EU: Uneinigkeit über Festlegung des Rentenalters
“Im Ringen um eine Anhebung des Renteneintrittsalters in Europa werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Brüsseler Kommission vom EU-Parlament ausgebremst. Der federführende Ausschuss für Beschäftigung und Soziales hat den Vorstoss zu einer einheitlichen Kopplung von Renteneintritt und demografischer Entwicklung vom Tisch gefegt. „Unterschiedliche Systeme, Geburtenraten und Lebenserwartungen machen ein Einheitsdatum unmöglich“, erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Vizepräsident des Ausschusses, Thomas Mann, heisst es in Focus.
Die Kommission warnt vor einem Kollaps der Pensionskassen, wenn nicht umgesteuert wird. Wegen einbrechender Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung sei eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters bis 2040 auf zunächst 67 Jahre, ab 2060 auf 70 Jahre notwendig, um ein tragbares Verhältnis von Beitragszahlern und Pensionären zu bewahren. So steht es im Grünbuch der Kommission, über das der Ausschuss nun abgestimmt hat.
Grünbuch / EU-Website zum Grünbuch / Mitteilung EU-Parlament / Focus
Avadis: Dank Währungsabsicherung gutes 2010
An ihrer 11. Mitstifterversammlung konnte die Avadis Anlagestiftung auf ein erfolgreiches Anlagejahr 2010 zurückblicken. Je nach Anlagestrategie der einzelnen Pensionskassen erreichten die von Avadis im Gesamtmandat verwalteten Portfolios eine Rendite zwischen 3,9% und 5,6%. Insbesondere die Währungsabsicherung hat sich für die Kunden ausbezahlt. Aber auch die relativen Resultate der einzelnen Anlagegruppen von Avadis zu den jeweiligen Benchmarks zeugen von einem sehr guten Jahrgang 2010, heisst es in der Mitteilung.
Strukturreform: Stellungnahme der PFS
Die PFS – Pension Fund Services AG – hat sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Vernehmlassung zu den Verordnungen der Strukturreform beteiligt. Sie ist geprägt durch eine Reihe von Vorbehalten, wie sie auch von anderer Stelle in der BV schon geäussert wurden.
Für die PFS Pension Fund Services AG stehen die folgenden vier Bestimmungen der BVV 2 im Vordergrund:
• Art. 46 (neu) BVV2: Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven
• Art. 48a Abs. 3 BVV2: Verwaltungskosten
• Art. 48f Abs. 3 BVV2: Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung
• Art. 48l (neu) Abs. 1&2 BVV2: Offenlegung
Avenir Suisse: “Debakel als Chance”
Ausgehend vom Abstimmungsresultate zum Umwandlungssatz im März letzten Jahres hat Avenir Suisse ein Positionspapier (Policy Brief) zum notwendigen Handlungsbedarf bei der Sicherung der beruflichen Vorsorge erarbeitet. In der Mitteilung dazu heisst es: “Wegen des grossen Handlungsbedarfs (Demografie), des schwierigen Anlage-Umfeldes und der Fairness gegenüber kommenden Generationen wäre es unverantwortlich, Reformen auf die lange Bank zu schieben. Damit würde ein von der Struktur her intelligentes Vorsorgesystem leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Dieser Policy Brief will Denkanstösse liefern, wie der Reformstau überwunden und wie die 2. Säule auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt werden könnte.”
Die Autoren, Alois Bischofberger und Rudolf Walser, haben ein 5-Punkte Programm erstellt, welches die Rahmenbedingungen für Reformen umreisst.
“Erstens sollten laufende Reformprojekte die ohnehin hohe Komplexität der 2. Säule nicht noch verstärken, den Entscheidungsspielraum der Pensionskassenverantwortlichen nicht ungebührlich einschränken und die Aufsicht vereinfachen. Diese kann allenfalls der FINMA übertragen werden.
Zweitens sollte dem langfristigen Anlagehorizont der Vorsorgeeinrichtungen dadurch Rechnung getragen werden, dass Anreize zu prozyklischem Anlageverhalten beseitigt werden und auf die Forderung nach einem jederzeit zu erfüllenden Deckungsgrad verzichtet wird.
Drittens sollten die beiden wesentlichen Parameter einer kapitalgedeckten Altersvorsorge, der Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz, der politischen Einflussnahme weitgehend entzogen und auf Grund objektivierbarer, sich auf die Marktkräfte stützender Kriterien festgelegt werden.
Viertens kann durch mehr Transparenz bei den Verwaltungs- und Beratungskosten das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt werden; die Anwendung eines marktkonformen Zinssatzes bei der Diskontierung der Verpflichtungen kann vor Vermögensillusion bewahren und die Einsicht in die Dringlichkeit von Reformen fördern.
Fünftens soll geprüft werden, wie der individuelle Spielraum bei der Wahl von Vorsorgeprodukten und der Wahl der Vorsorgeeinrichtungen vergrössert werden kann. Damit würde der Eigenverantwortung mündiger Bürger besser Rechnung getragen. Mehr Wettbewerb könnte Effizienzgewinne bringen.”
BG-Entscheid zu Einkauf: Weitere Komplikationen
Anstatt dem Frühpensionierten eine Abgangsentschädigung direkt auszubezahlen, kann der Arbeitgeber wenn es das Reglement zulässt, den Teil der Abfindung mit Vorsorgecharakter vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bestehende und zukünftige Vorsorgelücken in die Pensionskasse einzahlen.
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 12. März 2010 (2C_658/ 2009) gibt es neuerdings eine Komplikation: Nach einem Steuerabzug wegen eines Pensionskasseneinkaufs ist während einer dreijährigen Sperrfrist aus steuerrechtlicher Sicht jegliche Kapitalauszahlung missbräuchlich.
Der Bundesgerichtsentscheid über die dreijährige Kapitalbezugssperre nach einem steuerbefreiten Pensionskasseneinkauf hat unter den Rechtsexperten eine heftige Diskussion ausgelöst. Beispielsweise wird den Steuerbehörden dringend geraten, die Sperre bei Pensionskasseneinkäufen durch Arbeitgeber zur Deckung der zukünftigen Vorsorgelücken von Frühpensionierten aufzuheben. Es wird sich weisen, ob dieser Rat befolgt wird. Auf jeden Fall gilt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die steuerlichen Konsequenzen der vereinbarten Abgangsentschädigungen bei den zuständigen Behörden sorgfältig abklären, schreibt Dieter Müller, Qualibroker, in der Basellandschaftlichen Zeitung.
“Schere zwischen Leistungen und Erträgen öffnet sich”
“Die Vorsorgeeinrichtungen sehen sich mit tieferen Renditen an den Kapitalmärkten konfrontiert. Für die Pensionskassen heisst das, mehr Effizienz und tiefere Kosten bei der Vermögensverwaltung. Damit lässt sich der Leistungsabbau in Grenzen halten”, schreibt Kurt Speck in der Schweizer Versicherung.
In der IV soll weniger gespart werden
Mit dem stufenlosen Rentensystem will der Bundesrat die Ausgaben der IV um jährlich 400 Millionen Franken senken. Aufgrund des drohenden Referendums wird nun eine Reduktion des Sparbetrags geprüft, schreibt die NZZ.
Das Kernelement der Revision 6b bildet die Einführung des stufenlosen Rentensystems. Nach den ursprünglichen Berechnungen war es so ausgelegt, dass Einsparungen von 400 Millionen Franken jährlich resultiert hätten. Im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden nun verschiedene Varianten geprüft, die zu einer Reduktion der Einsparungen führten. Eine Variante sieht vor, den Sparbetrag um die Hälfte auf 200 Millionen zu reduzieren. Das ursprünglich in der Revision 6b vorgeschlagene Sparvolumen reduzierte sich damit von 800 auf 600 Millionen. Dies entspricht einem früheren Vorschlag der AHV/IV-Kommission.
Im BSV will man am Systemwechsel festhalten und betont, der Wert des Systemwechsels werde höher gewichtet als das effektive Sparvolumen. Ob sich die Behindertenorganisationen allerdings milder stimmen lassen und von ihrem Vor-Entschluss, das Referendum zu ergreifen, abrücken, ist fraglich. Verschiedene Organisationen hatten klar zum Ausdruck gebracht, die Revision müsse grundlegend verändert werden. Nur dann würde sich aus ihrer Sicht ein Referendum erübrigen.
Die IV ist ein Sanierungsfall. Ein solcher wird sie bleiben, trotz den Steuern, die ins System gepumpt werden. Strukturell gesehen schreibt sie jedes Jahr ein Defizit von über einer Milliarde Franken.
Versicherer unter der schottischen Dusche
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat an seiner Jahrespressekonferenz über die aktuellen Freuden und Nöte in den diversen Branchen berichtet. Zu den Freuden gehört zweifellos das wiederum aktivere Geschäft in der Kollektivversicherung, deren Prämienvolumen im Berichtsjahr um 4,2% zunahm. Verbandspräsident Walser kommentierte: “Nachdem viele im Jahr 2009 in Unterdeckung geratene Pensionskassen wieder einen genügenden Deckungsgrad aufwiesen, haben offenbar zahlreiche KMUs die Chance gepackt und sich der Sammelstiftung eines Lebensversicherers angeschlossen. Das gute Gefühl, auch bei gravierenden und länger anhaltenden Verwerfungen an den Finanzmärkten nicht auch noch zur Sanierung der in Unterdeckung geratenen Pensionskassen beitragen zu müssen, gibt offenbar vielen KMUs die notwendige Sicherheit.”
Auf der Schattenseite verbucht wird hingegen das Resultat der Abstimmung zum Umwandlungssatz: “Nicht die Versicherungsgesellschaften sind die Leidtragenden eines zu hohen Umwandlungssatzes, sondern die Erwerbstätigen, weil sie die systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger tragen. Findet sich in naher Zukunft keine politische Mehrheit für die notwendige Anpassung der Renten an die Realität, sind Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich. Es müssten früher oder später zusätzliche Beiträge erhoben oder das Rentenalter erhöht werden.”
Wenig Freude hat der SVV an einer Motion der SGK-NR. Danach sollen die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden dürfen . Ausserdem verlangt diese Initiative eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Höhe der Legal Quote.
Ausführlich wurde auf den Solvency Test eingegangen. Der Enthusiasmus, der einst die Haltung zu diesem Instrument prägte, ist einer auffälligen Ernüchterung gewichen. Offenbar funktioniert die Zusammenarbeit mit der Finma weniger gut als mit dem Amt für Privatversicherungen, welche einst das Projekt aufgleiste. Auf 1.1.11 wurde die Testphase durch den Ernstfall abgelöst, ohne das bisher ein einziges Modell durch die Finma genehmigt worden wäre. Doch besonders stösst sich der SVV gemäss den Ausführungen von Bruno Pfister (Swiss Life) daran, dass mit dem ambitiösen “Swiss Finish” in der Schweiz deutlich grössere Anforderungen gestellt werden als beispielsweise in der EU mit der in Vorbereitung befindlichen Solva 2. Diese würden in weit höheren Eigenkapital-Anforderungen münden, mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen. In dieser Beziehung besonders brisant: Liechtenstein als EWR-Mitglied untersteht den EU-Vorschriften, darf aber Versicherungsdienstleistungen ungehindert in der Schweiz anbieten. Der SVV sieht wohl nicht ganz unbegründet die Gefahr, dass ausländische Versicherer über Niederlassungen im Ländle das regulatorische Gefälle zum Nachteil der inländischen Anbieter ausnützen könnten. Die Finma dürfte wohl im einen oder anderen Punkt noch über die Bücher gehen, wie stark sie den Versicherern entgegenkommt, ist aber noch offen.
Texte SVV zur Pressekonferenz / Motion SGK / SST-Umsetzung / Finma Presseanlass zum Solvency Test
Ständeratskommission für PK SBB-Sanierung
Nach dem Ständerat ist auch die Finanzkommission des Nationalrates damit einverstanden, dass der Bund einen Beitrag an die Sanierung der SBB-Pensionskasse leistet. Sie hat dem Sanierungskonzept des Bundesrates mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass es keine Alternative dazu gebe, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Gleichzeitig stellte die Kommission aber klar, dass dies die letzte Unterstützung dieser Art sein dürfe.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hiess sie eine Kommissionsmotion gut, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass bundesnahe Betriebe in Zukunft keine finanzielle Unterstützung für die Sanierung ihrer Pensionskasse mehr erhalten.
Stimmt der Nationalrat zu, beteiligt sich der Bund mit 1,148 Milliarden Franken an der Sanierung der Pensionskasse. Den Hauptteil der Lasten tragen die SBB und das Personal.
Rentenalter in Spanien wird auf 67 Jahre erhöht
Jetzt sollen auch die Spanier erst mit 67 in Rente. Die spanische Regierung hat sich am Donnerstag mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften grundsätzlich auf eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre geeinigt.
Diese Massnahme soll die Altersversicherung auf eine gesunde finanzielle Grundlage stellen und zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen. Das Arbeitsministerium wies darauf hin, dass über Details noch verhandelt werden müsse.
Auch nach der Neuregelung sollen Beschäftigte, die wenigstens 38,5 Jahre Beiträge gezahlt haben, auch in Zukunft mit 65 Jahren in Rente gehen können. Die Altersgrenze für den Vorruhestand soll von 61 auf 63 Jahre angehoben werden.
US: Moody’s Credit Ratings of States to Factor in Unfunded Pensions
Moody’s Investors Service has begun to recalculate the states’ debt burdens in a way that includes unfunded pensions, something states and others have ardently resisted until now.
States do not now show their pension obligations — funded or not — on their audited financial statements. The board that issues accounting rules does not require them to. And while it has been working on possible changes to the pension accounting rules, investors have grown increasingly nervous about municipal bonds.
Moody’s new approach may now turn the tide in favor of more disclosure. The ratings agency said that in the future, it will add states’ unfunded pension obligations together with the value of their bonds, and consider the totals when rating their credit. The new approach will be more comparable to how the agency rates corporate debt and sovereign debt. Moody’s did not indicate whether states’ credit ratings may rise or fall.
Strukturreform: Verordnungsentwürfe aus Sicht der Treuhand-Kammer
Bruno Christen hat für die BVG-Fachkommission der Treuhand-Kammer die zentralen Kritik-Punkte an den Verordnungsentwürfen zusammen gefasst:
Verordnungsentwürfe aus Sicht der Treuhand-Kammer
Der Verordnungsentwurf zur Strukturreform enthält zielführende Bestimmungen, aber auch solche, die der Treuhand-Kammer Sorge bereiten. Der Revisionsstelle wird beispielsweise ein übermässiges Gewicht zugedacht. Einzelne Kontrollmassnahmen weisen ein denkbar ungünstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis auf. Die wichtigsten Bedenken sind:
1. Die Revisionsstelle soll bestätigen, «dass ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht und angewendet wird». Im Gesetz wird «rechtmässige Geschäftsführung» verlangt. Weniger komplexe Einrichtungen können sich sehr wohl «rechtmässig» organisieren, ohne über ein IKS zu verfügen. Der Begriff IKS sollte nicht in die Verordnung aufgenommen werden.
2. Die Revisionsstelle hat «strichprobenweise und risikoorientiert» zu prüfen, ob die Offenlegungen zu den Interessenverbindungen und Vermögensvorteilen «inhaltlich korrekt» sind. Im Einzelfall haben betroffene Personen dazu ihre Vermögensverhältnisse gegenüber den Revisoren offen zu legen. Dies darf nicht der Revisionsstelle zugedacht werden. Zudem: Jede auch noch so aufwändig gestaltete Stichprobe weist nur geringe Prüfsicherheit auf.
3. Die Aufgaben der Revisionsstelle bei Unterdeckung sind von der Verordnung ins Gesetz übernommen worden. Die Anpassung der Verordnung an diese Neukonzeption ist noch nicht gelungen. Die Weisung des Bundesrats zum Thema Unterdeckung sollte im Gegenzug aufgehoben oder stark angepasst werden.
4. Es sollen «Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven » verboten werden. Es wird dazu die nur auf Beitragsprimate anwendbare Begrenzung der Sparzinsgutschriften auf den BVG-Minimalzins vorgeschrieben. Leistungsprimate müssten in der Konsequenz umgewandelt werden. Diese Rosskur darf der 2. Säule nicht verordnet werden.
5. Zur Erzwingung von Loyalität und Integrität sollen «dauerhafte Interessenkonflikte» und «Dauerverträge» verboten werden. Dieses Verbot geht über das Gesetz hinaus, das die teilweise unvermeidbaren Interessenkonflikte akzeptiert und auf Governance und mehr Transparenz setzt. Auch für Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden «immer Konkurrenzofferten » zu verlangen und sie im Anhang der Jahresrechnung zu begründen, schiesst über das vom Gesetz gegebene Ziel hinaus.
Die Treuhand-Kammer wird in der Vernehmlassung mit konstruktiver Kritik darlegen, dass ihre Mitglieder sehr wohl bereit sind, ihren Beitrag zu einer gut geführten und ebenso gut geprüften 2. Säule zu leisten.
Bruno Christen, BVG-Fachkommission der Treuhandkammer
NZZ: “Zweifel an Pensionskassen-Indizes der Banken”
“Die UBS hat Mitte Januar mit der Publikation ihres Pensionskassen-Barometers für das Jahr 2010 für erheblichen Wirbel in der Vorsorge-Landschaft gesorgt. Für die Anlagekategorie «Aktien Schweiz» wies die Grossbank eine Rendite von sage und schreibe 8,95% aus – obwohl das Schweizer Standard-Aktien-Barometer Swiss-Market-Index (SMI) im Jahr 2010 auf eine Performance von –1,68% kam. Die auch in in der NZZ publizierte Meldung der Performance der UBS-Mandate löste etliche Rückmeldungen von Pensionskassenmanagern und Vertretern anderer Banken aus. In der Schweiz gebe es wohl kaum eine Pensionskasse, die 2010 mit ihren Aktienanlagen eine solche Rendite erzielt habe”, heisst es in der NZZ.
“Unter den Beobachtern gilt auch die Gesamtrendite des UBS-Pensionskassen-Barometers für 2010 von 2,68% als sehr hoch. Dasselbe sei indessen beim fast gleichzeitig publizierten Pensionskassen-Index der Wettbewerberin Credit Suisse der Fall, der sogar 3,01% ausweist. Viele Teilnehmer im 600 Mrd. Fr. grossen Markt der beruflichen Vorsorge, in dem die Banken mit harten Bandagen kämpfen, zweifeln an der Aussagekraft der Barometer.”
Laut NZZ sind die von der UBS – wie auch von der CS – ausgewiesenen Renditezahlen deshalb so hoch (CS: 3,01%), weil die Bank die Zahlen für die Kundengruppen gleichgewichtet und nicht kapitalgewichtet erfasst, was aufgrund der guten Entwicklung der kleinen und mittelgrossen Werte das Ergebnis in die Höhe trieb.
Wir haben an dieser Stelle als weiteren Kritikpunkt schon früher angeführt, dass sowohl CS wie UBS keinerlei Angaben über ihre Datenbasis machen. Es handelt sich um eine eigentliche Black Box mit unbekannter Repräsentativität. Im Gegensatz dazu sind beim PK-Monitor der Swisscanto die Ausgangsgrösse und auch die Berechnungsmethode bekannt. Deren Renditezahlen für 2010 liegen markant tiefer.
Die Zeitung geht auch auf kritische Stimmen gegenüber der Aussagekraft des Pictet-Index ein. Er sei als Benchmark kaum zu replizieren und wenn, dann nur mit Finanzprodukten, was bedeutende Kosten verursache.
NZZ / UBS PK-Barometer / CS Flash (Rendite 1) / CS PK-Index (Rendite 2) / Swisscanto PK-Monitor
Heinz Zimmermann: Marktnahe Fiktionen
In der Weltwoche, Ausgabe vom 26.1.11, schreibt Heinz Zimmermann, Finanzwissenschaftler an der Uni Basel, über die Forderung nach marktnahen Bewertungen und deren unerfreulichen Konsequenzen. “Lebensversicherungen, Anlagestiftungen und Pensionskassen müssen ihre Anlagen selbst dann zu aktuellen Marktwerten ausweisen, wenn sie auf den entsprechenden Märkten gar nicht gehandelt werden. An die Stelle des tatsächlichen Marktes tritt eine «marktnahe Bewertung» – also die Fiktion eines Marktes, den es in Wirklichkeit nicht gibt.
Man unterstellt damit eine Veräusserbarkeit von Risiken in Bereichen, wo diese weder existiert noch angestrebt wird oder erforderlich ist. Das führt zu absurd anmutenden Vorschriften, so etwa bei den Liegenschaften: Weshalb sollten diese in der Bilanz zu einem inexistenten Marktwert bewertet werden, wenn ihre ökonomische Rolle darin besteht, im Hinblick auf die projizierten Leistungen einen langfristigen Einkommensstrom zu erzeugen? Man kann jeden noch so illiquiden Vermögenswert mit einer Bewertung versehen, was je nach Betrachtungsweise (zum Beispiel Steuern oder Versicherung) durchaus erforderlich sein kann.
Es ist indessen eine andere Frage, ob die Fiktion einer marktnahen Bewertung darüber Aufschluss geben soll, ob sich Vermögens- werte zur Erbringung von Vorsorgeleistungen eignen und von den Regulierungsbehörden anzuerkennen sind. Doch scheint der regulatorische Trend die Vorsorgevermögen undifferenziert als Handelsposition zu betrachten, auch wenn weder Pensionskassen noch Lebensversicherer Liegenschaften aus kurzfristigen Handelsmotiven halten. (…)
Wegen dieser praxisfernen Vorschriften bleibt den Vorsorgeeinrichtungen nur eines: die Flucht in marktgängige und regulatorisch unverfängliche Anlagen, namentlich in- und ausländische Staatsanleihen. Denn diese sind ja sicher und stets handelbar. Und weil dies mittlerweile alle institutionellen Anleger tun, zerstört man genau das, was alle suchen, nämlich Liquidität und eine angemessene Rendite. Gerade jene Investoren, welche aufgrund ihrer ökonomischen Natur eine langfristige Anlagestrategie verfolgen und illiquide Anlagen halten könnten, werden durch die gesetzlichen Vorschriften gezwungen, sich wie Händler zu verhalten. Immobilien werden durch Staatsanleihen ersetzt, weil sie auf einfache Weise marktnah bewertet werden können und die Risikomodelle viel einfacher anzuwenden sind.
Diese ökonomisch unverständliche Verhaltensweise ist ab Januar mit der Umsetzung des Swiss Solvency Test, kurz SST, zum Gesetz erhoben worden: Er könnte dazu führen, dass Versicherer ihre Immobilienbestände im grossen Stil durch Staatsanleihen ersetzen. Der Zeitpunkt könnte nicht ungünstiger gewählt sein.
Ethos zu Say on Pay
“2011 werden 33 der hundert grössten Schweizer börsenkotierten Unternehmen ihre Generalversammlungen konsultativ über die Manager-Vergütungen abstimmen lassen. Das sind dreizehn mehr als im Jahr 2010. Dieser Fortschritt ist unter anderem auf die Sensibilisierungsbemühungen von Ethos zurückzuführen und zeigt den Willen der Unternehmen zur Selbstregulierung. Allerdings sind diesbezüglich weitere Fortschritte nötig, um den Forderungen institutioneller Investoren zu genügen und dem Regulierungsdruck standzuhalten”, schreibt Ethos in einer Mitteilung.
Aber auch über Wahlen in den Verwaltungsrat, die Decharge oder Kapitalerhöhungen müssen die Investoren professionell und in Kenntnis der Sachlage entscheiden, heisst es weiter. Ethos hat zu diesem Zweck seine Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance überprüft und den jüngsten rechtlichen Änderungen und Entwicklungen der Best Practice im Bereich Corporate Governance angepasst. Sie enthalten insbesondere Kriterien zur Beurteilung von Vergütungssystemen. Die Ethos Richtlinien sind auf der Ethos website offengelegt. Dort können auch die Stimmempfehlungen von Ethos zwei Tage vor der Generalversammlung von schweizerischen Unternehmen eingesehen werden.
Say on Pay in der Schweiz / Ethos Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte


