Die Schweiz und die USA haben eine gemeinsame Erklärung über die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA veröffentlicht. In den kommenden Monaten sollen die Details ausgehandelt werden. Der Bundesrat wird vorher ein Mandat zur Aushandlung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verabschieden. Mit dieser soll die Rechtssicherheit für betroffene Finanzinstitute erhöht und der Umsetzungsaufwand vermindert werden.

Mit dem am 18. März 2010 in Kraft gesetzten „Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltene Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden.

Im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung können Vereinfachungen vorgesehen werden. Gemäss der gemeinsamen Erklärung werden folgende Erleichterungen angestrebt:

  • Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden (sogenannte „exempt FFI").
  • Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, werden als kompatibel mit FATCA („deemed compliant FFI") bezeichnet.
  • Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu solchen unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
  • Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, z.B. bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen sind ebenfalls aufzunehmen.

Der ASIP hält in einer Mitteilung dazu fest: “Ziel von FATCA ist die Unterbindung der Steuerhinterziehung gegenüber den USA durch die Erfassung aller Erträge von in den USA steuerpflichtigen Personen.

Untaugliche Objekte von FATCA sind sämtliche schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge: Sie stellen nämlich gerade kein Instrument dar, sich der Steuerpflicht zu entziehen, da deren Steuerbefreiung an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden ist. Daher unterstützt der ASIP die anzustrebende Befreiung der Einrichtungen/ Pläne im Bereich der beruflichen Vorsorge (insbesondere Pensionskassen) vom Geltungsbereich von FATCA.”

Der Versicherungsverband schreibt: “Die schweizerischen Versicherungsunternehmen werden von der US-Steuergesetzgebung «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) als grundsätzlich betroffene Finanzinstitute verstanden. Sie wären deshalb verpflichtet, sämtliche bei ihnen gelegenen Vermögenswerte von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, den US-Steuerbehörden zu melden. Dies würde insbesondere auch die obligatorischen Vorsorgegelder, über deren Bestand der Berechtigte nicht selbst bestimmt, aber auch vorsorgeorientierte kapitalbildende Lebensversicherungen betreffen. Es ist nicht einsichtig, weshalb diese – unter anderem vom Schweizer Vorsorgesystem vorgeschriebenen – Vermögenswerte unter Fatca fallen sollen. Die schweizerische Versicherungswirtschaft begrüsst, dass die Schweiz und die USA auf Verhandlungsbasis eine angemessene Umsetzung des Gesetzes erreichen wollen.”

 Mitteilung EFD