Vermögensverwalter befürchten, aufgrund regulatorischer Unklarheiten das Geschäft mit den Vorsorgeeinrichtungen zu verlieren. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weist indessen den Vorwurf zurück, sie verursache Verzögerungen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Die OAK BV unter ihrem Präsidenten Pierre Triponez gebe sich in dieser Angelegenheit sehr defensiv und formalistisch, kritisiert Andreas Brügger, Geschäftsleitungsmitglied des VSV. Er geht davon aus, dass die Oberaufsichtskommission darauf hoffe, dass der Kelch einer «Befähigung» der Vermögensverwalter an ihr vorübergehe. Die OAK BV und das zuständige Departement schöben sich den Ball hin und her und liessen Zeit verstreichen. Diese Zeit fehle den Vermögensverwaltern, die im Wettbewerb bleiben wollten.Wenn noch lange zugewartet werde, löse sich das Problem automatisch, weil die Vermögensverwalter dann ihre Mandate bei den Pensionskassen verlieren dürften. Diese Entwicklung habe bereits eingesetzt – und dieser Prozess werde sich ab dem 30. Juni dieses Jahres zweifellos noch beschleunigen. Neugeschäft könnten die Vermögensverwalter schon jetzt nicht mehr akquirieren, sagt Brügger.
In der Branche der UVV wird indessen zunehmend die Angst formuliert, die Politik wolle die Vermögensverwalter aus der beruflichen Vorsorge «herausdrängen». Pierre Triponez weist indessen die Vorwürfe, die OAK BV habe in dieser Angelegenheit für Verzögerungen gesorgt und lasse die Vermögensverwalter im Dunkeln, weit von sich. Es gebe keinerlei Animositäten gegenüber Vermögensverwaltern.Mögliche Verschwörungstheorien seien in dieser Angelegenheit völlig fehl am Platz. Das Problem sei folgendes: Bei der 2011 vom Bundesrat als Teil der BVG-Strukturreform erlassenen Verordnung BVV 2 seien inhaltlich Regelungen getroffen worden, die nicht umsetzbar gewesen seien. Zudem sei die Kompetenz der OAK BV nicht sauber geregelt gewesen. In der damaligen Form habe die Verordnung nicht in Kraft treten können, sagt Triponez zur NZZ.