ungleichbehandlung betrifft vor allem Auslandschweizer, die ihre Vorsorgegelder auf Freizügigkeitskonten deponieren müssen, solange sie im Ausland weilen. Laut dem K-Tipp liegen zur Zeit rund 20 Mrd. Franken auf Freizügigkeitskonten, gegenüber nur 11 Milliarden im Jahr 2000. In dieser Summe sind auch die zwangseingefrorenen BV-Guthaben der Auslandschweizer enthalten. Die Gelder auf diesen Konten werden mit 1,5% verzinst.
swissinfo – In Europa lebende Auslandschweizer bezüglich der 2. Säule diskriminiert
Grösster Teil des Finanzvermögens der Schweizer liegt bei ihrer Pensionskasse
Das Finanzvermögen der Haushalte nach Abzug der Schulden stieg 2006 um 8% auf einen Rekordwert von 1261 Mrd. Franken. Das macht pro Kopf 167’000 Fr., wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) errechnet hat. Mit 43% der grösste Anteil des Finanzvermögens der Schweizerinnen und Schweizer lag 2006 bei Pensionskassen und Versicherungen, davon waren vier Fünftel bei der zweiten Säule der Altersvorsorge angelegt. Insgesamt stiegen die Ansprüche an Versicherungen und Pensionskassen um 5,2%. Der Anstieg bei den Vorsorgeeinrichtungen war laut Statistik zu 60% der Tatsache zu verdanken, dass mehr Gelder zu- als abflossen. 40% der Zunahme waren auf die Kapitalgewinne auf den Anlagen der Versicherungen und Pensionskassen zurückzuführen.
Mitteilung SNB / www.tagblatt.ch – Wirtschaft
Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Der Bundesrat hat mit einer Anpassung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen den BVG-Beitrag für Arbeitslose von 1,1% auf 0,8% des koordinierten Taglohnes gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
www.news.admin.ch – Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose
Schweiz – Liechtenstein: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen betreffend Versicherungsvermittler
Seit dem 1. Juli 2007 müssen sich Versicherungsvermittler in der Schweiz oder im Fürstentum nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Diese provisorische Regelung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Der Bundesrat hat darum heute die Botschaft zu einem Zusatzabkommen vom 20. Juni 2007 verabschiedet, welches den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.