Die NZZ berichtet ein zweites Mal über die Einschätzung des Verordnungsentwurfs zur Strukturreform in den betroffenen Fachkreisen. Nach den Pensionskassen kommen hier die Anlagestiftungen zu Wort, die neu gemäss Absicht des Bundesrates ebenfalls ein enges Korsett umgelegt erhalten sollen. Michael Ferber schreibt: Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge werden die Anlagestiftungen erstmals gesetzlich erfasst und dem BVG unterstellt. Damit endet eine mehrere Jahre andauernde Diskussion darüber, wo die 40 Einrichtungen, die in der zweiten Säule des Altersvorsorgesystems rund 85 Mrd. Fr. an Geldern verwalten, rechtlich hingehören. Die Anlagestiftungen sind mit den Details der neuen Verordnung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aber unglücklich und beklagen eine zu strenge und umfangreiche Regulierung. In der am vergangenen Mittwoch eröffneten und bis 28. Februar dauernden Vernehmlassung wollen sie sich für Änderungen einsetzen.

Brändle und Hunziker bewerten die ASV als «Regulierungsschub». So ist im derzeitigen Entwurf eine Produkte-Regulierung vorgesehen – insbesondere alternative Anlageprodukte müssen einzeln von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden. Ein weiterer Kritikpunkt der KGAST-Vertreter an der Verordnung ist, dass sämtliche Vorlagen, die eine Anlagestiftung an ihrer Anleger-Versammlung bespricht, der Oberaufsichtskommission vorgelegt werden müssen. Dieses Vorgehen sei in der Realität kaum umsetzbar.”

NZZ / Verordnungsentwurf