Beobachter: “Gleicher Lohn, halbe Rente”
Bernhard Raos, früherer Mitarbeiter der SPN, schreibt im Beobachter: “Wer gleich viel verdient und gleich lange in die Pensionskasse einzahlt, bekommt später überhaupt nicht die gleiche Rente. Der grosse Pensionskassenvergleich des Beobachters zeigt: Es kommt sehr darauf an, wo man versichert ist.
Für den Vergleich hat der Beobachter zwölf Pensionskassen mit total 1,1 Millionen Versicherten angefragt. Verglichen wurden die Leistungen anhand von zwei Musterversicherten: einem 50-jährigen verheirateten Mann mit zwei minderjährigen Kindern und einer 32-jährigen Frau, die im Konkubinat lebt. Bei ihm beträgt der Jahreslohn 100’000 Franken und das Sparguthaben 250’000 Franken, bei ihr sind es 70’000 Franken Lohn und 35’000 Franken Sparguthaben. Der Einfachheit halber wurde angenommen, der Lohn bleibe bis zur Pensionierung gleich. Damit auch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wie Axa, Swiss Life und ASGA mitmachen konnten, wurde ihnen ein vergleichbarer Leistungsplan vorgegeben.
Die Resultate zeigen: Wer bei einer guten Kasse ist, kann seiner Pensionierung ohne grosse Sorgen entgegensehen. Dort ist man deutlich besser versichert als bei einer Durchschnittskasse. Am krassesten sind die Unterschiede bei Normalverdienern, wie das Beispiel der Versicherten mit 70’000 Franken AHV-Lohn zeigt. Geht sie mit 64 in Pension, erhält sie bei der Credit Suisse 45’163 Franken Rente pro Jahr, bei der ASGA mit 21 479 Franken nicht einmal die Hälfte. Genauso krass ist der Unterschied bei einer Pensionierung mit 61: Die ASGA-Versicherte bekommt mit 16’801 Franken nur 47 Prozent der CS-Rente.
Die Migros zahlt bei 100’000 Franken AHV-Lohn die höchste Altersrente. Wer ordentlich mit 65 Jahren in Pension geht, erhält 54 890 Franken pro Jahr. Um auf die Maximalrente zu kommen, muss der Migros-Angestellte mit 50 allerdings noch 70’000 Franken selber in die PK einschiessen. Am wenigsten gibts bei der ASGA-Sammelstiftung: nur 36’038 Franken im Jahr. Das sind jeden Monat 1500 Franken weniger als bei der Migros. Sechs der zwölf Kassen zahlen Jahresrenten zwischen 39’000 und 36’000 Franken.”
Dass es nicht primär auf den Lohn, sondern auf die Höhe der Beiträge ankommt, hat allerdings auch der Beobachter gemerkt, weshalb festgestellt wird. “Trotz den enormen Unterschieden sind solche Vergleiche aus zwei Gründen immer etwas tückisch. Erstens, weil bei gleichem Lohn nicht gleich viel Geld in die Pensionskasse fliesst. Wo mehr eingezahlt wird, ist man meistens auch besser versichert. Bei der Credit Suisse etwa machen die Beiträge für den 50-Jährigen 34 Prozent des versicherten Lohns aus. Davon übernimmt die CS gut zwei Drittel. Bei der Kasse des Gastropersonals gehen dagegen nur 16,4 Prozent des versicherten Lohns in die Altersvorsorge. Und die Arbeitnehmer müssen die Hälfte selber zahlen. Das bedeutet: Die CS als Arbeitgeber zahlt dreimal höhere Vorsorgebeiträge wie ein Wirt. Ähnlich grosszügig wie die Grossbank sind Migros, Coop und Novartis. Sie kommen für jeweils zwei Drittel des PK-Beitrags auf.
Der zweite Grund für die grossen Unterschiede liegt in der unterschiedlich guten Verzinsung der Vorsorgegelder. Jede Pensionskasse kann selber festlegen, mit welchem Zinssatz sie die Altersleistungen hochrechnen will. Kassen, die mit höheren Zinsen rechnen, weisen automatisch bessere Leistungen aus. Die Coop-Vorsorgeeinrichtung, die mit einem Projektionszins von 3,25 Prozent rechnet, sieht schon von daher besser aus als ABB, SBB und ASGA, die nur mit 1,5 Prozent Zins rechnen.”
NZZ: Pensionskassen prüfen Einführung variabler Renten
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem Thema variable Renten und der PK SBB, welche sich deren Einführung überlegt. Er schreibt: “Im Juni werde sich der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB treffen und über die Einführung eines variablen Rentenmodells befinden, sagt Markus Hübscher, Geschäftsführer der Vorsorgeeinrichtung, im Gespräch. Ziel sei es, die Stabilität der Kasse und damit die langfristige Sicherheit der Renten zu erhöhen. (…)
Es sei nur fair, wenn künftig in schwierigen Zeiten nicht nur die Aktiven einen Beitrag zur Gesundung der Kasse leisteten. Die Pensionskasse SBB bezeichnet Hübscher als «rentnerlastig». Auf rund 28 000 Aktive kämen 27 500 Rentner. Die Pensionskasse SBB gehört mit einem verwalteten Vermögen von rund 15 Mrd. Fr. zu den grösseren Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Werde das variable Rentenmodell nicht eingeführt, müsste die Kasse den Umwandlungssatz noch stärker reduzieren als mit der Einführung des Modells, sagte Hübscher. Die Pensionskasse SBB hat den Umwandlungssatz zum Oktober 2012 auf 5,8% gesenkt.
Der unabhängige Vorsorge-Spezialist Daniel Dubach geht davon aus, dass dieses Thema noch politischen Gesprächsstoff liefern wird. Das diskutierte Modell der Pensionskasse SBB sorge zwar bei angehenden Rentnern für einige Verunsicherung. Dubach hält es aber für eine legitime Massnahme, um das Problem der vielerorts im Vergleich zur Marktzins-Entwicklung zu hohen technischen Zinsen und Umwandlungssätze zu lindern. Faktisch käme hier das Prinzip zum Tragen, das Lebensversicherer seit langem anwendeten.”
Finews: Litigation Funding als neue Anlageklasse
Die Prozessfinanzierung – auch Prozesskostenfinanzierung – ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher Ansprüche. Im Gegenzug überträgt der Kläger dem Prozessfinanzierer einen erheblichen Teil der erstrittenen Summe. In der Regel sind das circa 30 Prozent.Nicolas Egger, CEO von NEAM, erläutert diese brandneue Anlageklasse in einem Interview auf Finews.
Finews: Ist das ethisch und führt dies nicht zu einer Aufblähung der Gerichte?
Das Geschäftsmodell von Litigation Funding schafft mehr Transparenz und reduziert unnötige gebundene Ressourcen. Im Gegensatz zu den durch Rechtsschutz gedeckten Fällen, welche eine Belastung der Gerichte darstellen, hat dies jedoch auf die kommerziellen Prozesse keinerlei Relevanz.
Bei der kommerziellen Prozessfinanzierung wird ein Fall auf Herz und Nieren überprüft, bis er finanziert wird. Man spricht von circa 5 Prozent der geprüften Fälle, die finanziert werden. Man kommt also nicht so schnell in den Genuss einer Finanzierung. Bedenken Sie, dass man der Partei im Recht zum Recht verhilft. Bei Vertragsbruch, Betrug oder Streitigkeiten ist es oft der einzige Weg.
Klingt sehr amerikanisch, gibt es Fälle in der Schweiz?
Aktuelle Beispiele aus der Schweiz sind bspw. Actelion, die Bank Vontobel, und STMicroelectronics, welche hohe Summen zahlen mussten. Die Swiss Re einigte sich kürzlich mit Berkshire Hathaway auf 610 Millionen Dollar. Ferner sind im Moment einige Pensionskassen, unbeachtet von der Öffentlichkeit, in Mediation oder am Ausarbeiten einer aussergerichtlichen Einigungen gegen Banken aktiv.
Sie sagen, Litigation Funding sei eine neue, lukrative Anlageklasse. Wie ist das zu verstehen?
Investitionen in der Prozessfinanzierung bieten eine Rendite wie bei Aktien, sind jedoch nicht korreliert mit Aktien, Immobilien oder anderen Anlageklassen. In Zeiten des Anlagenotstandes ist dies gerade deshalb von Bedeutung, da die Dividenden hoch und das Kapital geschützt sind.
Beachtenswert ist dabei, dass in Grossbritannien und Australien eine «After-the-Event»-Versicherungsdeckung für Litigation Funding besteht, wodurch das Kapitalrisiko der Prozesskosten ausgeschlossen werden kann.
SO: Kanton übernimmt den PK-Fehlbetrag
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Kanton den gesamten Fehlbetrag von 1‘041 Mio. Franken der Kantonalen Pensionskasse (PKSO) übernimmt und die Gemeinden substanziell entlastet werden sollen. Im Gegenzug wird der Kanton durch die Reduktion der Arbeitgeberbeiträge um 3,5 Prozent der versicherten Lohnsumme (542 Mio. für Verwaltung, Spitäler, Schulgemeinden) um 19 Mio. Franken entlastet werden. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Ausfinanzierungsbeitrag von drei Prozent der versicherten Lohnsumme ihrer Lehrkräfte während 40 Jahren leisten. Gegenüber der Vernehmlassungsvariante werden die Gemeinden um gut 45 Prozent entlastet (4,4 Mio. Franken / Jahr), was in etwa der Subventionierung der Lehrerlöhne durch den Kanton entspricht. Der jährliche Beitrag des Kantons erhöht sich dagegen um 4 Mio. auf neu 24,4 Mio. Franken.
Zunahme der Nominallöhne und der Kaufkraft
Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) stieg der Nominallohnindex der Schweiz im Jahr 2012 gegenüber 2011 um durchschnittlich 0,8 Prozent. Damit liegt er bei 101,8 Punkten (Basis 2010 = 100). Unter Einbezug der mittleren negativen Jahresteuerung von -0,7 Prozent ergab sich bei den Reallöhnen eine Erhöhung um 1,5 Prozent (102,3 Punkte gemessen an der Basis 2010 = 100).
“20 Minuten” zum PK-Ausweis
Jean (45) erhielt vor Kurzem den jährlichen Ausweis von seiner Pensionskasse. Von den vielen Zahlen wird er aber nicht wirklich schlau. Was muss er jetzt mit dem Schreiben tun? 20 Minuten gibt Auskunft.
BE: Neue Lösung für Pulver“gangbarer Weg”
Der Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) beurteilt von der Kommission des Grossen Rates vorgestellte Sanierungslösung für die kantonalen Pensionskassen als «gangbaren Weg». Die Kosten für die Arbeitnehmenden sowie für den Staat seien so zwar grösser. Aber wenn die Kommission die Vollkapitalisierung wolle, könne er sich hinter diesen Kompromiss stellen. Ob der Regierungsrat die neuen Vorschläge der Kommission unterstützt, entscheidet er demnächst. Pulver stellt hingegen den Zeitrahmen zur Diskussion. «Vielleicht können wir die Vollkapitalisierung ja auch erst in 25 oder 30 Jahren erreichen, um die Belastung für das Personal etwas zu vermindern.»
Der Zeitplan für die Sanierung der beiden kantonalen Pensionskassen ist eng: Nach den Vorgaben des Bundes soll Ende Jahr eine gültige Lösung auf dem Tisch liegen. Ansonsten greift das Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG und dieses sieht eine Vollkapitalisierung innerhalb von zehn Jahren vor. Kommt es zu einer Volksabstimmung, reicht diese Frist nicht: Im Juni wird das Pensionskassengesetz, welches die Kommissionsmehrheit in wesentlichen Punkten abändern will, im Grossen Rat behandelt – in erster Lesung. Die zweite Lesung findet im September statt. Die SVP droht mit dem Referendum, die Sammelfrist beträgt drei Monate, eine Abstimmung könnte also nicht mehr 2013 durchgeführt werden.
SGK-N will Umwandlungssatz aus dem BVG nehmen
Volksabstimmungen wie 2010 über die Höhe des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen soll es nach dem Willen der Sozialkommission des Nationalrates (SGK) nicht mehr geben. Die Kommission will die Festlegung des Satzes aus dem Gesetz entfernen.
Mit 14 zu 8 Stimmen hiess die Kommission eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Er verlangt, dass der Mindestumwandlungssatz und Mindestzins aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit wäre ein Referendum gegen Änderungen des Satzes nicht mehr möglich.
Wegen der gesetzlichen Bestimmungen zum Umwandlungssatz müssten die Pensionskassen Leistungen ausrichten, die nicht gedeckt seien, hält Bortoluzzi zur Begründung seines Vorstosses fest. Das gehe auf Kosten der heutigen Beitragszahler.
Griffige Regeln seien angesichts der Grösse der zweiten Säule zwar nötig. Heute hinke die Politik dem Kapitalmarkt aber wegen der rigiden Regeln permanent hinterher. Zudem sei das BVG generell überreguliert. Es solle der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen spielen.
Da es sich um eine parlamentarische Initiative handelt, geht das Geschäft nun an die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt diese ebenfalls zu, kann die nationalrätliche Kommission einen Entwurf ausarbeiten.
Li: Haftungsfragen bei Pensionskasse prüfen
Im Zusammenhang mit dem 313-Millionen-Loch bei der staatlichen Pensionskasse Liechtensteins stellen sich auch haftungsrechtliche Fragen. Die Regierung erwägt, hierzu ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, worin auch die Prozessaussichten aufgezeigt werden sollen. Der bereits erstellte Swisscanto-Bericht eignet sich nicht dafür.
BVK: Kriens lehnt Bauprojekt ab
Die Zürcher BVK kann ihr Hochhausprojekt in Kriens (LU) nicht wie geplant realisieren. Der Gemeinderat hat das Projekt gestoppt, weil wichtige Fragen nicht beantwortet seien. Vorgesehen war eine Überbauung mit zwei 68 und 56 Meter hohen Hochhäusern, einer Hotelfachschule, einem Dienstleistungsgebäude und einem Hotel. Die Gesamtkosten werden auf 200 Millionen Franken geschätzt. Der Einwohnerrat war mit 19 zu 14 Stimmen aber nicht auf die Ortsplanungsrevision eingetreten, die für die Realisierung der Überbauung nötig ist.
Anwohner hatten die Hochhäuser bekämpft, weil sie ihre Aussicht gefährdeten und den Wert ihrer Liegenschaften verminderten. Der Einwohnerrat hatte 2011 eine Volksmotion gegen die Hochhäuser noch abgelehnt und sich damit hinter das Vorhaben gestellt.
BE: Neue Sanierungs-Varianten des Parlaments
Für die Beratung des Pensionskassengesetzes bringt die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates eine eigene Variante ins Spiel. Der Vorschlag stösst auf Kritik von allen Seiten, schreibt die Berner Zeitung.
Die Kommission ist für einen Wechsel zum Beitragsprimat und will die Kassen innert 20 Jahren sanieren. Die Idee der Kommission ist, dass die Bernische Pensionskasse BPK und die Bernische Lehrerversicherungskasse BLVK zunächst teilkapitalisiert geführt werden sollen. Innert 20 Jahren sollen die Pensionskassen einen Zieldeckungsgrad von 100 Prozent erreichen und danach in eine Vollkapitalisierung überführt werden. Bis zur Vollkapitalisierung müsste der Kanton für beide Kassen eine Staatsgarantie gewähren. Danach wird die Staatsgarantie aufgehoben, wenn genügend Wertschwankungsreserven vorhanden sind.
Die Regierung sprach sich für eine Teilkapitalisierung mit einem Zieldeckungsgrad von 80 Prozent aus.
BFS: Pensionskassenstatistik 2011
Die Publikation zur Pensionskassenstatistik 2011 basiert auf der für dieses Geschäftsjahr durchgeführten Befragung. Nebst der Konzeption der Erhebung orientiert der erste Teil über die Struktur und die Entwicklung der beruflichen Vorsorge (obligatorischer und überobligatorischer Teil), d.h. über den aktuellen Stand der Vorsorgeeinrichtungen, die aktiven Versicherten und Leistungsbezügerinnen und -bezüger sowie über die Bilanz und Betriebsrechnung. Abgeschlossen wird diese Publikation mit einigen ausgewählten Aspekten der beruflichen Vorsorge und wichtigen Eckwerten der Sozialversicherungen.
BFS, Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2013, 51 Seiten, Fr. (exkl. MWST) 26.-, Bestellnummer: 135-1101 / ISBN: 978-3-303-13145-9, Erschienen am 25.04.2013.
Publikation komplett (PDF, 3101 KB)
Jürg Brechbühl zu variablen Renten
Jürg Brechbühl, Direktor des BSV, äussert sich in einem Blick-Interview zur Diskussion um variable Renten, wie sie derzeit bei den SBB geprüft werden, sowie zu weiteren Fragen rund um das BVG. Auszüge:
BLICK: Was halten Sie vom Rentenmodell, wie es die SBB diskutieren?
Jürg Brechbühl: Kommentieren will ich das nicht. Wichtig ist, dass sich die Pensionskasse Gedanken macht, wie sie sich auf eine solide finanzielle Grundlage stellt. Es ist Sache des Stiftungsrats zu entscheiden, ob das diskutierte Modell dem Vertrauen der Versicherten in die Pensionskasse förderlich ist.
Sie drücken sich um eine konkrete Antwort. Nochmals: Was halten Sie vom SBB-Modell?
Unser Bundesamt ist für das BVG-Obligatorium zuständig. In diesem Bereich ist dieses Modell sicher kein gangbarer Weg. Denn es hat einen grossen Nachteil: Die Rentner haben weniger Sicherheit. Doch das Vertrauen in die Rente ist für die Pensionierten ganz entscheidend.
Und für das Überobligatorium gilt dieser Grundsatz nicht?
Doch. Die Sicherheit ist zentral! Daran muss jeder Stiftungsrat denken, bevor er einen solchen Entscheid fällt. Es kommt aber auch sehr auf die einzelne Kasse an. Bei einer Kasse mit sehr guten Leistungen ist ein solches Modell eher denkbar.
Was passiert, wenn die SBB-Lösung scheitert?
Dann werden die SBB wohl den Umwandlungssatz senken, wie sie bereits angedeutet haben.
Also genau die Lösung, die Sie und SP-Bundesrat Alain Berset beim BVG-Obligatorium in der geplanten Altersvorsorge-Reform anstreben.
Um eine Senkung des Umwandlungssatzes kommen wir tatsächlich nicht herum. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Eine Senkung ist schlicht notwendig, weil sich sowohl die Lebenserwartung wie auch die Zinserwartung verändert haben. Damit die Pensionskassen den heute geltenden Umwandlungssatz von 6,8 Prozent finanzieren könnten, müssten sie pro Jahr im Schnitt 4,5 bis 5 Prozent Rendite erzielen. Das gab es in den letzten zehn Jahren nicht.
Radio SRF: Hanspeter Konrad zu variablen Renten
Die Pensionskasse der SBB, mit 56’000 Versicherten eine der grössten der Schweiz, prüft gemäss Blick ein neues Rentenmodell: Demnach würde ein Teil der Rente wie bisher fix ausbezahlt. Der andere Teil der Rente wäre variabel, und zwar je nachdem wie gut die Kasse geschäftet.
Konkret wäre der Deckungsgrad der Kasse ausschlaggebend. Wenn dieser unter 100 Prozent sinkt, würde auch die Rente sinken. Analog dazu würde die Rente steigen, wenn sich der Deckungsgrad erhöht. Was ist Sinn und Zweck eines zweiteiligen Rentensystems? SRF 4 News fragte Hans Peter Konrad, den Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP.
Mehrheit der Europäer befürchtet Altersarmut
Die Mehrheit der Europäer sorgt sich um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage in elf europäischen Ländern, die YouGov im Auftrag von „Investmentfonds. Nur für alle.“ durchgeführt hat. Demnach sind 78 Prozent der gut 11’000 befragten Europäer besorgt darüber, ob der Staat ihre Rente später noch bezahlen kann. 69 Prozent aller Befragten gaben an, Angst vor Altersarmut zu haben. Zwar fühlt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) ausreichend über die private Altersvorsorge informiert. Eine deutliche Mehrheit von 79 Prozent ist aber der Ansicht, mehr privat vorsorgen zu müssen, um den individuellen Lebensstandard im Alter halten zu können. Dennoch würde nur rund ein Viertel (27 Prozent) der europäischen Sparer zusätzliches Einkommen für die private Altersvorsorge zurücklegen.


