In der Motion Aeschi wird als Konsequenz zur Minder-Initiative die freie PK-Wahl gefordert. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort u.a.: “Für die freie Wahl einer Vorsorgeeinrichtung dürfte deren jeweiliges Abstimmungsverhalten nicht ausschlaggebend sein. Dies ist auch heute beispielsweise bei den Anlagefonds kaum der Fall. Das Beispiel des privaten Sparens respektive der privaten Vorsorge zeigt, dass die Interessen der Sparer respektive der privaten Vorsorgenehmer nur schwierig zu organisieren sind. Es dürfte demnach mit einer freien Wahl eher schwieriger werden, starke Stimmblöcke zu bilden, als im heutigen System. Die freie Wahl würde somit dem Bestreben der Abzocker-Initiative zuwiderlaufen, dass die Vorsorgeeinrichtungen mittels starker Stimmblöcke die Rechte der Aktionäre stärken sollen. Zudem könnte auch durch einen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nicht sichergestellt werden, dass die neue Einrichtung bei einem nächsten Traktandum genau so abstimmt, wie dies den Wünschen des Versicherten entspricht, selbst wenn die Vorsorgeeinrichtung strenge Regeln bezüglich Abstimmungsverhalten besitzen würde. Es wäre auch wenig sinnvoll, wenn die Versicherten jedes Mal, wenn sie mit der Leitung der Vorsorgeeinrichtung unzufrieden sind, die Einrichtung wechseln würden.”

”Der Bundesrat wie auch die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung beschäftigt und diese aus den genannten Gründen abgelehnt. Das kollektive System der beruflichen Vorsorge hat sich insgesamt gut bewährt. Die Einführung der freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung aufgrund der Abzocker-Initiative ist weder sachgerecht noch zielführend.”

  Motion Aeschi