Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative die freie Pensionskassenwahl zu garantieren, damit PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können.

Begründung: Die eidgenössische Volksinitiative "gegen die Abzockerei", welche am 3. März 2013 mit einer Zustimmung von 68 Prozent vom Schweizer Volk angenommen wurde, verlangt in Artikel 95 Absatz 3 litera a: "Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben." Um diese Verfassungsbestimmung im Gesetz umzusetzen, muss zwingend die freie Pensionskassenwahl garantiert werden. Nur so wird sichergestellt, dass PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können, welche auch tatsächlich in ihrem Interesse abstimmt.

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