solothurnDer Deckungsgrad der Pensionskasse Solothurn betrug per Ende 2011 70.8 Prozent. Eine Anhebung des Deckungsgrades auf 100 Prozent erfordert Mittel in der Grössenordnung von 1.1 Milliarden Franken. Dieser Betrag soll nach der Vorlage anteilsmässig vom Kanton, den Gemeinden und den Anschlussmitgliedern aufgebracht werden.

Der Anteil, welcher auf den Kanton (inkl. Spitäler) fällt, beträgt 758.6 Millionen Franken, jener für die Gemeinden 377.6 Millionen Franken. Der Rest ist durch die Anschlussmitglieder zu übernehmen. Eine Ausfinanzierung der Kasse bietet den Versicherten einen erheblichen Mehrwert, da die Gefahr von zukünftig erforderlichen Sanierungsmassnahmen deutlich verringert wird.

Die Versicherten haben sich daher im Gegenzug indirekt an der Ausfinanzierung zu beteiligen, indem die Arbeitgeber durch eine Reduktion der Beiträge zur Finanzierung der Teuerungszulagen auf den Renten (minus 2.5 Prozent) und der Risikobeiträge sowie aufgrund der Überfinanzierung im Bereich der Altersgutschriften (minus ein Prozent) entlastet werden. Die Arbeitgeberbeiträge für die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten werden damit um 3.5 Prozent sinken, was zu einer jährlichen Entlastung des Kantons, der Gemeinden und der Anschlussmitglieder von rund 25 Millionen Franken führen wird. Die jährliche Anpassung der Renten an die Teuerung kann in Zukunft noch im Umfang von rund 0.6 Prozent erfolgen.

Die Vorlage für ein neues Pensionskassengesetz und Vorsorgereglement wird biszum 25. Januar 2013 in einer öffentlichen Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2013. Die Unterlagen sind abrufbar unter:www.staatskanzlei.so.ch/vernehmlassungen.

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