Der Ständerat hat die von SR Konrad Graber eingereichte Motion zur BVG-Entschlackung behandelt. Graber umriss in seinem Votum die Forderung, die ohne Einbusse an Transparenz und Sicherheit erfüllt werden solle. Allerdings will er auch keine bisherigen Erweiterungen im Gesetz rückgängig machen. Hingegen sieht Graber Möglichkeiten u.a. bei der Teilliquidation, den Loyalitätsrichtlinien, die Anlage- und Rechnungslegungsvorschriften, der Altersstaffelung der Beiträge.

Christine Egerszegi gab zu Protokoll, dass sie den Vorstoss untersützt (wie dies auch der Bundesrat tut). Kritik an der bisherigen Parlamentstätigkeit möchte sie aber nicht gelten lassen. Wenn sie ein Problem sieht, dann betrifft es die vorgesehene Ausstattung der geplanten neuen Oberaufsicht mit 30 Vollzeitstellen.

Rolf Bütiker outete sich als zweifacher Stiftungsratspräsident, der die Probleme aus erster Hand kennt: “Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken gemacht zum Vorstoss Graber. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt.” Bütiker schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für die VE vor, was beträchtliche Vereinfachungen möglich mache.

Abschliessend ging BR Burkhalter auf den geplanten Bericht ein, der im kommenden Jahr erstellt werden soll, der eine Gesamtschau über die aktuelle Verfassung der 2. Säule geben soll und in dessen Rahmen auch die aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollen.

Wortprotokoll / Motion mit Antwort BR