In der Finanz und Wirtschaft befasst sich Thomas Hengartner mit der Diskrepanz zwischen den von den hiesigen Pensionskassen erwarteten Vermögenserträgen als Basis der Deckungsgradberechnung und der in den IFRS verwendeten Methode, die sich auf den Durchschnittszins der Unternehmensanleihen abstützt. Hengartner stellt fest: Zwischen den beiden Berechnungsvorgehen klafft eine Riesenlücke.

Die IAS-19-Regel werde der Realität hiesiger Vorsorgeinstitutionen nicht gerecht, sagt Christoph Ryter. Gemäss dem Präsidenten des Pensionskassenverbands Asip unterstelle sie eine Liquidationssicht und damit eine Auflösung der Kasse und vollständige Auszahlung aller Ansprüche: «Wegen der Pflicht zu einer allfälligen Sanierung, die sich Arbeitgeber und Beschäftigte teilen, ist für Pensionskassen eine weniger rigide Verpflichtungsbilanzierung tolerierbar.» Gegenwärtig liegen die Deckungsberechnungen besonders weit auseinander, weil die Gratisgeldpolitik der Notenbanken das Zinsgefüge völlig aus der Balance gebracht hat. Das realistische Bild liegt deshalb wohl, wie so oft, zwischen den beiden Extrembetrachtungen, heisst es in der FuW.

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