parlament Eingereichter Text: Volk und Stände haben am 7. März 2010 die schrittweise Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes klar abgelehnt. Angesichts der Risiken, denen sich die Pensionskassen gegenübersehen – nämlich den Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung und den Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Renditen auf dem Finanzmarkt -, scheint es dennoch angebracht, in dieser Sache Vorkehrungen zu treffen. Nun ist während des gesamten Abstimmungskampfes ein Punkt fast nie zur Sprache gekommen. Und zwar geht es um den Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes. Dieser Bericht soll nicht wie bisher alle zehn Jahres, sondern neu alle fünf Jahre unterbreitet werden.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes vorzulegen – der erste Bericht ist bereits für 2011 vorgesehen -, damit jeweils die bestmögliche Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge in dieser wichtigen Sache gegeben ist.

Postulat Guy Parmelin