zuerichDie Verselbstständigung der kantonalzürcherischen BVK in eine privatrechtliche Stiftung ist mit dem Eintrag ins Handelsregister nun auch rechtlich vollzogen. Damit ist die BVK vollständig aus der kantonalen Verwaltung herausgelost, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung. Neu ist der aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat das oberste Organ der BVK. Rechtlich wurde die Verselbstständigung durch die Fusion der bestehenden öffentlich-rechtlichen BVK mit der neuen BVK-Stiftung abgewickelt. Die Fusion wurde per 6. August 2014 im Handelsregister eingetragen. Damit wurde die bereits 2003 vom Kantonsrat beschlossene Änderung der Rechtsform der BVK in eine privatrechtliche Stiftung umgesetzt und die BVK vollständig aus der kantonalen Struktur herausgelöst.

Die BVK konnte als erste grosse öffentlich-rechtliche Pensionskasse in der Schweiz in eine privatrechtliche Stiftung überführt werden. Erstmals hat damit in der Schweizer PK-Landschaft eine als kantonales Amt geführte öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit einer Stiftung fusioniert, sagt Stiftungsratspräsident Bruno Zanella.

Bislang wurden die von der BVK direkt gehaltenen Immobilien im Kanton Zürich durch die Kantag Liegenschaften AG bewirtschaftet. Diese ist voll im Besitz das Kantons Zürich, für den sie ebenfalls Liegenschaften bewirtschaftet. Die Herauslösung der BVK aus der kantonalen Verwaltung bewirkt, dass das Verhältnis zwischen der BVK und der Kantag gemäß Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) als Rechtsgeschäft mit Nahestehenden qualifiziert wird. Die Kantag und die BVK haben deshalb vereinbart, dass das für die BVK-Liegenschaften zuständige Personal per 1. Oktober 2014 zur BVK wechseln kann. Durch diese Integration steigt der Personalbestand der BVK von 70 auf 120 Vollzeitstellen und die BVK-Geschäftsleitung wird auf diesen Zeitpunkt um Hansjörg Felix, den ehemaligen Geschäftsführer der Kantag, erweitert.

Per Mitte 2014 stieg der provisorische Deckungsgrad auf 98,8 %. Mit einer TER von 0,19 % und einer Kostentransparenzquote von 100 % schneidet die BVK gut ab. Gemäß Swisscanto PK-Studie 2014 betragen diese branchenweit im Durchschnitt 0,37 % resp. 97,1 %.

Die BVK ist daran, die Offenlegung und Herausgabe von Retrozessionen zu erwirken. Sie hat bei 16 grossen Vermögensverwaltungen, Beratern und Depotbanken Verjährungsverzichts-Erklärungen eingeholt. Insgesamt wurden Retrozessionen von rund zwei Mio. Franken offengelegt. Die BVK hat mit dem Ziel der Rückforderung im laufenden Jahr erste Klagen eingereicht. Falls nötig folgen weitere Klagen.

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