André Egli und Mario Niedergerber von balmeretienne befassen sich im Bulletin “bvginfo” mit den Weisungen der OAK zu den Vermögensverwaltungskosten. Zusammenfassend halten sie fest: “Mit der schnellen Einführung der Strukturreform und aufgrund der verspäteten Weisung der OAK ergibt sich nun ein Dilemma. Wie soll per Ende 2012 der Ausweis der Vermögensverwaltungskosten erfolgen? Es ist nicht klar, welche Zahlen wo, wie und ab wann ausgewiesen werden müssen. Die Vorschriften nach Art. 48a Abs. 3 BVV2 sind seit 1. Januar 2012 in Kraft. Wir empfehlen daher, diese Vorschriften mit einem pragmatischen Ansatz umzusetzen. Unseres Erachtens ist die in der Grafik dargestellte dreistufige Methode ein probates Mittel dafür.

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Fazit Die Weisung der OAK wird im 1. Halbjahr 2013 definitiv. Es ist zu hoffen, dass die definitive Version Aspekte der Wesentlichkeit und der Praktikabilität berücksichtigt. Vor allem die Verbuchung der Stufe 2 in der Betriebsrechnung ist für uns fragwürdig. Schlussendlich soll aus der ganzen Übung ein Mehrwert für die Vorsorgeeinrichtungen entstehen.”

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