Der Bundesrat hat am 24.11.2010 die Verordnung zu den neuen Vorschriften im BVG im Rahmen der sog. Strukturreform in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgelegten Entwürfe sind laut NZZ in den Fachkreisen überwiegend auf Kritik gestossen. Zu den Skeptikern gehört auch Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP. Im Beitrag der NZZ heisst es dazu: “Aus Sicht von Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip setzen die Verordnungen «ganz klar ein falsches Signal». Der Asip habe die ursprüngliche Stossrichtung der BVG-Strukturreform zwar im Grundsatz unterstützt, mit den Verordnungen schiesse der Bundesrat nun aber weit über das Ziel hinaus. Die Regelungen seien viel zu ausführlich und atmeten den «Geist eines umfassenden Kontrollbedürfnisses ». Gemäss den Regelungen werde letztlich die Revisionsstelle die Institution, die alles überwache. Das Führungsorgan der Pensionskassen, der sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Stiftungsrat, werde entmündigt. Der erhöhte Kontrollaufwand führe zu enormen Mehrkosten bei den Pensionskassen. Letztlich müssten diese die Versicherten bezahlen.

An der geplanten Oberaufsichtskommission kritisiert Konrad, diese sei «überdimensioniert» und mit einem geplanten Budget von 7,2 Mio. Fr. deutlich teurer als ursprünglich geplant. Die Folgen der Verordnungen seien mehr Kosten, aber nicht mehr Sicherheit. So sei es zum Beispiel völlig verfehlt, den Pensionskassen- Verantwortlichen vorzuschreiben, in welcher Form Leistungsverbesserungen zugunsten der Versicherten vorzunehmen seien. Die Verzinsung der Altersguthaben festzulegen, sei eine Führungsaufgabe des Stiftungsrates.”

Artikel NZZ