Libera: Technischer Zins und FRP 4
In ihrer Schriftenreihe “Horizonte” behandelt Libera den technischen Zins und seine Bedeutung für die Pensionskassen. Als einfache Faustregel ergibt eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte eine Erhöhung des Vorsorgekapitals Rentner um rund 5 Prozent und eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,35 Prozentpunkte. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen des technischen Zinssatzes auf die Höhe des Umwandlungssatzes. Die Aussicht auf anhaltend tiefe Zinsen verweisen damit auf unausweichlichen Handlungsbedarf.
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat eine Fachrichtlinie (FRP 4) zum technischen Zinssatz erlassen, welche seit dem 1. Januar 2012 gültig ist. Die FRP 4 definiert den technischen Referenzzinssatz, auf dessen Grundlage der Experte für berufliche Vorsorge dem obersten Organ der Pensionskasse seine Empfehlung zum technischen Zinssatz für die Bewertung der Verpflichtungen der Rentenbezüger und gegebenenfalls für die technischen Rückstellungen abgibt. Im Weiteren muss der technische Zinssatz an die Struktur und die Merkmale der Pensionskasse angepasst sein und mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Rendite der Anlagestrategie liegen. Der technische Referenzzinssatz wird gemäss FRP 4 wie folgt festgelegt:
Das so erhaltene Ergebnis wird auf 0,25 Prozent abgerundet.
Es darf jedoch weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen
liegen noch 4,5 Prozent übersteigen.
Der aktuelle Wert des technischen Referenzzinssatzes per 30. September 2012 beträgt unverändert 3,5 Prozent und ist für die Jahresabschlüsse 2012 massgebend. Horizonte kann bei Libera bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.
BLPK: Ringen um die Sanierung
Die Basler Zeitung berichtet über die Diskussionen rund um die Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse. In die Debatte aufgenommen wurde ein früher gemachter Vorschlag, angesichts der tiefen Zinsen eine Kreditaufnahme durch den Kanton vorzunehmen. Konkret geht es um 2,3 Mrd. Franken.
Eine Umfrage der BaZ unter den Baselbieter Gemeinden, deren Rücklauf bei etwas mehr als 50 Prozent liegt, zeigt: Es gibt aktuell nur eine Minderheit, die sich mit einer vorsorglichen Kündigung bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Luft machen will. Allschwil, Binningen, Biel-Benken im unteren Kantonsteil sowie Zunzgen, Läufelfingen, Eptingen (unter Vorbehalt der Zustimmung des Personals) und Ormalingen im Oberbaselbiet haben sich zu diesem Schritt entschlossen. Die BLPK betont allerdings, dass vorsorgliche Kündigungen nicht möglich sind. Es gibt auch mehrere Stimmen, welche einer vorsorglichen Kündigung wenig abgewinnen können. Dies sei «im Reglement nicht vorgesehen und kaum Erfolg versprechend», heisst es beispielsweise in einer Mail.
Finanzdienstleister: Unsicherer Ausblick für 2013 trübt Bonus-Chancen
Den Weltuntergang erwarten Finanzinstitute für 2013 nicht, aber dennoch ist die Stimmung verhalten. Rund 50 Prozent der Banken und Finanzdienstleister in Deutschland, Österreich und der Schweiz können die Geschäftsaussichten für das kommende Jahr noch nicht abschätzen. Der Personalbestand wird stagnieren bzw. in rund 40 Prozent der Institute eher sinken. Gehaltsanpassungen fallen moderat aus (bis 2 Prozent). Stagnieren oder sinken werden auch die ausgezahlten Boni, wobei die Kürzungen geringer ausfallen als im Vorjahr. Im Gegenzug gewinnen Massnahmen zur Motivation und Bindung der wichtigsten und besten Mitarbeiter, wie etwa verbesserte Karrierechancen oder Retention-Boni, wieder an Bedeutung.
Einschätzung der Gesamtsituation 2013 (Quelle Towers Watson)
Zu diesen Ergebnissen kommt eine Befragung der Unternehmensberatung Towers Watson bei HR-Managern in 28 Finanzdienstleistungsinstituten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Untersuchung wurde bereits zum siebten Mal in Folge durchgeführt. „Finanzinstitute blicken zwar etwas weniger skeptisch als vor einem Jahr in die Zukunft, aber von grossem Optimismus sind sie dennoch weit entfernt“, erklärt Hans Münch, Senior Manager bei Towers Watson (Zürich). „Insbesondere Banken in Österreich und der Schweiz schätzen ihre Geschäftsaussichten für 2013 eher verhalten ein. Diese Skepsis wirkt sich auch auf die Personal- und Vergütungspolitik der Institute aus. Zudem nehmen insbesondere Investmentbanken in der Schweiz Veränderungen in ihrem Geschäftsmodell vor, die auch mit einem Personalabbau einhergehen. Daher agieren die Unternehmen weiterhin zurückhaltend.“
Neuerungen und Änderungen in der BV
Mercer hat auf einer Uebersichtsseite im Internet die aktuellen Grenzwerte und ergänzende Infos zur Beruflichen Vorsorge 2013 aufgeschaltet. Aufgezeigt werden die Entwicklung der jährlichen AHV- und IV-Renten, die neuen Governance-Vorschriften im Rahmen der Strukturreform sowie deren Auswirkungen auf die öffentlichen PKs und schliesslich diverse Gesetzesänderungen.
Sozialversicherungsstatistik 2012
Kapitalentwicklung BV
Die vollständig überarbeitete und neu gestaltete Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2012 ist erschienen. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen der Jahre 2010 und 2011. Demnach haben die Sozialversicherungsfinanzen 2010 wieder Tritt gefasst: Einem Einnahmenwachstum von 3,3% steht ein Ausgabenwachstum von lediglich 2,6% gegenüber. Erste Ergebnisse für 2011 und Schätzungen für 2012 deuten darauf hin, dass die Finanzen der Sozialversicherungen tendenziell ausgeglichen sein werden. Druckversion ab 31.1.2013 unter www.bundespublikationen.ch bestellbar (Bestellnummer 318..122.12D)
Publica senkt technischen Zins auf 2,75% – per 1.1.2015
Die Publica wird infolge des anhaltend tiefen Zinsniveaus den technischen Zinssatz per 1. Januar 2015 um 0,75% auf 2,75% für offene Vorsorgewerke bzw. auf 2,25% für geschlossene Vorsorgewerke senken. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt somit ab dem 1. Januar 2015 neu 5,65% statt wie bis anhin 6,15%. Von der Senkung betroffen sind alle versicherten Personen, welche nach dem 31. Dezember 2014 in Pension gehen werden. Vor dem 1. Januar 2015 laufende Renten sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Durch die Äufnung von Rückstellungen und durch weitere flankierende Massnahmen soll das aktuelle Vorsorgeniveau möglichst beibehalten werden.
Martin Kaiser verlässt BSV
Martin Kaiser, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), verlässt laut NZZ per Ende Dezember den Bund. Der Grund dafür seien organisatorische Veränderungen im Bundesamt, heisst es im BSV. Mit der von Berset angestrebten kombinierten Reform von erster und zweiter Säule werden entsprechend im BSV auch die beiden Bereiche zusammengelegt. Kaiser leitet das Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge. Angesichts dieser Umstände habe sich Kaiser entschieden, das Amt zu verlassen, heisst es im BSV. Zudem würde er eine ohnehin geplante Auszeit nun vorziehen.
Martin Kaiser war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Kaiser war früher Leiter der Postregulationsbehörde PostReg und danach Geschäftsleitungsmitglied beim Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. AB 1.7. 2010 bis Mitte 2011 war Kaiser im BSV zuständig für die berufliche Vorsorge.
Offen bleibt, wie stark unterschiedliche Ansichten über den Reformfahrplan in der Altersvorsorge Kaisers Entscheid begünstigt haben. Für den zu besetzenden Führungsposten des fusionierten Bereichs erste und zweite Säule hat Colette Nova laut Einschätzung der NZZ gute Karten. Die ehemalige Gewerkschafterin leitet derzeit den Bereich berufliche Vorsorge.
JUSO fordert Abschaffung der Pensionskassen
Die JUSO Schweiz will die Pensionskassen abschaffen und stattdessen die AHV ausbauen. Die Delegierten der Jungpartei haben in Zofingen ein entsprechendes Positionspapier zur Altersvorsorge verabschiedet.
Die zweite Säule binde gewaltige Mittel, die an den Finanzmärkten angelegt werden müssten, schreibt die JUSO in einer Mitteilung. Dieses System sei krisenanfällig und zwinge die Bevölkerung, sich am Casino der Finanzspekulation zu beteiligen.
Die JUSO verlangt darum die Ablösung der Pensionskassen durch die AHV. Die minimale AHV-Rente soll schrittweise auf 4000 Franken erhöht werden. Die Mittel dazu kommen gemäss JUSO-Positionspapier aus höheren Lohnbeiträgen von Spitzenverdienern und einer Erbschaftssteuer.
Auch die dritte Säule soll verschwinden. Diese sei ein reines Steueroptimierungsinstrument für Reiche, schreibt die JUSO. Die Vorschläge sollen in die anstehende Debatte über die Reform der Altersvorsorge einfliessen.
NZZ: IV-Revision – Verschaukelter Souverän
In einem bissigen Kommentar geisselt die NZZ das Vorgehen des Nationalrats mit der Kehrtwende bei der IV-Revision. Das Blatt hält fest: Die Schweiz ist stolz auf ihre direktdemokratische Tradition. Andere heilige Kühe werden geschlachtet. Als unantastbar gilt aber, dass im Lande Tells der Souverän das letzte Wort hat. Diesem staatspolitischen Grundsatz werde auch unter der Kuppel des Bundeshauses nachgelebt, glaubten wir bis dato. Doch jetzt glauben wir das nicht mehr.
Dass der Nationalrat darauf verzichtet hat, bei der Invalidenversicherung die Sparschraube zu betätigen, ist ein parlamentarisches Schelmenstück auf dem Buckel der direkten Demokratie. Als nämlich das Stimmvolk am 27. September 2009 zur Urne gerufen wurde, um die Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8 Prozent anzuheben, wurde diese Massnahme mit einem glasklaren Versprechen verknüpft. Parallel zu der bis Ende 2017 befristeten Zusatzfinanzierung würden «neue sozialverträgliche Sanierungsmassnahmen eingeführt mit dem Ziel, die Rechnung der IV auf Dauer ins Lot zu bringen». So stand es schwarz auf weiss im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats.
Am Mittwoch dachte sich die rot-grün-christlich-evangelisch-grünliberale Mehrheit im Nationalrat: Was kümmert uns das Geschwätz von gestern? Das ist bedenklich, wenn nicht skandalös. Der Souverän muss konstatieren, dass politische Versprechen im Bundeshaus nichts gelten. Der Verstoss gegen Treu und Glauben, den der Nationalrat bei der IV vorexerziert hat, unterspült das Vertrauen in die politischen Institutionen. Kommt dazu, dass auch der zuständige Bundesrat leichtfertig mitgeschwommen ist.
Alain Berset war vor drei Jahren noch nicht Bundesrat. Trotzdem hätte das Siebnergremium niemals zulassen dürfen, dass der neue Sozialminister mithilft, das Stimmvolk zu verschaukeln.
Should we live to 1,000?
Aubrey de Grey, Chief Science Officer of SENS Foundation and the world’s most prominent advocate of anti-aging research, argues that it makes no sense to spend the vast majority of our medical resources on trying to combat the diseases of aging without tackling aging itself, writes ethicist Peter Singer on Project Syndicate.
De Grey believes that even modest progress in this area over the coming decade could lead to a dramatic extension of the human lifespan. All we need to do is reach what he calls “longevity escape velocity” — that is, the point at which we can extend life sufficiently to allow time for further scientific progress to permit additional extensions, and thus further progress and greater longevity.
What most attracts de Grey about this prospect is not living forever, but rather the extension of healthy, youthful life that would come with a degree of control over the process of aging.
avenir suisse: Staffelung und Aufteilung der Altersvorsorge 2020
Die Idee der «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset hat beim ersten Anblick durchaus Charme. Die geplante Reform zweier Sozialversicherungen – der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) – in einer Vorlage ist innovativ. Die parallele Behandlung zweier brisanter Dossiers eröffnet neue Verhandlungsoptionen für eine heute verfahrene Diskussion. Man spielt somit gleichzeitig auf zwei Schachbrettern, wo Bauernopfer im einen Spiel durch Gewinne auf dem anderen Brett kompensiert werden können. Der Preis ist allerdings eine explodierende Komplexität der politischen Debatte. Dadurch ist die Gefahr gross, dass sich das Parlament in jahrelangen Debatten verliert und dass die notwendigen Reformen zu spät greifen, schreibt avenir suisse.
Der Think Tank erachtet deshalb eine Aufteilung in zwei Pakete als notwendig und sinnvoll. Das erste sollte dringende Massnahmen enthalten, die die nachhaltige und generationsgerechte Finanzierung unserer Vorsorgewerke sichern. Im zweiten Paket sollten tiefgreifende strukturelle Themen angepackt werden, die auf den ersten Reformschritten aufbauen.
De-Risking bei Pensionskassen
Die Herausforderungen an Pensionskassen werden steigen. Tiefe Zinsen, volatile Finanzmärkte und eine zunehmend alternde Gesellschaft sind nur einige Beispiele für die schwierigen Rahmenbedingungen der kommenden Jahre. Das Zentrum für Risk & Insurance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat die beiden Themengebiete De-Risking und Entscheidungsprozesse in einer Studie umfassend untersucht. Die Studie „De-Risking und Entscheidungsprozesse in Schweizer Pensionskassen“ ist eine Untersuchung mit 50 Pensionskassen und stellt einen Ausschnitt der Schweizer Pensionskassenlandschaft dar. Sie wurde von der AXA Winterthur finanziell unterstützt.
Im ersten Teil der Studie wird gezeigt, welche Risiken Pensionskassen abtreten und welche Risiken Geschäftsführer und Stiftungsratspräsidenten in Zukunft abtreten wollen. Im zweiten Teil wird aufgezeigt, wie Entscheidungsprozesse in Schweizer Pensionskassen ablaufen und welche Akteure dabei ausschlaggebend sind. Abschliessend werden in der Studie zukünftige Entwicklungen und Tendenzen aufgezeigt.
Die Studie wurde durchgeführt von Daniel Greber, Pirmin Mussak und Matthias Erny. Sie erscheint Ende Dezember 2012, umfasst 54 Seiten und ist kostenlos. Vorbestellungen sind möglich per Mail bei P.Mussak.
UBS PK-Barometer November 2012
Der November war erneut ein guter Anlagemonat. Die kumulierte Performance aller Vorsorgeeinrichtungen liegt bei 5,9%. Dies und die Entwicklung der Kapitalmärkte in den ersten Tagen des Dezembers lassen für 2012 auf ein ansprechendes Jahresergebnis hoffen.
OAK: Anhörung zum Entwurf der Weisungen zu den Vermögensverwaltungskosten, Kritik
Die OAK-BV hat eine Anhörung zu den geplanten Weisungen “Ausweis der Vermögensverwaltungskosten” gestartet. Sie dauert bis 15. Januar, Inkrafttreten ist per 1. Januar vorgesehen (sic!). In einem Begleitbrief an die Anhörungsteilnehmer werden Ziele und Inhalt der Weisungen dargelegt. Als Ziele werden primär Transparenz und Standardisierung genannt. Inhalt bilden Anforderungen an die Transparenz und Kostenquoten kollektiver Kapitalanlagen, Anerkennung der TER-Kostenkonzepte der Fachverbände durch die OAK sowie der Ausweis der TER-Kosten in der Betriebsrerchnung der VEs. Der Entwurf ist sehr detailliert ausformuliert und bildet damit die erste grössere aufsichtsrechtliche Massnahme der Oberaufsicht.
Der Entwurf ist in Fachkreisen bereits auf heftige Kritik gestossen. Peter Schnider schreibt in BVG-Aktuell 50/12: “Was die OAK in ihrem Entwurf präsentiert, geht in Richtung regulatorischer Overkill mit grossem Zusatzaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und einem deutlichen Rückschritt bezüglich Transparenz und nur schwer erkennbarem Mehrwert. Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) empfohlen hat, im Anhang insbesondere den international anerkannten TER auszuweisen, mutet es eher befremdlich an, dass die OAK einen eigenen TER-Begriff (TER OAK) definieren will. Nicht zielführend, wenn nicht sogar verwirrend und den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit missachtend, ist auch, dass die Kosten auf transparenten Kollektivanlagen nicht nur auf dem Bestand Ende Jahr mit einer gewichteten TER im Anhang anzugeben, sondern unter Berücksichtigung der getätigten Umschichtungen in der Jahresrechnung auszuweisen sind. Buchhalterisch genau erfasste Zahlen werden so mit geschätzten Werten vermischt. Auch bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen sollen im ersten Jahr des Bestehens geschätzte Kosten in die Jahresrechnung einfliessen. Ob dies tatsächlich ein Mehrwert bezüglich Transparenz sein wird, muss hinterfragt werden.”
BVG-Aktuell zitiert auch Hanspeter Konrad. Er meint “dass es «eine grundsätzliche Überarbeitung und Rückkehr zum ursprünglich angedachten pragmatischen Vorschlag braucht». Zudem schlägt der ASIP für künftige Anpassungen vor, weitergehende Offenlegungsideen zuerst bei einer repräsentativen Anzahl von unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen zu testen, um ein besseres Verständnis des Aufwands für die Einrichtungen zu erhalten.
Anhörung, Begleitbrief und Weisungsentwurf /
Kommentar Schnider
OAK: Weisung zum Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden
Die OAK-BV hat mit Datum 5.12.12 ihre zweite Weisung publiziert. Sie betrifft den Standard der Jahresberichte der Aufsichtsbehörden. Sie betrifft also lediglich die BVG-Aufsichtsbehörden und ist erstmals für das Geschäftsjahr 2012 anzuwenden.


