asipMit der Revision des BVG vom 17. Dezember 2010 wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Teilkapitalisierungssysteme öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen neu geregelt. Die BVG-Revision ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Für ihre Umsetzung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, die am 31. Dezember 2011 gestützt auf eine Staatsgarantie eine Unterdeckung aufwiesen, stehen zunächst vor dem Entscheid, ob sie künftig den Grundsatz der Vollkapitalisierung einhalten oder das Teilkapitalisierungssystem gemäss den neuen Art. 72a ff. BVG wählen sollen.

Auf seiner Homepage hat der ASIP eine ausführliche Wegleitung zur Umsetzung dieser neuen Gesetzesbestimmung über die Ausfinanzierung einer öffentlich-rechtlichen VE im Verfahren der Teilkapitalisierung aufgeschaltet. Das Dokument wurde als Hilfestellung von den Mitgliedern der Kommission öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen erarbeitet. Es richtet sich an die Führungs- und Entscheidungsorgane öffentlich-rechtlicher VE. Die Wegleitung soll eine Diskussionsgrundlage für einen kon­struk­tiven Dialog mit den involvierten Akteuren schaffen, schreibt der ASIP in einer Mitteilung an die Mitglieder.

 Wegleitung des ASIP