Nach einem neuen Vorschlag soll der Vorbezug von Alterskapital für den Erwerb von Wohneigentum eingeschränkt werden. Für die Immobilienbranche hätte das beträchtliche Folgen, schreibt der Tages-Anzeiger. Während das Parlament mit neuen Steuerabzügen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern will, arbeitet die Bundesverwaltung im Stillen in die entgegengesetzte Richtung. Die BVG-Kommission befasst sich derzeit mit einem Projekt, das für die Immobilienbranche weitreichende Folgen haben könnte. Die Kommission berät einen vom BSV erarbeiteten Bericht, der kritisch über den Vorbezug von Geld aus der zweiten Säule urteilt: Die Verwendung von Alterskapital für den Häuser- oder Wohnungskauf werde voraussichtlich zu finanziellen Engpässen führen, heisst es in dem Dokument.

Den Vorschlag, jeglichen Kapitalbezug zu verbieten, lehnt die BVG-Kommission zwar ab. Sie zeigt sich aber offen für eine Palette von Verschärfungen. Eine Idee sieht etwa vor, dass zumindest der obligatorische Grundstock des Altersguthabens unangetastet bliebe und nur noch der überobligatorische Teil für den Bezug zur Verfügung stünde. Eine andere Variante geht dahin, dass das Alterskonto nur noch bis zum 40. statt wie heute bis zum 50. Lebensjahr für den Hauskauf geleert werden dürfte.

Beim Erwerb bereits bestehender Häuser und Wohnungen spielte vorbezogenes Pensionskassengeld zumindest in jedem fünften Fall eine Rolle. Die tiefen Hypothekarzinsen der letzten Jahre dürften die Beliebtheit dieses Finanzierungsmodus eher gesteigert haben. Insofern ist mit einem beachtlichen Effekt zu rechnen, sollten die entsprechenden Möglichkeiten eingeschränkt werden.

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