Motion Pezzatti: Rentenalter und Finanzausgleich
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) dahingehend anzupassen, dass Nehmerkantone, welche ihren Angestellten ein tieferes Rentenalter anbieten als in Geberkantonen vorherrscht, keine Gelder aus dem NFA beziehen dürfen. Mitzuberücksichtigen sind dabei auch der Umwandlungssatz und das Beitragsverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Die aus dem tieferen Rentenalter und hohem Umwandlungssatz resultierenden Steuerausfälle und Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht zulasten der anderen Kantone gehen. Frühpensionierungssysteme mit flexiblen Rücktrittsaltern, welche zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Arbeitgeber führen, sollen von dieser Regelung natürlich ausgenommen sein.
Postulat BD: Früheres Sparen in der PK
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob statt wie bisher erst ab dem Alter von 25 Jahren neu bereits ab 18 Jahren oder ggf. nach Abschluss der Erstausbildung (Abschluss der Berufslehre, Studium) in die Altersvorsorge der 2. Säule eingezahlt werden soll.
Begründung: Beim aktuellen Zinsniveau und mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Altersleistungen gesichert werden können. Im Anhörungsbericht zur Zukunft der zweiten Säule waren in erster Linie Umwandlungssatz und Pensionsalter das Thema.
SGK: Verbesserung für Teilzeitler gefordert
Wer Teilzeit arbeitet, soll bei der beruflichen Vorsorge (BVG) eine günstigere Situation als heute antreffen. Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrats befürwortete ohne Gegenstimme eine entsprechende parlamentarische Initiative. Laut der Initiantin Christa Markwalder (fdp., Bern) ist es heute möglich, dass eine Person bei mehreren Arbeitgebern jeweils weniger als 24 000 Franken verdient und deshalb über keine zweite Säule verfügt. Diese Personen drohten dereinst auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Benachteiligt seien vor allem Frauen. Markwalders Initiative verlangt bei Teilzeitarbeit Versicherungspflicht.
Mercer Global Pension Index: Schweiz rutscht auf den 5. Platz ab
Das Schweizer Vorsorgesystem erreicht im internationalen Vergleich der Altersvorsorge von Mercer den fünften Rang, nachdem es im Vorjahr noch auf Platz 3 gelegen hatte. Allerdings hat sich gegenüber dem Vorjahr der Indexwert von 73.3 (72.7) leicht verbessert. Neu führt das erstmals im Index erfasste Dänemark das Ranking an und erreicht als erstes Vorsorgesystem auch gleich den Grade „A“. Dänemark verdrängt damit die Niederlande von der Spitze. Schweden hat mit kleinem Vorsprung die Schweiz überholt.
Dies ist das Ergebnis des Melbourne Mercer Global Pension Index. Im Rahmen dieser Studie, die Mercer zusammen mit dem Australian Centre for Financial Services bereits zum vierten Mal durchgeführt hat, wurden die Vorsorgesysteme von 18 Ländern bewertet. Damit deckt der Index mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ab. Zur Beurteilung der Vorsorgesysteme wurden 40 Indikatoren ausgewertet. Diese basieren auf den Kriterien „Leistungen“, „Finanzierung“ und „Rahmenbedingungen“.
NZZ: Sparen mit Teilbezug
Die Steuerbehörden können einem das Ende der Arbeitstätigkeit mit einer gesalzenen Rechnung vergällen. Während das Sparen für das Alter steuerlich gefördert wird, macht der Fiskus beim Bezug dieser Gelder die hohle Hand, schreibt die NZZ und gibt Tipps, wie der Versicherte den Bezug optimieren kann.
Im Artikel heisst es u.a.”Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband ASIP weist darauf hin, dass sich die Frage der Zulässigkeit von Kapitalbezügen bei der Teilpensionierung stelle. Denn bis anhin liessen sich im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) keine entsprechenden Bestimmungen finden. Deshalb müsse das PK-Reglement klären, ob der Anspruch auf Altersleistungen nicht mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sondern mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit entstehe. Trotz der fehlenden gesetzlichen Normierung würden Teilpensionierungen in der Praxis bei einer klaren reglementarischen Grundlage akzeptiert.”
CS PK-Index im Q3
Im Berichtsquartal nahm der Index um 3.57 Punkte resp. 2.77% zu und liegt per 30. September bei 132.29 Punkten. Zum positiven Resultat haben der Juli mit 2.02%, der August mit 0.09% und der September mit 0.65% beigetragen. Die YTD-Rendite betrug per 30. September erfreuliche 6.15%. Somit haben die Pensionskassen im Durchschnitt die BVG-Mindestverzinsung drei Monate vor Jahresende, bereits um mehr als das Dreifache übertroffen. Die Performance Contribution zeigt, dass im dritten Quartal alle Anlageklassen, ausser der Liquidität, zur positiven Rendite beigetragen haben.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,5% p.a.), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, stieg im Berichtsquartal um weitere 0.52 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 141.01 an. Die Differenz verringerte sich erneut und liegt per 30. September bei 8.72 Punkten.
In der Anlageallokation per 30. September fällt auf, dass sich die Liquiditätsquote (7.2%) erneut reduziert hat. Ebenfalls reduziert wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (25.1%) und in Immobilien (20.9%). Erhöht haben sich im Gegenzug die Engagements in Fremdwährungsobligationen (9.0%), Aktien Schweiz (12.2%) und Aktien Ausland (16.5%). Die Schweizer Franken Quote hat sich per 30. September auf 78.0% reduziert.
Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das 3. Quartal 2012 wird in rund zwei Wochen publiziert.
Die Pensionskassen Ende 2011 aus Sicht der Aufsicht
Die Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden hat den Bericht zur Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2011 “aus ihrer Optik” publiziert. Das Jahr hat bekanntlich schlecht geschlossen, was im Bericht seinen Niederschlag findet. Aber auch die im laufenden Jahr gute Performance ist für die Aufsicht offenbar kein Grund für Optimismus.
In der Pressemitteilung heisst es: “Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Lage bei den Vorsorgeeinrichtungen verschlechtert hat; auch bei den Vorsorgeeinrichtungen in Überdeckung sind in vielen Fällen die Wertschwankungsreserven nicht oder nicht in der definierten Höhe vorhanden, womit eine beschränkte Risikofähigkeit vorliegt. Die im Jahr 2011 prognostizierte Verschlechterung der Lage hat sich leider bewahrheitet. Die bisherige Entwicklung an den Finanzmärkten im Jahr 2012 wird voraussichtlich im günstigsten Fall zu einer leichten Entlastung führen; realistischer Weise können aber die vorhandenen Unterdeckungen damit nicht behoben werden.”
“Aus aufsichtsrechtlicher Sicht werden daher die nächsten Jahre anforderungsreich bleiben; die enge Überwachung der Unterdeckungsfälle, die fortdauernde Umsetzung der Bestimmungen aus der Strukturreform und die neuen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen bringen eine sehr starke Arbeitsbelastung für die Aufsichtsbehörden mit sich.”
UBS PK-Barometer September 2012
Auch im September konnte die Performance der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen an die gute Entwicklung der Vormonate anknüpfen. Damit bleibt der Mai im Jahr 2012 der bislang einzige Monat mit negativer Rendite. Aufgrund der bisher erzielten Jahresperformance könnte nach 2009 das laufende Jahr das erste seit 2007 mit ausreichender Rendite zur Erfüllung des Vorsorgezwecks werden.
Harcourt: «Hedge Funds nochmals neu entdecken»
«Es gab tatsächlich viele Enttäuschungen», räumt Georg Wessling (Bild), Head of Advisory bei Harcourt Investment Consulting, im Gespräch mit finews.ch ein. Dass die Investoren, insbesondere auch institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder andere Vorsorgeeinrichtungen, negative Renditen mit alternativen Anlagen hinnehmen mussten, habe indessen verschiedene Gründe.
Erstens hätten viele Investoren ganz einfach falsche Erwartungen in Bezug auf Risko und Rendite gehabt, erklärt Wessling und weist damit auf die zunehmend kurzfristigen Anlagehorizonte vieler Investoren hin. Zweitens bestehe ein erstaunlich weit verbreitetes Wissensmanko bezüglich der Funktionsweise von Hedge Funds, gerade bei Pensionskassen und deren Beratern, die von falschen oder unzureichenden Vorstellungen ausgingen und die entsprechenden Produkte nur im Sinne einer Long-/Short-Strategie betrachteten, so der Harcourt-Experte weiter.
Drittens hätten manche Anleger die verschiedenen Hedge-Fund-Strategien zu wenig differenziert. Schliesslich sei es je nach Marktumfeld ein Unterschied, ob man etwa eine Strategie mit «Distressed Securities» und Arbitrage-Zielen verfolge oder auf reines «Market-Timing» setze.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es auch nicht, dass die Allokation von alternativen Anlagen in den letzten Jahren bei den Pensionskassen unter 3 Prozent des Vermögens gesunken ist, wie verschiedene Studien (unter anderem von Complementa) zum Ausdruck bringen. «Doch das könnte sich wieder ändern, angesichts des anhaltenden Tiefzinsumfelds», sagt Wessling. Er geht davon aus, dass der Anteil an alternativen Anlagen bei institutionellen Investoren in den nächsten paar Jahren auf bis zu 10 Prozent ansteigen dürfte.
SO: Es klafft ein Loch von 1,1 Milliarden
Der Deckungsgrad der Pensionskasse Solothurn betrug per Ende 2011 70.8 Prozent. Eine Anhebung des Deckungsgrades auf 100 Prozent erfordert Mittel in der Grössenordnung von 1.1 Milliarden Franken. Dieser Betrag soll nach der Vorlage anteilsmässig vom Kanton, den Gemeinden und den Anschlussmitgliedern aufgebracht werden.
Der Anteil, welcher auf den Kanton (inkl. Spitäler) fällt, beträgt 758.6 Millionen Franken, jener für die Gemeinden 377.6 Millionen Franken. Der Rest ist durch die Anschlussmitglieder zu übernehmen. Eine Ausfinanzierung der Kasse bietet den Versicherten einen erheblichen Mehrwert, da die Gefahr von zukünftig erforderlichen Sanierungsmassnahmen deutlich verringert wird.
Die Versicherten haben sich daher im Gegenzug indirekt an der Ausfinanzierung zu beteiligen, indem die Arbeitgeber durch eine Reduktion der Beiträge zur Finanzierung der Teuerungszulagen auf den Renten (minus 2.5 Prozent) und der Risikobeiträge sowie aufgrund der Überfinanzierung im Bereich der Altersgutschriften (minus ein Prozent) entlastet werden. Die Arbeitgeberbeiträge für die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten werden damit um 3.5 Prozent sinken, was zu einer jährlichen Entlastung des Kantons, der Gemeinden und der Anschlussmitglieder von rund 25 Millionen Franken führen wird. Die jährliche Anpassung der Renten an die Teuerung kann in Zukunft noch im Umfang von rund 0.6 Prozent erfolgen.
Die Vorlage für ein neues Pensionskassengesetz und Vorsorgereglement wird biszum 25. Januar 2013 in einer öffentlichen Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2013. Die Unterlagen sind abrufbar unter:www.staatskanzlei.so.ch/vernehmlassungen.
Neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’360 auf 24’570 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20’880 auf 21’060 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’739 Franken (heute 6’682) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’696 Franken (heute 33’408) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Towers Watson: Roadmap zum nachhaltigen Investieren
Zum Thema „nachhaltiges Investieren“ hat Towers Watson in Zusammenarbeit mit der Oxford University eine global angelegte Studie („Project Telos“) durchgeführt, die von 22 Vermögensverwaltern und acht prominenten Anlage-Spezialisten unterstützt wurde.
Die Studie geht davon aus, dass Regierungen, Vermögenseigner und Unternehmen als Partner stärker zusammenarbeiten müssen, um eine nachhaltige Anlagezukunft zu schaffen. Sie erkennt an, dass die Vermögensanlagebranche als Teil einer Prozesskette arbeitet, eine kritische gesellschaftliche Bedeutung hat und eine zentrale Funktion innerhalb des marktwirtschaftlichen Systems erfüllt. Die Untersuchung regt an, dass es der Zweck der Anlagemärkte ist, der wirksamen Kapitalbildung und -verwendung zu dienen, um Wohlstand zu erzeugen und Risiken zu bewältigen. Sie sagt auch aus, dass Anlageorganisationen als Instrumente für eine wirksame Kapitalbildung und eines gezielten Kapitalverzehrs dienen.
Ergebnis der Studie ist ein „Fahrplan“ („Roadmap“) für die nachhaltige Vermögensanlage, der Investoren dabei unterstützt, Nachhaltigkeitsüberlegungen in Entscheidungen zur Vermögensanlage zu integrieren. Die Studie stellt auch neue Ansätze zu folgenden Themenfeldern vor:
- Gestaltung von Organisationsverfahren für Vermögenseigner sowie der Wertschöpfungskette
- Rahmen für das Risikomanagement und die Anlageführung
- Faktorbasierte, thematische und Standard-Vermögensallokationsansätze für Vermögenseigner
- Produktentwicklung für Vermögensverwalter.
BVK: Medienkonferenz zum PUK-Bericht
Mit ihrem Bericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit der BVK unterstützt die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK die Vorwärtsstrategie des Regierungsrates. Sie verzichtet daher weitgehend auf eigene Empfehlungen für die BVK. Die gründliche Arbeit der PUK wird vom Regierungsrat anerkannt und verdankt, heisst es in der Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrates. Es referieren Regierungspräsident Markus Kägi und Ursula Gut.
Start des 43minütigen Videos bei 1’20’’.
BVK: Kanton soll für Debakel haften
Dicke Post für die Zürcher Regierung: Gemäss PUK-Bericht trifft sie am Korruptionsfall in der kantonalen Pensionskasse BVK die Hauptschuld. Der Schaden wird auf bis zu 1,5 Milliarden Franken beziffert. Nun wird der Ruf nach Haftung laut, schreibt die NZZ.
Zum Bericht der PUK heisst es: “Das Fazit der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ist klar: Der Zürcher Regierungsrat hat seine Aufsichtspflicht gegenüber der kantonalen Pensionskasse BVK nicht ausreichend wahrgenommen. Über Jahre hin vernachlässigte er konsequent Hinweise auf strukturelle und organisatorische Mängel bei der Verwaltung der Kasse, er schlug Warnungen vor möglichen Unregelmässigkeiten in den Wind und redete Kritik aus dem Parlament klein. Er war sich seiner Aufgaben als oberstes Führungsorgan nicht bewusst und nahm dringende Reformen nicht an die Hand. Damit, hält die PUK fest, ist der Regierungsrat Hauptverantwortlicher dafür, dass der frühere Anlagechef der BVK fast im Alleingang fatale Investments in zweistelliger Millionenhöhe tätigen konnte und die Kasse mitsamt ihren Versicherten massiv zu Schaden kam.
SF Eco: “Die Schattenrechnung der Versicherer”


