parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine strukturelle Korrektur in der Gesetzgebung der zweiten Säule einzuleiten. Ziel ist es, die Rolle der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge anzupassen, um Transparenz, Wettbewerb und Vertrauen herzustellen.

Demnach sollen alle registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, strukturell, organisatorisch und buchhalterisch vom übrigen Lebensversicherungsgeschäft getrennt verwaltet werden, mit eigenen Bilanzen und eigener Erfolgsrechnung. Die Lebensversicherer sollen die Funktion als Rückversicherer, Vermögensverwalter und Treuhänder weiterhin wahrnehmen, nicht aber freien Zugriff auf die Kapitalerträge der Aktiven erhalten. Die Beziehung zwischen den BVG-Einrichtungen und den Lebensversicherern ist in spezifischen, kündbaren Verträgen festzuhalten.

Der BVG-Sicherungsfonds einer Lebensversicherung zur Sicherung der Nominalwertgarantie und alle übrigen Reserven sind nach einheitlich standardisierten, gemeinnützigen Kriterien zu verwalten und mit einer Zweckbindung zugunsten der Versicherten zu versehen. Die Lebensversicherungen sollen eine dem effektiven Kapitaleinsatz entsprechende, transparente und risikogerechte Verzinsung ihrer Kapitaleinlagen erhalten, soweit sie tatsächlich Sicherheiten leisten, die über das ohnehin vorhandene Deckungskapital hinaus gehen.

Die Verwaltungskosten sind ex ante verbindlich festzulegen; Kapitalerträge sollen, nach Abzug der vertraglichen Risikoprämien, vollumfänglich den Versicherten zugute kommen.

Kommentar PW. Die SP hat ihre schon seit längerem angekündigte Motion eingereicht, deren Ziel eine weitgehende Reglementierung und Umgestaltung der Tätigkeit der Versicherer in der 2. Säule ist. Die Realisierung der Motion dürfte das Ende des Vollversicherungsmodells in der Beruflichen Vorsorge darstellen, das gegenwärtig von rund 150’000 KMU bevorzugt wird und dem etwa ein Viertel der Versicherten unterstellt ist. Wie die äusserst weitgehenden Vorstellungen der Initianten umgesetzt werden sollten, ist offen. Sie würden zweifellos endlose Streitereien um die gesetzlichen Formulierungen und deren Interpretation auslösen, wie das bereits vom leidigen Thema Legal Quote her bekannt ist. Ob den Versicherten damit schlussendlich auch nur ein Franken mehr Rente verschafft wird, darf bezweifelt werden. Anstelle endloser Forderungen an die Versicherer, die doch nie zu voller Zufriedenheit der Motionäre erfüllt würden, soll der Markt entscheiden. Konkurrierende Angebote zur Assekuranz gibt es genug.

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