Das Bezirksgericht Saane hat den Freiburger Stadtamman Pierre-Alain Clément und zwei ehemalige Chefbeamte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.

Beim Prozess ging es um falsche Angaben, die 2000 bis 2003 in der städtischen Rechnung auftauchten. Der SP-Politiker Clément war in dieser Zeit Finanzdirektor. Er wurde zusammen mit zwei seiner damaligen Chefbeamten dafür verantwortlich gemacht, dass der Garantiebeitrag für die Pensionskasse viel zu tief angegeben wurde – 15 Millionen Franken statt 91 Millionen Franken.

Die Pensionskasse des Stadtfreiburger Personals wies Ende 2003 mit 31,4 Prozent den tiefsten Deckungsgrad aller Kassen in der Schweiz auf. Der Missstand wurde 2006 mit einer Einlage von 30 Millionen Franken behoben.

Das Gericht befand nun, dass die in den Jahren 2000 bis 2003 angegebenen Garantiebeträge sehr wohl ausreichend gewesen seien. Sie seien sogar höher gewesen als die vom Generalrat vorgesehenen 6 Millionen Franken.

Clément hatte vor Gericht erklärt, er habe bei der Festlegung der städtischen Garantie seinen Mitarbeitern vertraut. Die beiden Kader beriefen sich ihrerseits auf Angaben des früheren Pensionskassenverwalters.

Berner Zeitung