Berner Zeitung: Interview mit Rita Schiavi
Rita Schiavi versucht, in einem Interview mit Claude Chatelain von der Berner Zeitung ihren Widerstand gegen eine Anpassung des Umwandlungssatzes zu begründen. Mangels anderer Argumente bezieht sie sich auf die Rendite der letzten 25 Jahre und natürlich die Versicherer. Sie suggeriert, bei der Asskuranz handle es sich um eine wirtschaftlich und politisch dominante Grösse, welche nach Belieben die 2. Säule und ihre Gesetze manipulieren könne und mit der Beruflichen Vorsorge Riesengewinne erwirtschafte. Die Realität sieht bekanntermassen anders aus.
Behindertenorganisationen: Fehlende Regeln für IV-Gutachten
“Die IV-Stellen müssen den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Für diese Abklärungen werden von der Invalidenversicherung jährlich tausende medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Davon finanzieren sich zahlreiche private Gutachterfirmen mit Auftragsvolumina von teilweise mehreren Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherung kontrolliert diesen wachsenden Markt kaum. So fehlen insbesondere ein geregeltes Beauftragungsverfahren, ein unabhängiges Controlling und ein unabhängiges Qualitätsmanagement,” schreibt eine Vereinigung von Behindertenorganisationen.
Auch die Gerichte kontrollierten die Gutachten externer Fachspezialisten nicht detailliert, sondern erkennen ihnen vollen Beweiswert zu, solange «nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit» der Expertise sprechen. Damit komme den medizinischen Gutachten im IV-Verfahren oft entscheidende Bedeutung zu.
Die Rechtsberatungsstellen von Behindertenorganisationen werden oft mit Fragen rund um Begutachtungen konfrontiert. Eine Gruppe von Juristen von Procap, Integration Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Behindertenforum und Schweizerischer Gehörlosenbund hat sich deshalb intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und ein 12-seitiges Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.
Das Papier der Behindertenorganisationen kommt zum Schluss: In Anbetracht der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Begutachtungsinstitute und einzelner Gutachter einerseits und der fehlenden Kontrolle andererseits ist ein faires IV-Verfahren mit den bestehenden Regeln nicht mehr garantiert. Es ist notwendig, die Begutachtung umfassender zu regeln.
Le Temps: “Les rentiers sont riches”
Une étude montre que le 3e âge n’est pas à plaindre économiquement.
Plus du quart des rentiers dispose d’un revenu mensuel supérieur à 6800 francs et leur fortune moyenne approche 300 000 francs, contre moins de 100 000 francs pour les personnes actives.
L’étude Wanner a popularisé la thèse selon laquelle la prévoyance professionnelle (LPP) a fortement contribué à rattraper l’ancien différentiel de revenus entre personnes âgées et personnes actives.
Autrement dit, grâce au deuxième pilier, l’image du «pauvre retraité devant se contenter d’une maigre rente AVS» était fausse. S’il fallait venir en aide à une catégorie sociale en Suisse, il faudrait se tourner vers les jeunes travailleurs pauvres et les familles nombreuses.
Monika Bütler, professeur d’économie à l’Université de Saint-Gall, estime que la réduction du taux de conversion est tout à fait supportable pour les futurs rentiers. Selon elle, «les personnes âgées ont généralement davantage d’argent que les jeunes. Compte tenu des prestations complémentaires AVS ou de la part subobligatoire du 2e pilier, le revenu du 3e âge se situe nettement au-dessus du minimum vital»
Politradar: Befürwortern fehlt es an Emotionalität
Seit dem 1. Januar 2010 wurden insgesamt 377 Dokumente via Online-News und
Blogs zum Thema Umwandlungssatz publiziert. Spitzen traten immer dann auf, wenn Befürworter oder Gegner in Form von Medienkonferenzen an die Öffentlichkeit getreten sind. Die grösste Spitze (mehr als 30 relevante Dokumente) erreichte die Publikation der Umfrage, welche vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaft Unia in Auftrag gegeben wurde.
Glaubt man der einzigen, bisher publizierten Umfrage, welche Vertreter der
Gegnerschaft einer Anpassung des Umwandlungssatzes in Auftrag gegeben haben,
würden per Ende Januar 40 Prozent Nein und nur gerade 12 Prozent Ja stimmen. 39
Prozent seien noch unentschlossen. Zu den besonders Unentschlossenen gehören
generell die Westschweiz (48 Prozent), die Frauen (44 Prozent) und die jüngste
Wählergruppe, die Generation “Internet” (51 Prozent), heisst es in einem Bericht der Firmen Netbreeze und Dreizweieins in ihrem “Politradar”.
Besonders auffallend: Obwohl die Befürworter in Deutschschweizer Online-News
bisher deutlich präsenter gewesen seien als die Gegner, konnten sie bisher mit ihren
Botschaften nicht durchdringen. Dies hat nach Ansicht von Politradar in erster Linie mit der Komplexität der Materie zu tun (kaum jemand weiss, was ein Umwandlungssatz überhaupt ist). Im Gegensatz dazu sei es der Gegnerschaft gelungen, das Feld mit dem Begriff „Rentenklau“ zu besetzen und die Debatte auf eine Art „Neid-Gerechtigkeits-Ebene“ zu hieven.
Die Gegner einer Anpassung des Umwandlungssatzes befänden sich somit momentan in der deutlich stärkeren Position. Und in grösseren Kantonen wurde das Abstimmungsmaterial bereits versendet, was in Bezug auf die Schlussmobilisierung einiges erahnen lasse. Der einzige Weg, wie die Befürworterschaft in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung noch für ein knappes Rennen sorgen kann, besteht nach Meinung von Politradar in einer gezielten Emotionalisierung des Themas.
24 heures: Baisse du taux de conversion, quel impact sur vos rentes?
Les syndicats et la gauche annoncent une baisse des rentes si le peuple accepte la baisse du taux de conversion. Le Conseil fédéral et la droite admettent que les tranches servies seront plus minces, mais que le gâteau restera identique. Qui croire?
UWS auf SF DRS
Das Schweizer Fernsehen hat eine Internetseite mit einer Uebersicht zur Auseinandersetzung über die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes eingerichtet.
ASIP gegen SVP/Minder-Päckli
Die NZZ zitiert in einem Artikel zur Kritik von Wirtschaftsvertretern an den gemeinsamen Vorschlägen von SVP und Minder zu den Aktionärsrechten den Direktor des ASIP. Zum Punkt Pensionskassen heisst es: “Pensionskassen in der Pflicht: Blocher/Minder fordern einen Stimmzwang für Pensionskassen. Der Vorschlag stösst beim betroffenen Verband auf Ablehnung: «Es braucht keine neue Regulierung für die Pensionskassen», sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. «Eine Vorschrift wie der Stimmzwang geht zu weit – und würde in der Umsetzung zusätzlichen Aufwand für die Pensionskassen bedeuten. Das ist nicht im Sinn der Versicherten.»
«Das ist Irreführung und Bauernfängerei»
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP nimmt in einem Interview mit der NZZ Stellung zum Abstimmungskampf um den Mindest-Umwandlungssatz. Auszüge aus dem Gespräch:
NZZ: Offenbar ist die Botschaft der Befürworter noch nicht angekommen. Muss anders kommuniziert werden?
Konrad: Wir müssen noch plakativer aufzeigen, wen eine Senkung des Umwandlungssatzes betrifft – und wen nicht. KMU und ihre Arbeitnehmer müssten bei einer Ablehnung der Vorlage nachträglich Geld einschiessen, damit die zu hohen Renten finanziert sind. Für die jetzigen Rentenbezüger ändert sich jedoch nichts. Zur Kasse gebeten würden die jüngeren Versicherten. Ihnen würden zusätzliche Lohnprozente abgezogen, damit die zu hohen Renten finanziert werden können. Die Gewerkschaften wollen, dass die Pensionskassen gezwungen werden, jüngere Generationen zur Kasse zu bitten, um die Renten querzufinanzieren. Schliesslich wollen gewisse Kreise in den Gewerkschaften mit voller Absicht gezielt unser Rentensystem destabilisieren. Und der Rest fällt darauf hinein, wie es aussieht.
Auch die Gegner buhlen um die Stimmen der Jungen, mit ähnlichen Argumenten.
Die Kampagne der Linken stellt alles auf den Kopf. Die SP hat im Internet ein Computerspiel lanciert, bei dem Kinder oder Jugendliche ihre Rente gegen gierige Politiker oder Versicherungsmanager verteidigen. Das ist natürlich Irreführung und Bauernfängerei. Die Jungen müssten für eine Senkung des Umwandlungssatzes einstehen, sonst drohen ihnen zusätzliche Lohnabzüge.
Es hat sich ein gegnerisches Komitee formiert, dem Stiftungsräte vor allem grosser Konzerne angehören. Ganz unwissend werden diese wohl nicht sein?
Genau, und das ist stossend. Das Gros dieser Komiteemitglieder stammt aus sogenannten umhüllenden Kassen, die weit mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen versichern; sie können schon heute tiefere Umwandlungssätze anwenden, solange die gesetzlichen Mindestleistungen garantiert sind. Es handelt sich vor allem um Pensionskassen, welche ihre Situation in den letzten Jahren à fonds analysiert haben und sich für einen Umwandlungssatz unter dem BVG-Minimum entschieden haben. Solche Beschlüsse werden im Stiftungsrat in der Regel einstimmig gefällt. Und jetzt scheren diese Komiteemitglieder aus politischen Gründen aus, vertreten ein Nein und leisten der beruflichen Vorsorge einen Bärendienst.
Welche Folgen hätte ein Nein am 7. März?
Die zentralen Fragen – Lebenserwartung, Renditen – bleiben aktuell und wären nicht gelöst. Der Bundesrat muss periodisch in einem Bericht darlegen, ob der geltende Umwandlungssatz noch angemessen ist. Die Debatte beginnt also bald wieder von vorn. Wir verlieren mehrere Jahre für eine dringend notwendige, rasche Kurskorrektur.
Hanspeter Konrad: “Comment empêcher le vol des rentes!”
Dans le débat actuel concernant la protection du 2e pilier, on néglige une réalité dont il faudrait pourtant tenir compte: le taux de conversion est un taux minimal.
Cette baisse n’entraînera pas systématiquement une réduction des rentes. De très nombreuses institutions de prévoyance proposent des plans plus généreux que le minimum prescrit par la loi (dans le cadre de plans de prévoyance «enveloppante»). Cela veut dire que, dans ces caisses, les avoirs de vieillesse sont plus élevés que le minimum légal. Le taux de conversion qu’elles appliquent pour le calcul de la rente de vieillesse est souvent plus bas que le taux minimal à propos duquel nous allons voter le 7 mars. C’est possible lorsque le montant total des rentes dépasse le minimum prévu.
Janssen: Die Pensionskassen werden ausgehöhlt
Der wegen seiner pointierten Aussagen von den Medien gern zitierte PK-Spezialist Martin Janssen hat der Weltwoche Nr. 6/2010 ein Interview zum Umwandlungssatz gegeben. Seine ebenso schlichte wie einleuchtende These: Die Linke will die Pensionskassen zugunsten einer Volkspension in den Ruin treiben. Mit massiven wirtschaftlichen Folgekosten. Ein Auszug aus den Fragen und Antworten:
Weltwoche: Am 7. März stehe die Zukunft der Renten auf dem Spiel, behaupten Befürworter und Gegner. Wird da nicht übertrieben?
Janssen: Nein, denn es geht nicht nur um die Höhe des minimalen Umwandlungssatzes.
Sondern?
Wer den Umwandlungssatz auf dem aktuellen Niveau festschreiben will, höhlt die Pensionskassen aus. Und das hätte politische und wirtschaftliche Folgen.
Weil Pensionskassen bankrottgehen?
Nicht nur. Dahinter stehen handfeste politische und wirtschaftliche Interessen. Die Befürworter eines unveränderten Umwandlungssatzes sind ja nicht dumm. Es ist ihnen klar, dass es eines Tages zu wenig Kapital geben wird, wenn der Umwandlungssatz nicht reduziert wird. Deshalb gibt es wohl nur einen Schluss: Sie wollen unsere Altersvorsorge auf kaltem Weg in Richtung Volkspension umpolen, ohne dass sie ihre Absicht deklarieren. Eine Volkspension anstelle einer obligatorischen Pensionskasse wollte die Linke ja bereits in den sechziger Jahren einführen.
Was wäre ein korrekter Umwandlungssatz?
Richtig wäre ein Umwandlungssatz in der Grössenordnung von fünf Prozent.
Wie berechnen Sie das?
Gemäss Bundesamt für Statistik haben Erwerbstätige, die dieses Jahr 65 Jahre alt werden, eine durchschnittliche Lebenserwartung von 22 Jahren. Teilt man 100 Franken Alterskapital durch 22 Jahre, ergibt das eine Jahresrente von Fr. 4.54, d. h. einen Umwandlungssatz von 4,54 Prozent pro Jahr. Berücksichtigt man, dass die Witwen und Waisen ca. 21 Prozent der Leistungen empfangen, verbleiben nur noch 79 Franken. Und 79 Franken geteilt durch 22 Jahre macht Fr. 3.59 pro Jahr. Unterstellt man einen risikoarmen Zins, weil die Rentner ja sichere Renten erhalten, kommt man höchstens auf 5 Franken pro Jahr. Weil auf absehbare Zeit keine Inflation herrscht, muss auch kein Inflationsausgleich finanziert werden.
Wer sind die Gewinner und Verlierer dieser Entwicklung?
Die Gewinner sind diejenigen, die heute 55 bis 65 Jahre alt sind. Wenn diese Gruppe nur an sich denkt, ist sie an einem hohen Umwandlungssatz interessiert. Man kümmert sich nicht darum, dass man zu viel Rente ausbezahlt bekommt. Für mich reicht es gerade noch, sagen sich die Egoisten. Die Verlierer sind jene, die jünger als 55 Jahre sind. Ihnen wird man eines Tages sagen müssen: Leider reicht das Kapital nicht mehr aus, um eure Rente zu bezahlen.
Rolle der Pensionskassen im SVP-Minder Modell
Die NZZ vergleicht die ursprüngliche Abzocker-Initiative von Thomas Minder mit dem Gegenvorschlag von SVP und Minder. Generell kommt das Blatt zum Schluss: “Der gemeinsame Gegenvorschlag Minder/SVP in Sachen börsenkotierte Schweizer Firmen stellt etwa 110 Prozent der ursprünglichen Anti-Abzocker-Initiative dar: Ungefähr 10 Prozent sind herausgefallen, dafür sind etwa 20 Prozent neu hineingekommen.”
Zum Kernthema Pensionskassen schreibt die NZZ: “Der Gegenvorschlag will wie die Initiative einen Stimmbeteiligungszwang für Pensionskassen. Das steht im Widerspruch zur Rhetorik der Autoren bezüglich «mündige Aktionäre». Vor allem kleinere Pensionskassen werden Mühe haben, während der GV-Saison die Vorlagen von 20, 50 oder 100 Firmen zu studieren. Sie werden sich daher am ehesten auf die wenigen kontroversen Fälle konzentrieren – die sie vermutlich auch ohne Zwang abdecken. Mit dem Zwang wollen die Initianten die Stimmbeteiligung erhöhen, das Erreichen der für gewisse Vorlagen notwendigen Mindestbeteiligung erleichtern und auch die Dominanz durch Minderheitsaktionäre erschweren. Gleichzeitig will der Gegenvorschlag aber die Vertretung von anonymen Aktionären (oft sind 20 bis 40 Prozent der Aktien nicht im Aktienregister eingetragen) durch Treuhänder oder andere Verwahrungsstellen verbieten. Der Ständerat hatte ein solches Vertretungsmodell unterstützt. Ein Verbot verhindert, dass sich Aktionäre hinter Verwahrungsstellen «verstecken» können, ohne das Stimmrecht zu verlieren. Doch es drückt auf die Stimmbeteiligung und steht damit im Widerspruch zum Ziel der genannten Pensionskassen-Regelung.”
NZZ / Mitteilung SVP / “Einigungslösung” / Minder-Initiative / Parlament
IPE: PKZH und Profond zur Anlagestrategie
The Pensionskasse for the city of Zurich (PKZH) and the Profond multi-employer fund say they have no plans to change their strategic asset allocation in the near future, after achieving strong returns in 2009. The PKZH managed a return of 10.7% last year while Profond saw its performance figures soar to 18.4%.
Gemini Sammelstiftung: Vital G. Stutz übernimmt Präsidium
Die Gemini Sammelstiftung hat einen neuen Präsidenten: Vital G. Stutz. “Der 55-jährige Zuger Anwalt bringt breite Führungserfahrung im Vorsorgebereich in den sechsköpfigen Stiftungsrat ein”, heisst es in einer Medienmitteilung. Stutz war langjähriger Präsident des Sicherheitsfonds und der Anlagekommission der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Er war zudem Verwaltungsrat der SUVA und Geschäftsführer der “Angestellten Schweiz”. Über 10 Jahre war er zudem Mitglied der eidg. BVG-Kommission und deren Ausschuss Anlagefragen. Stutz ist bei der Gemini Nachfolger von Hans Ender, dem früheren ASIP-Präsidenten.
Als Vizepräsidentin wurde Gertrud Stoller-Laternser (1961) gewählt. Sie ist Leiterin des Kompetenzzentrums berufliche Vorsorge bei der SRG SSR idée suisse und in dieser Stellung auch Geschäftsführerin der Pensionskasse. Die Verwaltungsfachfrau für Personalvorsorge und Sozialversicherungsexpertin ist seit 2008 Mitglied des Stiftungsrats der Gemini Sammelstiftung.
Mitteilung Gemini / Meldung Januar 10
CH/LPP: vote du 7 mars sans effet sur les bénéfices des assureurs
Les bénéfices des assureurs ne grimperont pas, quelle que soit l’issue du vote du 7 mars relatif à un nouvel abaissement du taux de conversion, affirme Marc Chuard, de l’Association suisse d’assurances (ASA). La loi contient un garde-fou, argue-t-il.
Les profits des assureurs "ne dépendent que de la quote-part légale, qui fixe à 10% la part maximale des placements qui peut leur revenir", explique Marc Chuard, actuaire et chef du département économie et droit à l’ASA, lundi dans une interview accordée au quotidien "Le Temps".
Le Temps: «Les cols blancs ne sont pas la référence»
L’allongement de l’espérance de vie est un des arguments avancés pour justifier la deuxième baisse du taux de conversion. Mais les tables de mortalité supposées démontrer que cette mesure est indispensable ne font pas l’unanimité.