European Pensions Awards 2009
In 25 Kategorien (inkl. 3 special awards) werden die European Pensions Awards jeweils verliehen. Unter den Gewinnern 2009 befinden sich einige auch hierzulande bekannt Namen wie Mercer und Watson Wyatt. Die ganze Liste samt Bildern der Black Tie-Gala ist mit dem Link hier zugänglich.
F und W: «Mindestintelligenz» für Vorsorge
In der Finanz und Wirtschaft vom 15.5.09 schreibt Thomas Hengartner: “Der Bundesrat hat letzten Oktober den BVG-Mindestzins auf 2% festgelegt. Die in der Schweiz Beschäftigten erhalten somit bereits zum siebten aufeinanderfolgenden Mal weniger auf ihrem Spargeld der beruflichen Vorsorge gutgeschrieben als die Rentner. Die Rentenberechnung des Vorsorgesystems setzt eine Aufzinsung der Restkapitalien der Pensionierten anhand des technischen Zinses voraus. Da dieser Satz gemäss Erhebungen im Schnitt weiterhin auf etwa 3,5% steht, hat sich die Ungleichbehandlung von Aktiven und Pensionierten richtiggehend festgesetzt.”
“Zu einer gegenüber dem vorgesehenen Rhythmus vorzeitigen Anpassung des BVG-Mindest-Zinses für 2010 lässt das gegenwärtige Zinsumfeld jedoch wenig Spielraum. Eine Erhöhung ist ökonomisch kaum zu rechtfertigen, eine weitere Senkung würde die Ungleichheiten im BVG-System noch akzentuieren.”
“Verzinsungsungleichheiten und Rentensubvenlionierungen sind im schweizerischen Vorsorgesystem eigentlich nicht vorgesehen. Da die Transfers zwischen den Generationen aber einen Immer ausgeprägteren Garantiecharakter entwickeln, ist im BVG anstelle des Mindestzinses eine «Mindestintelligenz» zu fordern.”
“Der Nachteil des heutigen Vorsorgesystems ist, dass selbst die Kapitalien der Rentner voll dem Schwankungsrisiko der Pensionskassenvermögen ausgesetzt sind. Dabei ist nach allen Regeln der Vermögensbewirtschaftung für die Phase des Kapitalverzehrs eine schwankungsarme Anlagestrategie angezeigt. Intelligent ist demzufolge, die Pensionskassenversicherten in Altersgruppen einzuteilen und unterschiedliche Anlagestrategien für ihre Kapitalien zu bestimmen.”
“Mit dem Pensionierungszeitpunkt würde das Alterskapital auf ein rein ertragsorientiertes diversifiziertes Anleihenportfolio umgeschichtet. Voraussetzung eines solches Vorgehens ist, dass die Mindestzinsvorschrift entfällt und der Rentenberechnungssatz auf der Anleihenrendite basiert. Dafür würde das BVG-System von der Stellung von Kapital- und Zinsgarantien befreit, die zu suboptimalen Anlagestrategien verleiten und letztlich für Beschäftigte und arbeitgebende Unternehmen nachteilig sind.”
Ascoop: “Jeder Abgang ist schmerzhaft”
In einem Interview mit der Berner Zeitung äussert sich André Jaeggi, neuer SR-Präsident der Ascoop dazu, wie die Vorsorgeeinrichtung der Privatbahnen den Aderlass stoppen will und was sie mit der Gründung einer zweiten Stiftung bezweckt. Auszüge aus dem Interview:
Herr Jaeggi, wann wechseln Sie den Namen «Ascoop» aus?
André Jaeggi: Die Geschichte der Ascoop ist eine Tatsache. Wir können diese nicht negieren. Im Gegenteil: Wir leiten aus dieser Geschichte Ansprüche ab. Ein Drittel unserer Deckungslücke ist auf Altlasten zurückzuführen, welche auf zu ambitiöse Vorgaben der damaligen Aufsicht, des Bundesamts für Verkehr (BAV), zurückzuführen sind.
Sie sprechen den technischen Zins an.
Richtig. Der technische Zins wurde uns vorgegeben. Und dieser war bei den damaligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu hoch. Das heisst, die Beiträge waren zu tief, um die Leistungen korrekt zu finanzieren. So haben die Unternehmen und damit die öffentliche Hand gespart.
Immerhin kann man der Pensionskasse SBB nicht die gleiche Misswirtschaft vorwerfen wie Ihren Vorvorgängern.
Wie gesagt: Das Finanzloch bei der Ascoop ist nicht allein auf diese Misswirtschaft zurückzuführen, sondern ebenfalls auf die Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Und noch etwas: Viele unserer Vorsorgewerke wurden von der öffentlichen Hand überhaupt nicht ausfinanziert, von Schwankungsreserven will ich schon gar nicht reden. Hier verlangen wir gleich lange Spiesse.
Mehrere Unternehmen haben die Ascoop verlassen, zuletzt die Matterhorn-Gotthard-Bahn und die Gornergrat-Bahn. Wie dramatisch ist der Aderlass?
Ein Vorsorgewerk wie die Ascoop braucht eine möglichst grosse kritische Masse. Denn nur mit einer bestimmten Grösse kann man kostengünstig produzieren. So gesehen ist jeder Abgang schmerzhaft. Unsere Aufgabe besteht darin, kostenoptimierte Vorsorgefranken zu produzieren. Das geht nur mit einem Pooling der Finanzanlagen und Versicherungen, wie wir es heute tun.
Gibt es Unternehmen, die ihre Kasse nicht sanieren wollen?
Es gibt Unternehmen, die einen anderen Sanierungsplan wünschen oder sich gar nicht sanieren können. Diese Vorsorgewerke bleiben bei der Ascoop. Mit diesen werden wir eine sehr konservative Anlagestrategie fahren. Aber wir lassen sie nicht fallen.
Wechsel an der Spitze von Hewitt
Laut einer Mitteilung von Hewitt ist es an der Spitze des Unternehmens in der Schweiz zu einem Wechsel gekommen. Urs Schaffner, der kurz nach seinem Übertritt von Mercer zu Hewitt die Geschäftsführung übernommen hat, gibt die Leitung ab. An seine Stelle tritt Daniel Thomann (Bild links). In der Mitteilung heisst es dazu: “Urs Schaffner tritt als Geschäftsführer von Hewitt Associates in der Schweiz zurück, um sich als Pensionskassenexperte auf eine kundenorientiertere Rolle innerhalb von Hewitt zu fokussieren. Die Leitung des Schweizer Geschäfts von Hewitt Associates wird von Daniel Thomann übernommen”.
Zur Person von Daniel Thomann wird festgehalten: “In seiner langjährigen Beratungstätigkeit bei Hewitt hat Daniel Thomann zahlreiche Mandate von Pensionskassen grösster Schweizer Unternehmen sowohl in der Deutsch- wie auch der Welschschweiz betreut. Auch war er während 16 Jahren Mitglied der BVG-Kommission und des Vorstandes der Schweizerischen Aktuarvereinigung. Daniel Thomann hat bei Hewitt Führungsaufgaben im Bereich der Pensionskassenberatung auf europäischer Ebene inne, welche er auch weiterhin ausführen wird. Nebenberuflich ist Daniel Thomann im Vorstand des Schweizer Pensionskassenverbandes (ASIP) vertreten.”
Ivo Furrer: Economiquement, le taux minimal LPP devrait être de 0%
Le responsable du marché suisse du Groupe Swiss Life estime qu’en 2009, le taux minimal LPP devrait être de 0%. Il explique que les assureurs ne gagnent pas de parts de marché malgré l’abondance de caisses de pension en état de forte sous-couverture.
Le Temps: Est-ce que vous profitez de la sous-couverture des caisses de pension autonomes pour gagner de nouveaux mandats?
Ivo Furrer: Non, pas vraiment. La sous-couverture oblige les entreprises qui aimeraient changer de système à procéder à un versement complémentaire. Ce n’est pas à nous de financer ce transfert. En principe, il appartient à l’employeur d’assurer ce versement. Vu le coût de l’opération, l’entreprise décide de ne pas changer. Un degré de sous-couverture protège donc les caisses autonomes et les fondations collectives face à d’éventuelles aspirations à changer d’institution de prévoyance.
La discussion a déjà débuté sur un éventuel changement du taux d’intérêt minimal LPP. Selon votre scénario, à quel niveau sera porté ce taux?
Vous posez la question à une personne incapable d’influencer le taux minimal. Il m’est impossible d’estimer la direction et l’étendue d’une éventuelle modification au sein des instances politiques. Du point de vue d’un assureur, le taux actuel de 2% est inatteignable. Le Conseil fédéral obtiendra les renseignements utiles de son entourage avant de prendre sa décision.
Sous l’angle économique, où devrait se situer le taux minimum?
Non seulement sous l’angle économique, mais aussi selon d’autres éléments et faits objectifs, certaines années et notamment en 2009, il devrait être de 0%. Un tel taux se comparerait à une rémunération de 0% de l’avoir de vieillesse pour une caisse de pension autonome.
L’inflation est négative comme la performance boursière, mais les taux obligataires à 10 ans sont à 2,2%. Quel est votre argument pour descendre à zéro?
Si nous arrivons au point où le raisonnement économique indique un niveau de 0% ou peut-être 0,5%, alors ne serions-nous pas plus avisés de choisir une formule qui éviterait les sempiternels débats? Pourquoi ne pas employer la formule 7-7-70, c’est-à-dire un taux égal à 70% de la moyenne annuelle glissante sur 7 ans des obligations de la Confédération à 7 ans. Nous pourrions ajouter à ce résultat une marge qui servirait de réserve. L’autre avantage serait d’établir un taux ex ante au lieu de choisir comme aujourd’hui un taux ex post, c’est-à-dire après que le marché a évolué. Cette formule de 7-7-70 est actuellement discutée au sein de la commission LPP du parlement.
Blick: Kündigung, um an das PK-Kapital zu kommen
Eine Leserin hat den Blick mit folgenden Zeilen angefragt: “Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern, geschieden. Bei meinem Tod erhalten die Kinder von der Pensionskasse (PK) meines neuen Arbeitgebers nur ein Todesfallkapital, das knapp einem Fünftel des Altersguthabens entspricht. Deshalb will ich kündigen. Wird die allenfalls folgende Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet eingestuft und mit Einstelltagen bestraft?”
Gerd Löhrer macht in seiner Antwort klar, dass die Pensionskasse mit ihren Todesfallleistungen keineswegs kleinlich ist und eine Verringerung der Arbeitslosigkeitversicherung durchaus gerechtfertigt wäre, da es sich hier sogar um ein schweres Selbstverschulden handelt.
155 Zürcher Kassen melden Unterdeckung
Von den 330 Pensionskassen, die sich bisher beim Kanton gemeldet haben, hat knapp die Hälfte per Ende 2008 eine Unterdeckung aufgewiesen, wie der Zürcher Regierungsrat gemäss der Limmattaler Zeitung in der Antwort auf eine Anfrage der Alternativen Liste im Kantonsrat schreibt.
Laut Regierungsrat haben von den 729 angeschriebenen, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten Vorsorgeeinrichtungen 330 Kassen dem BVS bereits freiwillig ihren Deckungsgrad gemeldet. 155 wiesen eine Unterdeckung aus. Das sind 47 Prozent der Meldungen oder 21 Prozent des Gesamtbestandes an beaufsichtigten Pensionskassen. Der durchschnittliche Deckungsgrad aller bis Ende Februar 2009 freiwillig gemeldeten Unterdeckungen beträgt 93,18 Prozent. Einzelne Kassen wiesen einen Deckungsgrad von unter
90 Prozent aus.
UK: Pensions experts predict ‹horrific news› on funds
Royal Mail is considering whether to close the company’s retirement scheme to existing members, forcing them to join a new pension pot with less lucrative benefits. Pension industry insiders believe such a move could spark widespread strikes at Royal Mail. More worrying for British industry, trouble will not be reserved to the postal service. Over the next few months companies are expected to highlight the scale of Britain’s pension crisis by revealing deficits on an unprecedented scale. Strikes and corporate failures could follow.
Non-U.S. institutions have opportunity and motive to return to hedge funds
International institutional investors are making long-planned moves into hedge funds, saying the timing is right now that risks have receded and opportunities abound. “Clients who held off on making allocations are, as they begin to feel more comfortable, going ahead and making allocations to hedge funds,” said Simon Fox, principal and coordinator for European hedge funds-of-funds research at Mercer LLC, London. Funds taking the plunge include the £23 billion ($37 billion) Universities Superannuation Scheme, or USS, Liverpool, England; the $25 billion Korea Investment Corp., Seoul; and the £6 billion West Midlands Pension Fund, Wolverhampton, England.
Erich Peter: Unterdeckung und Sanierung – Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung
In seinem Aufsatz "Unterdeckung und Sanierung – Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung" hat Dr. Erich Peter die aufgrund der Erfahrungen des BVS wesentlichsten und häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Unterdeckung und Sanierung umfassend beantwortet. Die Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden hat sich der in dieser Publikation geäusserten Rechtsauffassungen angeschlossen. Der Aufsatz wurde in der Juli-Ausgabe der Aktuellen Juristischen Praxis (AJP) publiziert. Peter stellt einleitend in seinem Artikel fest: “Die neuen Bestimmungen haben (…) auch neue Unsicherheiten geschaffen, was sich insbesondere durch die zahlreichen beim BVS eingehenden Anfragen zeigt. Sie stehen daher heute vor ihrer Bewährungsprobe. Mit diesem Aufsatz soll ein Beitrag geleistet werden, einige dieser Unsicherheiten zu beseitigen.”
Behandelt werden u.a. folgende Punkte: Rechtliche Grundlagen, Definitionen, Meldung der Unterdeckung, Aufgaben der Akteure, Einzureichende Unterlagen, Anforderungen an die Sanierungsmassnahmen.
CS Pensionskassen-Index Q2: plus 4,8 Prozent
Die ersten Berechnungen des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen-Index, der das tatsächliche Anlageverhalten von über 100 Schweizer Pensionskassen berücksichtigt, ergeben für das 2. Quartal 2009 eine Performance von über 4,8 %. Im Berichtsquartal war der April mit einer Performance von knapp 3 % klar der stärkste Monat, während sich der Index im Mai nochmals um gut 1 % und im Juni um weitere rund 0,75 % verbesserte. Die BVG-Mindestrendite für das Quartal beträgt 0,50 %. Dadurch hat sich die negative Differenz des Pensionskassen-Index, der im Jahr 2000 bei 100 Punkten gestartet war, zur BVG-Vorgabe erstmals seit zwei Jahren wieder verringert, und zwar um gut 4,5 Punkte. Damit beträgt die Differenz noch ein Minus von knapp 20 Punkten. Die detaillierte Auswertung des Index für das 2. Quartal 2009 wird in rund zwei Wochen publiziert.
NZZ zur Vorsorge im öffentlichen Verkehr: Höhere Abgeltungen oder Flurbereinigungen
Die NZZ beschäftigt sich in einem ausführlichen Beitrag mit den aktuellen Problemen, die sich aus der markanten Unterdeckung der Pensionskassen SBB und Ascoop ergeben. Sie zeigt nicht nur die faktische Unvermeidlichkeit öffentlicher Beiträge für deren Sanierung auf, sondern macht auch auf die Folgen aufmerksam, die sich aus deren Unterlassen ergeben würden. Es wird u.a. festgehalten: “Nur wenige der betroffenen Unternehmen können Gewinne erwirtschaften, die es ihnen gestatten, namhafte Rückstellungen zu machen. Verantwortlich dafür sind zwei Gründe: Viele touristische Unternehmen operieren unmittelbar an ihren Existenzminima, und Bahn- und Busbetriebe, die ausschliesslich im subventionierten Regionalverkehr tätig sind, dürfen keine substanziellen Gewinne erwirtschaften.”
“Unabhängig davon, ob die einzelnen Vorsorgewerke sich im Schosse der Ascoop sanieren oder – falls dies für sie möglich ist – in eine andere Kasse wechseln, haben sie ihre jeweiligen Unterdeckungen zu beseitigen. In vielen Fällen lässt sich das ohne Beteiligung der öffentlichen Hand nicht erreichen. Beim Bundesamt für Verkehr (BAV), das unterstreicht, die Lösung des Problems sei primär eine Sache der einzelnen Unternehmen und ihrer Verwaltungsräte, setzt man auf individuelle Lösungen, wie Vizedirektor Pierre-André Meyrat sagt. Diese könnten darin bestehen, dass die Betriebe jene Mittel, die sie nicht aus eigener Kraft in ihre Vorsorgewerke einzuschiessen vermögen, auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Unternehmen, die im Regionalverkehr tätig sind, könnten dann versuchen, die Zinslasten über höhere Abgeltungen seitens von Bund und Kantonen auszugleichen. Das bedingt aber, dass die öffentlichen Körperschaften die dafür vorgesehenen Mittel entsprechend aufstocken; diesbezügliche Entscheide sind freilich noch nicht gefallen.”
Beobachter: Bullshit am Verwaltungsgericht
Der Beobachter schreibt in einem Beitrag über die Klage einer Rentnerin bezüglich ihrer PK-Witwenrente: “Das Verwaltungsgericht Bern versucht, einer Rentnerin eine Beschwerde auszureden – obwohl die Rechtslage völlig klar für die Betroffene spricht. Als ihr im März die Pensionskasse die Witwenrente von 590 Franken strich, reichte sie Klage beim Berner Verwaltungsgericht ein. «Die Verneinung eines Anspruchs auf eine Witwenrente erscheint als rechtmässig», schrieb ihr die zuständige Einzelrichterin bereits eine Woche später. «Ihre Klage müsste aller Voraussicht nach abgewiesen werden.» Lora Schumacher solle bitte mitteilen, ob sie die Klage «kostenlos» zurückziehen wolle.
Damit machte das Verwaltungsgericht gleich zwei Fehler: Zum einen wäre Schumachers Klage ohnehin kostenlos gewesen – ob sie gewonnen hätte oder nicht. Der Satz im Brief erscheint wie der Versuch, einen Laien zu übertölpeln. Zum andern schätzte das Gericht die Rechtslage völlig falsch ein: Lora Schumacher hat nämlich, gemäss zwei Bundesgerichtsentscheiden, sehr wohl Anspruch auf die Witwenrente. So war denn die Pensionskasse sofort bereit, die Witwenrente zu zahlen, als ihr ein Rechtsanwalt diese klare Rechtslage darlegte. Auch das Berner Verwaltungsgericht musste Schumachers Klage schliesslich gutheissen.
Wie heisst doch der Titel des Vortrags, den die Präsidentin des Berner Verwaltungsgerichts unlängst hielt: «Wie vermeide ich Bullshit in der Berufsausübung?»
Feintool und Sozialpartner einigen sich über Sozialplan, Regelung für Pensionskasse
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Feintool Geschäftsleitung und die Sozialpartner auf einen Sozialplan zugunsten der Mühlemann Mitarbeitenden geeinigt. Insbesondere auf die Ausfinanzierung der Pensionskassen-Unterdeckung, angemessene Abgangsentschädigungen sowie besondere Lösungen für ältere Mitarbeitende und die Lernenden wurde grosser Wert gelegt, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Der Sozialplan zugunsten der 182 Mitarbeiter der Firma Mühlemann in Biberist umfasst 20 Punkte. Besondere Berücksichtigung fanden Mitarbeiter ab dem 59. Altersjahr. Ihnen werden Einbussen in der Pensionskasse massgeblich durch Feintool ausfinanziert.
Breval und Netzer zu Anlagen und Finanzen der AHV
In der Handels-Zeitung äussern sich Eric Breval (Managing Director des Ausgleichsfonds, links im Bild) und Marco Netzer (VR-Präs. des Ausgleichsfonds) zu den Anlagen und Anlagestrategien des AHV-Ausgleichsfonds sowie den Aussichten für die Finanzierung der Sozialwerke AHV und IV. Auszüge:
Haben Sie mit der jüngsten Erholung wieder zugelegt?
Breval: Nur teilweise, denn wir haben seit über einem Jahr die Volatilität schrittweise reduziert. Im 2. Semester hätten wir ein «Rebalancing» vornehmen sollen, indem wir jene Anlagen kaufen, die wir zuvor verkauft haben. Der Verwaltungsrat hat aber entschieden, dass dies zu risikoreich wäre. Wir haben daher auf Zukäufe verzichtet.
Ihre risikoreiche Anlagestrategie wurde kritisiert.
Breval: Wir hatten einen Aktienanteil von 35%, heute liegt er bei 20%. Damit haben wir in fünf Jahren bis 2007 durchschnittlich 6,2% pro Jahr erwirtschaftet. Damals hat nie jemand etwas kritisiert. Verlieren wir aber 18%, wenn die Märkte bis zu 40% und mehr einbrechen, dann hätten wir weniger volatile Anlagen halten sollen. Wir hatten keinen höheren Aktienanteil als eine durchschnittliche Pensionskasse.
Wie ist das Anlageergebnis im 1. Halbjahr 2009 ausgefallen?
Breval: Im 1. Semester haben wir eine Gesamtrendite von etwas über 3% erzielt. Dabei hat uns die Währungsabsicherung viel gekostet. Wir sichern rund 80% der Fremdwährungen ab. Ohne Absicherung hätten wir im 1. Halbjahr eine Performance von über 5% erzielt.
Wie stehen Sie zur Vorlage für die IV-Sanierung vom 27. September?
Netzer: Wir sind ganz klar dafür. Derzeit «zahlt» die AHV jährlich 1,2 bis 1,5 Mrd Fr. an die IV. Der AHV-Fonds sollte eigentlich ausgeglichen sein. Und das wäre er heute, wenn er nicht den Verlustvortrag der IV «decken müsste». Durch den kumulierten Verlustvortrag der IV von beinahe 14 Mrd Fr. ist der Fonds nicht in der Lage, die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen, die bestimmt, dass das Vermögen des Fonds die Ausgaben für ein Jahr decken sollte. Die Substanz des AHV-Fonds wird ausgehöhlt.
Werden die heute Berufstätigen dereinst noch Gelder von der AHV erhalten?
Netzer: Ich denke schon. Wir haben es in wirtschaftlich guten Zeiten verpasst, gewisse langfristige Lösungen zu finden. Aber das Schweizer Volk und das Parlament haben bereits in elf AHV-Revisionen Anpassungen beschlossen, die diesen einmaligen Sozialvertrag zwischen den Generationen, Sozialklassen und Geschlechtern erhalten haben.
Die nächste Erhöhung der Mehrwertsteuer ist damit programmiert?
Netzer: Ich denke nicht. Die Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,4% erfolgt nur für sieben Jahre. Laut den Berechnungen sollte dies ein ausgeglichenes Umlageergebnis bei der IV ermöglichen.
IV Zusatzfinanzierung, Vertrauen in soziale Verantwortung