CS Immobilienmarkt 2012: PKs als Preistreiber
Die aktuelle Studie der Credit Suisse zum Schweizer Immobilienmarkt befasst sich auch mit der Rolle der Pensionskassen. Allgemein wird festgehalten, dass sich der Markt dank Zuwanderung und tiefer Zinsen auf einem anhaltenden Wachstumspfad befindet. Die Studie erkennt aber keine spekulative Preisblase, warnt aber vor langfristigen Risiken.
Bezüglich Pensionskassen heisst es: “Wer oder was treibt letztlich die Preise der Direktanlagen? Die Hauptverdächtigen sind bei kleineren Volumina seit der Finanzkrise verstärkt Privatanleger auf der Suche nach stabilen Renditen und ab 10 Mio. Franken die institutionellen Anleger oder genauer die Pensionskassen. Letztere stehen tatsächlich unter einem enormen Anlagedruck. Sie nehmen derzeit massiv mehr Geld ein, als dass sie als Rentenleistungen ausschütten. In den letzten fünf ausgewiesenen Jahresabschlüssen hat der Rechnungssaldo, also die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben, im Durchschnitt +19.1 Mrd. Franken betragen. Dieses Geld gilt es gewinnbringend und mit geringem Risiko anzulegen. (…)
In dieser Situation müssen den Vorsorgeinstituten Immobilienanlagen mit ihren starken Ausschüttungen, ihrem Diversifikationseffekt, dem langen Horizont sowie Gesamtrenditen von 4%-5% wie die Lösung aller Probleme erscheinen. Viele haben denn auch ihre Mittel umgeschichtet und vermehrt direkt oder indirekt in Immobilien investiert und werden das auch weiter tun. Die Immobilienquote der im CS-Pensionskassenindex erfassten Vorsorgeinstitute ist vom 4. Quartal 2002 bis zum 4. Quartal 2011 von 7.9% auf 21.1% angestiegen. So ist es kein Wunder, dass der Markt für Direktanlagen ausgetrocknet ist und sich ein intensiver Wettbewerb um jedes Direktanlageobjekt abspielt, so dass Immobilieninvestments derzeit eine teure Angelegenheit sind.
Es wäre zu erwarten gewesen, dass Pensionskassen verstärkt auf die Karte Projektentwicklung setzen. Dieses Feld war in den letzten Jahren sehr margenträchtig, auch weil die Preise für Eigentumswohnungen und Renditeliegenschaften stetig gestiegen sind. (..). Doch die Statistik zeichnet ein anderes Bild (s. Abbildung). Seit 1994 haben Pensionskassen jährlich Neubauinvestitionen im Durchschnitt von 313 Mio. Franken für Wohnbauten und gemischte Bauten in Auftrag gegeben. Im letzten erhobenen Jahr (2010) waren es aber nur noch 268 Mio. oder 1.9% der gesamten Neubauinvestitionen im Bereich Wohnen. Relativ wenig, wenn man bedenkt, dass das geschätzte Immobilienvolumen der Pensionskassen in der Schweiz 2010 um fast 5 Mrd. Franken zugenommen hat (inkl. Wertsteigerungen). Beim Anstieg der nominalen Wohnbauinvestitionen seit 2003 haben die Pensionskassen nicht mitgezogen, so dass deren Anteil heute weit unter dem langjährigen Durchschnitt von 3.4% figuriert. Letztlich landen aber viele realisierte Wohnbauten über den Einkauf nach Fertigstellung doch wieder in den Portfolios der Institutionellen. Die Frage, weshalb Pensionskassen nicht früher in die Wertschöpfungskette einsteigen, bleibt damit aber unbeantwortet.”
Interpellation Janiak: WEF, Anwendung Art. 2, Abs. 2, c WEFV
Claude Janiak verlangte Diskussion seiner Interepellation. Von der Antwort des BR ist er nicht befriedigt. “Der Bundesrat macht im Wesentlichen geltend, dass eine Erweiterung der zulässigen Formen des Wohneigentums im Sinne der Interpellation den Vorsorgezweck vereiteln könnte, weil die Mitteilung an die zuständige Vorsorgeeinrichtung bei einer Änderung in der betreffenden Eigentümergemeinschaft unterbleiben und damit die Rückerstattung des Vorbezugs an diese Einrichtung nicht mehr realisiert werden könnte.
Ich teile diese Befürchtung nicht: Einerseits hat die für die Meldung einer Änderung bezüglich des mit Mitteln der beruflichen Vorsorge finanzierten Wohneigentums mit einer in der Verordnung vorgeschriebenen Anmerkung grundbuchrechtlich keine konstitutive, sondern bloss deklaratorische Wirkung. Das hat zur Folge, dass eine Eigentumsübertragung an eine im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge nichtberechtigte Person sachenrechtlich in jedem Fall wirksam ist, unbeachtlich einer grundbuchlichen Anmerkung. (…)
Abschliessend bedauere ich, dass der Bundesrat nicht auf die in der Interpellation dargestellte Inkongruenz zwischen dem in der beruflichen Vorsorge zulässigen Kreis der Begünstigten einerseits und den durch die Wohneigentumsförderung einzubeziehenden Personen anderseits eingegangen ist, zumal sich diese Inkongruenz aus sachlichen Gründen nicht rechtfertigen lässt. Mit der vorher dargestellten vertraglichen Meldepflicht könnte in sachlicher und rechtlicher, aber auch in praktischer Hinsicht durchaus Kongruenz hergestellt werden.
Diese Überlegungen haben mich dazu geführt, mich als nicht befriedigt von der Antwort zu erklären.
BR Berset stellte seinerseits fest: “Monsieur Janiak, ce que vous demandez dans votre interpellation, c’est pourquoi le financement de la propriété commune au moyen du 2e pilier est possible pour les conjoints et pour les partenaires enregistrés, mais pas pour les concubins. La LPP et sa délégation de compétence à l’article 30g a permis de fixer dans l’ordonnance une précision de la notion de propriété du logement pour ses propres besoins au sens de l’article 30c de la loi sur la prévoyance professionnelle. Nous avons donc dans l’ordonnance une précision de la loi et pas une contradiction.
Motion Grin für einheitliche Beitragssätze abgelehnt
Christine Egerszegi erläuterte für die Kommission die Haltung der SGK: “Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar dieses Jahres die Motion 11.3281 geprüft und empfiehlt Ihnen, diese abzulehnen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung, der Nationalrat hat sie in der Herbstsession mit 93 zu 70 Stimmen angenommen. Damit wird ein Thema aufgegriffen, mit dem wir uns in regelmässigen Abständen immer wieder befassen müssen.
Die Kommission lehnte dieses Begehren aus drei Hauptgründen ab:
1. Das BVG ist ein Rahmengesetz, und die Kassenverantwortlichen können schon heute gleiche Altersgutschriften für jede Altersklasse festlegen. Etwa ein Drittel der Kassen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
2. Mit Absicht wurden die Altersgutschriften dann am höchsten festgelegt, wenn die finanzielle Belastung durch die Ausbildung der Kinder in den meisten Fällen abgeschlossen ist. Mit einer Nivellierung der Beiträge müsste der Beitragssatz bei den 35- bis 44-Jährigen etwa um einen Drittel steigen. Das beträfe somit Personen in der Lebensphase, in der die Familienpflichten am kostenintensivsten sind.
3. Die Kommission weist darauf hin, dass bei der Behandlung früherer, ähnlich lautender Vorstösse festgestellt worden ist, dass durch eine andere Staffelung der Beitragssätze die Stellung älterer Arbeitnehmer nicht wesentlich verbessert wird. Wir haben das aber bei der Strukturreform in einem eigenen Kapitel getan.
BR Berset, der mit Egerszegi weitgehend einig ging, fügte u.a. an: “Quelles seraient les conséquences d’une telle modification? Il faudrait naturellement prévoir une période transitoire assez difficile – je ne dis pas que ce serait impossible, mais assez difficile. Imaginez, il faudrait en fait diminuer le taux de cotisation des actifs les plus âgés alors qu’ils approchent de l’âge de la retraite et qu’ils comptaient précisément sur ces taux de cotisation pour financer leur capital-retraite. Ce n’est pas quelque chose qu’on peut faire d’une année à l’autre, et cela aurait aussi comme conséquence un certain nombre de complications sur le plan administratif. C’est néanmoins une réflexion qui peut être menée, mais pas seule. C’est la raison pour laquelle le Conseil fédéral vous recommande de suivre votre commission et de rejeter cette motion.” Die Motion wurde abgelehnt.
“Versicherte plündern ihre Pensionskasse”
20 Minuten berichtet über den Trend zum Kapitalbezug. Die Zeitung schreibt: “Angesichts der düsteren Aussichten verlassen immer mehr Versicherte das sinkende Schiff. In manchen Pensionskassen ist der Anteil derjenigen, die sich ihre Altersersparnisse zumindest teilweise als Kapital auszahlen lassen statt eine Rente zu beziehen, sprunghaft angestiegen.
Beispielsweise bei der SBB-Pensionskasse. «Gegenüber dem Jahr 2006 sind sowohl der Prozentsatz, der als Kapital bezogen wurde, als auch der Anteil der Neupensionierten mit teilweisem Kapitalbezug um rund 50 Prozent gestiegen», sagt Sprecher Reto Kormann. Konkret: Bereits 21,3 Prozent der Neurentner wählen eine solche Lösung. Weitere 7,2 Prozent liessen sich 2011 das gesamte Altersguthaben auszahlen.
«Kapitalbezüge werden tendenziell zunehmen», glaubt UBS-Sprecherin Evelin Müller-Eichenberger. Bei der Grossbank bezieht rund die Hälfte der Neurentner einen Teil der Altersguthaben als Kapital. (…)
Jetzt hat der Bund reagiert: In seinem Bericht über die Zukunft der 2. Säule stellt er fest: «Barauszahlung, Vorbezug und Kapitalbezug laufen der 3-Säulen-Konzeption bzw. dem Versicherungsgedanken zumindest im Obligatorium zuwider.» Die Gelder würden nicht mehr für die Vorsorge verwendet; es bestehe die Gefahr, dass Pensionierte in die Armut abgleiten und dem Staat auf der Tasche liegen.
Für die UBS wäre auch denkbar, dass mindestens so viel Altersrente obligatorisch bezogen werden muss, dass sicher keine Ergänzungsleistungen ausgelöst werden. Grüter von AWD schlägt vor, dass sogar 75 Prozent des Pensionskassenkapitals als Rente bezogen werden müssten. Im Gegenzug sollten aber die Hinterbliebenen bei einem frühzeitigen Tod das nicht verbrauchte Kapital erhalten.”
Ein Drittel mehr Grenzgänger innert fünf Jahren
Gemäss der Grenzgängerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) arbeiteten im letzten Quartal des Jahres 2011 259’000 Grenzgänger und Grenzgängerinnen ausländischer Nationalität in der Schweiz. Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist das ein Zuwachs von 11,5 Prozent.
UK: Pension funds back infrastructure plan with £4bn
British pension funds aim to launch a multibillion-pound infrastructure fund next year that will invest up to £4bn in government projects from roads and high-speed rail lines to power stations.
The Pension Protection Fund and the National Association of Pension Funds are in discussions with 20 others to create a vehicle that will consider investing in the projects outlined by the chancellor, George Osborne, in last year’s national infrastructure plan. That shortlist will be whittled down to between 10 and 12 contributors, who are expected to put in starter capital – to fund staff hires – and a further cash injection to launch the investment fund. The NAPF and PPF are aiming to raise between £1bn and £2bn in an initial fundraising drive that could rise to between £3bn and £4bn with leverage, as they target a launch date of January 2013.
Sozialversicherungen laufen aus dem Ruder
Zwar steht die Schweiz bezüglich Staatsverschuldung derzeit musterknabenmässig da, aber die Aussichten, dass es so bleibt, sind schlecht. Frank Marty von economiesuisse schreibt: “Spätestens seit der Publikation der Langzeitperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz bis 2060 dürfte klar sein, dass positive Ergebnisse der Sozialversicherungen nicht mehr als eine Momentaufnahme darstellen. Über die Zeit geht der Trend unter allen Annahmen und Varianten nur in eine Richtung: rasant nach unten, in tiefrote Zahlen und hin zu einer veritablen Schuldenexplosion von griechischem Ausmass.
Der seit der Einführung der Schuldenbremse beim Bund 2003 verzeichnete Schuldenabbau würde unter diesen Vorzeichen nicht mehr als eine Episode bleiben. Gemäss Finanzstatistik beträgt er gesamtstaatlich zwar rund 40 Milliarden Franken, verbunden mit einer Senkung der Bruttoschuldenquote von über 50 Prozent auf unter 35 Prozent. Wenn sich jedoch die Sozialversicherungen so entwickeln, wie vom Bund prognostiziert, würde dieser Konsolidierungserfolg in nur vier Jahren zunichte gemacht. Gemäss Berechnungen würde das jährliche Staatsdefizit 1,8 BIP-Prozente oder (auf heutiger Basis) rund 10 Milliarden Franken betragen. Für eine Entwarnung bei den Sozialversicherungen gibt es also aufgrund der heutigen Zahlen keinen Anlass – im Gegenteil.”
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Interpellation Hutter zur Verschuldung der Schweiz: “Der erwähnte Bericht über die Langfristperspektiven zeigt, dass aufgrund der demografischen Herausforderungen auch in der Schweiz ein finanzpolitischer Handlungsbedarf besteht. Das EFD schätzt, dass ohne Gegenmassnahmen die Schulden der öffentlichen Haushalte bis 2060 deutlich ansteigen würden. Im Basisszenario würde die Verschuldung 131 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) erreichen. Um sicherzustellen, dass die Verschuldungsquote im Jahr 2060 gleich hoch ausfällt wie im Jahr 2009 (40,1 Prozent des BIP), müssten insgesamt im Umfang von jährlich 1,8 BIP-Prozent Ausgaben gekürzt oder Einnahmen erhöht werden.”
Langfristperspektiven efd / economiesuisse / Interpellation Hutter
Start der Swisscanto-Umfrage 2012
Swisscanto hat ihre diesjährige Umfrage bei den schweizerischen Pensionskassen gestartet. Der Fragebogen kann online ausgefüllt werden und umfasst wiederum Erhebungen zu Struktur, Anlagen und Leistungen der Kassen. Der aktuelle Teil betrifft Fragen zur Asset Allocation sowie allfällige Sanierungsmassnahmen. Im vergangenen Jahr haben 373 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von 431 Mrd. Franken teilgenommen. Als Unterstützung beim Ausfüllen sowie zur Information kann der Fragebogen als pdf heruntergeladen werden.
BE: Verschärfte Tonlage
Das Schlamassel der Berner kantonalen Kassen löst in der öffentlichen Diskussion eine zunehmend verschärfte Tonlage aus. Chefredaktor Michael Hug von der Berner Zeitung nimmt jedenfalls kein Blatt vor den Mund.
KMU-Verband gründet PK
Der Schweizerische KMU-Verband (SKV) hat eine eigene Pensionskassenlösung realisiert. Bei Gesprächen mit KMU habe man immer wieder festgestellt, dass die meisten Firmen gar nicht wüssten, wie hoch der Deckungsgrad ihrer Pensionskasse sei, wo ihre Gelder angelegt würden und wie hoch die Gebühren seien, schreibt der SKV. In Kooperation mit der Fundamenta-Sammelstiftung seien die Bedürfnisse von KMU evaluiert und drei Lösungen entwickelt worden.
Stadt Bern: Streit um Primat
Der “Bund” berichtet über Pläne, bei der Berner städtischen Kasse einen Primatwechsel vorzunehmen. “Peter Ammann (GLP) sprach von einem «historischen Moment». Mit einer interfraktionellen Motion hat gestern im Stadtrat eine Mitte-rechts-Koalition den Gemeinderat beauftragt, bis Ende März 2016 eine Vorlage für einen Wechsel bei der städtischen Pensionskasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorzulegen. «Es geht darum, dass die jungen Menschen in vierzig Jahren auch noch eine anständige Rente beziehen können», argumentierte Ammann. Die Beibehaltung des Leistungsprimats sei längerfristig nicht finanzierbar. «Die wachsende Finanzierungslücke ist ein Fakt», betonte auch Judith Renner-Bach (BDP). Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) betonte, dass der Gemeinderat den Primatwechsel nicht erzwingen wolle. «Ein Primatwechsel ist nicht ohne Einbussen bei der Besitzstandswahrung zu haben.» Bei einem Wechsel werde es eine Generation geben, die harte Einbussen hinnehmen müsse, betonte Hayoz. Der Rat hatte für diese Bedenken jedoch kein Gehör: Mit 41 zu 29 Stimmen hat das Parlament die Motion für erheblich erklärt.
Zahlreiche städtische Angestellte hatten die Debatte auf der Tribüne verfolgt. Sie wurden vom VPOD mobilisiert, der die Verabschiedung der Motion für einen Primatwechsel in einem Communiqué umgehend als «üblen Wahlkampf auf dem Buckel des Personals» bezeichnet hat. Der VPOD erinnert in der Mitteilung an die Kosten der Besitzstandswahrung bei einem Primatwechsel, die vom Gemeinderat auf 567 Millionen Franken beziffert worden seien. «Die Gefahr ist gross, dass die Angestellten die Verschlechterung ihrer Pensionsaussichten auch noch selber finanzieren müssten», hält der Verband fest. Und kündigt zugleich an, sich «mit allen Mitteln» gegen die Folgen eines Primatwechsels zur Wehr zu setzen.”
Die Zinstheorie des SGB und der UWS
In der Gewerkschaftszeitung “work” entwickelt der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, eine Theorie, derzufolge fünf Prozent Rendite für Pensionskassen realistisch sind und deshalb eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig sei. “Laut ökonomischer Theorie sind die Zinsen auf risikoarmen Anlagen längerfristig gleich hoch wie das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) plus einen Aufschlag für den Liquiditätsverzicht der Anleger. Die Schweizer Wirtschaft wächst längerfristig nominell rund 3 Prozent pro Jahr. Mit dem Aufschlag von 1 Prozentpunkt für den Liquiditätsverzicht macht das 4 Prozent. Durch Anlagen in Fremdwährungen oder riskantere Anlagen (Aktien) kann diese Rendite noch erhöht werden. Eine der Hauptursachen für den Rückgang der Zinsen in den letzten Jahren ist die weltweit tiefe Inflation. Dass diese auch künftig so tief bleiben wird, ist zweifelhaft. Gründe für die tiefe Inflation sind: vermehrte Importe aus aufstrebenden Ländern mit teils unterbewerteten Währungen (China), Abbau von Handelshemmnissen (tiefe Zölle usw.), neue Informations- und Telekommunikationstechniken, zunehmender Druck auf die Löhne (Abbau beim Arbeitnehmerschutz).
Die Wirkung einiger dieser Faktoren dürfte in nächster Zeit zumindest teilweise nachlassen. In China steigen die Löhne bereits, und eine Aufwertung der chinesischen Währung ist nur eine Frage der Zeit. Bisher fehlen dem Bundesrat gute Argumente für tiefere Pensionskassenrenten.”
Wegleitung für öffentlich-rechtliche VE
Mit der Revision des BVG vom 17. Dezember 2010 wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Teilkapitalisierungssysteme öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen neu geregelt. Die BVG-Revision ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Für ihre Umsetzung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, die am 31. Dezember 2011 gestützt auf eine Staatsgarantie eine Unterdeckung aufwiesen, stehen zunächst vor dem Entscheid, ob sie künftig den Grundsatz der Vollkapitalisierung einhalten oder das Teilkapitalisierungssystem gemäss den neuen Art. 72a ff. BVG wählen sollen.
Auf seiner Homepage hat der ASIP eine ausführliche Wegleitung zur Umsetzung dieser neuen Gesetzesbestimmung über die Ausfinanzierung einer öffentlich-rechtlichen VE im Verfahren der Teilkapitalisierung aufgeschaltet. Das Dokument wurde als Hilfestellung von den Mitgliedern der Kommission öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen erarbeitet. Es richtet sich an die Führungs- und Entscheidungsorgane öffentlich-rechtlicher VE. Die Wegleitung soll eine Diskussionsgrundlage für einen konstruktiven Dialog mit den involvierten Akteuren schaffen, schreibt der ASIP in einer Mitteilung an die Mitglieder.
Saldo: Streit um Herausgabe von Retrozessionen
Die Vermögensverwalter müssen Retrozessionen den Auftraggebern, also den Pensionskassen oder privaten Investoren, zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht im März 2006 entschieden. Banken und Vermögensverwalter befolgten den Entscheid nicht. Einige Anleger haben deshalb ihre Ansprüche bei den Gerichten eingeklagt. Im letzten Herbst hat die Pensionskasse von Siemens Schweiz vor Bundesgericht die Herausgabe von Retrozessionen in der Höhe von 3,6 Millionen Franken erstritten, schreibt “saldo” in der Ausgabe vom 29.02.12.
Das jüngste Urteil betrifft die UBS. Die Grossbank hatte sich trotz des früheren Bundesgerichtsentscheids geweigert, einer Erbengemeinschaft die Rückvergütungen auszuzahlen. Das Obergericht hat der Erbengemeinschaft im Grundsatz recht gegeben. Es hat die UBS am 12. Januar dazu verurteilt, den Erben Fr. 1538.60 an Retrozessionen für sechs Titel auszuzahlen.
Fürchten dürften sich die UBS und wohl auch andere Banken vor allem vor den Rückerstattungsansprüchen der Pensionskassen, meint saldo. Die von den Banken einbehaltenen Kickbacks für die von den Vorsorgeeinrichtungen angelegten Milliarden stehen den Versicherten zu. Der Pensionskassenverband ASIP unterstützt die Kassen dabei. In seiner Fachmitteilung vom letzten November hat der Verband seine Mitglieder erneut aufgefordert, die bestehenden Vermögensverwaltungsverträge zu überprüfen und allenfalls neu zu formulieren. Insbesondere solle ein pauschal formulierter Vorausverzicht auf Retrozessionen nicht akzeptiert werden.
Weiter rät der Verband, darauf zu bestehen, dass sämtliche Details zu den zu erwartenden Rückvergütungen offengelegt werden. Und er weist darauf hin, dass Rückforderungen von Retrozessionen bis auf zehn Jahre zurück möglich sind. Haben die Pensionskassen die Gelder schon geltend gemacht? Eine Umfrage von saldo haben nur wenige beantwortet und meist nur pauschal.
Für die Versicherten heisst das: Sie sollten via ihre Vertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse darauf drängen, dass bei Banken und Vermögensverwaltern eine Verjährungsverzichtserklärung eingeholt wird und die Retrozessionen früherer Jahre zurückgefordert werden, schreibt saldo.
Berner Kassen: “Alle müssen Federn lassen”
Die Berner Zeitung beschreibt in einem Beitrag “Die hässliche und vertrackte Ausgangslage” für die Sanierung der Berner Lehrerversicherungs- und der kantonalen Kasse.
Die Deckungslücke der Pensionskassen des Kantons Bern, BLVK und BPK, umfasst um die 3 Milliarden Franken. Sie wächst um weitere 1 bis 2 Milliarden an, wenn die Kassen ihre Renditeprognosen wie erwartet reduzieren.
Der Bund setzt die Kantone mit strengeren Vorschriften unter Zugzwang. Sie müssen bis Ende 2013 verbindlich aufzeigen, wie sie die Leistungen ihrer Pensionskassen sichern wollen.
Die Bürgerlichen wollen, dass BPK und BLVK vom Leistungs- ins Beitragsprimat wechseln. Damit würde für das Staatspersonal gelten, was für gut 85 Prozent aller Angestellten in der Schweiz gilt.
Steuerzahler: Der Kanton – sprich: der Steuerzahler – greift tief in die Tasche und steht ab 2014 für den grössten Teil der Lücken der beiden Pensionskassen gerade. Dabei geht es nicht «nur» um die Deckungslücke von 3 bis 5 Milliarden Franken. Dazu kommt vermutlich etwa eine halbe Milliarde, die nötig ist, um beim Primatwechsel den Besitzstand der älteren Angestellten zu garantieren. Umstritten ist, ob der Kanton zusätzlich noch eine Wertschwankungsreserve finanzieren muss.
Personal: Auf der anderen Seite müssen die Angestellten damit rechnen, dass der Primatwechsel kommt und sie das Risiko tiefer Renditen künftig stärker selbst tragen müssen. Anzunehmen ist auch, dass das Personal mit Leistungskürzungen einen Beitrag an die Sanierung leisten muss. In welcher Form, ist offen. Wenn es nicht Rentenkürzungen sein sollen, könnte bei der BPK das Rentenalter von 63 auf 65 angehoben werden; bei der BLVK beträgt das Rentenalter schon heute 65.


