parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu unterbreiten, die das Mindestalter für den Versicherungsbeginn in der beruflichen Vorsorge mit demjenigen in die AHV harmonisiert.

Begründung: In der AHV werden Erwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig. Nach BVG unterstehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres der Versicherung. Es erscheint sinnvoll, im Rahmen der Altersvorsorge (1. und 2. Säule) den Versicherungsbeginn ebenso zu harmonisieren, wie dies bei Bestimmungen zu anderen Bereichen geschehen ist. Überdies würde die Senkung des Alters für den Versicherungsbeginn in der beruflichen Vorsorge dazu beitragen, dass zum einen bei deren Finanzierung im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens die Wirkungen der Umverteilung zwischen den Generationen reduziert würden, zum andern die plötzliche Verminderung der verfügbaren Einkünfte der jungen Versicherten beim Versicherungsbeginn nach BVG vermieden würde. Schliesslich würde die Verlängerung der Beitragsdauer dazu beitragen, dass die Versicherten künftig höhere Renten erwarten könnten.

Motion Stéphane Rossini