Hat die Invalidenversicherung Zweifel an den Angaben eines Gesuchstellers oder eines Arztes, überweist sie den Fall zur Überprüfung an eine anerkannte Medizinische Abklärungsstelle (Medas). Dort werden die Angaben zu Symptomen, Krankheit und Erwerbsfähigkeit nochmals überprüft. Rund jeder zehnte Fall landet bei einem privaten Gutachter. Fast immer kommt dabei nicht das vom Gesuchsteller gewünschte Ergebnis heraus. Eine Studie des Universitätsspitals Basel, für die 3463 IV-Gesuche untersucht wurden, zeigt: Im Schnitt werden Gesuchsteller von privaten Gutachtern um rund 30 Prozent arbeitsfähiger eingeschätzt als von den behandelnden Ärzten.
Die untersuchten Daten stammen aus dem Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI), das zu den privat geführten Medas-Stellen gehört. Neu ist der Nachweis, sagt ABI-Leiter Simon Lauper, dass behandelnde Ärzte faktisch deckungsgleiche Arbeitsunfähigkeiten attestierten, wie ihre Patienten ihnen dies vorgäben. Die Untersuchung mache deutlich, dass die Nähe der Behandler zu den eigenen Patienten eine objektive Einschätzung erschwere.