Biggest Public Pension Funds Gain 9.4% in 2014
The 100 largest U.S. public pension funds reaped $73.2 billion from investment earnings in the first quarter of 2014, according to a report from the U.S. Census Bureau’s Quarterly Survey of Public Pensions.
The funds had a combined $3.218 trillion in cash and securities as of March 31, up 9.4% higher from a year ago. That’s the highest asset total for the public plans since the survey was first conducted in 1968. The top 100 funds account for 89.4% of U.S. public pension fund assets.
OAK: Revidierte Verordnung für tiefere Abgaben
Der Bundesrat möchte verhindern, dass die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Überschüsse erzielt. Weil sie die zwei ersten Jahresrechnungen mit deutlichen Überschüssen abschloss, hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge BVV1 auf 1. Januar 2015 beschlossen.
Die erste Jahresrechnung für 2012 schloss mit einem Überschuss von 1,6 Mio. Franken ab, jene für 2013 mit einem Plus von 2 Mio. Franken. Dauernde Überschüsse sind nicht beabsichtigt und hätten auch keine gesetzliche Grundlage. Rückblickend hat sich insbesondere gezeigt, dass die Ansätze für die Aufsichtsabgaben zu wenig flexibel festgelegt wurden.
Die Verordnungsänderung hat zum Zweck, die Aufsichtsabgaben nach unten zu flexibilisieren. Die bisherigen Ansätze bilden die obere Begrenzung. Zudem wird aber auch der Rahmen für die Gebühren erweitert, die für die Zulassung des Experten oder der Expertin für berufliche Vorsorge der Pensionskasse erhoben werden. Insbesondere bei der Zulassung von grossen juristischen Personen in dieser Funktion konnte das Verfahren bisher nicht kostendeckend durchgeführt werden. Mit den ergriffenen Massnahmen sollten Überschüsse der OAK BV künftig vermieden werden.
Die neue Regelung wird erstmals für das Geschäftsjahr 2014 angewendet. Dieses bildet die Basis für die anzurechnenden Kosten. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
OAK: Experten-Fachrichtlinien als Mindeststandard
Die Oberaufsichtskommission hat die Weisung 3 des laufenden Jahres publiziert. Ihr Zweck: “Diese Weisungen erheben einzelne Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) zum Mindeststandard. Der Geltungsbereich dieser Fachrichtlinien wird somit vom Kreis der SKPE-Mitglieder auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.
Die Fachrichtlinien (FRP) konkretisieren und ergänzen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diese wahrzunehmenden Aufgaben. Sie werden von der SKPE zu einzelnen Themen verfasst.”
BLPK: Mieter gegen Umbau
Im Januar 2013 kündete die basellandschaftlich Pensionskasse alle Mietverträge vom Burgweg 4 bis 14 in Basel per September desselben Jahres. Die Mieter waren entsetzt und schlossen sich im Verein «lebendiger Burgweg» zusammen, um für ihr Zuhause zu kämpfen. Sie beauftragten den Mieterverband Basel gegen die Kündigungen und Umbaupläne vorzugehen. Die Pläne der BLPK wurde als rechtswidrig bezeichnet und eingeklagt. So verstrich der September, ohne dass die Mitglieder des Vereins ausziehen mussten und am Burgweg begann man wieder zu hoffen. In die bereits verlassenen Wohnungen zogen Asylbewerber.
Tatsächlich war der BLPK aber klar geworden, dass ihr Gesuch, wenn verschoben, obsolet werden würde. Am 22. September sagte das Volk nämlich Ja zur neuen Verordnung. Diese vereinfacht die rechtliche Lage zum Umbau der Immobilie am Burgweg stark. Während bisher auch bei einer Aushöhlung alter Immobilien und einem neuen Innenausbau das Bauinspektorat ein Gesuch bewilligen musste, ist dies jetzt nicht mehr nötig. «Bei einer Wohnungs-Grundrissveränderung, wenn also der Innenraum eines Hauses neu gemacht wird, muss keine Bewilligung mehr eingeholt werden. Die Renovation am Burgweg ist per sofort nicht mehr bewilligungspflichtig», erklärt Luzia Wigger, Leiterin des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
Für 45 Wohnungen, 18 Mansarden und zwölf Ateliers bedeutet das mit grösster Wahrscheinlichkeit das Aus. Manche Mietverhältnisse werden nach 40 oder gar 60 Jahren zu Ende gehen.
Sechs Vorschläge zur 2. Säule
Die Westschweizer “Reflexionsgruppe Zukunft der Vorsorge” hat sechs Vorschläge zur Zukunft der 2. Säule entwickelt. Die aus Fachleuten zusammen gesetzte Gruppe sieht es als “Bürgerpflicht, sich für die langfristige Sicherung der beruflichen Vorsorge einzusetzen”.
Vorschlag 1: für eine soziale Vorsorge. Um das Vertrauen in das System zu stärken, muss eine Sozialversicherung entwickelt werden, die auf Solidarität beruht und die Individualisierung begrenzt.
Vorschlag 2: ein einziges Universum für die Pensionskassen: Im Interesse der Versicherten wird in den nächsten zehn Jahren die Hälfte der Schweizer Pensionskassen von der Bildfläche verschwinden. Dasselbe gilt für das Vollversicherungsmodell der Lebensversicherer, das auf die Dauer zum Scheitern verurteilt ist.
Vorschlag 3: zumutbare Rechnungslegungsstandards: Im Hinblick auf ein nachhaltiges System müssen für Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen realistische und zumutbare Rechnungslegungsstandards gelten.
Vorschlag 4: eine Anpassung an die Entwicklung der Arbeitswelt: Die Aufrechterhaltung des Niveaus der Altersrenten erfordert, dass höhere Beitrage geleistet werden. In einer langfristigen Sicht schlägt die Reflexionsgruppe vor, den Koordinationsabzug aufzuheben und einen einheitlichen Beitragssatz einzuführen. Damit soll die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmer gefördert und der Entwicklung der Teilzeitarbeit sowie Unterbrüchen in der Berufslaufbahn Rechnung getragen werden.
Vorschlag 5: Vertrauen in den dritten Beitragszahler: Im Fall einer Unterdeckung können die Beiträge nicht zur Sanierung der zweiten Säule, sondern nur zu ihrer Stabilisierung beitragen. Wir setzen weiterhin Vertrauen in den dritten Beitragszahler.
Vorschlag 6: ein garantiertes Leistungsniveau: Die Garantie des Umwandlungssatzes ermöglicht es, den Rentenbetrag für die obligatorische zweite Säule zu berechnen und den Verfassungsauftrag der Vorsorge zu erfüllen.
Die Reflexionsgruppe “Zukunft der Vorsorge” bezeichnet sich als “spontanes Projekt, motiviert durch ein politisch neutrales staatsbürgerliches Ideal”. Sie setzt sich zusammen aus Fachleuten aller Bereiche der zweiten Säule. Mitgblieder sind (in alphabetischer Reihenfolge): Aldo Ferrari, Bernard Perritaz, Stéphane Riesen, Jacques André Schneider, Fabrice Welsch.
Blick: “Soviel erhält jeder Rentner von den Jungen”
Der SonntagsBlick hat sich dem Thema Umverteilung angenommen. Das Blatt schreibt: “Swisscanto, die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken, schätzt die jährliche Umverteilung auf etwa 3,7 Milliarden Franken. Umgerechnet auf 3,9 Millionen Erwerbstätige macht das pro Kopf rund 950 Franken.
Das Geld landet bei den Alten und die Pensionskassen schreiben den Jungen auf deren Erspartes zu wenig Zins gut. Die Jungen kriegen zurzeit für 100 000 eingezahlte Franken bloss 1750 Franken gutgeschrieben obschon der Kapital markt fast 2700 Franken hergäbe. Die Differenz fliesst in die Renten der Alten. Sie erhalten jährlich garantiert 3300 Franken gutgeschrieben. Ohne diese Zahlungen würde das System nicht funktionieren. Die Pensionskassen leiden darunter, dass den Alten viel zu viel versprochen wurde, erklärt Othmar Simeon (57), Leiter der Swisscanto Vorsorge AG: «Daher nehmen sie jedes Jahr Milliarden aus den Ersparnissen der Jungen und finanzieren damit die Renten der Alten.»
Nun will Berset die Umverteilungsmaschinerie bremsen. Statt einer Rente von jährlich 6800 Franken sollen Neurentner in ein paar Jahren pro 100 000 Franken Sparkapital noch 6000 Franken bekommen. Eine Kürzung um zwölf Prozent. Das schmerzt.
Aber selbst auf die 6000 Franken sollten sich die Jungen nicht verlassen. Vielen Experten geht auch diese Rentenkürzung noch zu wenig weit. Denn wir leben länger. An sich eine schöne Sache. Aber das Rentenvermögen muss für mehr Jahre reichen. Deshalb sind gemäss Experten nur noch Renten von jährlich 5800 Franken pro 100 000 Franken Sparkapital finanzierbar.”
Arbeitsmarkt und ältere Arbeitnehmer
Der Schweizer Arbeitgeberverband will mit der Initiative «arbeitsmarkt45plus» die Wirtschaft für den Generationen- Diskurs sensibilisieren. Im Interview mit HR Today spricht Verbandspräsident Valentin Vogt über die Motive und gibt Einblick ins Generationen-Management seiner Firma.
Erich Peter: Manuel pour conseils de fondation
Dans la première partie du manuel est présenté le système de la prévoyance professionnelle dans son intégrité. Dans une deuxième partie sont décrits les principes de la responsabilité et de la délégation. La troisième partie s’occupe des dispositions importantes pour l’activité du conseil de fondation, de l’organisation de celui-ci et des tâches du conseil de fondation. Dans une quatrième partie sont brièvement présentés certains thèmes spécifiques. Enfin, dans la cinquième partie sont expliqués les importants processus de conduite.
PFCpeter, Prix: CHF 20.-; Commande
Umfrage zum Kapitalbezug
Das grosse Sommerthema 2014 in der Beruflichen Vorsorge: die von Bundesrat Berset im Rahmen der EL-Reform vorgeschlagene Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule.
Die Medien überschlagen sich mit Artikeln und Meinungen, die Politiker springen links und rechts auf den Zug auf und die Volksseele? Wer mit dem PK-Geld für seinen Haus- oder Wohnungskauf rechnet, ist verunsichert und natürlich dagegen. Aber spiegelt das wirklich die allgemeine Meinung wieder? Und was meinen die Vorsorge-Profis?
Machen Sie mit an unserer 30-Sekunden-Umfrage. Die Resultate veröffentlichen wir im Newsletter und hier auf der Website.
SVV: Wechsel im Vorstand
An der 84. Generalversammlung des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV in Bern am 27.6.2014 in Bern haben die bisherigen Vorstandsmitglieder Philippe Egger, ehemaliger CEO der Axa Winterthur, und Klaus-Peter Röhler, ehemaliger CEO bei Allianz Suisse, per 31. Dezember 2013 demissioniert, Bruno Pfister, Group CEO, Swiss Life, auf den Zeitpunkt der GV. In die frei werdenden Positionen haben die Delegierten folgende neue Vorstandsmitglieder gewählt:
•Ivo Furrer, CEO Markt Schweiz, Swiss Life
•Severin Moser, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Allianz Suisse
•Antimo Perretta, CEO, Axa Winterthur
WM: Stars in Agonie
Das Wallstreet Journal hat eine bemerkenswerte Liste mit der Anzahl Verletzungen an der bisherigen WM nach Mannschaften zusammengestellt, das heisst, jenen, in denen die Spieler sich zwar unter Schreien und konvulsischen Krämpfen am Boden winden, mit den Fäusten im scheinbaren Todeskampf auf den Boden hauen, wunderbarer Weise aber nach wenigen Sekunden wieder auf den Beinen sind und weiter spielen, als sei nichts geschehen – und es ist auch nichts geschehen, oder zumindest nicht viel. Weltmeister ist in dieser Disziplin Brasilien, die Schweiz liegt abgeschlagen im letzten Viertel. Bosnien Herzegowina hat nach Meinung des WSJ einfach etwas noch nicht begriffen.
Statistik zu AHV und EL 2013
185’800 Personen erhielten im Dezember 2013 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 4300 Personen mehr als Ende 2012, doch der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, liegt damit weiterhin bei rund 12 %, also auf dem gleichen Niveau wie in den letzten 10 Jahren. 111’400 Personen bezogen Ende 2013 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1200 Personen mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL erhöhte sich um 1,4 Prozentpunkte auf rund 42,7 %. Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2013 um 2,1 % auf 4,5 Milliarden Franken. Fast nie seit 1980 haben die Ausgaben so gering zugenommen.
Der Anteil der Kosten für die existenzsichernden EL betrug 2,2 Milliarden Franken. Fünf Achtel dieser Kosten, also rund 1,4 Milliarden Franken, trägt der Bund, den Rest tragen die Kantone. Der Anteil der heimbedingten Mehrkosten sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der EL beträgt zusammen 2,3 Milliarden Franken. Diese beiden Kostenarten werden vollständig von den Kantonen gesteuert und getragen.
Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab Ende Juli 2014; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.685.14D).
TA: “BR versetzt Ökonomen in Aufruhr”
Wenig Verständnis findet der Bundesrat mit seiner Idee, WEF im Obligatorium zu unterbinden bei Ökonomen. Der Tages-Anzeiger schreibt: “In dem Moment, in dem in Hochpreisregionen wie dem Genfersee oder der Stadt Zürich das Preiswachstum der Immobilien praktisch zum Erliegen gekommen ist und sich eine gewisse Beruhigung im Markt bemerkbar macht, will der Bundesrat den Vorbezug von Pensionskassengeldern für den Erwerb von Wohneigentum stark limitieren. «Das schafft Unruhe und führt zu unnötiger Hektik», sagt UBS-Ökonom Matthias Holzhey.
Auch wenn nach Meinung der UBS-Fachleute nicht davon auszugehen ist, dass die Gedankenspiele des Bundesrates in dieser Form umgesetzt werden, rechnen sie damit, dass jetzt viele Möchtegern-Eigenheimbesitzer noch Geld aus der Pensionskasse abziehen, solange dies noch möglich ist. Auch bei der CS geht man von «vorgezogenen Käufen und von einem vorübergehenden Run auf Eigentumsobjekte» aus.
Auch Lorenz Heim vom VZ Hypothekenzentrum rechnet mit einem Run auf Eigenheime und sagt: «Das könnte den Markt weiter erhitzen.» Das Gleiche befürchten die CS-Ökonomen Fredy Hasenmaile und Thomas Rieder: «Ein Wiederaufflammen der Preisanstiege könnte die Folge sein.» Die Reformankündigung des Bundesrates gefährdet damit die laufenden Abkühlungsbemühungen. Gemäss UBS-Mann Holzhey dürfte das umso eher der Fall sein, als die langfristigen Perspektiven für das Schweizer Vorsorgesystem nicht besonders gut seien. Er sieht darin ein zusätzliches Argument, um noch schnell Geld aus der Vorsorgekasse zu nehmen. Motto: Lieber das Geld in eine scheinbar krisensichere Immobilie stecken als in der Pensionskasse mit ungewisser Rentenperspektive belassen.
Gemäss Statistik des Bundes wurden im Jahr 2012 Vorbezüge von Pensionskassengeldern in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken getätigt. Im Durchschnitt sind das bei rund 30’000 Bezügen pro Jahr knapp 80’000 Franken. Es ist nicht bekannt, bei wie vielen Haus- oder Wohnungskäufen Pensionskassengelder zum Einsatz kommen. Nach Schätzungen der UBS ist es bei 25 bis 33 Prozent aller Transaktionen der Fall. Andere Schätzungen reichen bis 58 Prozent.
Der Stabilitätsbericht der Nationalbank weist aus, dass Ende 2013 ungefähr 9 Prozent der neuen Hypothekarkreditnehmer weniger als 20 Prozent Eigenkapital einbrachten und damit die Tragbarkeitsnorm nicht erfüllten. Rechnet man den Anteil vorbezogener Pensionskassengelder heraus, genügten gar rund 17 Prozent der Kreditnehmer der Tragbarkeitsregel nicht. Aus diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass 8 Prozent keinen Kredit mehr erhalten würden, sollten die bundesrätlichen Ideen umgesetzt werden. Die UBS geht davon aus, dass «mindestens 10 Prozent» ohne Pensionskassenvorbezug die Tragbarkeitsnormen nicht erfüllen würden. Solchen Leuten dürfte in Zukunft der Hauskauf verbaut sein.”
AZ: Antworten auf Fragen zum Vorbezug
Die Aargauer Zeitung hat zehn Fragen im Zusammenhang mit dem “angedachten” Verbot eines Kapitalbezugs im BVG-Obligatorium gestellt und beantwortet. In einer Leser-Umfrage lehnten fast zwei Drittel der Teilnehmer ein solches Verbot ab.
Einschränkung des Kapitalbezugs: Die grosse Aufregung in der Politik
SRF hat auf der Website Stimmen aus den Ausgleichskassen und dem Parlament zum “Richtungsentscheid” im EDI zum Verbot von Kapitalbezügen im Obligatoriumsbereich des BVG versammelt: “Für Andreas Dummermuth von den Ausgleichskassen ist die Zunahme der EL-Bezüge sicher mit der demografischen Entwicklung verbunden, mit mehr betagten Personen und auch höheren Pflegekosten. «Aber rund 23 Prozent der EL-Anmeldungen sind mit dem Vorbezug von Pensionskassengeldern verbunden. Das ist sozialpolitisch sinnlos und finanzpolitisch ein Desaster.»
SRF hat diverse Stimmen im Parlament gesammelt: “Für Motionärin Ruth Humbel Näf (CVP/AG) geht es um die Sicherung des obligatorischen Teils (bis 84‘240 Franken Einkommen) von steuerprivilegierten Sparguthaben, die von Arbeitgebern mitfinanziert werden. Sie sollen für die Sicherheit im Alter sorgen und diese Zweckbestimmung müsse eingehalten werden. «Dieser obligatorische Teil soll für das Alter zur Verfügung stehen. Wenn aber im Alter das Kapital bezogen und ausgegeben ist, müssen Menschen von EL und Sozialhilfe, also Steuergeldern leben, und das geht nicht.»
Gleicher Meinung ist auch Nationalrat Lorenz Hess (BDP/BE): «Übergeordnetes Ziel muss sein, dass niemand bei der Fürsorge landen soll, weil das Vorsorgekapital aufgebraucht ist. Bei Vorbezügen können Fehlanreize bestehen, sei es Scheinselbständigkeit oder wenn man sich im Immobilienboom wegen tiefen Zinsen verschuldet.»
Unterstützung kommt, wenn auch etwas zurückhaltender, von Grünen und SP. Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS) unterstützt das Vorgehen, aber nur wenn erwiesen ist, dass «es tatsächlich einen Zusammenhang gibt zwischen Vorbezügen für Wohneigentum und späteren Bezügen von EL». SVP und FDP, die sich im Nationalrat gegen eine Beschränkung der Bezüge wehren werden, bleiben wohl in der Minderheit. Für Nationalrat Thomas de Courten (SVP/BL) ist der Vorschlag des Bundesrats «ein Angriff auf die Eigenverantwortung der Bürger. Er trifft vor allem junge Familien oder junge Leute, die selbstständig werden wollen».
Der Tessiner FDP-Nationalrat Ignazio Cassis stellt sich gegen ein totales Verbot. Der Bürger soll frei entscheiden können und dafür auch die Verantwortung übernehmen. «Was ich in die zweite Säule bezahlt habe, das ist mein Geld. Mein eigenes Kapital darf ich zurücknehmen, aber ich muss auch Verantwortung übernehmen, mit dem Geld korrekt umzugehen. Es geht nicht, das Geld zu verschwenden und dann von der Gemeinschaftssolidarität zu leben.»


