imageDie NZZ am Sonntag hat in der Ausgabe vom 24.7.11 erneut aus dem ihr zugespielten Entwurf zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zitiert. Dieses Mal nicht zum Thema Umwandlungssatz, sondern zur Wohneigentumsförderung. In dem Artikel heisst es: “Der Bund prüft darum nun, wie man diese Möglichkeiten zum Vorbezug einschränken könnte, und hat dazu bereits erste Vorschläge ausgearbeitet. Eine Idee geht dahin, dass man den Versicherten den Vorbezug zwecks Hauskauf nur noch bis zum 40. Altersjahr erlaubt und nicht bis 50. Ebenfalls zur Debatte steht, dass sich die Versicherten bei der Pensionierung nur noch jenen Teil des Guthabens auszahlen lassen dürfen, der aus dem überobligatorischen Bereich stammt. Diesen Anteil, so eine noch schärfere Variante, könnte man auf einen Viertel beschränken.”

Zumindest bei der Pensionskassenbranche rennt der Bund mit diesen Überlegungen offene Türen ein. Das Wohneigentum könne sich als Schuldenfalle erweisen, sagt auch Hanspeter Konrad, der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. Aus seiner Sicht könnte man die diesbezügliche Vorbezugsmöglichkeit ganz streichen. Konrad bezweifelt indes, dass es dafür eine politische Mehrheit gebe. Allerdings wächst auch in der Politik der Widerstand gegen zu extensive Kapitalbezüge aus der 2. Säule. So hat sich SP-Nationalrätin Hildegard Fässler unlängst in der NZZ dafür ausgesprochen, die entsprechenden Möglichkeiten einzuengen. Und BDP-Nationalrat Martin Landolt hat mit der Unterstützung von mehreren Ratskollegen aus CVP und FDP den Bundesrat besorgt angefragt, ob er angesichts der Risiken für den Ruhestand die «vorsorgefremden» Bezugsmöglichkeiten weiterhin für angebracht halte.”

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