Genève tranche une question à 6 milliards
C’est une loi aux répercussions exorbitantes que le Grand Conseil genevois abordera ce soir. Le sauvetage des deux principales caisses de pension publiques (la CIA et la CEH, appelées à fusionner) serait même le «projet de la législature», selon le rapporteur de majorité Pierre Weiss. Ce député libéral déroule les chiffres: la facture se monte à 8,9 milliards de francs, dont 6,3 milliards à la charge de l’Etat-employeur: presque «trois fois le coût pour la collectivité du sauvetage de la BCGE», la banque cantonale.
Mais la dépense doit être étalée sur quarante ans, avec tout de même un versement urgent de 762 millions destiné à renflouer la CIA, la plus mal en point des deux caisses, afin qu’elle couvre au moins ses engagements envers ses retraités actuels. L’injection plombera les comptes 2012 de l’Etat.
Erwerbsausfall und soziale Absicherung
Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.
BSV-Mitteilungen Nr. 129, IV-Renten ins Ausland
Das BSV orientiert in seiner Mitteilung Nr. 129 über die Studie zur Kostentransparenz sowie den Bericht zu den Ergebnissen der Anhörung zum Zukunftsbericht. Unter den Stellungnahmen ist erwähnenswert die Feststellung über den Export von Invalidenrenten in der BV. Das BSV hält fest: “Da es im BVG – anders als in der 1. Säule – keine Wohnsitz- und/oder Aufenthaltsklausel gibt, müssen die Renten der obligatorischen 2. Säule dorthin ausgerichtet werden, wo sich die rentenberechtigte Person befindet. Die Zahlung dieser Renten kann nicht eingestellt werden mit der Begründung, dass die Person im Ausland lebt, und die IV-Rente der Invalidenversicherung in der Folge eingestellt wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage (auch nicht auf Abkommensbasis), die ein solches Vorgehen erlauben würde. Das IVG ist für die Invalidenleistungen der 2. Säule nur in Bezug auf die Invaliditätsbemessung und den Beginn des Rentenanspruchs relevant, nicht jedoch für die Auszahlungsmodalitäten und –voraussetzungen, z.B. Rentenexport (vgl. Art. 23, 24 und 26 BVG).
BVK: “Warnungen in den Wind geschlagen”
Die NZZ behandelt die diversen Verflechtungen im BVK-Filz und die unrühmliche Rolle der Regierungsräte.
OAK: Mitteilung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher VE, Teilliquidation und Vollkapitalisierung
Die Oberaufsichtskommission hat ihre vierte Mitteilung publiziert. Sie betrifft die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Vor eigentlichen Weisungen scheint die Kommission noch zurückzuschrecken. Es gibt bislang keine. Wobei der Übergang wohl fliessend ist.
In der Mitteilung wird recht ausführlich über das alte Recht und die Hintergründe des neuen berichtet. Den Hauptteil aber machen die Erläuterungen zu diversen Fragen beim Wechsel zur Vollkapitalisierung aus. Eingegangen wird auf Sanierungspläne, Ermessensspielräume, Anpassung der Vorsorgepläne und auf Fragen zur Teilliquidation.
Zu letzterem Punkt wird festgehalten: “Bis zur vollständigen Ausfinanzierung muss die für die Teilkapitalisierung geltende Regelung von 6/6 Artikel 19 Absatz 2 FZG analog zur Anwendung kommen, d.h. ein Fehlbetrag darf nur so weit abgezogen werden, als er den Deckungsgrad beim Übergang in die Vollkapitalisierung per 1. Januar 2012 unterschreitet. Der Fehlbetrag ist unter denselben Voraussetzungen entstanden wie bei Kassen, die sich für das System der Teilkapitalisierung entscheiden, nämlich durch Abweichung vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse.”
Und weiter: “Die Botschaft hält also fest, dass Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, die nicht voll kapitalisiert sind, Fehlbeträge bei Teilliquidationen nicht abziehen dürfen. Allein mit dem Entscheid für das System der Vollkapitalisierung ist die Kasse noch nicht voll kapitalisiert, voll kapitalisiert ist sie erst, wenn sie einen Deckungsgrad von 100% erreicht hat. Ein Fehlbetrag kann erst abgezogen werden, wenn die Staatsgarantie infolge Erreichen genügender Wertschwankungsreserven aufgehoben wird und die Kasse später erneut in eine Unterdeckung gerät.”
UBS PK-Barometer August 2013
Im Vergleich zum Vormonat mussten sich die Pensionskassen im August 2012 mit Magerkost begnügen. Alle Peer-Gruppen konnten lediglich eine leicht positive Rendite verzeichnen, welche aber die Vorsorgekosten diesen Monat nicht decken wird.
NZZ: “Pensionskassen im Qualitäts-Check”
Niedrige Zinsen und Inflationsangst verunsichern die Vorsorgenden. Viele stellen sich die Frage, ob sie Geld aus der Pensionskasse herausnehmen sollen. Andere hingegen erwägen Einkäufe. Letztlich ist die Qualität der Kasse entscheidend, schreibt Michael Ferber in NZZ-Equity.
Schuldenbremse für die Sozialwerke
Auch dank der Schuldenbremse wurde der Bundeshaushalt saniert. Doch der Schweiz droht eine Überschuldung durch steigende Ausgaben für Gesundheit und Soziales. Die Wirtschaft möchte deshalb Fiskalregeln auch für Sozialwerke, schreibt die NZZ.
Die Schuldenbremse erzwingt nur, dass die Ausgaben über die Zeit die Einnahmen nicht übersteigen dürfen, lässt aber offen, wie das zu geschehen hat. Weil in den Bereichen Soziales und Gesundheit immer höhere Ansprüche festgeschrieben werden, führt dies dazu, dass ein geringerer Anteil des Bundeshaushalts für andere Ausgaben zur Verfügung steht. Schreibt man den beobachteten Trend fort, würden ohne Korrekturen bis in zwanzig Jahren bereits zwei Drittel aller Einnahmen für Soziales und Gesundheit ausgegeben werden; 1990 waren es erst 43% (vgl. Grafik).
Auch bei der AHV möchte die Wirtschaft eine Interventionsregel am Stand des Ausgleichsfonds ausrichten. Wie bereits in der gescheiterten 11. AHV-Revision vorgesehen, möchte sie verlangen, dass spätestens dann gehandelt werden muss, wenn das Vermögen des Ausgleichsfonds unter eine bestimmte Schwelle sinkt. Laut den Vorstellungen der Wirtschaft sollte zudem vorgesehen werden, dass, solange keine umfassenden Reformen greifen, automatisch ausgabenseitige Sofortmassnahmen zum Tragen kommen.
BVK korrigiert TA
In einem Artikel des Tages-Anzeigers wurde kürzlich von Problemen berichtet, welche die BVK mit einem Bauprojekt in Arosa habe. Auf ihrer Website stellt die Kasse die Situation jetzt richtig. Insbesondere wird betont, dass die BVK weder Hotels besitze noch führe. Im Weiteren heisst es dort: “Die BVK verfügt als Teil ihrer Anlagestrategie über ein breit diversifiziertes Portefeuille mit Liegenschaften in der gesamten Schweiz. Dazu gehören Wohn- und Geschäftshäuser sowie Landreserven. Über eine solche Landreserve verfügt die BVK in Arosa unterhalb des Hotels Altein. Die BVK ist seit mehreren Jahren daran, dieses Grundstück mit den erforderlichen Planungsverfahren der Baureife zuzuführen. Kürzlich hat sie der Gemeinde Arosa einen Quartierplan und ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Sie tut dies mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung im Interesse ihrer Versicherten.
Das Hotel Altein selber hat der Kanton Zürich dem Ferienverein (Poscom Ferien Holding AG) in einem langfristigen Baurecht abgegeben. Dieser ist Eigentümer des Hotels Altein und führt dieses auf eigene Rechnung und ist entgegen der Darstellung des «Tages-Anzeigers» auch für allfällige bauliche Veränderungen oder Renovationen selber zuständig. Der Ferienverein ist der im Grundbuchauszug der Gemeinde Arosa eingetragene «Eigentümer des Baurechtes», nicht die BVK.”
Lohnerhöhungen in der Schweiz 2013
Im nächsten Jahr werden die Löhne der Schweizer Arbeitnehmer voraussichtlich um 2,2% steigen. Das zeigen die Ergebnisse der Studie „Salary Increase Survey 2012“ von Aon Hewitt, an der 197 in der Schweiz ansässige Unternehmen aller Branchen und Grössen teilgenommen haben. „Trotz des sich mässig entwickelnden Wirtschaftswachstums und der drohenden Auswirkungen der Eurokrise planen die Unternehmen in der Schweiz auch nächstes Jahr Salärerhöhungen“, sagt Farid Hassan, Vergütungsberater bei Aon Hewitt Schweiz. Mit 2,2% steigen die Gehälter gleich stark wie letztes und dieses Jahr. Mittleres Management, Fachkräfte und Arbeiter profitieren im nächsten Jahr mit 2,3% mehr Lohn etwas mehr als ihre Kollegen aus der Verwaltung oder dem Top-Management.
Towers Watson: Die 300 weltweit grössten PKs
Die Vermögensanlagen der weltweit grössten Pensionskassen sind 2011 nur um weniger als 2 Prozent auf 12,7 Billionen US-Dollar angestiegen, wie eine neue Studie von Pensions & Investments und Towers Watson zeigt. Dies ist die tiefste jährliche Wachstumsrate seit 2003 (abgesehen von einem Rückgang um 13 Prozent in 2008). Dieses geringe Wachstum dürfte den Konkurrenzdruck unter den Pensionskassen verstärken sowie für einen weiteren Ausbau der Risikomanagement- und Governance-Strukturen sorgen. Unter den 300 grössten Pensionskassen weltweit finden sich auch 12 Pensionskassen aus der Schweiz; auf sie entfallen 1,7 Prozent der Vermögenswerte.
Bei den Wachstumsraten zeigen sich grosse Unterschiede zwischen den Kontinenten: Wenig überraschend weist Asien-Pazifik die über eine Fünfjahresperiode (2006-2011) höchste Wachstumsrate von 9 Prozent aus. In Europa sind es 6 Prozent. Nordamerika hingegen verzeichnet 0 Prozent Zuwachs, Lateinamerika und Afrika zeigen zusammen ein Wachstum von 8 Prozent, das allerdings von einer niedrigen Basisgrösse ausgeht.
Die Schweizer Einrichtungen unter den weltweit 300 grössten Pensionskassen verzeichneten in diesem Fünfjahreszeitraum ein Wachstum der Vermögensanlage von 5,4 Prozent.
Die Vereinigten Staaten sind mit 34 Prozent das Land mit dem höchsten Anteil an den weltweiten Pensionskassen-Vermögensanlagen. Der Government Pension Fund von Japan trägt zu einem wesentlichen Teil dabei, dass Japan mit 17 Prozent den zweitgrössten Anteil für sich beansprucht. An dritter Stellt stehen die Niederlande mit einem Anteil von 6 Prozent unter den weltweit 300 grössten Pensionskassen, gefolgt von Grossbritannien und Kanada mit je 5 Prozent Anteil.
BVK: “Der Mann, der vieles wusste”
“Ernst Züst, langjähriger Wirtschaftsprüfer und Kantonsrat, warnte bereits früh vor Ungereimtheiten bei der der Beamtenpensionskasse des Kantons Zürich. Nun steht er plötzlich selbst in der Schusslinie”, schreibt der Tages-Anzeiger.
SGB: Problemlose Erhöhung des Mindestzinses
Doris Bianchi begründet auf der Website des SGB die Forderung des Gewerkschaftsbundes nach einem BVG-Mindestzins von 2,5%.
Ethos Vergütungsstudie 2011
Die Gesamtvergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sanken im Finanzsektor im Jahr 2011 um 23 Prozent, während diese in den anderen Sektoren um fünf Prozent gestiegen sind. Dies geht aus der Ethos Studie zu den Vergütungen 2011 der 100 grössten börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz hervor. Die Studie zeigt auch, dass 2012 49 dieser Unternehmen ihre Generalversammlung konsultativ über die Management-Vergütungen abstimmen liessen. Ethos schreibt dazu: “Ungeachtet des positiven Einflusses dieser Abstimmungen auf die Transparenz und die Struktur der Vergütungssysteme, verzichtet also mehr als die Hälfte der Unternehmen auf eine Selbstregulierung. Damit wird die lange geforderte gesetzliche Stärkung der Aktionärsrechte dringend. Aus diesem Grund unterstützt Ethos den parlamentarischen Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative.”
BVK: Bauprojekt in Arosa mit Problemen
Die Pensionskasse BVK der Zürcher Staatsangestellten hat neben ihrer finanziellen Schieflage und dem Korruptionsskandal ein neues Problem: ein Bauprojekt, das zu scheitern droht. Die BVK besitzt in Arosa Bauland und plant dort seit zwei Jahren eine grosse Überbauung. Beim Hotel Altein, das ebenfalls der BVK gehört, sollen acht Wohnhäuser mit je sieben Wohnungen und zwei Tiefgaragen entstehen, schreibt der Tages-Anzeiger.
Weil das Schweizervolk am 11. März die Zweitwohnungsinitiative angenommen hat, ist es fraglich, ob das Projekt je realisiert werden kann. In Arosa liegt der Anteil der Zweitwohnungen über dem erlaubten Maximum von 20 Prozent. Reine Ferienwohnungen dürfen darum keine mehr gebaut werden, es sei denn, das Bauprojekt würde noch dieses Jahr nach altem Recht bewilligt.
Dieses Zeitfenster versucht die BVK zu nutzen. Sie hat vor zwei Wochen einen Quartierplan und ein Baugesuch eingereicht, wie das Aroser Bauamt bestätigte. In einer Mitteilung, die die BVK Ende August an die Bündner Medien verschickt hatte, heisst es: «Die BVK hat sich entschlossen, das Baugesuch noch dieses Jahr einzureichen, um Rechtssicherheit bezüglich der künftig möglichen Nutzungen zu erlangen.»


