Der Schweiz. Arbeitgeberverband schreibt zur Altersvorsorge 2020: “Richtigerweise schlägt der Bundesrat eine Flexibilisierung des heutigen Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren sowie die Erhöhung des Referenz-Rentenalters auf 65 Jahre für alle vor. Allerdings lässt er es fälschlicherweise dabei bewenden. Er will happige Mehrwertsteuer-Erhöhungen von 2 Prozent zugunsten der AHV. Solche einseitige Massnahmen sind aus verschiedenen Gründen abzulehnen.
Bereits heute ist ein Drittel der Menschen zwischen 65 und 69 Jahren noch erwerbstätig. Dieser Trend wird sich mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes verstärken. Je länger die Menschen arbeiten, desto geringer wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Renten. Priorität hat deshalb die schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der demografischen Lücke kommt für den SAV nur im äussersten Notfall in Frage, wobei sie zwingend mit der schrittweisen Erhöhung des Referenz-Rentenalters bis 67 Jahre gekoppelt werden müsste. Happige einseitige Mehrwertsteuer-Erhöhungen auf Vorrat lehnt er entschieden ab.
Als zentrale Massnahme für eine gesunde 2. Säule schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent vor. Mit flankierenden Massnahmen soll das Rentenniveau gehalten werden. Der SAV begrüsst diesen längst fälligen Senkungsschritt.