Claude Janiak verlangte Diskussion seiner Interepellation. Von der Antwort des BR ist er nicht befriedigt. “Der Bundesrat macht im Wesentlichen geltend, dass eine Erweiterung der zulässigen Formen des Wohneigentums im Sinne der Interpellation den Vorsorgezweck vereiteln könnte, weil die Mitteilung an die zuständige Vorsorgeeinrichtung bei einer Änderung in der betreffenden Eigentümergemeinschaft unterbleiben und damit die Rückerstattung des Vorbezugs an diese Einrichtung nicht mehr realisiert werden könnte.
Ich teile diese Befürchtung nicht: Einerseits hat die für die Meldung einer Änderung bezüglich des mit Mitteln der beruflichen Vorsorge finanzierten Wohneigentums mit einer in der Verordnung vorgeschriebenen Anmerkung grundbuchrechtlich keine konstitutive, sondern bloss deklaratorische Wirkung. Das hat zur Folge, dass eine Eigentumsübertragung an eine im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge nichtberechtigte Person sachenrechtlich in jedem Fall wirksam ist, unbeachtlich einer grundbuchlichen Anmerkung. (…)
Abschliessend bedauere ich, dass der Bundesrat nicht auf die in der Interpellation dargestellte Inkongruenz zwischen dem in der beruflichen Vorsorge zulässigen Kreis der Begünstigten einerseits und den durch die Wohneigentumsförderung einzubeziehenden Personen anderseits eingegangen ist, zumal sich diese Inkongruenz aus sachlichen Gründen nicht rechtfertigen lässt. Mit der vorher dargestellten vertraglichen Meldepflicht könnte in sachlicher und rechtlicher, aber auch in praktischer Hinsicht durchaus Kongruenz hergestellt werden.
Diese Überlegungen haben mich dazu geführt, mich als nicht befriedigt von der Antwort zu erklären.
BR Berset stellte seinerseits fest: “Monsieur Janiak, ce que vous demandez dans votre interpellation, c’est pourquoi le financement de la propriété commune au moyen du 2e pilier est possible pour les conjoints et pour les partenaires enregistrés, mais pas pour les concubins. La LPP et sa délégation de compétence à l’article 30g a permis de fixer dans l’ordonnance une précision de la notion de propriété du logement pour ses propres besoins au sens de l’article 30c de la loi sur la prévoyance professionnelle. Nous avons donc dans l’ordonnance une précision de la loi et pas une contradiction.