Der erste Teil der 6. IV-Revision (6a) ist 2012 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, IV-Rentner und -Rentnerinnen wieder in das Erwerbsleben zu integrieren oder ihre Arbeitskapazitäten zu erhöhen. Wie nun eine erste Zwischenbilanz für die Jahre 2012 und 2013 zeigt, hat die Reform 6a die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Entlastung sei deutlich geringer als erwartet, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Medienmitteilung. Die Verantwortlichen waren in der Botschaft davon ausgegangen, dass ab 2012 innerhalb von sechs Jahren eine Reduktion des Bestandes um 12 500 gewichtete Renten möglich sei.
In der Praxis konnten allerdings bisher nicht die anteilsmässig 4500, sondern nur gerade 500 gewichtete Renten reduziert werden. Dazu wurden rund 80’000 Dossiers näher untersucht, deren Überprüfung weitgehend abgeschlossen sei. Wie das BSV schreibt, sei das Potenzial hier deutlich überschätzt worden. Ein wichtiger Grund sei, dass häufig Begleiterkrankungen vorliegen. Oft würden zudem bei der medizinischen Neubeurteilung auch neue Diagnosen gestellt oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes geltend gemacht. Zu hoch waren die Annahmen auch bei der Wiedereingliederung: statt der für 2012 und 2013 anvisierten 4363 gewichteten Renten konnten nur deren 2776 effektiv reduziert werden.