Towers Watson: Risks for Swiss property investors
Real estate investors in Switzerland should be wary of an increase to the country’s interest rates, as its knock-on effect could lead to property prices falling in a fashion not seen in 20 years, Towers Watson has said. The warning comes after Swiss interest rates briefly fell into negative territory in August, with the LIBOR rate now hovering around 0%.
Edouard Stucki, senior investment consultant at Towers Watson in Zurich, said that while Swiss Anlagestiftungen would not be as badly affected, as they trade at net asset value (NAV), other investment vehicles would suffer under any increase. He explained that the vehicles trading at a premium or discount over NAV would be at risk of rising interest rates.
"Why it hasn’t happened is because they would tend to react a bit delayed to valuations, as these happen in three-year cycles," he said, explaining that this meant any actual decreases in value took several years to be reflected in returns.
Migros PK baut in Liestal
Der Liestaler Bahnhofplatz bekommt ein neues Gesicht: Im Zuge des Quartierplans II hat die Migros-Pensionskasse (MPK) den Zuschlag bei einem Investorenwettbewerb erhalten. Zum 24-Millionen-Projekt gehören zwei Gebäude mit insgesamt 7000 m2 Bruttogeschossfläche.
Das betreffende Areal an zentralster Lage gehört dem Kanton, der Stadt sowie einem privaten Eigentümer. Von den gemäss Quartierplan drei möglichen Baukörpern für Wohnen und Dienstleistungen will die MPK zwei jetzt erstellen, wie die Eigentümer am Montag mitteilten. Mitte 2012 sollen die Bagger auffahren; Ende 2013 ist der Bezug vorgesehen.
“Tiefe Zinsen setzen Kassen zu”
In einem Interview mit der Luzerner Zeitung äussert sich Othmar Simeon, Swisscanto, zur Entwicklung des Mindestzinses im BVG und die daraus sich ergebenden Konsequenzen. Auszüge:
Bietet sich einem30-Jährigen überhaupt noch die Chance, bis zu seiner Pensionierung so viel Kapital anzuhäufen, wie es die heutigen Rentner konnten?
Ja. Denn die Senkung des Mindestzinses, den die Kommission für berufliche Vorsorge vorschlägt, würde vorläufig nur für ein Jahr gelten. Er wird jedes Jahr neu festgelegt. Ein 30-jähriger Versicherter muss ohnehin keine grosse Einbusse hinnehmen, weil er noch nicht lange Kapital angespart hat. Bei ihm fallen die 0,5 Prozent weniger Zins nicht so stark ins Gewicht als bei seinem Arbeitskollegen im Alter von 58. Der wiederum konnte über Jahrzehnte von mindesten 4 Prozent Zins profitieren.
Wovon sein jüngerer Kollege in absehbarer Zeit nur träumen kann.
Simeon: Bis zu dessen Pensionierung werden die Zinsen bestimmt wieder steigen. Davon gehe ich aus. Es wird gerne vergessen: Als der Mindestzins bei 4 Prozent lag, hatten wir Inflation. Heute zeichnet sich eine Minusteuerung ab. Zurzeit gibt der Markt einfach nicht genügend Rendite her, um bei den heutigen 2 Prozent Zins zu verharren. Wenn die Kassen die Augen davor verschliessen und mehr Zinsen zahlen, als sie erwirtschaften, geraten sie über kurz oder lang in eine arge finanzielle Schieflage.
Geraten die Pensionskassen mittelfristig mit den sinkenden Zinsen nicht in Teufels Küche? Je weniger Kapital die Versicherten nach ihrer Erwerbszeit zur Verfügung haben, desto grösser ist die Versuchung, es sich auf einmal auszahlen zu lassen. Den Kassen fehlt dadurch noch mehr Kapital.
Diese Gefahr sehen wir nicht. Im Gegenteil, der Trend führt wieder in Richtung Rentenauszahlung. Denn bei der Kasse erhalten Sie einen Mindestzins, den Sie auf dem Markt kaum erwirtschaften. 85 Prozent der Neupensionierten wählen die Rentenform. Bei den übrigen 15 Prozent handelt es sich vorwiegend um Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren, und um Grenzgänger.
AST Swiss Life: Neue Anlagegruppe mit Geschäftsimmobilien
Die Anlagestiftung Swiss Life vergrössert ihr Angebot für Schweizer Pensionskassen mit einer neuen Immobilienanlagegruppe im Umfang von maximal 500 Mio. Franken. Das breit diversifizierte Portfolio kommerziell genutzter Liegenschaften stammt aus dem Immobilienportfolio von Swiss Life und enthält als Beimischung einen Wohnanteil von 15 Prozent.
Überlegungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge
Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen am Kapitalmarkt sind eine Herausforderung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Im Bericht «Überlegungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge» beschäftigen sich ausgewiesene Experten mit der nachhaltigen Finanzierung der zweiten Säule und den erforderlichen rechtlichen Anpassungen. Sie beurteilen den Alterssparprozess und den Risikoprozess und formulieren Lösungsvorschläge. Diese sollen die Diskussion über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge auf einer sachlichen Basis in Gang bringen.
Die Autoren kommen aus der Assekuranz. Es sind Othmar Baumann, AXA Winterthur; Andri Gross, Aktuar SAV, Zurich; Jörg Kistler, Swiss Life; Felix Schmidt, Aktuar, Basler; Arnold Schneiter, Aktuar SAV und PK-Experte; Andreas Zingg, Swiss Life. Ihre Vorschläge fassen die Autoren wie folgt zusammen:
Die immer deutlicher zu Tage tretenden Tatsachen der tieferen Kapitalerträge («dritter Beitragszahler») und die grundsätzlich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung bei guter Gesundheit haben zur Folge, dass das verfassungsmässige Leistungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch die 1. und 2. Säule mittelfristig in Frage gestellt ist. Folgende kombinierbaren Lösungsvorschläge mit Blick auf den Aufbau der Altersguthaben bieten sich in der 2. Säule an:
- Verstärkung der BVG-Altersguthaben durch Anheben der BVG-Altersgutschriftensätze
- Flachere Sparbeitragsstaffelung
- Früher einsetzender Sparprozess
- Erhöhung des Rentenalters
- Weitergehende Flexibilisierung des Rentenalters, vorzeitige und aufgeschobene teilweise oder volle Pensionierung zwischen Alter 60 und 70.
Bezüglich der Risiken Invalidität und Tod schreiben sie: Um die BVG-Risikoleistungen bei einer unvollständigen Beitragsdauer zu verbessern und ein transparenteres Leistungspaket im Invaliditäts- und Todesfall BVG zu gewährleisten, stehen BVG-lohnabhängige Risikoleistungen im Raum:
- Temporäre Invalidenrente: 36 Prozent BVG-Lohn
- Ehegattenrente: 24 Prozent BVG-Lohn
- Spar- und Risikobeitragsbefreiung bei Invalidität
- Voller oder teilweiser Verzicht auf BVG-Kinderrenten zwecks Vermeiden oder Reduzieren von Leistungskürzungen infolge Überentschädigung. Eventuell Verzicht auf Anrechnen temporärer Kinderrenten bei der Berechnung der Überentschädigung.
Die aufschlussreiche Studie kann von der Website des SVV heruntergeladen werden.
SF1: “Pensionskassen in der Krise”
Das Schweizer Fersenehen befasste sich in “10 vor 10” im Zusammenhang mit der Senkung des Mindestzinses auch mit der Möglichkeit, künftig Rentner an Sanierungsmassnahmen zu beteiligen. Prof. Janssen (Ecofin) brachte seine Meinung zum Ausdruck, die Kassen seien auf breiter Front weit unterdeckt, weil die Verpflichtungen nicht realistisch erfasst sind. Othmar Simeon (Bild, Swisscanto) unterstützte ebenfalls die vom BSV in Vorbereitung befindlichen Vorschläge für erweiterte Sanierungsmassnahmen. Derweil wiesen Rentner an einer Tagung solche Vorschläge entschieden zurück. Aufschlussreich die Kommentare der Leser auf der Website des Fernsehens.
Blick: Mindestzins – “Weniger und doch zuviel”
Werner Vontobel kommentiert im Blick die Senkung des Mindestzinses von 2 auf 1,5%. Er schreibt: “Mindestzins von 2 auf 1,5 Prozent herabgesetzt - das klingt wie eine üble Strafaktion gegen die armen Rentner. In Wirklichkeit ist es ein Geschenk, zumindest für die Versicherten, die in einem Jahr in Rente gehen und das Rentenalter erreichen, bevor ihre Pensionskasse pleitegeht.
Seit 2000 mussten nämlich die Pensionskassen ihren Versicherten insgesamt 10 bis 15 Prozent mehr Mindestzins gutschreiben, als sie effektiv erzielt haben. Selbst wenn die Rendite nächstes Jahr wesentlich höher ausfiele als die geschätzten 1,5 Prozent, würde das nur einen kleinen Teil des aufgelaufenen Rückstands kompensieren. (…)
Statt rituell über den Mindestzins zu jammern, sollten die interessierten Kreise ihr System insgesamt auf den Prüfstand stellen. Wohlgemerkt: Die reiche Schweiz kann und soll sich solide Renten leisten. Aber sie sollten auch solide finanziert sein.”
Stadt Bern: Reform der PK angekündigt
Mit einer Totalrevision des Personalvorsorgereglements will der Berner Gemeinderat die Renten des Stadtpersonals «längerfristig sichern». Leistungsprimat und Rentenalter 63 aber bleiben.
Der “Bund” schreibt: “In den beiden Reizthemen bringt die jetzt vorgelegte Totalrevision des Personalvorsorgereglements keine Änderung. Der Gemeinderat hält am Leistungsprimat fest. Und das Rentenalter für die Stadtangestellten soll bei 63 bleiben, die Pensionierung soll aber flexibler gestaltet werden können.
Dennoch redet Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) von einer «grossen Reform», der ersten seit über 20 Jahren. Die Revision soll es laut Gemeinderat ermöglichen «die städtischen Renten längerfristig zu sichern». «Systematische Finanzierungslücken» sollen geschlossen werden – was für das Stadtpersonal in einzelnen Punkten auch Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen bringen wird.
- Die «grosszügigen und nicht vollständig finanzierten Leistungen» bei Frühpensionierungen werden «kostengerecht reduziert», wie der Gemeinderat schreibt. Die vorzeitige Pensionierung wird für die Angestellten teurer.
- Die Versicherungsdauer wird von 36 auf 38 Jahre erhöht.
- Die Beiträge werden altersmässig gestaffelt. Ältere Arbeitnehmer sollen etwas höhere Beiträge zahlen, jüngere entlastet werden.
- Neu sollen nicht nur bei individuellen oder generellen, sondern auch bei teuerungsbedingten Lohnerhöhungen Lohnerhöhungsnachzahlungen geleistet werden, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden.
- Die Rolle des Stadtrats bei künftigen Reglementsänderungen soll zurückgebunden werden. In Zukunft soll das Parlament nur noch die Leistungen vorgeben, die Finanzierungsregeln im einzelnen soll die Verwaltungskommission der Pensionskasse erlassen können.
- Die Personalvorsorgekasse wird zur selbstständigen Rechtspersönlichkeit und auch organisatorisch aus der Stadtverwaltung ausgegliedert.
- Der Gemeinderat strebt die Inkraftsetzung der Totalrevision auf den 1. Januar 2013 an. «Wegen der hohen Komplexität des Geschäfts» schlägt er vor, dass der Stadtrat zur Vorberatung eine spezielle Kommission aus Stadtratsmitgliedern «mit speziellen Kenntnissen in der beruflichen Vorsorge» einsetzt.
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins von 1,5%
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz von aktuell 2% auf 1.5% anzupassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%. Grundlage der Diskussion in der Kommission ist eine Berechnungsmethode, welche die BVG-Kommission dem Bundesrat 2009 empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach dieser Berechnungsmethode ergibt sich ein Zinssatz von 1.5%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Parl. Initiative Pelli: Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Eingereichter Text: Artikel 89bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und BVV2 für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden. Namentlich die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil-/Gesamtliquidation, die Auflösung von Verträgen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die Rückstellungen, die Vermögensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 lit. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anlässlich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen über die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, die Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte, sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 lit. 7, 8 und 14 nZGB).
Begründung: Die parlamentarische Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese weiterhin Not- und Härtefälle von einzelnen Arbeitnehmenden (aktuellen und ehemaligen) und von Hinterbliebenen lindern, rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen und allenfalls notwendige Restrukturierungen abfedern können.
Dem Charakter und der Rechtsnatur von Wohlfahrtsfonds wurde leider in der Gesetzgebung viel zu wenig Beachtung geschenkt. In Artikel 89bis ZGB wurden unter der Definition "Personalfürsorgestiftungen" BVG- und BVV2-Bestimmungen implizit als anwendbar erklärt, obwohl deren Handhabung bei Wohlfahrtsfonds zu wenig durchdacht und noch viel weniger in der Praxis getestet wurde. In diesem Sinne wurde in den parlamentarischen Beratungen den Anliegen der Wohlfahrtsfonds kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Wohlfahrtsfonds sind richtigerweise dem Vorsorgezweck und damit der Kollektivität und der Gleichbehandlung verpflichtet. Sie unterstehen der staatlichen Aufsichtsbehörde. Sie sind aber keine Personalfürsorgeeinrichtung im engeren Sinne. Ein immer engeres gesetzliches Korsett hat nachweislich viele verantwortungsbewusste Stiftungsräte dazu bewogen, den Wohlfahrtsfonds ihrer Unternehmung zu liquidieren, weil sie der administrative Aufwand zu stark vergrössert hat, insbesondere wegen der Pflicht zur Einführung vieler Reglemente. Die Gelder können durch die hohen bürokratischen Kosten und Hürden zu wenig ihrem Zweck zugeführt werden. Wohlfahrtsfonds werden somit durch staatliche Rahmenbedingungen zusehends bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und volkswirtschaftlichen Verantwortung behindert. Dies zum Bedauern auch von verschiedenen kantonalen Aufsichtsbehörden.
Rettungsaktion für Wohlfahrtsfonds
Patronale Wohlfahrtsfonds stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Viele Arbeitgeber haben bereits das Handtuch geworfen und ihre Fonds aufgelöst. Ursachen sind eine zu weit gehende gesetzgeberische Anforderungen durch das BVG wie auch die Auseinandersetzungen mit der AHV. Heute steht ein wertvolles Instrument unternehmerischer Sozialpolitik in Gefahr, aus legislatorischem und administrativem Perfektionismus zerstört zu werden. Einen Rettungsversuch unternimmt der Verband “PatronFonds”. Die Aktion ist eng verbunden mit einer parlamentarischen Initiative, die NR Fulvio Pelli am 17. Juni 2011 lanciert hat. Sie bezweckt die Stärkung der patronalen Fonds mit Ermessensleistungen. Der Verbandsvorstand, präsidiert von Pelli, wird sich aus fünf Unternehmerpersönlichkeiten zusammensetzen, die in ihrer Firma einen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen unterhalten und sich für den langfristigen Erhalt dieses Instrumentes einsetzen wollen. Zudem wird angestrebt, zwei Experten im Bereich BVG zuzuziehen. Die Finanzierung “des Verbandes auf Zeit” soll durch die Vereinsmitglieder gewährleistet werden.
In der Charta des Verbands werden als Ziele festgehalten:
- Schaffung besserer und sicherer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen und damit gegen eine zu starke Bürokratisierung durch den Gesetzgeber;
- Durchbrechen des Negativtrends – Stoppen der Liquidationswelle bei Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die wichtige volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistung;
- Förderung der unternehmerischen Verantwortung bei potenziellen Stiftern und damit verbunden Schaffung eines Umfeldes, das die Entstehung neuer Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen begünstigt.
Konkret wird eine Entschlackung des ZGB Art. 89 bis durch die Beifügung eines Absatzes angestrebt, der regeln soll, welche Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen Gültigkeit haben. Zudem unterstützt man die Schaffung von klaren und langfristig angelegten Rahmenbedingungen zwecks Gewährleistung der Planungs‐ und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Der Verband befindet sich derzeit auf Mitgliedersuche. Die Geschäftsführung von Patronfonds obliegt Cécile Bachmann von der Kommunikationsagentur Furrer.Hugi&Partner, die auch gerne Anfragen von Wohlfahrtsfonds entgegennimmt.
Handelsblatt: “PKs setzten auf Stabilität”
Die Schweizer Pensionskassen wenden sich zunehmend von strukturierten Produkten wie etwa Zertifikaten ab. „Seit der Finanzkrise sehen wir einen verstärkten Trend, dass Pensionskassen immer weniger strukturierte Produkte einsetzen“, erklärte Pascal Sahli von Goldman Sachs dem Handelsblatt. Die US-Investmentbank zählt verschiedene Schweizer Pensionskassen zu ihren Kunden.
Die Krise habe das Bewusstsein vieler Pensionskassen für mögliche Nachteile dieser Produkte geschärft. Das Gegenpartei-Risiko und der Einfluss der Kreditprämie der Emittentin auf die Preise von strukturierten Produkten scheine den Pensionskassen verstärkt bewusstgeworden zu sein. „Wir gehen davon aus, dass dieser Trend auch für andere europäische Länder gilt“, sagte Sahli.
Pensionskassen strebten vor allem Stabilität und Transparenz an. „Wir sehen für strukturierte Produkte bei Pensionskassen nur ein sehr begrenztes Anwendungsgebiet“, sagte der Investmentbanker. Um das Gegenparteirisiko anzugehen setze Goldman verstärkt auf Fonds als Anlagevehikel. „Wir setzen Fondsformate vor allem für Rohstoff-Anlagen, Hedgefonds-Replikationen oder Schwellenländeraktien-Engagements ein“, sagte Sahli.
NZZ: “SNB ‘raubt’ Anlegern die letzten Basispunkte”
In der NZZ werden die Konsequenzen der von der Nationalbank betriebenen Tiefzinspolitik für die Anleger beschrieben. Es heisst dort u.a.: “Zu den Verlierern gehören aber auch die Schweizer privaten und institutionellen Anleger. Die nominalen Renditen von Schweizer Staatsanleihen lagen am 30.8.2011 zwischen -0,03% für zwei Jahre Laufzeit und 1,47% für zwanzig Jahre bzw. 1,44% für dreissig Jahre Laufzeit. Diese Renditen sind bös gesagt ohnehin schon ein Witz. Bereinigt man sie noch um die Inflation, bleibt nicht mehr viel übrig. Die Teuerung betrug in der Schweiz im Juli gemessen an der Jahresrate der Konsumentenpreise 0,5%. Daraus ergibt sich für Anleger eine negative reale Rendite in den Laufzeiten-Bereichen zwei bis vier Jahre, über fünf Jahre kommen sie plus/minus null davon (vgl. Tabelle). Und selbst über eine Laufzeit von dreissig Jahren erhalten Schweizer Investoren real nicht einmal mehr 1% Rendite. Wie sollen institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen da ihre Rendite-Verpflichtungen erfüllen?”
NZZ: Strukturreform trifft Pensionskassenexperten
Michael Ferber geht in der NZZ auf die Folgen der Strukturreform auf die Branche der Pensionskassen-Experten ein. Diese stipuliert neue Unabhängigkeitsvorschriften, welche das bisherige Geschäftsmodell einer Reihe von grossen Beratungsunternehmen in Frage stellt. Neu heisst es in Art. 40 BVV2: “Der Experte für berufliche Vorsorge muss unabhängig sein (. . .). Mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar ist insbesondere: a. die Mitgliedschaft im obersten Organ oder in der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung (. . .)”.
In der NZZ heisst es dazu: “Die meisten der betroffenen Gesellschaften sind derzeit noch am Abwägen der neuen Bestimmung. Auf die Regelung reagiert hat unterdessen bereits die Zürcher Gesellschaft Allvisa. Sie hat sich aufgespalten, wie ihre Partner Martin Hubatka und Roger Bergmann den Kunden in einem Schreiben im Juli mitgeteilt haben. «Die im Juni vom Bundesrat erlassenen Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge sehen vor, dass ein Dienstleister künftig nicht mehr gemeinsam die Geschäftsführung und die Expertentätigkeit ausüben darf. Wir haben uns entschieden, diese Neuerung umzusetzen (. . .)», heisst es darin. Seit Juli sind zwei Mitarbeiterinnen aus Allvisa ausgeschieden und führen die Geschäftsführungs-Mandate in der neu gegründeten Gesellschaft BvGe Management in Wil (SG) weiter.
Branchenvertreter wie Peter Zanella von Towers Watson kritisieren einige Bestimmungen der Strukturreform. So sei der Begriff der Geschäftsführung, der in der bisherigen Gesetzgebung nicht existierte, nicht klar formuliert und definiert. Die Pensionskassenexperten seien bei der Ausübung dieser Tätigkeit immer dem Stiftungsrat Rechenschaft schuldig, dieser sei stets der wahre Geschäftsführer. Oft handle es sich bei den Tätigkeiten der Experten auch nur um im Milizsystem notwendige Sekretariatsarbeiten für den Stiftungsrat, ohne dass wichtige materielle Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Regelung sei in der Praxis verwirrend und wohl unreflektiert aus dem Obligationenrecht übernommen worden.”
Could We Really Live to 150?
Sonia Arrison, author of a new book on longevity, explains how scientific advances are making radical life expansion — to age 150 and beyond — a possibility, and what it could mean for human existence.