Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung in 12. Auflage
Erstmals 1990 erschienen, hat der “Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung” von Getrud Bollier in diesem Sommer seine 12. Auflage erreicht. Mittlerweile ein Buch mit den Dimensionen und dem Gewicht eines Backsteins. Doch beeindruckender noch als der schiere Umfang der Informationen sind Präzision und Detaillierungsgrad der vielen Angaben und Erläuterungen. Was alles allein in den letzten zwei Jahren seit der letzten Auflage geändert hat, ist anschaulich im Vorwort beschrieben: “Noch nie war eine Neuauflage des Leitfadens so intensiv zu bearbeiten. Auf 2012 treten die 11. AHV-Revision mit technischen Neuerungen (Nichterwerbstätigenbeiträge) und die IV-Revision 6a in Kraft sowie die meisten Bestimmungen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge. In den grenzüberschreitenden Sozialversicherungen steht der Nachvollzug der innerhalb der EU seit Mai 2010 geltenden Bestimmungen an. All diese Kapitel wurden grundlegend überarbeitet, dies mit den ab 2012 gültigen Bestimmungen (soweit sie bis 15.07.2011 bekannt waren). Selbstverständlich wurden auch die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung angepasst. Speziell wird neu auf die Krankentaggeldversicherung eingegangen, dies als Sozial- und als Privatversicherung. Die Pflegefinanzierung beeinflusst auch die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und in der Sozialhilfe gilt es die Revision der SKOS-Richtlinien zu berücksichtigen.”
Im Leitfaden werden die zehn Sozialversicherungen in je einem Kapitel nach einem einheitlichen Konzept vorgestellt. Dieses wurde soweit möglich auch für die Säule 3a/3b und die Sozialhilfe mit den revidierten SKOS-Richtlinien angewandt. Die zehn Kapitel werden eingeleitet von je einem über die Entwicklung der Soziale Sicherheit, die Struktur gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrecht ATSG und grenzüberschreitende Sozialversicherungen. Abgerundet wird das (neu mit Schlagwortverzeichnis versehene) Werk mit praxisbezogenen Darstellung der rechtlichen Aspekte und einer schematischen Übersicht. Die jedem Kapitel angefügten Kontrollfragen werden in einem beigelegten Separatdruck unter dem Titel “Lösungsvorschläge” beantwortet.
Die 12. Auflage des Leitfadens richtet sich an alle am schweizerischen System der sozialen Sicherheit interessierten Person und solche, die mit dem Vollzug der Sozialversicherungen betraut sind sowie an Studierende.
Gertrud E. Bollier, Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung, 12. überarbeitete Auflage, Verlag Stutz Druck AG, Wädenswil 2011, 745 Seiten, CHF 109.-, ISBN 978-3-905839-19-7.
gebo Sozialversicherungen ag / Bestellung
NZZaS: BVK droht Austrittswelle
Die durch die Korruptionsfälle schon schwer belastete Zürcher BVK steht vor weiteren und schwerwiegenden Problemen. Ihr Deckungsgrad ist Ende Juli 2011 auf 82% gesunken und dürfte mittlerweile noch tiefer liegen. Neben den Einbussen am Kapitalmarkt bestehen strukturelle Defizite. Gemäss NZZ am Sonntag überlegen viele der angeschlossenen Gemeinden einen Austritt aus der Zürcher Kantonskasse. 33’000 der 76’000 aktiv Versicherten könnten die PK verlassen. Die NZZaS schreibt: “Brisant sind diesbezüglich bisher nicht bekannte Bestimmungen, welche zwischen der BVK und Vertragspartnern gelten. Gemeinden, die aus der BVK austreten, können laut den Verträgen ihre Altersrentner in der BVK zurücklassen. Thomas Schönbächler bestätigt den Sachverhalt. Gemeindevertreter berichten, ihnen lägen von Versicherern sehr attraktive Angebote vor für den Fall, dass sie ohne Rentner wechselten. Strittig ist, wer für die Unterdeckung der Rentner aufzukommen hat.
Die Gemeinden rüsten sich darum jetzt für den juristischen Kampf gegen die BVK. Auch hier sind die Arbeiten offenbar weit fortgeschritten, Gutachten sind verfasst. Offen über diese Vorbereitungen reden will aber niemand. Man wolle mit Blick auf kommende Verhandlungen keine Trümpfe aus der Hand geben, heisst es zur Begründung. Dem Vernehmen nach trifft der leitende Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbands Vorbereitungen, um das sogenannte Teilliquidationsreglement der BVK anzufechten. Mit diesem eben erst geschaffenen Werk zur Regelung von Austritten wolle die BVK die finanzielle Verantwortung für die Rentner den Gemeinden zuschieben, heisst es auf Seite der Gemeinden. Markus Gossweiler, Gemeindeschreiber von Maur, sagt immerhin: «Wir sind daran, die Interessen der Gemeinden zu bündeln.» Die Fragen zu einem Austritt seien nicht klar geregelt. Ein gemeinsames Vorgehen der Gemeinden sei sinnvoll.
Die Zeit drängt. Weil die BVK deutlich weniger einnimmt, als sie müsste, unterstützen aktive BVK-Versicherte die BVK-Pensionäre zurzeit mit gegen 100 Millionen Franken pro Jahr. Ihr Deckungsgrad verschlechtert sich damit laufend. Auch bei bürgerlichen Zürcher Finanzpolitikern scheint jetzt die Einsicht zu wachsen, dass die BVK nur noch mit dem Griff in die Staatskasse zu retten ist. «
PK-Rating: Umfrage bis 2. September verlängert
Der Tages-Anzeiger meldet: Die Erhebung der Daten für das jährliche Pensionskassen-Rating des TA wird um eine Woche verlängert und dauert nun bis zum 2. September. Am Pensionskassen- Vergleich können sich mit Ausnahme der Sammelstiftungen alle Vorsorge- Einrichtungen beteiligen. Die Publikation der Ergebnisse ist im September vorgesehen. Alle Informationen über die Erhebung, die zum siebten Mal durchgeführt wird, sind auf www.pk-rating. com zu finden.
Apple’s new chief executive to face shareholder revolt
Apple’s new boss, Tim Cook, is expected to face a corporate governance revolt from the computer company’s shareholders at his first annual meeting as chief executive. Calpers, the influential US pension fund, opposes the system for electing directors and is expected to keep the pressure on the revamped board at February’s meeting. Mr Cook was promoted to run Apple last week when founder Steve Jobs resigned because of ill health. Mr Cook had been deputising for his absent boss since January.
Investors were critical of the company’s failure to spell out its succession plans while Mr Jobs was absent and are concerned about the voting process. Anne Simpson, the senior portfolio manager at Calpers, had already complained to the founder, who recommended Mr Cook as his successor at last week’s board meeting. Ms Simpson wants directors to be elected by a majority of investors, but Apple says that this could mean they could be rejected if too few shareholders vote.
EFRP appoints Leppälä as Verhaegen successor
Matti Leppälä has been appointed as secretary general of the European Federation for Retirement Provision (EFRP), succeeding Chris Verhaegen. Leppälä will start in his new role when Verhaegen steps down in December. She was appointed chair of the EIOPA Occupational Pensions Stakeholder Group earlier this summer.
The EFRP said Leppälä was "very well known to many in the field of pensions policy" given his years of service as director of international, investment and legal affairs at the Finnish Pension Alliance TELA.
BVG-Auskünfte mit Werbespot
Swiss Life: Bruno Pfister zu Situation und Aussichten
Bruno Pfister, CEO der Swiss Life, äussert sich in einem Video-Interview mit der Unternehmer-Zeitung zur aktuellen Gechäftslage.
Änderungen bei der Verrechnungssteuer
Änderungen bei der Verrechnungssteuer sollen es Schweizer Unternehmen ermöglichen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz zu emittieren. Diese Änderungen würden auch für die neu geschaffenen Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds) gelten. Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft mit entsprechenden Massnahmen an das Parlament verabschiedet. Auch Erleichterungen für Pensionskassen sind damit absehbar.
Die heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen verunmöglichen die Emission von Obligationen und damit auch von Coco-Bonds zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz. Hauptgrund ist die geltende Verrechnungssteuer, die durch die Emittentin (so genanntes “Schuldnerprinzip") unabhängig von der Person des Gläubigers auf den Zinsen von Obligationen erhoben wird und damit z.B. auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen trifft. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Schweizer Unternehmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland begeben. Den Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen, weil die Wertschöpfung nicht im Inland stattfindet.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren vom “Schuldner-, zum ,Zahlstellenprinzip” überzugehen. Die Gesetzesänderungen können frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Nussbaum: WEF ist vertrauensstärkend
Werner Nussbaum vertritt in der NZZ die Meinung, die Wohneigentumsförderung im BVG sei eine gute Sache. Er hält fest: “Ausgehend von der Annahme, dass das Vermögen der beruflichen Vorsorge den Versicherten als Teil des Entgelts für die von ihnen geleistete Arbeit gehört, kann die Gesetzgebung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge durchaus als mit dem Sinn und Geist der zweiten Säule konform gehend betrachtet werden. Insbesondere wird damit den Versicherten die Verantwortung für ihre Vorsorge insofern in ihre Hände gelegt, als sie aufgrund ihrer konkreten Bedürfnisse bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls bestimmen können, wie und wo das für sie angesparte Vorsorgevermögen im Rahmen des Zwecks der beruflichen Vorsorge für sie am besten angelegt werden soll. In dieser Hinsicht kann den Versicherten das kapitalorientierte Vorsorgesystem also auch vor Eintritt des Vorsorgefalls als nützlich erscheinen, was seine Akzeptanz erhöhen bzw. das Misstrauen gegenüber diesem System mindern dürfte.”
Hertzog: WEF gibt falsche Anreize
Werner Hertzog, bis Juli 2011 Direktor der Publica, befasst sich in der NZZ ebenfalls mit dem Thema Wohneigentumsförderung resp. Vorbezug in der 2. Säule, kommt aber zu weniger positiven Schlüssen als Werner Nussbaum. Das Thema hat mit einer Studie der CS sowie Gerüchten, das BSV überlege Einschränkungen, neue Aktualität gewonnen. Hertzog philosophiert über die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse mit unterschiedlichem Alter und schreibt: “Mit der Zeit haben die Pensionskassen allerdings einen bedenklichen Seiteneffekt konstatiert. Aufgrund der Wohneigentumsförderung werden zu oft Leute zum Erwerb von Wohneigentum motiviert, die es sich im Grunde genommen finanziell nicht leisten können. Während der Zeit der Erwerbstätigkeit kann die Situation finanziell im Gleichgewicht gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden gekürzte Altersrenten fällig, weil das Kapital eben für das Wohneigentum verwendet wurde. Das Einkommen im Alter reicht schlicht nicht mehr; der Unterhalt der Immobilie wird vernachlässigt, und die Werthaltung ist nicht mehr gegeben. Eine Erhöhung der Hypothek im Rentenalter ist nicht mehr so ohne weiteres möglich und würde die finanzielle Tragbarkeit weiter einschränken. Im schlimmsten Fall wird die Liegenschaft verwertet, und der Versicherte kann froh sein, wenn er wenigstens schuldenfrei bleibt.”
IPE: Swiss eyes on currency management as returns slump
The strengthening Swiss franc dampened Swiss pension fund returns in the first half of 2011, according to figures from pension fund association ASIP, while attention switched to currency management.
"The strong Swiss franc has meant Pensionkassen must pay further attention to the issue of currency management," ASIP said in the report.
Daniel Thomann of Aon Hewitt Switzerland had previously warned that despite a lower exposure to foreign equity, the country’s pension funds would suffer from the higher currency risk as a result of the strengthening Swiss franc.
Both direct and indirect Swiss real estate posted positive median returns in the first six months of the year, with 2.3% and 3.5%, respectively. Latter was also the best return posted by any asset class, compared to losses across all equity investments.
Swiss funds reported median equity returns of -1.9%, while the lowest point between January and June saw foreign equity holdings returning -7.4%, before reaching a median return of -5.4% by the end of the second quarter.
Treuhänder: Auswirkungen der IAS-19 Bilanzierungsänderungen
Eric Ohlund und Elisa Alfieri schreiben in ihrem Beitrag über die Auswirkung der IAS 19 Bilanzierungsänderungen auf Vorsorgepläne im Treuhänder 8/2011: “Die Bilanzierungsänderungen von Pensionsverpflichtungen und anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden einen umfangreichen Einfluss auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) oder andere Erfolgsgrössen sowie das Gesamtergebnis und damit das Eigenkapital im IFRS-Abschluss haben. IFRS-Anwender sollten die Auswirkungen der neuen Regeln rechtzeitig vor deren Pflichtanwendung analysieren, um nötigenfalls noch Steuerungsmassnahmen ergreifen zu können.”
Im Fazit halten sie fest: “Die Änderungen zu IAS 19 sind ein Zwischenschritt zur weitgehenden Überarbeitung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer. Ein umfassendes Projekt ist erst mittelfristig zu erwarten. Die aktuellen Anpassungen gehen jedoch weiter als nur die Abschaffung der Korridormethode und beeinflussen die Höhe des Vorsorgeaufwands. Die Änderung der Definition von kurzfristigen Leistungen kann auch wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben. Die neuen Regeln treten erst für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2013 oder später in Kraft, sind jedoch nach IAS 8 rückwirkend anzuwenden und wirken sich dannzumal auch auf die Vergleichszahlen für 2012 aus. IFRS-Anwendern wird empfohlen, bereits jetzt mit vertieften Analysen und Simulationen die Effekte aller Änderungen auf Erfolgsgrössen, das Eigenkapital und übrige Kennzahlen abzuschätzen. Somit bleibt genügend Zeit allenfalls nötige Anpassungen an Verträgen, wie Kreditvereinbarungen, Mitarbeiterplänen oder Earn-out-Klauseln usw. vorzunehmen oder die Auswirkungen bei Neuverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen.”
Treuhänder: “Wohneigentum als Altersvorsorge”
In einer Kolumne des Treuhänders 8/11 schreibt Yvonne Seiler Zimmermann: “ Wohneigentum anzuschaffen, wenn man es sich ohne Vorsorgegelder nicht leisten kann, kann bald zur finanziellen Falle werden. Obwohl sich die Wohneigentumsförderung durchaus mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren lässt, müssen sich gerade Personen mit tiefen Vermögen und Einkommen bewusst sein, dass eine Kumulation von negativen Ereignissen nicht unwahrscheinlich ist und dass damit die Gefahr einschneidender finanzieller Konsequenzen im Ruhestand nicht auszuschliessen ist. Wohneigentum bietet somit nicht notwendigerweise eine gute, und schon gar keine risikolose Altersvorsorge. Deshalb müssen die mit einem Vorbezug verbundenen Risiken gemanagt und überwacht werden. Mit einem Vorbezug wird das Risikomanagement für das aus der Kasse herausgelöste Vorsorgekapital von der Pensionskasse an den Vorbezüger übertragen. Es findet somit ein Risikotransfer statt.”
Manfred Hüsler erster Direktor der OAK
Manfred Hüsler wird der erste Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). In dieser Funktion wird er das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein.
Die OAK schreibt zu Hüsler: “Manfred Hüsler (50), stammt aus Egerkingen im Kanton Solothurn und ist Vater zweier Kinder. Er hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bundesverwaltung und in der Aufsichtstätigkeit. Seit 1996 befasste er sich mit der Versicherungsaufsicht als Teamleiter, Bereichsleiter und zuletzt Vizedirektor im Bundesamt für Privatversicherungen. Seit 2009 ist Manfred Hüsler im Generalsekretariat der Finanzmarktaufsicht FINMA zuständig für politische Geschäfte.
Manfred Hüsler war Mitglied der Expertenkommission, welche die Strukturreform der Beruflichen Vorsorge vorbereitet hat. Die OAK wurde im Rahmen dieser Strukturreform geschaffen, ist von der Verwaltung unabhängig und wird ihre Tätigkeit am 1.1.2012 aufnehmen. Ihre Aufgabe wird es sein, die Standards für eine einheitliche Aufsicht über die zweite Säule zu definieren und durchzusetzen.”
Mindestzins: NZZaS spekuliert auf 1,5%
Wie schon der Sonntags-Blick geht auch die NZZ am Sonntag von einem BVG-Mindestzins von 1,5% für 2012 aus. Zitiert wird u.a. Stephan Skaanes von PPCmetrics. «Alle reden zwar von Aktien- und Währungsverlusten. Die grösste Gefahr für das System lauert jedoch im anhaltend tiefen Zinsniveau.» Börsencrashs würden zwar viel Klamauk machen, weswegen jeder hinschaue. Doch Börsen sind volatil. Skaanes weiss, dass es vielmehr die tiefen Zinsen sind, welche die Kassenwarte nicht mehr gut schlafen lassen: «Mit einem jahrelang tiefen Zinsniveau kommt die Verschlechterung der finanziellen Lage schleichend.» In der Tat wird in Europa und in den USA das «Japan-Szenario» mit Deflation und Null-Zinsen immer realistischer. Die tiefen Zinsen sind auch deshalb das viel grössere Problem für die zweite Säule, weil die meisten Kassen viel mehr Obligationen halten als Aktien.”
Für den Zürcher Finanzprofessor Martin Janssen löst die Senkung des Mindestzinses das Problem der zweiten Säule aber schon längst nicht mehr. «Das Problem liegt tiefer als bei der Festlegung des Mindestzinses, der nur die Erwerbstätigen betrifft.» Selbst ein Mindestzins von null würde das Problem der zweiten Säule nicht mehr lösen, glaubt Janssen. Denn: «Das wirkliche Problem ist die Höhe des Umwandlungssatzes, der die Rentenhöhen definiert. Mit einem Satz von derzeit 6,8% werden pro gesparten Franken zu hohe Renten bezahlt.» Die aktiven Arbeitnehmer würden so 30 bis 40% an die Renten jedes Neurentners zahlen, sagt Janssen. «Die zweite Säule ist schon lange nicht mehr nachhaltig finanziert.»