UBS PK-Barometer: 3,5% Rendite im Q1
Im ersten Quartal 2013 erzielten die am Peer Group Review teilnehmenden Pensionskassen ein positives Anlageergebnis, das in allen Segmenten über 1% lag. Die kumulierte Rendite seit Jahresende beträgt im Schnitt rund 3,5%, womit wohl für viele Vorsorgewerke zumindest die Verzinsung für das ganze Jahr schon eingebracht wäre. Im ersten Viertel des Jahres haben die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen damit die Hälfte der guten Gesamtperformance 2012 erwirtschaften können.
Trotz des rund 15%igen Tauchers seit Ende Dezember 2007 aufgrund der Finanzkrise haben alle Pensionskassengruppen seither stark aufgeholt. Kumuliert erreichte das Segment der grössten Vorsorgewerke mit einem Vermögen von über 1 Mrd. Franken eine Performance von 10% seit Anfang 2008. Bei den kleineren Pensionskassen mit Anlagen von unter 300 Mio. beträgt diese kumulierte Gesamtperformance immerhin 8,5%, bei den mittleren 8,7%.
CS PK-Index: Aktien als Rendite-Treiber
Im 1. Quartal 2013 nahm der Credit Suisse Pensionskassen-Index um 4.57 Punkte resp. 3.42% zu und liegt per 31. März 2013 bei 138.18 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Zum positiven Resultat haben alle drei Monate des ersten Quartals beigetragen, wobei der Januar mit 1.44% und der März mit 1.11% herausragten. Der Februar lag mit 0.83% leicht unter den Zahlen von Januar und März, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Aktien für die positive Rendite des ersten Quartals verantwortlich zeichneten: Aktien Schweiz (1.72%), Aktien Ausland (1.43%), Obligationen Fremdwährung (0.18%) und Immobilien (0.16%).
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1.5% p.a.) legte im Berichtsquartal um 0.53 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 142.07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3.88 Punkten (Q4 2012: 7.94 Punkte).
Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3.05% über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2.47%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2.69% beträgt.
Die Anlageallokation per 31. März 2013 zeigt auf, dass sich die Liquiditätsquote (6.57%) gegenüber dem Vorquartal wieder reduziert hat. Ebenfalls reduziert wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (24.08%) und die Fremdwährungsobligationen (8.44%) sowie die Alternativen Anlagen (4.92%). Erhöht wurden im Gegenzug die Engagements in Aktien Ausland (17.49%), Aktien Schweiz (13.07%) und Immobilien (21.93%). Die Schweizerfrankenquote beträgt per 31. März 78.2% und liegt damit leicht tiefer als im Vorquartal (78.5%). Die detaillierten Daten folgen in zwei Wochen.
Les policiers lausannois perdent le droit à la retraite à 55 ans
La Caisse de pensions de Lausanne devra modifier son règlement qui accorde dès 55 ans un droit à la retraite anticipée aux policiers et aux pompiers. Le Tribunal administratif fédéral (TAF) a confirmé une décision de l’Autorité de surveillance LPP.
En mai 2010, celle-ci avait constaté que le règlement de la caisse lausannoise contrevenait à la législation fédérale en accordant dès 55 ans, et non pas dès 58 ans, le droit à la retraite anticipée aux policiers et aux pompiers.
Elle avait également épinglé le droit à la retraite anticipée pour les femmes engagées avant le 1er janvier 1993. Un privilège qui avait été confirmé à plusieurs reprises ces dernières années.
Saisi d’un recours de la Caisse de pensions de Lausanne, qui s’était opposée à la décision de l’autorité de surveillance, le TAF a donné raison à la caisse pour ce qui concerne le droit des femmes engagées avant 1993 de pouvoir partir à la retraite à l’âge de 55 ans.
En revanche, il a confirmé la décision de l’Autorité de surveillance sur l’autre point litigieux. Au regard des dispositions fédérales applicables, il a jugé que les policiers et les pompiers n’ont pas le droit de bénéficier d’une retraite anticipée avant l’âge de 58 ans.
Interrogé par l’ats, Daniel Brélaz précise qu’il s’agira d’évaluer le jugement du TAF et d’examiner ses conséquences financières. Le syndic de Lausanne rappelle par ailleurs qu’un recours au Tribunal fédéral (TF) peut être déposé, tant par la caisse de pensions que par l’Autorité de surveillance.
EU: PKs fordern Ausnahme von Transaktionssteuer
Der Fachverband der Pensionskassen Österreichs mit seinem Obmann Andreas Zakostelsky an der Spitze fordert von der EU, dass Pensionskassen und die Betrieblichen Vorsorgekassen grundsätzlich von der Finanztransaktionssteuer (FTT) ausgenommen werden.
Die Argumentation der Pensionskassen gründet sich im Wesentlichen auf folgendem Argument: Nach Artikel 2 Absatz 8 lit. f) des aktuellen Richtlinienentwurfes zur Finanztransaktionssteuer (2013/0045) sind Pensionskassen von der Finanztransaktionssteuer betroffen. Staatliche Pensionssysteme (im Umlageverfahren) sind jedoch vom Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfes zur Finanztransaktionssteuer nicht umfasst.
Institutional Money / Finanztransaktionssteuer /
Entwurf Richtlinie
Towers Watson: Sprunghafte Verbesserung der Deckungssituation
Die Deckungssituation der Pensionspläne von Schweizer Unternehmen hat sich im ersten Quartal 2013 deutlich verbessert, wie eine aktuelle Studie von Towers Watson zeigt. Die für die Pensionszahlungen reservierten Vermögen wuchsen um 5 Prozent – sie profitierten von steigenden Aktienmärkten. In der Folge stieg der Deckungsgrad um fast sechs Prozentpunkte an, wie der Pensionskassen-Index zeigt, der von 89,7 Punkten zum Jahresende 2012 auf 95,8 Punkte zum 31. März 2013 gestiegen ist.
Dies geht aus dem Pensionskassen-Index „Swiss Pension Finance Watch“ hervor, der vierteljährlich von Towers Watson auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS) veröffentlicht wird.
„Die verbesserte Deckungssituation stärkt nicht nur die Pensionspläne. Sie wird auch die Bilanzen der Unternehmen positiv beeinflussen“, kommentiert Peter Zanella, Leiter des Bereichs Retirement Solutions bei Towers Watson in Zürich.
Aktuell treiben steigende Aktienmärkte die Pensionsvermögen nach oben. So erwirtschaftete ein typischer Schweizer Pensionsplan in den vergangenen zwölf Monaten Erträge in Höhe von 10,6 Prozent. Für die sehr guten Erträge im ersten Quartal 2013 sorgten insbesondere die in den Pensionsvermögen enthaltenen Schweizer Aktien. Sie brachten Erträge in Höhe von 15 Prozent ein. Der Gesamtertrag auf alle in den Pensionsvermögen enthaltenen Anlagen betrug im Durchschnitt 5 Prozent.
Angesichts der verbleibenden Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung werden die Erträge auf die Pensionsvermögen wahrscheinlich aber volatil bleiben, warnt Zanella. „Unternehmen sollten daher – trotz der aktuell günstigen Situation – ihre Pensionspläne weiterhin sorgsam überwachen, um bei Bedarf schnell gegensteuern zu können.“
Neben den guten Anlageerträgen profitierten Pensionsplänen im ersten Quartal zusätzlich von einer leichten Erholung des Rechnungszinses. Der Rechnungszins beeinflusst den Wert, mit dem die künftigen Pensionszahlungen heute in den Bilanzen anzusetzen sind, massgeblich. Der Benchmarkzins, der für den Towers Watson Pensionskassenindex herangezogen wird, stieg im ersten Quartal von 1,62 Prozent (31.12.2012) auf 1,74 Prozent. In der Folge sank der Verpflichtungsumfang leicht.
Zusammen sorgten das Wachstum der Pensionsvermögen und der leichte Rückgang des Verpflichtungsumfangs dafür, dass sich der Deckungsgrad, das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen, deutlich verbesserte.
John Carter, Senior Consultant bei Towers Watson, weist jedoch darauf hin, dass sich der Rechnungszins, der sich an der Rendite von Anleihen guter Bonität (AA-Anleihen) orientiert, trotz der Erholung weiterhin auf einem historischen Tiefstand befindet. „Daher sind die Pensionsverpflichtungen weiterhin mit sehr hohen Werten in den Bilanzen anzusetzen“, erklärt der Pensionskassenspezialist. „Darüber hinaus sorgen Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften (IAS 19), die dieses Jahr erstmalig zum Tragen kommen, für einen Sondereffekt, der die Pensionskosten noch einmal steigern wird.“
100 Jahre PK der Stadt Zürich, Feier mit Buch
Die 1913 gegründete Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. In den Krisenjahren der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Arbeitslosenkasse «missbraucht», musste sie nach dem Zweiten Weltkrieg erst einmal saniert werden. Seither hat sie sich kontinuierlich zu einem gut finanzierten und bedeutenden Sozialwerk weiter entwickelt. Heute gehören der PKZH rund 30 000 Aktiv Versicherte sowie über 16 000 Pensionierte an – aktuelle und ehemalige Mitarbeiter der Stadt Zürich und von rund 150 weiteren Arbeitgebern. Das Vermögen beträgt knapp14 Mrd. Franken und der Deckungsgrad liegt bei über 110 Prozent.
Anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens ist im Verlag Neue Zürcher Zeitung das reich illustrierte Buch «Ruhestand statt Altersnot» erschienen. Der Historiker Martin Illi und der Mathematiker Ernst Welti (Geschäftsleiter der PKZH) ermöglichen darin einen “mehrdimensionalen” Einblick in ein spannendes Stück Zürcher Sozialgeschichte.
Die vielen hervorragend ausgewählten Fotos bilden die Geschichte nicht bloss der Kasse, sondern von Zürich in seiner sozialpolitischen Entwicklung höchst eindrücklich ab und die informativen Texte geben Einblick in die vielen Aspekte der sozialen Sicherheit und ihrer wachsenden Bedeutung in den letzten hundert Jahren, fokussiert auf die PKZH. Eine höchst eindrückliche und wertvolle Publikation zur Beruflichen Vorsorge. Das Buch ist erschienen im NZZ-Verlag und kostet 40 Franken
Treuhänder: Benachteiligung der Anlagestiftungen durch die Stempelabgabe
Im Jahr 2000 schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die berufliche Vorsorge von der Stempelabgabe auszunehmen. Der “Stempel” ist bis heute nicht gefallen, stellt Roland Kriemler, Geschäftsführer CS-Anlagestiftung, in seinem Beitrag im Treuhänder fest. Explizites Ziel des Artikels ist es, das Thema wieder neu aufzurollen, weil die Befreiung die Kosten senken und davon alle Versicherten direkt profitieren würden.
Die durch den Stempel ausgelösten Belastungen gehen aber über die reinen Kostenfolgen hinaus. Kriemler stellt in seinem Beitrag fest: “Sinnigerweise sind gerade jene Anlageklassen von Einschränkungen betroffen, die der ältesten Anlagestiftung, der IST Investmentstiftung für Personalvorsorge, zur Entstehung verhalfen. Dies waren die Anlageklassen Aktien und Obligationen oder mit anderen Worten die traditionellen Wertschriftenanlageklassen. Die Einschränkungen gehen zum Teil so weit, dass Anlagestiftungen bei den Wertschrifteninvestitionen stark an Attraktivität eingebüsst haben. So sind die Wertschriftenvermögen der Anlagestiftungen im Vergleich zu denjenigen der institutionellen Fonds heute wesentlich kleiner. Noch vor zehn Jahren lagen die Anlagestiftungen deutlich vor den institutionellen Fonds. Die Gründe für diese Entwicklung sind in den Beschränkungen bei den Wertschriftenanlagen zu finden. Beschränkungen, die man sogar als Benachteiligung bezeichnen kann, wenn man die Anlagestiftungen mit institutionellen Fonds oder mit direkt anlegenden Vorsorgeeinrichtungen vergleicht.”
Als Konsequenz bieten sie heute laut Kriemler vor allem in jenen Anlageklassen Produkte an, bei denen sie keine Benachteiligung erfahren, nämlich in den Anlageklassen Immobilien und Alternative Anlagen. Das Konzept der Master-Feeder-Konstruktionen kompensiere die Benachteiligung gegenüber Fonds nur bedingt, da im Gegenzug Mehrkosten entstehen und Kompetenzen an die Fonds abgegeben werden. Immerhin verwalten die Anlagestiftungen gegenwärtig trotz Stempelabgabepflicht über 90 Mrd. Franken und damit einen ansehnlichen Teil der Vorsorgegelder.
Die Entlastung der Anlagestiftungen von der Stempelabgabepflicht sei dennoch deshalb sachlich begründet und wurde auch vom Bundesrat als Massnahme vorgeschlagen. Das Parlament habe aber oft unter Zeitdruck den einfacheren Weg eingeschlagen, jenen, die Vorsorgegelder von der Stempelabgabe nicht zu befreien. Bei unvoreingenommener Betrachtung müsste das Parlament jedoch zum Schluss kommen, dass der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates zur weiteren Förderung der zweiten Säule sachgerecht sei. Vorsorgeeinrichtungen und ihre Hilfsstiftungen müssen deshalb von der Umsatzabgabepflicht befreit werden.
BLPK: 28 Gemeinden reichen Initiative ein
28 der 86 Baselbieter Gemeinden haben die Gemeindeinitiative zur BLPK-Reform eingereicht. Diese verlangt, dass bei der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) der Kanton die Kosten für alle Arbeitgeber finanziert.
Ausgearbeitet worden war das Begehren von 16 Gemeinden; für die Einreichung nötig ist die Zustimmung der Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte in mindestens fünf Gemeinden. Abgelehnt wurde die Initiative in zwei Gemeinden, wie das Initiativkomitee mitteilte. In 14 weiteren Gemeinden stünden Entscheide noch bevor.
Die Initiative zielt auf eine einheitliche Finanzierung für alle der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber. Dazu soll der Kanton alle Kosten der Ausfinanzierung der Kasse tragen; wer davon profitieren will, muss Mitglied der BLPK bleiben. Dies soll die auf fünf Mrd. Franken veranschlagte Reform viel einfacher und billiger machen.
Das Begehren soll auch vermeiden, dass finanzstarke und -schwache Gemeinden auseinander dividiert werden. Die Finanzdirektion lehnt die Initiative jedoch ab, weil sie starke Ungleichbehandlungen zur Folge habe. Nach dem Reformmodell der Regierung wird der kantonale Kostenanteil über 40 Jahre aus der Laufenden Rechnung amortisiert.
NZZ: Vermögensverwalter fürchten um Vorsorgegeschäft
Vermögensverwalter befürchten, aufgrund regulatorischer Unklarheiten das Geschäft mit den Vorsorgeeinrichtungen zu verlieren. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weist indessen den Vorwurf zurück, sie verursache Verzögerungen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Die OAK BV unter ihrem Präsidenten Pierre Triponez gebe sich in dieser Angelegenheit sehr defensiv und formalistisch, kritisiert Andreas Brügger, Geschäftsleitungsmitglied des VSV. Er geht davon aus, dass die Oberaufsichtskommission darauf hoffe, dass der Kelch einer «Befähigung» der Vermögensverwalter an ihr vorübergehe. Die OAK BV und das zuständige Departement schöben sich den Ball hin und her und liessen Zeit verstreichen. Diese Zeit fehle den Vermögensverwaltern, die im Wettbewerb bleiben wollten.Wenn noch lange zugewartet werde, löse sich das Problem automatisch, weil die Vermögensverwalter dann ihre Mandate bei den Pensionskassen verlieren dürften. Diese Entwicklung habe bereits eingesetzt – und dieser Prozess werde sich ab dem 30. Juni dieses Jahres zweifellos noch beschleunigen. Neugeschäft könnten die Vermögensverwalter schon jetzt nicht mehr akquirieren, sagt Brügger.
In der Branche der UVV wird indessen zunehmend die Angst formuliert, die Politik wolle die Vermögensverwalter aus der beruflichen Vorsorge «herausdrängen». Pierre Triponez weist indessen die Vorwürfe, die OAK BV habe in dieser Angelegenheit für Verzögerungen gesorgt und lasse die Vermögensverwalter im Dunkeln, weit von sich. Es gebe keinerlei Animositäten gegenüber Vermögensverwaltern.Mögliche Verschwörungstheorien seien in dieser Angelegenheit völlig fehl am Platz. Das Problem sei folgendes: Bei der 2011 vom Bundesrat als Teil der BVG-Strukturreform erlassenen Verordnung BVV 2 seien inhaltlich Regelungen getroffen worden, die nicht umsetzbar gewesen seien. Zudem sei die Kompetenz der OAK BV nicht sauber geregelt gewesen. In der damaligen Form habe die Verordnung nicht in Kraft treten können, sagt Triponez zur NZZ.
"Smart beta" investing may lure pension funds to equity
High equity volatility since 2000 has been a big turn-off for the $35 trillion global pension fund industry, not least because huge waves of retirement in many aging western countries are due over the next decade. They have also been shy of the high transaction fees associated with investing in equities due to the frequent buying and selling of different stocks to beat investments benchmarks. Frustrated by little or no extra gains from costly active investing, many are now looking at more passive, cheaper and simpler strategies.
Often called "Smart Beta", one approach aims to follow certain benchmark indices passively but allow investors to tilt weightings themselves based on their preferences such as volatility or momentum, allowing them outperform the main index.
Smart beta is half way between active and passive investing. For example, an investor can take the S&P 500 index .SPX but overweight stocks with lower volatility to create a new smart index. Investing in this has potential to outperform the original benchmark index and is cheaper than paying an active manager to trade S&P stocks.
At least $20 billion of pension fund assets tracked by consultancy Towers Watson is already invested in smart beta strategies. Early adopters include Danish fund PKA, the Dutch PNO Media fund and Britain’s Wiltshire County Council fund.
SRG: Rote Zahlen wegen PK
Die SRG schreibt für das Geschäftsjahr 2012 rote Zahlen. Grund sind Sondereffekte bei der Pensionskasse. Für den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat stellt das Unternehmen laut SRG-Generaldirektor Roger de Weck mehr als 150 Millionen Franken zurück.
Ohne diesen Sondereffekt würde die SRG für 2012 keinen Verlust verzeichnen, versicherte de Weck im Interview mit der «SonntagsZeitung». Die SRG wolle die Pensionskasse «in einem einmaligen Willens- und Kraftakt» nachhaltig aufstellen.
Über den geplanten Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat werden die SRG-Versicherten noch in einer Urabstimmung befinden.
Abendrot über der Binz
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Auseinandersetzung der Stiftung Abendrot mit den Binz-Besetzern in Zürich. “Ausgerechnet diese alternative Stiftung, deren Anlagestrategie auf «Gerechtigkeit, Umwelt und Gesundheit» fusst, liegt nun im Clinch mit der Familie Schoch, den Binz-Besetzern. Diese werfen Abendrot in einem offenen Brief vor, «unnötigerweise einen einmaligen und für die Stadt Zürich und die Schweiz extrem wichtigen Freiraum zu zerstören». Die Pensionskasse plant auf dem Binz-Areal einen Neubau mit 330 Studios für Studenten und Angestellte des Unispitals.
Zum Rezept der Kasse gehört, die Zwischennutzer der Brachen möglichst mit an Bord zu holen.«In der Binz hat ein solches Miteinander keine Chance gehabt», sagt Hans-Ulrich Stauffer, Geschäftsführer von Abendrot. Im Frühling 2012 stellte die Stiftung den Besetzern ihre Neubauideen vor und bot ihnen an, mitzumachen; Ateliers, Werkstätten, Partyräume und ein Restaurant seien eingeplant. Die Familie Schoch lehnte ab. Es sei unmöglich, einen «selbstbestimmten Freiraum» und «durchregulierte und kontrollierte Studentenboxen/Personalwohnungen» miteinander zu verbinden.
Besonders störte die Besetzer, dass Werner Hofmann involviert ist. Der SVP-Unternehmer ist der geistige Vater des Neubaus, er suchte Wohnraum für die 150 Studenten, die er im Hotel Atlantis einquartiert hatte. Das Binz-Grundstück, das der Kanton ohnehin entwickeln wollte, schien ihm die ideale Lösung.
Das Verhältnis zwischen Stiftung und Besetzern verschlechterte sich weiter, als das Abendrot-Areal in Winterthur von Binz-Sympathisanten mit Parolen wie «Architekten sind Mörder» versprayt wurde – 100’000 Franken kostet es laut Hans-Ulrich Stauffer, die Schriftzüge wegzuputzen. Wenig später fuhren die Besetzer bei den Räumen der Stiftung in Basel vor, um dort vier riesige Cervelats aus Beton zu deponieren, die den Binz-Neubau symbolisieren sollten. Die Aktion endete mit einem Polizeieinsatz.
NZZ: “Die Pension auf getrennten Wegen”
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit den Folgen von Scheidung auf die BV der Betroffenen. Der ausführliche Beitrag stellt die teilweise recht komplizierten Regelungen sowie die praktische Durchführung dar. Zudem erfährt der interessierte Leser, was eigentlich die sog. zusammengefasst Scheidungsziffer konkret bedeutet.
OAK: Erhebung auf gutem Weg
Die von der OAK erstmals durchgeführte Erhebung zur finanziellen Lage der VE Ende 2012 ist nach Auskunft von André Tapernoux von der Oberaufsichts-Kommission offenbar auf gutem Wege. 80 Prozent der angeschriebenen PKs hätten bis Ende März den Fragebogen ausgefüllt. Damit ist man nicht mehr weit von den 90 Prozent, welche jeweils in den Umfragen der kant. Aufsichtsämter enthalten waren – und das jeweils im Spätherbst. Publiziert werden die Ergebnisse voraussichtlich Anfang Mai, wobei keine 100 Prozent-Beteiligung gefordert ist. Besonderes Interesse dürften die in einer eigenen Umfrage erhobenen Angaben zum Stand der öffentlich-rechtlichen Kassen betreffend Entscheid zu Voll- resp. Teilkapitalisierung finden.
BV-Publikationen im Umbruch
P.W. Still und heimlich ist auf Anfang Jahr die von der englischen Financial Times herausgegebene Zeitschrift SPN offenbar wegen ungenügender Einnahmen samt Newsletter eingestellt worden. Auch Stocks mit den regelmässigen Kommentaren zur 2. Säule ist nicht mehr. Und die AWP Nachrichten Soziale Sicherheit hat erneut grössere Veränderungen hinter sich. Nachdem im Frühjahr Werner 2011 Werner Hug in Pension gegangen war, wurde die Redaktion an die Dr. Schenker Kommunikation in Bern vergeben. Ein geplanter Verkauf wie auch eine Kooperation mit dem VPS Verlag war zuvor gescheitert. Jetzt wird die Zeitschrift von der SDA / AWP Multimedia produziert. Der unter Schenker sehr PR-lastige Inhalt ist nun wieder aktueller. Allerdings stellt sich die Frage, ob es Aufgabe einer Nachrichten-Agentur sein kann, selber auch Publikationen zu produzieren. Die Auflage bewegt sich seit Jahren in der Gegend von 600-700 Exemplaren.


