Silver lining on the interest rate cloud
June’s global markets quake suggests little positive in a rising interest rate environment but the flip side is significant relief for pension funds that may itself may provide a stabilising mechanism into the bargain.
Bedarfsabhängige Sozialleistungen 2011 – Ausgaben von 1544 Franken pro Einwohner
Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) stiegen die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen im Jahr 2011 um nominal 5,9 Prozent auf 12,3 Mrd. Franken an. Im Vorjahr lag die Zunahme noch bei 8,1 Prozent. Rund 70 Prozent der Ausgaben wurden für die Krankenkassenprämienverbilligung und die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV getätigt. Ebenfalls weiter angestiegen sind die Ausgaben für Sozialhilfe.
Konferenz der Aufsichtsbehörden: Wechsel im Vorstand
Im Vorstand der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden sind diversen Änderungen zu verzeichnen. Im Verlauf des Geschäftsjahrs ist Erich Peter nach dem Ausscheiden als Amtsleiter der Aufsicht Zürich aus dem Vorstand ausgetreten. Andreas Fahrländer ist zurückgetreten, weil nach dem Zusammenschluss der beiden Basler Aufsichtsbehörden
zwei Vertreter derselben Behörde im Vorstand waren. Neu in den Vorstand gewählt
wurde Roger Tischhauser, der neue Direktor der BVS Zürich. Neuer Präsident wurde Dominique Favre, der Leiter der Westschweizer Aufsicht. Er folgt auf das Präsidium von Christina Ruggli. Sie war vor sechs Jahren zur Präsidentin gewählt worden und verstand es, wie es Peter Schnider in Vorsorge-Aktuell formuliert, das Schiff der Aufsichtsbehörden in Zeiten des strukturellen Umbruchs souverän zu lenken.
SVV zur AV2020: Stossrichtung stimmt
Der Schweizerische Versicherungsverband schreibt zur AV2020: “Die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzierung der Altersleistungen und zur Beseitigung der systemfremden Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Auch die vorgesehene Anpassung des Rücktrittalters wird begrüsst, wobei eine Erhöhung des Rücktrittsalters auf über 65 Jahren letztlich wohl unumgänglich sein wird.”
Zum Weisungsentwurf der OAK über die Unabhängigkeit der PK-Experten
In den AWP-Nachrichten 12/13 befasst sich Roger Baumann (c-alm) mit dem Weisungsentwurf der OAK zur Unabhängigkeit der PK-Experten. Er schreibt: “Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf bewusst offensiv gestaltet wurde, um einmal mehr nach der Vernehmlassung Kompromisse einzugehen. Es stellt sich aber grundsätzlich die frage, ob ein restriktives Vorgehen letztlich zu einem besseren Resultat führt, als eine gezierte Offenlegung aller beratenden und kontrollierenden Tätigkeiten des Experten in einer Vorsorgeeinrichtung. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Experten, sondern für sämtliche in die Anlage-, Verwaltungs- und Versicherungsorganisation einbezogenen Organe: Zeigt ein gut strukturiertes Funktionendiagramm, dass Abweichungen vom Grundsatz der Trennung von Ausführung und Kontrolle und damit potenzielle Interessenskonflikte entstehen können, so ist es die Aufgabe des Führungsorgans, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Das Zauberwort heisst einmal mehr Transparenz und nicht Verbot, denn bei einer Verbotsliste wird alles, was nicht explizit verboten ist, unreflektiert als legitim angesehen.”
Arbeitgeber: Happige Steuererhöhung statt Erhöhung des Rentenalters
Der Schweiz. Arbeitgeberverband schreibt zur Altersvorsorge 2020: “Richtigerweise schlägt der Bundesrat eine Flexibilisierung des heutigen Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren sowie die Erhöhung des Referenz-Rentenalters auf 65 Jahre für alle vor. Allerdings lässt er es fälschlicherweise dabei bewenden. Er will happige Mehrwertsteuer-Erhöhungen von 2 Prozent zugunsten der AHV. Solche einseitige Massnahmen sind aus verschiedenen Gründen abzulehnen.
Bereits heute ist ein Drittel der Menschen zwischen 65 und 69 Jahren noch erwerbstätig. Dieser Trend wird sich mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes verstärken. Je länger die Menschen arbeiten, desto geringer wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Renten. Priorität hat deshalb die schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der demografischen Lücke kommt für den SAV nur im äussersten Notfall in Frage, wobei sie zwingend mit der schrittweisen Erhöhung des Referenz-Rentenalters bis 67 Jahre gekoppelt werden müsste. Happige einseitige Mehrwertsteuer-Erhöhungen auf Vorrat lehnt er entschieden ab.
Als zentrale Massnahme für eine gesunde 2. Säule schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent vor. Mit flankierenden Massnahmen soll das Rentenniveau gehalten werden. Der SAV begrüsst diesen längst fälligen Senkungsschritt.
Reform zielt in die richtige Richtung
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP unterstützt die Stossrichtung der geplanten Reform der Altersvorsorge, die durch Bundesrat Berset veröffentlicht wurde. Der Verband schreibt, es handle sich um ein ganzheitliches Reformpaket, bei dem niemandem etwas weggenommen werde. Im Gegenteil gehe es um die Sicherung der langfristigen Stabilität unserer Altersvorsorge und um die Beendigung der ungerechten Umverteilung von Jung nach Alt im Bereich der zweiten Säule.
Im Sinne der schon lange in der Bundesverfassung vorgesehenen Gleichstellung sei die geplante Angleichung der Rentenalter von Mann und Frau zielführend, insbesondere auch unter Beachtung der sehr langen Übergangsfrist.
SGB: “Neu aufgelegter Rentenklau”
Der Gewerkschaftsbund schreibt zur Altersvorsorge 2020: “Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.”
SRF: Reaktionen auf AV2020
Die von Bundesrat Alain Berset vorgestellten Eckwerte der Rentenreform haben bei den Parteien Stirnrunzeln ausgelöst. «In der jetzigen Form hat die Vorlage Null Chance», sagt Hanspeter Forster, Redaktor SRF im Bundeshaus.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP reagierte durchwegs positiv auf die von Berset vorgestellten Eckwerte der Rentenreform. Der Verband schreibt, es handle sich um ein ganzheitliches Reformpaket, bei dem niemandem etwas weggenommen werde. Damit werde die Altersvorsorge langfristig gesichert und die ungerechte Umverteilung von Jung nach Alt im Bereich der zweiten Säule beendet.
Ganz anders tönt es vonseiten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Er lehnt den «neu aufgelegten Rentenklau» ab. «Die AHV darf nicht geschwächt werden», schreiben die Gewerkschafter in ihrem Communiqué. Das Vorgehen sei zum Scheitern verurteilt.
Auch die Unia lehnt die Vorschläge des Bundesrates zur Altersvorsorge ab. Eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen und die Senkung des Umwandlungssatzes seien nicht akzeptabel, teilte die Gewerkschaft mit. Sie schlägt deshalb vor, den Umwandlungssatz auf dem heutigen Niveau von 6,8 Prozent zu fixieren. Nur eine Fixierung des Umwandlungssatzes könne den Versicherten wieder Vertrauen in die zweite Säule und Klarheit über die Höhe ihrer zukünftigen Renten geben.
NYT: Putin Puts Pensions at Risk
Mr. Putin’s proposal to dip into the country’s pension reserves for loans of up to $43.5 billion for three big infrastructure projects provoked an immediate debate among some of Russia’s top financial minds. It also brought warnings from financial experts who said that it might produce a burst of inflation, and that what the Russian economy needed most was deep structural change, to diversify from oil and gas and to build investor confidence.
Blick: “Die Rentenbombe”
p.w. Der Blick ist ganz aufgeregt über die Veröffentlichung der AV2020 und versucht, einen neuen Begriff zu lancieren: die Rentenbombe. Der SGB legt erwartungsgemäss die alte Platte vom Rentenklau auf. Entsetzen und Empörung bei der SP und weiter links und grün wegen der Erhöhung des Frauenrentenalters. Eine wahrhaft apokalyptische Entwicklung, gegen welche man sich zur Wehr setzen will wie einst die alten Eidgenossen gegen den Landvogt. Parallel zum inszenierten Wehklagen wird die übliche Missinformation produziert. Die Renten sinken um 10% und bei den Alten bricht eine Hungersnot aus. Alles irgendwie bekannt und irgendwie nicht ganz ernst zu nehmen. Da braucht economie suisse nicht mal ein neues Kuchenrezept.
SP gegen Leistungskürzungen
Die SP erklärt in einer Mitteilung zur AV2020, dass sie gegen Leistungskürzungen ist.
Bundesrat stellt Altersvorsorge2020 vor
Der Bundesrat hat die Kernpunkte der Reform Altersvorsorge2020 verabschiedet. Im Zentrum steht der Erhalt des Leistungsniveaus. Die vorgeschlagenen Massnahmen konkretisieren die vom Bundesrat am 21. November 2012 verabschiedeten Leitlinien und sollen die finanzielle Konsolidierung des Altersvorsorgesystems erlauben. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr einen Reformentwurf in die Vernehmlassung schicken.
Die Reform basiert gemäss Mitteilung auf einem gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Interessen der Versicherten im Vordergrund stehen. Der gesamtheitliche Ansatz soll für eine bessere Koordination zwischen 1. und 2. Säule sorgen und es dem Bundesrat erlauben, die Transparenz während des gesamten Reformprozesses zu gewährleisten. Für die Reform wird nur eine einzige Botschaft ausgearbeitet. Die Reform enthält folgende Massnahmen:
- Referenzalter für den Altersrücktritt: Frauen und Männer können mit 65 Jahren eine volle Rente beanspruchen. Das Referenzalter für den Altersrücktritt wird in der 1. und 2. Säule harmonisiert. Der Wechsel von 64 auf 65 Jahren für Frauen bewirkt eine Verbesserung der BVG-Leistungen. Wie bisher kann die Rente aufgeschoben oder vorbezogen werden. Ein Rentenaufschub verbessert die Höhe der Rente, während beim Rentenvorbezug die Rente gekürzt wird.
- Flexibilisierung: Personen mit tiefen und mittleren Einkommen (Jahreseinkommen bis zu 50’000 oder 60’000 Franken), die bereits mit 18., 19. und 20. Jahren AHV-Beiträge bezahlt haben, werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können. Diese Regelung kommt vor allem Frauen zu Gute.
- Teilrente: Der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird ermöglicht. Ab dem 62. Altersjahr können Erwerbstätige entscheiden, ob sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig den von ihnen gewünschten Anteil der Altersleistungen beziehen wollen.
- BVG-Mindestumwandlungssatz: Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG-Mindestumwandlungssatz um jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.
- Damit das Niveau der Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge beibehalten werden kann, sind folgende Massnahmen geplant:
- Der BVG-Sparprozess dauert mindestens bis zum 62. Altersjahr und nicht bis mindestens zum 58., wie dies heute der Fall ist. Konkret beschränkt diese Massnahme die Möglichkeit, den Rentenvorbezug individuell vorzufinanzieren. Kollektiv finanzierte flexible Rücktrittsmöglichkeiten bleiben weiterhin möglich. Zusätzlich wird geprüft, mit dem Sparprozess früher als mit 25 Jahren zu beginnen.
- Der Koordinationsabzug wird gesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, mehreren Beschäftigungen und für Teilzeitbeschäftigte neu geregelt. Diese Massnahme kommt vor allem Frauen zugute.
- Eine Zusatzfinanzierung ist vorgesehen, um das Leistungsniveau für die Übergangsgeneration zu erhalten.
Weitere Massnahmen betreffen
- Transparenz von Vorsorgeeinrichtungen
- BVG-Mindestzins (Festlegung per Ende des laufenden Jahres)
- Hinterlassenenleistungen (höhere Waisenrenten, Kürzung der Witwenrenten)
- Zusatzfinanzierungen (2 MWSt-Prozente für die AHV)
- Interventionsmechanismus in der AHV (vor 70% polit. Massnahmen, unter 70% des Ausgleichsfonds automat. Massnahmen)
- Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben.
Mitteilung BSV /
Eckwerte der Reform / Eckwerte Beitragsjahre / Eckwerte Kompensation
Avenir Suisse: Arbeiten bis zum Umfallen?
Bereits zwölf Industrienationen kennen ein Rentenalter von 67 oder 68 Jahren. «Müssen wir arbeiten bis zum Umfallen?» wurde Gerhard Schwarz, Direktor von Avenir Suisse im aktuellen «Notenstein Gespräch» von Michael Zurkinden gefragt.
Der wohl aussagekräftigste Indikator für gestiegenen Wohlstand in der westlichen Welt ist die stetig steigende Lebenserwartung. Das ist für den Einzelnen erfreulich, bedeutet für die Vorsorgesysteme aber eine grosse Belastung. Viele Länder haben deshalb damit begonnen, das Rentenalter zu erhöhen. Das ist eine Möglichkeit, um die langfristige Finanzierbarkeit der Renten zu sichern. Viel besser wären jedoch flexible Lösungen, die die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigten.
Die Schweiz kann bei der Suche nach guten Reformen vom Ausland lernen. Ein besonders vielversprechendes Pensionssystem ist das schwedische. Dort wurde schon 1999 die Altersguillotine abgeschafft. Seither kann man frühestens mit 61 Jahren – um die Festlegung einer solchen unteren Schwelle kommt man nicht herum – eine kleine Rente beziehen. Man kann aber auch praktisch unbeschränkt weiterarbeiten. Mit jedem Jahr, das man länger arbeitet, wird die Rente erhöht, und zwar versicherungsmathematisch sauber berechnet.
Ebenso wichtig wäre die Möglichkeit, ab dieser Altersschwelle eine Teilrente beziehen zu können, also beispielsweise 60% zu arbeiten und zu 40% eine Rente zu beziehen. Das ist für den sanften Übergang in den Ruhestand sehr wichtig. Generell sollten wir uns als Gesellschaft wegbewegen vom «arbeiten müssen». Sehr viele Menschen arbeiten gerne, denn Arbeit gibt Sinn, gibt das Gefühl des Gebrauchtwerdens.
All dies heisst auch nicht, dass der Staat gefordert wäre, Anreize für längeres Arbeiten zu setzen. Eigentlich genügte es völlig, alle Verzerrungen zu beseitigen und die Renten auf eine versicherungsmathematisch korrekte Basis zu stellen: Wer länger arbeitet, kann danach eine höhere Rente beziehen und sollte dafür sicher nicht steuerlich bestraft werden. Wer aber früher in Pension geht, muss eine entsprechende Rentenkürzung in Kauf nehmen. Natürlich muss man für Leute, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leistungsfähig sind, eine eigene Lösung finden.
Interpellation Rickli: Pensionsalter 65 für SRG-Kader
Der Bundesrat hat auf die Interpellation Rickli geantwortet. Er hält u.a. fest: “Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verantwortung für die Pensionskasse von Gesetzes wegen beim Stiftungsrat liegt, ist es nicht Sache des Bundesrates, in die Entwicklung der Pensionskasse oder die Festlegung des Rentenalters einzugreifen. Der Bundesrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass bereits 2012 eine SRG-interne Arbeitsgruppe geschaffen wurde, welche die Möglichkeit einer Heraufsetzung und Flexibilisierung des Rentenalters für das Kader sowie die Voraussetzungen dafür prüfen soll.
Das Reglement der Pensionskasse der SRG gestattet dem versicherten Personal, ab dem Alter von 58 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, dies jedoch mit einer gekürzten Rente. Für Mitarbeitende, welche das 60. Altersjahr vollendet haben, gewährt die Pensionskasse auf Wunsch eine Übergangsrente bis zum gesetzlichen Rentenalter. Gemäss Information der SRG wird die Hälfte dieser Übergangsrente von der versicherten Person selbst in Form einer lebenslänglichen Rentenkürzung finanziert, und die andere Hälfte wird von der Pensionskasse aus deren Vermögensertrag und über Beiträge finanziert.
Allfällige Nebenerwerbseinkünfte sind Einnahmen, die Mitarbeitende von anderen Arbeitgebern beziehen. Ob und wie diese Einkünfte den BVG-Bestimmungen unterliegen, hängt vom privaten Vertragsverhältnis zwischen diesen Mitarbeitenden und ihren anderen Arbeitgebern ab.”


