
NR: Anfrage Bischof: Gefahren für das BVG
NR Primin Bischof hat sich beim Bundesrat mit folgender Anfrage gemeldet: “Nach 25 Jahren BVG beträgt deren Kapital über 500 Milliarden Franken und damit für viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer den grössten Teil ihres Vermögens.
– Was unternimmt der Bundesrat, um die Sicherheit dieser Kapitalien sicherzustellen?
– Ist angesichts der periodischen Korruptionsfälle (z. B. BVK ZH) die Corporate Governance noch genügend?
– Sind die Milizstiftungsräte fachlich überfordert?
– Kann mehr Wahlfreiheit (z. B. individuelle Sparpläne) die Altersvorsorge der heute Aktiven verbessern?”
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort erneut auf den für nächstes Jahr geplanten Bericht: “Un rapport sur l’avenir du deuxième pilier est actuellement en cours d’élaboration et sera transmis au Parlement à la fin 2011. Il y sera notamment examiné si les prescriptions de placements dans la prévoyance professionnelle, déjà adaptées début 2009, doivent être encore retravaillées plus à fond, en fonction des expériences faites lors de la crise financière. L’opportunité de prescriptions de solvabilité, en particulier pour les institutions collectives, ainsi que de prescriptions pour l’accumulation de réserves de fluctuations de valeur, va être étudiée.”
NZZ: Teurer Regulierungseifer
Die NZZ befasst sich in ihrer Ausgabe vom 4.12.2010 ein weiteres Mal mit dem Verordnungsentwurf zur Strukturreform, der in Fachkreise auf heftigste Kritik gestossen ist. Michael Ferber schreibt u.a.: “Mit einigen Vorschriften der Reform schiesst der Regulator weit über das Ziel hinaus. In den Verordnungen zeigt sich ein umfassendes Kontrollbedürfnis, das in der Praxis unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen dürfte. Erklären lässt sich die Regulierungsoffensive wohl mit dem Willen, in der zweiten Säule «die Schrauben anzuziehen». In Vorsorgekreisen ist zu hören, die Abfuhr für den Bundesrat bei der Volksabstimmung über den Umwandlungssatz im März stecke Burkhalter tief in den Knochen. Die «Veradministrierung» der zweiten Säule schafft aber keine effiziente Aufsicht. Sie löst die Probleme bestenfalls teilweise und schafft einige neue.”
“Letztlich führen die neuen Regelungen dazu, dass die zweite Säule noch komplizierter wird und sich zunehmend zu einer Art «Raumschiff» entwickelt, in dem Entscheidungsträger abgehoben von den Versicherten agieren. Der Bürger zahlt zwar Monat für Monat per Gesetzeszwang erhebliche Teile seines Gehalts ein, versteht wegen der wachsenden Komplexität aber immer weniger, wie das System funktioniert. Zudem ist die geplante neue Aufsicht in dieser Form nicht effizient, da sie mit Doppelstrukturen und überflüssiger Bürokratie die Vorsorge verteuert. Diese Aufblähung der zweiten Säule führt dazu, dass es für die Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft noch schwieriger wird, den ohnehin zu hohen gesetzlichen BVG-Mindestumwandlungssatz zu erfüllen.”
AHV-Revision: Verbesserte Durchführung, nächste Etappen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur "Verbesserung der Durchführung der AHV“ zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese technische Gesetzesänderung bringt Verbesserungen in der Durchführung der AHV, die seit Jahren hängig und unbestritten sind. Sie sollen bereits 2012 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres 2011 will der Bundesrat zudem die Grundlagen für eine tief greifende AHV-Revision vorbereiten, die einerseits die mittelfristig erwarteten, demografisch bedingten finanziellen Probleme der AHV lösen und anderseits ihren Vollzug modernisieren soll. Diese AHV-Revision soll auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses der interessierten Kreise in Bezug auf die zu erwartenden Entwicklungen erarbeitet werden, wie es in einer Mitteilung des EDI heisst. Die Teilnehmer der Anhörungen, die das EDI in den vergangenen Wochen durchgeführt hat, haben dieses Vorgehen zur Reform der AHV begrüsst.
Blick: “Doppelte Witwe”
Eine Leserin hat sich beim “heissen Draht” des Blick mit folgender Frage gemeldet: “Mein Ehemann ist vor längerem verstorben, seither beziehe ich Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse. Seit über 10 Jahren lebe ich mit einem Mann im Konkubinat. Jetzt möchten wir regeln, was nach seinem Tod passiert – denn er ist schwer krank. Was, wenn er stirbt? Krieg ich dann zweimal Witwenrente?”
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG
Der Ständerat hat die von SR Konrad Graber eingereichte Motion zur BVG-Entschlackung behandelt. Graber umriss in seinem Votum die Forderung, die ohne Einbusse an Transparenz und Sicherheit erfüllt werden solle. Allerdings will er auch keine bisherigen Erweiterungen im Gesetz rückgängig machen. Hingegen sieht Graber Möglichkeiten u.a. bei der Teilliquidation, den Loyalitätsrichtlinien, die Anlage- und Rechnungslegungsvorschriften, der Altersstaffelung der Beiträge.
Christine Egerszegi gab zu Protokoll, dass sie den Vorstoss untersützt (wie dies auch der Bundesrat tut). Kritik an der bisherigen Parlamentstätigkeit möchte sie aber nicht gelten lassen. Wenn sie ein Problem sieht, dann betrifft es die vorgesehene Ausstattung der geplanten neuen Oberaufsicht mit 30 Vollzeitstellen.
Rolf Bütiker outete sich als zweifacher Stiftungsratspräsident, der die Probleme aus erster Hand kennt: “Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken gemacht zum Vorstoss Graber. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt.” Bütiker schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für die VE vor, was beträchtliche Vereinfachungen möglich mache.
Abschliessend ging BR Burkhalter auf den geplanten Bericht ein, der im kommenden Jahr erstellt werden soll, der eine Gesamtschau über die aktuelle Verfassung der 2. Säule geben soll und in dessen Rahmen auch die aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollen.
Motion Humbel: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung
Die Motion von Ruth Humbel zur erweiterten Regelung über die Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung wurde im SR angenommen. BR Burkhalter verwies darauf, dass die Forderung der Motion mit der laufenden Gesetzesrevision erfüllt werde.
Wortprotokoll SR / Motion / Vernehmlassung Vorsorgeausgleich
SR: Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Im laufenden Differenzbereinigungsverfahren um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher VE hat sich der Ständerat bei den fünf bestehenden Differenzen seiner Kommission und damit dem Nationalrat angeschlossen. Wie Kommissionssprecher Alex Kuprecht einleitend bemerkte, handelte es sich um nicht sehr problematische Punkte und auch BR Burkhalter machte “pour simplifier les débats” klar, dass der Bundesrat mit den Kommissionsanträgen im SR vollumfänglich einig geht. Vereinfacht wurde die Situation auch aufgrund der inzwischen verabschiedeten Strukturreform. Aufgrund eines redaktionellen Einschubs muss aber das Geschäft nochmals zurück an den Nationalrat, was aber rein formeller Natur sein dürfte. Das Geschäft ist damit praktisch bereit für die Schlussabstimmung.
BSV-Forschungsbericht: Kant. Alterspolitiken
Die Studie “Kantonale Alterspolitiken in der Schweiz” bietet eine Bestandesaufnahme der bestehenden Formen und Ausprägungen von Alterspolitiken. Die Ergebnisse werden mit einer kommentierten Checkliste von Merkmalen ergänzt, die in der Praxis Bausteine einer formulierten Alterspolitik sind bzw. als solche berücksichtigt werden sollten. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Januar 2011 bestellt werden. Als pdf bereit zum herunter laden.
BSV-Forschungsbericht: Internationaler Vergleich der Aufsicht über die BV
Die vom BSV in Auftrag gegebene Studie zur Aufsicht über die berufliche Vorsorge im internationalen Vergleich wurde jetzt publiziert. Sie wurde verfasst von Hato Schmeiser, Angela Zeier und Werner Nussbaum und zeigt einen Vergleich der Entwicklungen der direkten Aufsicht bzw. Oberaufsicht in sechs Ländern (Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweden, Kanada und Japan). Es wird dargelegt, dass die Aufsichtsbehörden zunehmend eine präventiv ausgerichtete Aufsichtsphilosophie verfolgen, die sich an den zugrundeliegenden Risiken orientiert. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2011 bestellt oder ab sofort herunter geladen werden.
Freiburger Stadtammann freigesprochen
Das Bezirksgericht Saane hat den Freiburger Stadtamman Pierre-Alain Clément und zwei ehemalige Chefbeamte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
Beim Prozess ging es um falsche Angaben, die 2000 bis 2003 in der städtischen Rechnung auftauchten. Der SP-Politiker Clément war in dieser Zeit Finanzdirektor. Er wurde zusammen mit zwei seiner damaligen Chefbeamten dafür verantwortlich gemacht, dass der Garantiebeitrag für die Pensionskasse viel zu tief angegeben wurde – 15 Millionen Franken statt 91 Millionen Franken.
Die Pensionskasse des Stadtfreiburger Personals wies Ende 2003 mit 31,4 Prozent den tiefsten Deckungsgrad aller Kassen in der Schweiz auf. Der Missstand wurde 2006 mit einer Einlage von 30 Millionen Franken behoben.
Das Gericht befand nun, dass die in den Jahren 2000 bis 2003 angegebenen Garantiebeträge sehr wohl ausreichend gewesen seien. Sie seien sogar höher gewesen als die vom Generalrat vorgesehenen 6 Millionen Franken.
Clément hatte vor Gericht erklärt, er habe bei der Festlegung der städtischen Garantie seinen Mitarbeitern vertraut. Die beiden Kader beriefen sich ihrerseits auf Angaben des früheren Pensionskassenverwalters.
“EU droht Pensionskassen zu sprengen”
Die EU-Kommission plant Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge künftig mit Lebensversicherungen gleichzustellen. Sie müssten dann die gleichen Eigenkapitalregeln erfüllen. Profitieren würde die Versicherungswirtschaft, schreibt die Fiancial Times Deutschland. Deutschen Unternehmen mit konzerneigenen Pensionskassen drohen damit schärfere Eigenkapitalregeln und damit Kosten in Milliardenhöhe. In Anlehnung an die neuen Eigenkapitalregeln für die Assekuranz (Solvency II) will die EU-Kommission Pensionskassen künftig mit Lebensversicherungen gleichstellen. Das geht aus dem Grünbuch der Brüsseler Behörde zur Sicherung der europäischen Rentensysteme hervor.
Aon Hewitt ernennt Management
Nach der Übernahme von Hewitt durch Aon wurde jetzt das Management für die Schweizer Niederlassung von Aon Hewitt ernannt. Neuer Market Director Schweiz ist Daniel Thomann, der zuvor die Verantwortung für Hewitt Schweiz hatte. Rolf Jufer, bisher Geschäftsleiter bei Aon, wird das Unternehmen verlassen. Auch für die anderen leitenden Positionen werden mehrheitlich die Mitarbeiter von Hewitt die Verantwortung übernehmen.
Standortverantwortliche: Bern: Ernst Rätzer, Neuchâtel: Daniel Thomann, Nyon und Genf: Jean-Marc Wanner, Zürich: Pascal Renaud. Bereichsleiter: Commercial Director: Cathy Course, Pensionskassenverwaltung: Gilles Guenat, Vorsorgeberatung: Olivier Vaccaro, Employee Benefits Brokerage: Carryl Mauch, HR-Beratung: Stephan Nyfeler.
Irland: “Ruchlose Plünderung des Pensionsfonds”
“In Irland geht zurzeit vieles in die Brüche: Wer glaubte, die Republik habe in weiser Voraussicht in guten Zeiten etwas auf die hohe Kante gelegt, um das staatliche Altersvorsorgesystem für die Zukunft sicherer zu machen, wird jetzt eines Besseren belehrt. Aus dem National Pension Reserve Fund (NPRF) sollen weitere 10 Mrd. € für den Kauf von irischen Bankaktien abgezweigt werden. Bereits zu Beginn des Jahres waren je 3,5 Mrd. € in die Allied Irish Bank und die Bank of Ireland gebuttert worden; wie so oft ist schlechtem Geld gutes nachgeworfen worden”, schreibt Werner Enz in der NZZ unter “Reflexe”.
Strukturreform: “Anlagestiftungen im Alarmzustand”
Die NZZ berichtet ein zweites Mal über die Einschätzung des Verordnungsentwurfs zur Strukturreform in den betroffenen Fachkreisen. Nach den Pensionskassen kommen hier die Anlagestiftungen zu Wort, die neu gemäss Absicht des Bundesrates ebenfalls ein enges Korsett umgelegt erhalten sollen. Michael Ferber schreibt: Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge werden die Anlagestiftungen erstmals gesetzlich erfasst und dem BVG unterstellt. Damit endet eine mehrere Jahre andauernde Diskussion darüber, wo die 40 Einrichtungen, die in der zweiten Säule des Altersvorsorgesystems rund 85 Mrd. Fr. an Geldern verwalten, rechtlich hingehören. Die Anlagestiftungen sind mit den Details der neuen Verordnung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aber unglücklich und beklagen eine zu strenge und umfangreiche Regulierung. In der am vergangenen Mittwoch eröffneten und bis 28. Februar dauernden Vernehmlassung wollen sie sich für Änderungen einsetzen.
Brändle und Hunziker bewerten die ASV als «Regulierungsschub». So ist im derzeitigen Entwurf eine Produkte-Regulierung vorgesehen – insbesondere alternative Anlageprodukte müssen einzeln von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden. Ein weiterer Kritikpunkt der KGAST-Vertreter an der Verordnung ist, dass sämtliche Vorlagen, die eine Anlagestiftung an ihrer Anleger-Versammlung bespricht, der Oberaufsichtskommission vorgelegt werden müssen. Dieses Vorgehen sei in der Realität kaum umsetzbar.”
Verstaatlichung der ungarischen Pensionskassen
Bereits vor einigen Wochen hatte die ungarische Regierung beschlossen, die Beitragszahlungen an die obligatorischen privaten Pensionskassen für die kommenden 14 Monate nicht weiterzuleiten, sondern im Staatshaushalt einzubehalten. Parallel dazu wurde eine Diskussion über die Zukunft der Pensionskassen losgetreten.
Bereits Ende Januar 2011 müssen sich nach den Vorstellungen von Volkswirtschaftsminister György Matolcsy alle Bürger entscheiden, ob sie vom obligatorischen Privatkassenmodell in die staatliche Rente wechseln oder im derzeitigen (halb-)privaten System verbleiben. Wer wechselt, nimmt das seit Einführung des privaten Modells vor zwölf Jahren angehäufte Kapital mit in die staatliche Rente. Und dieses Geld – insgesamt rund 2,7 Billionen Forint – hat die Regierung bitter nötig; mehr als 500 Milliarden davon wurden bereits für den Staatshaushalt 2011 verplant.
Damit auch ja nichts schiefgeht, würzte Minister Matolcsy sein „Angebot“ am vergangenen Mittwoch mit einer Drohung: Wer im privaten System verbleibt, verliert seinen Anspruch auf den staatlichen Anteil seiner Rente. „Wer sich für das private System entscheidet, ist nicht mehr Teil der Gemeinschaft“, so Matolcsy wörtlich.