SMI-Konzerne mit geringeren Pensionslasten
Die Konzerne im Swiss-Market-Index (SMI) und im DAX machen weitere Fortschritte bei der Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen. Besonders gut finanziert sind die Pensionslasten bei Novartis, Julius Bär, UBS, Swiss Re und Nestlé, wie eine Studie von Towers Perrin für die NZZ zeigt. Der Deckungsgrad der künftig fälligen Pensionszahlungen bei den 20 Konzernen des Swiss-Market-Indexes (SMI) betrug Ende 2007 rund 98% nach 90% im Vorjahr. Damit waren die Pensionszahlungen für die Mitarbeiter fast komplett durch das dafür vorgesehene Vermögen gedeckt. Die 30 Unternehmen des Deutschen Aktienindexes (DAX) verbuchten ebenfalls ein Plus und steigerten den Wert auf 71% nach 65% im Jahr 2006. Bei den Schweizer Konzernen kamen der Pharmakonzern Novartis, die Banken UBS, Credit Suisse und Julius Bär, der Rückversicherer Swiss Re, der Nahrungsmittelhersteller Nestlé, der Uhrenhersteller Swatch und der Technologiekonzern ABB allesamt auf Werte von über 100%.
Artikel NZZ
Mercer: Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen nach IAS 19
Das IASB (International Accounting Standards Board) hat im Frühjahr 2008 ein Diskussionspapier mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen (Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits) veröffentlicht. Ein zentraler Punkt des Papiers ist die Einführung einer Kategorie von „beitragsabhängigen Leistungsversprechungen“, unter die auch die Schweizer BVG-Pläne fallen dürften. Dabei wären die Verpflichtungen nach dem Marktwert zu berechnen.
Anlässlich des Mercer Events „Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits, am 24. September 2008 in Zürich haben interessierte Teilnehmer die Möglichkeit, die Bedeutung und Konsequenzen des Vorschlages mit Vertretern des IASB sowie mit Experten der beruflichen Vorsorge zu diskutieren.
Infos und Anmeldung
ASGA: Spuren der Finanzkrise
Das Anlageergebnis 2008 im ersten Halbjahr der Pensionskasse ASGA weist eine Minus- Performance von 6.1 Prozent aus. Der Deckungsrad beträgt 106.6 Prozent (Vorjahresperiode 118.8 Prozent). Die Turbulenzen an den Finanzmärkten sind auch an der ASGA nicht spurlos vorbeigegangen. Die Wertschwankungsreserve ist um und 500 Mio. Franken gesunken. Freie Mittel sind keine mehr vorhanden. Gemäss SGA zählt die Pensionskasse 70’239 Versicherte, rund 6000 mehr als in der Vorjahresperiode. Angeschlossen sind rund 9000 Mitgliederfirmen (Vorjahr 8500).
Semesterdaten ASGA
BZ: "SBB drohen mit Ausbaustopp"
Ohne massive Beiträge des Bundes müsse die Bahn bei den Investitionen in neues Rollmaterial sparen und die Mitarbeiter stärker belasten, sagt Rudolf Stampfli, Leiter der SBB-Pensionskasse in einem Interview mit der Berner Zeitung. Stampfli: «Die von uns geforderten 3,2 Milliarden Franken sind keine Luxuslösung für die Pensionskasse. Selbst dann hätte die Pensionskasse weiterhin eine ungenügend grosse Wertschwankungsreserve. Das heisst, die Verzinsung des Altersguthabens bleibt tief. Der Teuerungsausgleich für die Rentner wird weiterhin nicht zur Diskussion stehen. Priorität hat der Aufbau einer Wertschwankungsreserve von mindestens 15 Prozent. Auch mit den 3,2 Milliarden werden SBB, Angestellte und Rentner in den folgenden Jahren zur Gesundung der Kasse beitragen müssen.»
Artikel BZ
BPV-Info Nr. 16: SST-Richtlinie – Zweite Vernehmlassung eröffnet
Die Konsolidierung der durch das Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) und die Aufsichtsverordnung (AVO) vorgegebenen Anforderungen an den Schweizer Solvenz Test (SST) schreitet weiter voran. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat den entsprechenden SST-Richtlinienentwurf aufgrund zahlreicher Eingaben aus der Anfang Mai 2008 eröffneten ersten Vernehmlassung adjustiert. Die heute beginnende zweite Vernehmlassung richtet sich zur abschliessenden Stellungnahme an sämtliche betroffenen Versicherungsunternehmen und Verbände sowie an interessierte Kreise.
BPV-Info Nr. 16
Swisscanto AST ermöglicht Pensionskassen Zugang zum globalen, nicht kotierten Immobilienanlagemarkt
«Durch den Einsatz nicht börsenkotierter, globaler Immobilienanlagen können bereits bei geringem Portfolioeinsatz attraktive Effizienzgewinne erzielt und die Wertentwicklung eines gemischten Portfolios stabilisiert werden. Die neue Anlagegruppe von Swisscanto, die am 21. August 2008 liberiert wird, entspricht damit dem Bedürfnis schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen nach stabilen, risikoangepassten Erträgen», schreibt Swisscanto in einer Medienmitteilung.
Die Auswahl an Standorten beschränkt sich auf politisch stabile Länder mit verlässlichen rechtlichen Strukturen für Grundbesitz und Privateigentum. Die Anlage in nicht kotierte Immobiliengesellschaften aus den Hauptmärkten Europa, Asien-Pazifik und Nordamerika soll eine gute interregionale Diversifikation ermöglichen, die stabile Erträge erlaubt.
Mitteilung Swisscanto
Pensionskasse Pro: Nationalrat Wehrli tritt ab
Reto Wehrli, CVP-Nationalrat des Kantons Schwyz, gibt das Präsidium der von ihm selbst gegründeten Pensionskasse Pro vorzeitig auf, scrheibt die NZZ am Sonntag. In einem Schreiben an die der Sammelstiftung angeschlossenen Firmen erklärt Wehrli, er wolle sich auf «anderweitige Verpflichtungen» konzentrieren. Eigentlich wäre seine Amtszeit erst Ende 2009 abgelaufen. Der vorzeitige Rücktritt des CVP-Nationalrates kommt für die PK Pro in einem ungünstigen Moment. Die Kasse ist wegen der Finanzkrise in Schieflage geraten: Der Deckungsgrad, dürfte per Mitte Jahr noch bei 97,6% gelegen haben, schätzen Experten laut NZZaS. Die Kasse wollte auf Anfrage den exakten Wert nicht nennen. Nicht mehr dabei ist auch Vertriebsleiter Rolf Stettler, der seine Aufgabe im Februar 2007 angetreten hatte.
Times: "When it doesn’t pay to be old and affluent"
Pension savers who live in wealthy neighbourhoods could lose thousands of pounds of retirement income after a move by one of the country’s biggest insurers. Prudential has joined Norwich Union and Legal & General in calculating annuity rates according to where you live, because people in affluent areas tend to live longer. Advisers say that Prudential has gone a step further than its rivals with potentially bigger cuts to income.
Retirees with a postcode that places them in an affluent area such as Kensington or Wandsworth in west London, Roger-stone near Newport, or Saffron Walden in Essex are likely to see their incomes drop by up to an estimated 5%. According to its figures, a single man of 60 living in Kensington would receive £6,721 a year from a £100,000 fund under the new regime, compared with an annual payment of £7,181 for a man in the same circumstances but living in Dundee and a current rate of £6,881.
Times online
Nordwestschweizer Aufsicht: Update für die Praxis
Bereits zum vierten Mal hat die «Regionalgruppe der Nordwestschweizer BVG-Aufsichtsbehörden» in Liestal unter dem Titel «BVG aktuell» ihre Info-Tage gestartet (zweite Durchführung am 28.8.08). Die Themen reichten von Case Management, EU und 2. Säule und IKS bis zu Revision der Anlagebestimmungen in der BVV 2.
Insbesondere das letztgenannte Vorhaben dürfte in weiten Kreisen auf Interesse stossen. Mit Anton Streit, Vizedirektor des BSV, war Gewähr für kompetente und aktuelle Informationen gegeben. Streit enttäuschte seine Zuhörer nicht und gab einige weitere Details der geplanten Revision bekannt, welche voraussichtlich im September vom Bundesrat abgesegnet und auf 1.1.09 in Kraft gesetzt wird.
Ausführlich begründete Streit die geplante Weiterführung des «Katalogs», der in der BVV2 das Korrelat zu den immer wichtiger werdenden Prinzipien der Prudent Investor Rule bildet. Die Zweispurigkeit wird beibehalten, nicht zuletzt weil eine Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen darauf nicht verzichten möchte – zum Missvergnügen von Banken, Experten und prominenten Vertretern des ASIP. Streit machte aber deutlich: im Vordergrund der Regelung steht nicht die Einhaltung von Limiten, sondern die systematische Steuerung des Finanzierungsprozesses. Und weiter: «Die formelle Einhaltung der Anlagerichtlinien reichen nicht mehr aus; die Einhaltung von Sorgfaltspflicht, Sicherheit und Risikofähigkeit sind kritisch zu hinterfragen».
Der «Katalog» wird jedoch drastisch vereinfacht und gleichzeitig erweitert. Die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Anlagen entfällt weitgehend. Neu können gewerbliche Liegenschaften gehalten werden und für die Alterntiven Anlagen ist keine Erweiterungebegründung mehr nötig, sie bilden jetzt Bestandteil des Katalogs. Allerdings soll auf Transparenz geachtet werden und selbstverständlich sind weiterhin keine Geschäfte erlaubt, welche in irgend einer Art eine Nachschusspflicht beeinhalten. Die Limite soll bei 15 Prozent zu liegen kommen. Das wiederum dürfte die Finanzdienstleister trösten, denen hier ein lukratives Mehrgeschäft winkt. Gleichzeitig ist jedoch bei Immobilien eine Verringerung der Limite zu erwarten.
Als Fazit fasste Streit zusammen: Es geht um eine Evolution, keine Revolution. Grundsätzlich folgt der Gesetzgeber der Praxis, was auch als normative Kraft des Faktischen bezeichnet wird. Der illusorische Heimatschutz fällt dahin. Grundsätzlich folgt die Verordnung mit gebührender zeitlicher Verzögerung der Dynamik der Märkte, die zweifellos auch in Zukunft nicht geringer wird.
Erfolgreiche Datenmigration für PUBLICA
Am 1. Juli 2008 ist das PUBLICA Gesetz in Kraft getreten. Damit hat PUBLICA den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Ausgestaltung als Sammeleinrichtung vollzogen. Die grösste Datenmigration der BVG-Geschichte ist erfolgreich realisiert worden, wie Ernst & Young und Hewitt bestätigen. Mit der erfolgten Migration haben über 53`000 aktive Versicherte vom Leistungs- ins Beitragsprimat gewechselt. Zudem wurden 45`000 bestehende Rentenverhältnisse in das neue System übernommen.
Mitteilung Publica
Tribune: Un expert genevois prescrit un remède de cheval
L’an prochain, la rémunération minimale des avoirs vieillesse liés à la part obligatoire de la prévoyance professionnelle subira probablement une baisse. André Reuse, de LPP Gestion SA, propose même sa suppression.
Tribune de Genève: Comment justifier la fin d’une rémunération minimale?
Reuse: Si je recommande la suppression d’un minimum légal, cela ne signifie pas qu’il ne faut pas rémunérer les avoirs vieillesse. Au contraire! En allégeant les contraintes imposées aux gestionnaires d’actifs, leurs performances seront optimisées d’office. Du coup, les rémunérations s’avéreront nettement supérieures à tous les minima légaux. D’autant plus que le 0% renforcera la concurrence entre les assurances. Commercialement elles ne pourront plus se référer à un quelconque minimum légal.
Tribune de Genève
IPE: Ethos warms to ‹positive› UBS moves
The Swiss Ethosfund has welcomed new appointments to the UBS board but ratings agency S&P is still questioning whether the Swiss-based firm can improve its position in the short-term.
IPE
Treuhänder: IFRIC 14 und Schweizer Vorsorgepläne
Die Behandlung von Überschüssen in Vorsorgeplänen unter IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) gab in der Vergangenheit – nicht nur in der Schweiz – verschiedentlich zu Diskussionen Anlass. Auf den 1. Januar 2008 ist mit IFRIC 14 eine Interpretation in Kraft getreten, die sich u. a. mit der Behandlung solcher Überschüsse in IFRS-Abschlüssen beschäftigt.
Eine Arbeitsgruppe der Subkommission Rechnungslegung der Kommission für Wirtschaftsprüfung der Treuhand-Kammer hat einige Überlegungen zu möglichen Auswirkungen von IFRIC 14 auf die Erfassung von Schweizer Vorsorgeplänen in IFRS-Abschlüssen angestellt. Im vorliegenden Beitrag von Benno Ambrosini (LPC Libera) und Stefan Haag (PwC) wurden diese Überlegungen im Auftrag der Arbeitsgruppe zusammengefasst.
Gemäss IFRIC 14.8 ergibt eine zukünftige Beitragsreduktion einen wirtschaftlichen Nutzen, wenn ihn das Unternehmen irgendwann in Zukunft realisieren kann. IFRIC 14.BC17 präzisiert, dass der Betrag, der dem Unternehmen als zukünftige Beitragsreduktion zur Verfügung steht, mit Referenz zum Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ermittelt werden soll. Daraus ergibt sich eine (neue) Definition von Beitragsreduktionen, die von dem bisher üblichen Verständnis in der Schweiz abweicht. Für die Verhältnisse in der Schweiz bedeutet dies, dass z. B. Arbeitgeberbeitragsreserven, freie Mittel aus patronalen Fonds oder rechtlich bindend beschlossene Beitragsbefreiungen in die Berechnungen des wirtschaftlichen Nutzens einzubeziehen sind.
Beitrag Treuhänder
BSV: Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 107
In seinen Mitteilungen über die BV Nr. 107 behandelt das BSV unter «Hinweisen» u.a. die Änderung der Verordnung BBV2 bezüglich Verbesserung für atypische Arbeitnehmende sowie die Neuordnung von Artikeln im Rahmen der 5. IV-Revision und die wichtigsten damit einher gehenden Neuerungen. In einer Stellungnahme wird auf die Frage eingegangen: «Wie lange kann die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitseinsätzen für denselben Arbeitgeber maximal dauern?» Diese Frist ist auf drei Monate festgelegt. Schliesslich werden unter Rechtsprechung fünf Bundesgerichtsurteile behandelt.
BSV-Mitteilungen 107
Bundesgericht: Alkoholiker darf «Krankheit» verschweigen
Ein Gipser musste sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach «Krankheiten» gefragt wurde. Das Bundesgericht hat dem Mann aus Zürich Recht gegeben und eine höhere IV-Rente zugesprochen. Der damals 58-Jährige hatte sich 2000 einer neuen Pensionskasse angeschlossen. Im Aufnahmeformular stand die Frage: «Bestanden in den letzten fünf Jahren jemals Krankheiten?». Er anwortete mit «Nein», obwohl er seit Jahren alkoholabhängig war und bereits 1992 wegen morgendlichem Erbrechen den Arzt aufgesucht hatte.
Schon damals war ein Verdacht auf Fettleberzirrhose festgestellt worden. 1996 suchte er wegen dem gleichen Problem erneut den Hausarzt auf. Im Dezember 2000 war die Leber schliesslich so stark geschädigt, dass er nicht mehr arbeiten konnte und invalid wurde. Die Pensionskasse trat in der Folge vom überobligatorischen Teil der Versicherung zurück, weil der Betroffene beim Abschluss der Police wahrheitswidrige Angaben gemacht habe. Sie gewährte ihm in der Folge nur eine IV-Rente von rund 11 000 Franken pro Jahr.
Nachdem die Zürcher Justiz die Beschwerde des Gipsers abgewiesen hatte, hat ihm das Bundesgericht nun Recht gegeben und die Rente auf jährlich 15 600 Franken erhöht. Laut dem Urteil ist die Frage nach einer Krankheit sehr offen formuliert gewesen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht sei deshalb nur sehr zurückhaltend anzunehmen.