TA: “Seine eigenen Renten lässt der Bundesrat unangetastet”
Der Tages-Anzeiger schlägt den populistischen und krass irreführenden Bogen von den AV2020-Plänen des Bundesrates zu dessen Ruhestandsgehältern. “Für das gemeine Volk planen die Bundesräte niedrigere Pensionen, ein höheres Frauenrentenalter und keine Witwenrente mehr für Kinderlose. Ihre eigenen Ruhegehälter bleiben dagegen tabu.”
SBB: Entfaltungsmöglichkeiten für die «Generation 50+»
Die SBB haben in den vergangenen Jahren beim Rekrutieren die Gruppe der über 50-Jährigen bewusst berücksichtigt. Die altersmässige Mischung in den Teams gilt als wichtig, die Belastung der Pensionskasse ist aber im Auge zu behalten.
Umverteilung – und kein Protest
Kerstin Winhövel, Professorin an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg äussert sich in einem Interview für das Pensionskassen-Special der Handelszeitung zu aktuellen Fragen der BV. Auszüge:
Gibt es nach dem Nein des Volkes zu einer Absenkung des Umwandlungssatzes andere Eingriffsmöglichkeiten, um das Vorsorgewerk ins Gleichgewicht zu bringen?
Natürlich gibt es technische Spielereien, mit denen man die Dinge drehen könnte. Dazu gehören auch Querfinanzierungen. Gemessen an den heutigen Kapitalerträgen ist der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium aber nach wie vor zu hoch. Der Pensionierte erhält oft eine Rente, die höher ist als das für ihn verfügbare Kapital. Das lässt sich in einem Leistungsprimat am leichtesten korrigieren, indem die Erwerbstätigen im Hinblick auf ihre künftige Rente höhere Beiträge entrichten müssen, ohne dafür höhere Rentenanwartschaften zu erhalten. Bei einigen öffentlich-rechtlichen Kassen in der Romandie wird das bereits praktiziert. Die höheren Renten der Pensionierten werden quasi durch die höheren Beiträge der Jungen quersubventioniert.
Gibt es dagegen keinen Widerstand?
Nein. Obwohl ich das schockierend finde, gibt es keinen Protest.
Bei privaten Pensionskassen würde eine solche Beitragserhöhung von den Arbeitgebern kaum akzeptiert, weil damit die Lohnstückkosten steigen.
Klar, aber bei öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen funktioniert die Finanzierung ohnehin anders. In letzter Instanz muss bei diesen Kassen der Steuerzahler für Fehlbeträge geradestehen.
Wie korrigiert man die Umverteilung?
Die Umverteilung steigt heute von Jahr zu Jahr. Deshalb führt für mich kaum ein Weg an einem tieferen Umwandlungssalz vorbei. Möglich wäre ebenfalls eine Einschränkung der Frühverrentung, wie das im Reformprojekt Altersvorsorge 2020 vorgesehen ist. Ich vertrete aber die Ansicht, dass dies nicht sein müsste, wenn jemand, der mit 58 Jahren aus dem Erwerbsleben treten möchte, auch eine versicherungsmathematisch korrekt berechnete Rente erhielte.
TowersWatson: Pension Risk-Studie 2013, DG unter dem Stand von 2008
In der Pension Risk Studie 2013 hat Towers Watson die Vorsorgeverpflichtungen der 30 wichtigsten Unternehmen des Schweizer Aktienmarktes unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Negativspirale der Zinsen belastete 2012 die Vorsorgepläne stark. Der durchschnittliche Deckungsgrad sank weiter und liegt neu unter dem Niveau von 2008. Zudem werden in Zukunft die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen revidierten Rechnungslegungsvorschriften IAS 19 sowie Zinsausschläge infolge der Geldpolitik der Notenbanken für eine zunehmende Bilanzvolatilität sorgen.
2012 reduzierte sich der durchschnittliche Deckungsgrad der 20 SMI–Firmen von 86 Prozent auf 83 Prozent, bei den SLI-Firmen (30 wichtigste Werte des Schweizer Aktienmarkts) sank er von 79 auf 77 Prozent. Die drei Gesellschaften mit der höchsten Deckung bei den Vorsorgeverpflichtungen sind derzeit Credit Suisse (101%), Syngenta (96%) und UBS (96%). Deutlich tiefer rangieren Roche (67%), Geberit (68%) und Transocean (68%). Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass sich dieser Deckungsgrad von dem von den Schweizer Pensionskassen ausgewiesenen regulatorischen Deckungsgrad, der u.a. massgebend für Sanierungsmassnahmen ist, deutlich unterscheidet.
Getrieben von der Negativspirale der Zinsen stiegen die Vorsorgeverpflichtungen 2012 deutlich um 10,8 Prozent auf CHF 194 Milliarden. „Dank der positiven Marktentwicklung im 2012 erhöhte sich auch das Planvermögen stärker als erwartet von CHF 148 Milliarden auf CHF 161 Milliarden. Dieses sehr gute Ergebnis vermochte aber den negativen Einfluss des Rechnungszinses nicht aufzuwiegen“, erklärt Pascal Wyer, PK-Experte bei Towers Watson.
Im Vergleich mit Unternehmen in den USA und Deutschland ist der Deckungsgrad der SLI-Firmen gleichwohl überdurchschnittlich hoch. So weisen doch die Fortune 1000-Unternehmen für ihre Vorsorgeverpflichtungen einen Deckungsgrad von 75 Prozent aus; die DAX-Unternehmen sogar nur rund 61 Prozent. Zudem zeichnete sich im ersten Halbjahr 2013 eine Erholung der Deckungsgrade ab, wie auch der von Towers Watson quartalsweise berechnete Pensionskassen-Index des Swiss Pension Finance Watch zeigt.
Die vollständige Studie steht demnächst unter www.towerswatson.ch zum Download bereit.
Interview mit Ethos-Direktor Biedermann
Newsnet hat ein Interview mit Ethos-Direktor Dominique Biedermann publiziert. Auszüge:
Was wird sich mit der Abzockerinitiative im nächsten Jahr ändern?
In den nächsten Jahren werden die Aktionäre endlich das Recht haben, bindend über verschiedene Aspekte der Lohnpolitik abstimmen zu können. Das Abstimmungsverfahren über die variablen Vergütungen muss jedoch noch präzisiert werden. Ausserdem sind wir erstaunt, dass Pensionskassen auf die Stimmabgabe verzichten können, wenn dies dem Interesse der Versicherten entspricht. Gleichzeitig werden diese Interessen nicht präzisiert, was zur unterschiedlichen Interpretationen führen wird.
Haben grosse Aktionäre wie etwa Pensionskassen den Unmut der Bevölkerung tatsächlich in ihrem Stimmverhalten aufgenommen?
Bei den Pensionskassen ist das ganz klar der Fall.
OAK: Weisung Vermögensverwaltungskosten auf Englisch
Die Oberaufsichtskommission hat eine englische Uebersetzung ihrer Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltunskosten ins Netz gesetzt.
La caisse de pension de l’Etat de Vaud se réforme à contrecœur
Le plan d’assainissement de l’exécutif négocié avec une seule des trois faîtières des employés a passé la rampe du parlement . La droite a freiné les engagements futurs du canton. Les syndicats, même divisés, promettent de maintenir la pression sur la direction de la caisse
Sicherheitsfonds erneut mit Überschuss
Der Sicherheitsfonds erzielte im 2012 auch dank der erfreulichen Anlagerendite von 8.73% einen Überschuss von 71 Mio. CHF. Bis auf das Jahr 2008 konnte in den letzten 10 Jahren immer ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Der Grund für diese erfreuliche Entwicklung liegt neben den Anlageergebnissen zur Hauptsache bei den tiefen Insolvenzleistungen in den letzten Jahren.
Mit 3065 Verfügungen wurden im Jahre 2012 erstmals mehr als 3000 Insolvenzeingaben bearbeitet. Dagegen war 2012 kein grösserer neuer Stiftungsinsolvenzfall zu verzeichnen, sodass die Insolvenzleistungen insgesamt von 64 auf 51 Mio. CHF zurückgingen. Unter Berücksichtigung der Rückzahlungen resultierten Nettoleistungen von nur 44 Mio. CHF. Im Insolvenzfall der PK-FIV, Pensionskasse Fina Interessenverband KMU, wurde die Sicherstellung von 30 Guthaben ohne Zusammenhang mit einer aktiven Versicherung bei der Pensionskasse über insgesamt 2,4 Mio. CHF verweigert. Gegen diese Verfügung wurde von der Stiftung und einer betroffenen Person Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Bei der Zentralstelle wurden seit deren Errichtung im Jahre 1999 mittlerweile gut 310 000 Anfragen von Versicherten bearbeitet, wobei in 112 000 Fällen mögliche Guthaben lokalisiert werden konnten. Die Anfragen lagen 2012 mit knapp 23 769 leicht über dem letztjährigen Wert. In den letzten beiden Jahren wurden zudem gut 16 000 Personen zu ihren möglichen vergessenen Guthaben angeschrieben. Per Ende 2012 verwaltete der Sicherheitsfonds 5850 an ihn übertragene vergessene Guthaben über total 34,6 Mio. CHF von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.
Jahresbericht 2012
VPS Umfrage: Zufriedene Versicherte
Die Schweizer Personalvorsorge hat zum zweiten Mal eine Versichertenbefragen bei Pensionskassen durchgeführt. Die Resultate werden so zusammen gefasst: “Die Zufriedenheit mit und das Vertrauen in die eigene PK sind hoch und quasi identisch mit den Werten von 2012. Genauso verhält es sich bei der finanziellen Absicherung im Alter. Auch die Bereitschaft, höhere Beiträge zur Sicherung des Rentenniveaus zu leisten, ist 2013 hoch und weicht bloss minim vom Vorjahr ab.”
NZZ: Reaktionen auf Bersets Pläne
Die Pläne von Alain Berset für die Rentenreform kommen im bürgerlichen Lager mehrheitlich gut an. Es bleiben jedoch die Forderungen nach vorgezogenen Massnahmen. In Diskussion ist ein neuer Verfassungsartikel für eine Schuldenbremse, schreibt die NZZ.
Während SP und Grüne mehr schlecht als recht mit den Plänen des sozialdemokratischen Bundesrats leben können und bereits in der Erhöhung des Frauenrentenalters einen «Sozialabbau» erblicken, signalisieren alle bürgerlichen Parteien, Berset gehe in die richtige Richtung. «Wir werden Alain Berset in diesen Plänen unterstützen», sagt Nationalrätin Ruth Humbel (cvp., Aargau). Gleichzeitig warnt sie vor dem Gesamtpaket. Bersets Strategie, mit der grossen Rentenreform im Jahr 2020 eine Punktlandung zu machen, sei riskant. Gerungen wird laut NZZ bei den bürgerlichen Parteien um einen Interventionsmechanismus, um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherung zu wahren.
Unisono wehren sich die bürgerlichen Parteien gegen die Vermischung von erster und zweiter Säule. Jede Säule sei für sich zu reformieren, heisst es. Schwaller sagt, es dürfe keine Gewichtsverschiebung von der zweiten zur ersten Säule geben. Cassis erklärt, ein Ausbau der AHV komme sicher nicht infrage. Für Bortoluzzi ist indes klar, dass Sozialminister Berset genau dies im Schilde führt: «Das ist doch ein offenes Buch, man muss es nur lesen», sagt er. Fliessen zwei Mehrwertsteuerprozente in die AHV, sei dies nichts anderes als ein Ausbau der ersten Säule. Berset, so Bortoluzzi, mache genau das, was der Gewerkschaftsbund wolle.
NZZ: “Unklare Pflichten für Pensionskassen”
Die NZZ beschäftigt sich mit dem Inhalt des Verordnungsentwurfs zur Minder-Initiative bezüglich der Vorschriften für Pensionskassen. Probleme meint die NZZ im Bereich der Informationspflichten ausmachen zu können, während insgesamt der Entwurf die Kassen “bemerkenswert schonend” behandle. Das Blatt schreibt: “Der Pensionskassenverband Asip zeigt sich erwartungsgemäss zufrieden mit dem «pragmatischen» Verordnungsentwurf. Nach Lesart von Asip-Geschäftsführer Hanspeter Konrad ist die Vorgabe eines zusammenfassenden Berichts über das Stimmverhalten zum Beispiel etwa so umzusetzen: Die Pensionskasse X habe bei 90 ihrer 100 Aktienbeteiligungen ihre Stimmrechte wahrgenommen und bei insgesamt 95% der Traktanden die Anträge des Verwaltungsrats unterstützt.
Die Frage ist aber, was die Versicherten mit einer solchen Information überhaupt anfangen könnten und ob im Sinne der Initiative nicht eher das konkrete Abstimmungsverhalten in den kontroversen Einzelfällen zu publizieren wäre. In der ersten Reaktion des Initiativkomitees war die Absenz dieser Pflicht zur Information im Einzelfall einer der zwei Kritikpunkte (der zweite betraf die Absenz der absoluten Stimmpflicht für Pensionskassen). Es erschiene unverhältnismässig, wenn Pensionskassen mit 100 Aktienbeteiligungen und jährlich vielleicht 800 Stimmabgaben (bei 8 Traktanden pro Generalversammlung) jedes Jahr eine riesige Liste mit allen Einzelfällen publizieren müssten.
«Wenn ein Versicherter wissen will, wie seine Pensionskasse in einem konkreten Einzelfall abgestimmt hat, dann bekommt er diese Auskunft in der Praxis schon heute», sagt Asip-Präsident Christoph Ryter, Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse. Auch die Minimalvorgabe einer Information zu Einzelfällen auf Anfrage fehlt allerdings im Verordnungsentwurf. Ryter gibt einige statistische Angaben zur Anlagestiftung der Migros-Pensionskasse: Die Stiftung halte etwa 80 Schweizer Aktienbeteiligungen, stimme in jedem Fall ab und habe in jüngerer Zeit etwa an einem Drittel der Generalversammlungen bei mindestens einem Traktandum gegen den Verwaltungsrat gestimmt.”
SGB: “Brachiale Rentensenkung”
Doris Bianchi reagiert mit einem Artikel auf der Website des Gewerkschaftsbundes auf die Vorschläge von SP-Bundesrat Berset. Sie schreibt: “Die Sonntagspresse hat die Reformpläne zur Altersvorsorge 2020 publik gemacht. Würden die Pläne umgesetzt, müssten Rentnerinnen und Rentner künftig mit weniger auskommen oder vorher deutlich mehr einzahlen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist dieser Weg nicht gangbar. Schon heute ist das Renteneinkommen für tiefe und mittlere Einkommen zu niedrig, um ein anständiges Leben im Alter zu garantieren. Zudem haben Leute über 50 bereits heute Mühe, im Arbeitsmarkt zu bestehen.
Mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent erwägt Bundesrat Alain Berset die grösste Rentensenkung aller Zeiten. Der letzte Anlauf, den Mindestumwandlungssatz zu senken, wurde 2010 an der Urne abgeschmettert. Fast 73 Prozent der Stimmberechtigten lehnten die Kürzung um 0,4 Prozent auf 6,4 Prozent ab. Nun soll der Satz gar doppelt so stark gesenkt werden. (…)
Bereits seit längerem bekannt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. Die Verkürzung der Bezugsdauer ist ebenfalls eine Rentensenkung. Sie trifft nur die Frauen und wiegt besonders schwer. Denn Frauen haben deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Die Gründe dafür liegen bei der Zweiten Säule und den tieferen Löhnen der Frauen. Von Gleichberechtigung der Frauen im Rentenalter kann also nicht die Rede sein. (…)
Auch bei der Finanzierung der AHV ziehen dunkle Wolken auf. Der Bund will sich aus seiner Verantwortung gegenüber der AHV stehlen und sich so einen grösseren Spielraum für Steuersenkungen – etwa für die Unternehmenssteuerreform III – schaffen. Heute übernimmt der Bund rund 20% der AHV-Ausgaben. Laut den bundesrätlichen Plänen soll der Bund nur noch 10% der Ausgaben decken. Der restliche Anteil soll an die Einnahmen der Mehrwertsteuer geknüpft werden. Der heutige Bundesanteil von 7,6 Mrd. Franken würde sich auf circa 5 Mrd. Franken reduzieren. Der Ausfall müsste dann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Damit schwächt der Bund die Erste Säule massiv.”
NZZ: “Berset macht Ernst mit Rentenreform”
Bundesrat Alain Berset geht auf dem Weg seiner «grossen Rentenreform» systematisch weiter. Kurz nach Amtsantritt hatte er schon gesagt, er wolle erste und zweite Säule nicht getrennt, sondern gemeinsam reformieren. Letzten November präsentierte er dann erste Grundzüge der Reform, die – ausser der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – noch keine fixen Parameter enthielten.
Noch vor den Sommerferien will Berset seine konkretisierte Reform vom Gesamtbundesrat genehmigen lassen. Der «Sonntags-Blick» hat nun gestern aus einem Papier zitiert, das derzeit in der Bundesverwaltung in Konsultation ist, schreibt die NZZ.
Berset hatte im letzten November betont, dass er das Rentenniveau insgesamt erhalten wolle. Seine Reform der ersten und zweiten Säule sieht er als Gesamtpaket, das ohne Rentenkürzungen auskommen soll. Wenn Berset richtigerweise den Umwandlungssatz in der zweiten Säule senkt, will er damit auch die dort heute bestehende, systemwidrige Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern abbremsen. Soll das Rentenniveau erhalten bleiben, folgt daraus, dass die erste, staatliche Säule gestärkt werden muss. Alternativ könnte auch die Attraktivität der dritten Säule erhöht werden. Die nötigen Mehreinnahmen für die AHV will Berset mit der Mehrwertsteuer generieren.
Les retraites, un chantier à hauts risques pour Berset
Une baisse significative des rentes du deuxième pilier, accompagnée d’une double hausse de la TVA. Tels sont deux des ingrédients les plus pimentés de la refonte globale des retraites imaginée par les services d’Alain Berset. Le conseiller fédéral chargé de l’Intérieur doit soumettre à ses collègues du gouvernement, avant les vacances d’été voire ce vendredi déjà, les «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020», selon le titre d’un document tombé aux mains du Sonntagsblick qui en a dévoilé dimanche les grands axes.
Le Département fédéral de l’intérieur se refuse à commenter la fuite. Il ne confirme que les orientations que le Conseil fédéral avait déjà communiquées le 21 novembre dernier, en particulier l’objectif de maintien des rentes et l’harmonisation de l’âge de la retraite à 65 ans pour les deux sexes. Jacqueline Fehr, vice-présidente du Parti socialiste d’Alain Berset, avait alors évoqué un référendum en cas de baisse des rentes.
Dans le détail du projet, le taux de conversion, fixant la part du capital de prévoyance reversée sous forme de rente chaque année, serait abaissé de 6,8% à 6%. Cette diminution, qui raboterait les pensions LPP d’un gros dixième, s’avère plus drastique que celle (à 6,4%) balayée par le peuple en 2010 (non à 72,7% et dans tous les cantons).
Minder verlangt Stimmzwang für PKs
Die SonntagsZeitung befasst sich mit der Kritik von Rolf Soiron am Verordnungsentwurf des Bundesrats zur Abzocker-Initiative. Er moniert, dass der Bundesrat “das populistische Vokabular” Minders übernommen habe und weiter von der “Initiative gegen die Abzockerei” rede, das sei Stammtischniveau. Gefährlich findet er die Strafbestimmungen, die ausländische Unternehmen von der Schweiz fernhalten könnten.
Im gleichen Beitrag wird auch über Minders Reaktion auf die Bestimmungen zu den Pensionskassen berichtet. Die Zeitung schreibt: “Sauer stösst Minder auf, dass der Stimmzwang für die Pensionskassen aufgeweicht ist: «Wir halten am Stimmzwang fest», betont er. Aber: «Pensionskassen dürfen sich der Stimme enthalten, wenn sie das gegenüber den Versicherten begründen können.» Ebenso beharrt er darauf, dass die Pensionskassenmanager in ihrem Bericht offenlegen, wie sie bei jedem einzelnen Traktandum gestimmt haben, «Das lässt sich ohne grossen Aufwand bewältigen: Es genügt, die angekreuzten Traktandierungsunterlagen einzuscannen und ins Netz zu stellen.» Er will auch verhindern, dass der Verwaltungsrat kurzfristig eine zweite Generalversammlung einberuft, wenn sich die Aktionäre bei Vergütungserhöhungen querlegen. «Dann gilt einfach der Status quo.»


