Die Vorschläge für die Verbesserung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung sind in der Vernehmlassung gemäss einer Mitteilung des BA für Justiz von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.

Gemäss Vorentwurf sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel zukünftig auch dann noch je zur Hälfte geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Diese wesentliche Neuerung stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung; namentlich wurde die damit angestrebte Besserstellung der geschiedenen Witwe positiv gewürdigt. Gleichzeitig wurde aber auch geltend gemacht, dass damit die ungenügende Absicherung geschiedener Frauen nur zum Teil entschärft werde. Als unklar bzw. zu kompliziert kritisiert wurden die vorgeschlagenen Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalls.

Gemäss Vorentwurf sind die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihren Versichertenbestand jährlich der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Dazu wurde einerseits positiv vermerkt, dass diese Meldepflicht den Ehegatten und dem Scheidungsgericht einen Überblick über die vorhandenen Vorsorge- und Freizügigkeitskonten ermögliche. Andrerseits wurde eingewendet, mit der Meldepflicht sei ein unverhältnismässiger bzw. kaum abschätzbarer Aufwand mit entsprechenden Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen verbunden.

Der Bundesrat will bei der Ausarbeitung der Botschaft weitgehend an den Vorschlägen des Vorentwurfs festhalten. Nochmals näher abgeklärt werden sollen aber die mit der Meldepflicht verbundenen Kosten sowie die Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung bzw. des Deckungskapitals nach Eintritt des Vorsorgefalls.

PW. Die jetzt vom Bund übermittelten Vernehmlassungsergebnisse stehen in deutlichem Gegensatz zu den ersten Reaktionen nach der Publikation des Entwurfs u.a. von Seiten des ASIP und des Gewerkschaftsbundes. Beide Verbände rieten nach Eröffnung des Verfahrens dem Bundesrat, die Vorschläge gleich zurück zu ziehen und unter Beizug von Fachleuten überarbeiten zu lassen.

 Mitteilung BJ / Reaktion ASIP