Kontroverse um Strafbestimmungen der Minder-Initiative
Laut drei Berner Juristen darf der Bundesrat in seiner Verordnung zur Minder-Initiative deren Strafbestimmungen nicht wörtlich umsetzen. Vor allem Freiheitsstrafen seien unzulässig. Aber nicht alle sehen das so, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ.
Das Festschreiben von Strafbestimmungen gemäss Wortlaut der Initiative in der bundesrätlichen Verordnung «ist nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts für Freiheitsstrafen ausgeschlossen», erklären die Autoren. Ihre Argumentation geht im Wesentlichen so: Die Bundesverfassung und das Strafgesetzbuch verlangten für jede Grundrechtseinschränkung eine spezifische Gesetzesgrundlage; bei schweren Grundrechtseingriffen wie etwa Freiheitsstrafen sei auch eine Gesetzesdelegation an den Bundesrat nicht zulässig, ausser es handle sich um Notfälle (etwa schwere Störungen der inneren und äusseren Sicherheit), doch um einen solchen Fall gehe es bei der Umsetzung der Minder-Initiative nicht.
Botschaft: Erweiterter Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Der Bundesrat will gemäss eigener Aussage “Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigen”. Er hat die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Demnach werden künftig die Vorsorgeansprüche auch dann geteilt, wenn im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Ehegatte wegen Alter oder Invalidität bereits eine Rente bezieht.
Sinn und Notwendigkeit der Teilung der Ansprüche aus beruflicher Vorsorge bei der Scheidung (sog. Vorsorgeausgleich) werden von keiner Seite bestritten, heisst es in einer Mitteilung des BJ (Bundesamt für Justiz). Kritisiert werde aber, dass das Gesetz viele wichtige Fragen offen lässt. Zudem wird den Gerichten vorgeworfen, gesetzeswidrige Scheidungskonventionen zu genehmigen und so ihre Pflicht zu verletzen, dem Vorsorgeausgleich von Amtes wegen zum Durchbruch zu verhelfen. Darunter hätten vor allem Frauen zu leiden, die während der Ehe Betreuungsaufgaben wahrgenommen haben und deshalb über keine ausreichende eigene berufliche Vorsorge verfügen. Gleichzeitig wird aber auch mehr Flexibilität gefordert, gerade wenn sich die Ehegatten über die Regelung des Vorsorgeausgleichs einig sind.
Als wesentliche Neuerung sieht die Gesetzesrevision vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel in Zukunft auch dann geteilt werden, wenn bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist. Dabei gilt neu die Einleitung des Scheidungsverfahrens als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der zu teilenden Vorsorgeansprüche. Ist ein Ehegatte vor dem Rentenalter invalid, wird für den Vorsorgeausgleich auf jene hypothetische Austrittsleistung abgestellt, auf die diese Person Anspruch hätte, wenn die Invalidität entfallen würde. Bei Invalidenrentnern nach dem Rentenalter sowie bei Altersrentnern erfolgt der Vorsorgeausgleich durch Teilung der Rente. In diesem Fall erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine lebenslängliche Rente.
Der Bundesrat will gleichzeitig den Eheleuten das Recht einräumen, sich einvernehmlich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch ihre angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird. Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob diese Voraussetzung gegeben ist.
Nach dem Willen des Bundesrates werden die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verpflichtet, in Zukunft periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Dies erleichtert die Aufgabe der Scheidungsgerichte, beim Vorsorgeausgleich alle Vorsorgeguthaben zu berücksichtigen. Weitere Massnahmen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird und dass bei einem Vorsorgeausgleich ein fairer Anteil an obligatorischen BVG-Altersguthaben übertragen wird. Schliesslich soll – wenn dies nicht anders möglich ist – ein Ehegatte das Vorsorgeguthaben, das er bei einer Scheidung erhält, bei der Auffangeinrichtung in eine Rente umwandeln lassen können.
NZZ: “Wenn Immobilienanleger zu Entwicklern werden”
Institutionelle Schweizer Investoren – besonders Versicherungen, Immobilienfonds, Anlagestiftungen und Pensionskassen – möchten seit Jahren mehr Anlegergelder am Immobilienmarkt placieren und Gewinne reinvestieren, finden aber nicht genügend Anlagemöglichkeiten. Die direkte Folge dieses Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage sind sinkende Renditen. So hat sich die Bruttorendite der von Wüest & Partner (W&P) beobachteten Transaktionen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlichen Liegenschaften um rund 1% und bei Topliegenschaften um rund 1,5% reduziert. Für den stabilen Schweizer Immobilienmarkt ist das eine grosse Veränderung. Der Rückgang der Bruttorendite bei den besten Liegenschaften von 5,3% auf 3,8% entspricht einer Wertsteigerung von stattlichen 40%, wovon mehr oder weniger alle Nutzungen und Regionen profitierten.
ASIP kritisiert reisserischen Saldo-Beitrag
In einem Artikel, der dem ASIP schon gestern zugespielt wurde, wirft Saldo den Pensionskassen vor, die Versicherten um ihr Geld zu prellen, weil der Bundesratz trotz hoher Erträge im Jahr 2012 den gesetzlichen Mindestzins nicht erhöhte. Dieser liegt weiterhin bei 1.5%. Der ASIP hat reagiert und die folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Mindestzins-Debatte – Unseriöse, fahrlässige Effekthascherei: Protokolle der BVG Kommission werden für politische Schachzüge missbraucht!
Was Saldo bei seiner reisserischen Darstellung unterschlägt:
- Die Versicherten werden nicht um ihr Geld geprellt. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen sind von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführte Stiftungen, die nicht profitorientiert sind und bei denen alle Erträge den Versicherten zugutekommen – allenfalls aber über mehrere Jahre verteilt.
- Es sind die aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzten Stiftungsräte der Pensionskassen, die eigenverantwortlich und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestbestimmungen entscheiden, wie viel den Versicherten auf ihre individuellen Sparguthaben gutgeschrieben wird.
- Hohe Erträge in einem Jahr müssen dazu beitragen, tiefere Erträge oder gar Verluste in einem anderen – zum Beispiel 2011 oder 2008 – zu decken. Pensionskassen müssen langfristig planen.
- Aufgrund der immer noch steigenden Lebenserwartung bekommt jeder neue Rentner sowieso mehr Geld ausbezahlt, als er während seiner Arbeitszeit einzahlte und an Zinsen erhielt. Diese Differenz muss aus dem Gesamtvermögen der jeweiligen Pensionskasse bezahlt werden. Solange der Umwandlungssatz der gestiegenen und steigenden Lebenserwartung nicht angepasst wird, wird ein erheblicher Teil des Anlageertrages die Finanzierung der laufenden Renten quersubventionieren müssen.
- Schliesslich hat der Bundesrat gemäss den gesetzlichen Vorgaben den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
Im Detail: Der Mindestzinssatz ist die gesetzlich vorgeschriebene Grösse, mit welchem die angesparten Altersguthaben zu verzinsen sind. Dieser muss mit einer einfachen, nachvollziehbaren und transparenten Methode berechnet werden können. Der BVG-Mindestzinssatz stellt – neben dem für die Berechnung der Rente massgebenden Umwandlungssatz – für die Versicherten eine Leistungsgarantie dar. Für die Festlegung des Satzes ist insbesondere die Kapitalmarktentwicklung massgebend, also die Renditen, die mit dem Alterskapital erwirtschaftet werden. Die kapitalgedeckte Vorsorge ist auf eine wachsende Wirtschaft und insbesondere auf einen funktionierenden Finanzmarkt, auf dem die notwendigen Erträge erwirtschaftet werden können, angewiesen. Sicherzustellen ist schliesslich, dass das Verfassungsziel der „Fortführung der gewohnten Lebenshaltung“, d.h. ein Leistungsziel von rund 60% des letzten Bruttolohnes bei einer vollständigen Beitragskarriere, erreicht wird.
Diese Überlegungen verkennt Saldo in einem heute publizierten Artikel. Es wird reisserisch behauptet, den Versicherten würden durch eine (zu) tiefe Verzinsung Millionen entgehen. Bewusst ausgeblendet werden folgende Tatsachen:
- Beim BVG Zins handelt es sich um ein Mindesterfordernis. Pensionskassen in einer guten finanziellen Verfassung können die Verzinsung entsprechend ihren Möglichkeiten höher anzusetzen. Die Festlegung des jeweiligen Satzes liegt in der Kompetenz der paritätisch zusammengesetzten Führungsorgane.
- Die Sozialpartner in den Stiftungsräten sind für die finanzielle Stabilität ihrer Pensionskassen verantwortlich. Entgegen der Behauptung im Artikel ist aber ein Deckungsgrad von 100% nicht ausreichend. Vielmehr verlangt das Gesetz die Bildung einer Wertschwankungsreserve von rund 15-20%. Zur seriösen Führung gehört es deshalb, vor einer höheren Verzinsung oder Verteilung freier Mittel entsprechende (Wertschwankungs-)Reserven zu bilden.
- Unbestrittenermassen kommt es heute aufgrund der nicht korrekten versicherungstechnischen Rahmenbedingungen (zu hohe Umwandlungssätze) zu Quersubventionierungen von Aktiven zu Rentnern. Diese nicht systemgerechte Solidarität muss durch Vermögenserträge finanziert werden und beeinflusst ebenfalls die Diskussion rund um den Mindestzinssatz.
- Ein Rückblick zeigt, dass das ursprüngliche Leistungsziel im BVG-Bereich in der Periode von 1985 bis 2012 deutlich übertroffen wurde: Die Verzinsung lag rund 1.5% über der Entwicklung der Nominallöhne. Das Altersguthaben eines heute 51-jährigen Versicherten mit einem BVG-Minimalplan ist seit 1985 rund 15% höher als vorgesehen. Der beschlossenen BVG-Zins von 1.5% bei einer praktisch nicht vorhandenen Teuerung leistet einen weiteren Beitrag dazu.
Bundesrat Berset wünscht sich eine offene Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge. Mit solch tendenziösen, massgebende Faktoren ausblendenden Querschüssen wie dem Artikel von Saldo sind wir aber leider weit von einem konstruktiven Dialog über eine nachhaltige, vertrauenswürdige und verlässliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge entfernt.
NZZ: «Minder»-Umsetzung besorgt Pensionskassen
Michael Ferber berichtet in der NZZ über den Anlass des Vorsorgeforums zur Umsetzung der Minder-Initiative für Pensionskassen. Ferber hält fest: “Teilnehmer äusserten dabei die Sorge, dass bei der Umsetzung der Initiative durch die Hintertür Detailbestimmungen Eingang finden könnten, und setzten sich für eine Umsetzung mit Augenmass ein. Zu diesen zählte auch Beda Düggelin, Wirtschaftskonsulent des Initiativkomitees gegen die Abzockerei. Im Initiativtext stehe nichts von einem Stimmrechtszwang, sagte er. Ein solcher war in Zusammenhang mit der Initiative oft diskutiert worden. Wichtig sei, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihr Stimmrecht aktiv wahrnähmen. Das Komitee wolle eine praktikable Umsetzung im Sinne der Volksinitiative und der Verhältnismässigkeit.”
“Unterdessen wurde an dem Anlass auch Kritik an solchen Stimmrechtsberatern wie den angelsächsischen Gesellschaften ISS oder Glass Lewis oder den schweizerischen Ethos und ZCapital laut. Diese gewännen zunehmend an Macht, was bedenklich sei, sagte Herbert Wohlmann, Konsulent bei der Kanzlei Baker McKenzie. Analytiker bestimmten hier faktisch «über x% der Stimmen», ohne eine einzige Aktie zu halten. Dies sei undemokratisch. Die Gespräche zwischen Gesellschaft und Stimmrechtsberater könnten, wenn sie Substanz haben, neue Erkenntnisse bringen und nicht öffentlich sind, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sogar Insiderstrafrecht verstossen.”
FuW: Verflixt flexible Renten
Thomas Hengartner beschäftigt sich in der Finanz und Wirtschaft mit dem Thema Variable PK-Renten, das seit dem Bekanntwerden entsprechender Überlegungen bei der PK SBB grosse Resonanz findet. Er rechnet vor, wieweit das Altersguthaben unter den geltenden Bedingungen reicht und überlegt, wie die absehbaren Lücken zu schliessen sind. Hengartner schreibt: “Nur folgerichtig in ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht ist deshalb, den für künftige Neurentner geltenden Umwandlungssatz drastisch zu senken, aber um eine vom Anlageerfolg abhängende Zusatzrente zu ergänzen. Dass in diesem Zweikomponenten-Konzept der unveränderliche Rententeil zu vielleicht 5,5% anstelle von 6,8% des Alterskapitals gebildet würde, mag auf ersten Blick schockieren. Immerhin entspräche es einer Veränderung von 20%. Für die Rentenbeziehenden bliebe indes im Umfang des Teilbetrags die Budget- Gewissheit; für die Pensionskassen aber schwände die Gefahr der dauernden Überforderung.
Auf den zweiten Blick sind Ältere wie Junge gleichermassen Gewinner eines solchen Systemwechsels. Die Rentenbeziehenden erhielten eine variable Zusatzrente nach Jahren mit hohem Anlageertrag der Pensionskasse, was sich üblicherweise in Phasen höherer Zinsen und Inflation einstellt just dann also, wenn für die Rentenabhängigen ein Teuerungsausgleich nötig ist. Korrigiert würde folglich ein wesentlicher, aber vollkommen tabuisierter Nachteil des heutigen BVG-Systems: Es sieht keinerlei Inflationssicherung vor.”
SonntagsZeitung: “Bundesrat irritiert Pensionskassen”
Die Sonntagszeitung berichtet über die Empfehlung des Bundesrates zur Annahme des Postulats Jacqueline Fehr, welches die Übernahme der Altersrenten der über 85-Jährigen durch den Sicherheitsfonds fordert. Das Blatt schreibt: “Der Vorstoss soll in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden. Wie Recherchen zeigen, liess die Gewerkschaft Unia bereits ein Gutachten erstellen. Dass der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfiehlt, löst bei den Pensionskassen, die direkt davon betroffen wären, Kopfschütteln aus. Laut Hanspeter Konrad, Präsident des PK-Verbandes Asip, handle es sich hierbei um eine Scheinlösung, die das BVG schwäche. «Um das Problem wirklich zu lösen, muss es an der Wurzel gepackt werden. Das ist ohne eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes und flankierende Massnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Beiträge, nicht möglich», sagt er.
Für Martin Janssen, Leiter des PK-Dienstleisters Ecofin, ist klar: «In der 2. Säule drohen griechische Verhältnisse, wenn die berufliche Vorsorge nicht rasch ins Gleichgewicht kommt.» In Bundesbern zeigen sich vornehmlich bürgerliche Politiker irritiert über den Entscheid des Bundesrates, den Vorschlag zu prüfen. FDP-Ständerätin und VR-Mitglied der ASGA-Sammelstiftung, Karin Keller-Sutter, sagt: «Der Bundesrat hat immer gesagt und geschrieben, dass er zwar eine Gesamtrevision will, jedoch keine Vermischung der 1. und der 2. Säule.» Mit dem Vorschlag würden aber weitere nicht erwünschte Umlagerungsmechanismen in die berufliche Vorsorge eingebaut.
Motion: Minder-Initiative und freie PK-Wahl, Antwort des Bundesrates
In der Motion Aeschi wird als Konsequenz zur Minder-Initiative die freie PK-Wahl gefordert. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort u.a.: “Für die freie Wahl einer Vorsorgeeinrichtung dürfte deren jeweiliges Abstimmungsverhalten nicht ausschlaggebend sein. Dies ist auch heute beispielsweise bei den Anlagefonds kaum der Fall. Das Beispiel des privaten Sparens respektive der privaten Vorsorge zeigt, dass die Interessen der Sparer respektive der privaten Vorsorgenehmer nur schwierig zu organisieren sind. Es dürfte demnach mit einer freien Wahl eher schwieriger werden, starke Stimmblöcke zu bilden, als im heutigen System. Die freie Wahl würde somit dem Bestreben der Abzocker-Initiative zuwiderlaufen, dass die Vorsorgeeinrichtungen mittels starker Stimmblöcke die Rechte der Aktionäre stärken sollen. Zudem könnte auch durch einen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nicht sichergestellt werden, dass die neue Einrichtung bei einem nächsten Traktandum genau so abstimmt, wie dies den Wünschen des Versicherten entspricht, selbst wenn die Vorsorgeeinrichtung strenge Regeln bezüglich Abstimmungsverhalten besitzen würde. Es wäre auch wenig sinnvoll, wenn die Versicherten jedes Mal, wenn sie mit der Leitung der Vorsorgeeinrichtung unzufrieden sind, die Einrichtung wechseln würden.”
”Der Bundesrat wie auch die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung beschäftigt und diese aus den genannten Gründen abgelehnt. Das kollektive System der beruflichen Vorsorge hat sich insgesamt gut bewährt. Die Einführung der freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung aufgrund der Abzocker-Initiative ist weder sachgerecht noch zielführend.”
Postulat: Vergleichbare PK-Deckungsgrade, Antwort des Bundesrates
In seiner Antwort auf das Postulat zur Vergleichbarmachung der Deckungsgrade von Pensionskassen schreibt der Bundesrat u.a.: “Einen Index oder sogar ein Ampelsystem mit den wichtigsten Indikatoren aufzubauen wäre durchaus denkbar, um verschiedene Vorsorgeeinrichtungen miteinander vergleichen zu können. Allerdings wäre dies eine sehr schwierige Aufgabe. Der Index würde auch nicht das Grundproblem lösen, nämlich dass man nicht Dinge vergleichen kann, die angesichts verschiedener Kontexte nicht vergleichbar sind. Hier liegen die Grenzen eines solchen Indexes.”
“Für gewisse Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise in gewissen Situationen würde ein solcher Index zudem zwangsläufig falsche oder gar unlogische Ergebnisse liefern. Dieses Problem zeigt sich beispielsweise auch beim BVG-Mindestzinssatz: Eine Formel wäre zwar wünschenswert, aber sie würde der Situation nur teilweise Rechnung tragen und je nach Jahr inadäquate Ergebnisse liefern. Die Folge davon wäre, dass ein solcher Index ständig in Frage gestellt würde, wie dies auch im Zusammenhang mit einer Formel für den BVG-Mindestsatz der Fall ist.”
”Die Einführung eines solchen Indexes wäre für Vorsorgeeinrichtungen eine Zusatzbelastung und hätte somit administrative Mehrkosten zur Folge. Dies liefe den derzeitigen Bemühungen zuwider, die Umsetzung der beruflichen Vorsorge zu vereinfachen oder zumindest nicht noch komplizierter zu gestalten.”
Motion: BVG-Umverteilung aufzeigen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden: Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sollen auf den jährlich ausgehändigten Vorsorgeausweise aufzeigen, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes – im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip – zu ihren Ungunsten umverteilt wird.
Interpellation: Pensionsalter 65 statt 62 für das SRG-Kader
Eingereichter Text: Die SRG hat 2012 ein Rekorddefizit von 117 Millionen Franken eingefahren. Als Grund gibt die SRG Rückstellungen für die Sanierung der Pensionskasse an. Nicht angetastet wird seitens der SRG das Rentenalter 62 für das Kader, was inakzeptabel ist. Diese Frühpensionierungen gehen voll zu Lasten der Gebührenzahler; die Versicherten müssen keinen eigenen Beitrag leisten.
SRG-Generaldirektor Roger De Weck meinte im SonntagsBlick vom 15. April: «Da besteht ein krasser Zielkonflikt. Einerseits geht die allgemeine Tendenz richtigerweise auf ein höheres Pensionsalter zu. Andererseits braucht ein Medienunternehmen immer mehr Digital Natives in Führungspositionen». Und auf NZZ.ch am 15. Oktober 2012: «…Wie wir das klugerweise lösen, weiss ich noch nicht. Da ist noch viel nachzudenken. Seit ich bei der SRG bin, denke ich eher mehr nach als früher, als ich Schreiber war.»
Mit Nachdenken alleine wird dieser Zielkonflikt nicht gelöst. Unter dem Deckmantel der «Unabhängigkeit» kann die SRG schalten und walten wie sie will. Dem Parlament sind hier leider die Hände gebunden.
1. Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, dass auch für das Kader Rentenalter 65 gilt?
2. Ist er auch der Meinung, dass die SRG zuerst das Pensionsalter für das Kader auf 65 anheben muss, bevor mit Gebührengeldern die Pensionskasse saniert werden darf?
(…)
Interpellation Nathalie Rickli
“Aktionärsrevolte gegen Hayek”
Der grösste US-Stimmrechtsberater ISS und die Schweizer Anlagestiftung Ethos empfehlen den Swatch-Aktionären, den gesamten Verwaltungsrat abzuwählen, wie die «Schweiz am Sonntag» schreibt. Dem Antrag schliessen sich der Zuger Vermögensverwalter Z-Capital und die Schweizer Aktionärsgruppe Actares an. «Wir lehnen die Wiederwahl des Verwaltungsrats ab», bestätigt Ethos-Direktor Dominique Biedermann. «ISS stimmt ebenfalls dagegen.»
Viele gewichtige institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen stimmen jeweils gemäss den Empfehlungen von ISS und Ethos. Aber auch die Anlagefonds der Raiffeisen-Gruppe übernehmen jeweils automatisch die Parole von Ethos. Die Kritik der Aktionäre an der erfolgreichen Hayek-Familie entzündet sich an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und dem Wahlmodus. Ethos, ISS, Actares und Z-Capital stören sich daran, dass sich der Verwaltungsrat nicht einzeln, sondern nur als Ganzes der Wiederwahl stellt. Damit werde der Aktionärswille verfälscht. Wäre die Einzelwahl möglich, würden Ethos und Z-Capital Konzernchef Nick Hayek wegen seines Doppelmandats aus dem Verwaltungsrat abwählen. Ethos ist zudem gegen die Wiederwahl der Grossaktionärin Esther Grether und von Lindt-Chef Ernst Tanner.
«Ich bin froh, wenn nicht zu viel Neugeld kommt»
Patrick Frost, Anlagechef des grössten Schweizer Lebensversicherers Swiss Life, verwaltet 150 Milliarden Franken. Im Gespräch mit der NZZ am Sonntag erklärt er, wie er ohne Aktien auf hohe Renditen kommt, was Privatanleger gerne falsch machen und wieso Immobilien attraktiv bleiben.
Cash: «Dos» und «Don’ts» beim Pensionskasseneinkauf
Mit freiwilligen Einzahlungen in die eigene Pensionskasse lässt sich nicht nur die Altersrente aufbessern und Steuern sparen. Man erhält sogar noch eine Gratisabsicherung gegen Wertverluste an den Finanzmärkten. cash schreibt, worauf Sie bei freiwilligen Einkäufen in Ihre Pensionskasse achten müssen.
UK pensions body attacks Europe watchdogs
The European insurance and pensions regulator has been accused of undertaking a “land grab” by the UK pension trade body after it called for additional powers and suggested the industry should be hit by a levy to fund its operations.
In a speech in Brussels, the head of the European Insurance and Occupational Pensions Authority said it needed a wider mandate “for the benefit of consumer protection and financial stability”.
Gabriel Bernardino also said Eiopa, one of three European supervisory bodies for the financial services sector, wanted to “explore partial financing by levying fees on the industry in line with the evolution of [our] mandate and powers”.
The body is funded by the European Commission, which pays 40 per cent of its €18m annual budget, and the bloc’s member states, which cover the rest.


