Mit 54 Prozent Ja-Stimmen hat das Schweizervolk im März 2013 die Minder-Initiative angenommen. Man versprach sich tiefere Managerlöhne, höhere Renditen für Anleger und allgemein mehr Gerechtigkeit bei kotierten Aktiengesellschaften. Doch in der Umsetzung des Bundesrates ist die Initiative zum Schock-Gesetz für Pensionskassen geworden, schreibt die Solothurner Zeitung.
Denn wenn die Vorsorgeeinrichtungen dem vorgesehenen Stimmrechtszwang nicht nachkommen, drohen Bussen von bis zu 540’000 Franken. So jedenfalls steht es in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die für Pensionskassen ab Anfang 2015 gilt.
Die Kassen arbeiten unter Hochdruck daran, sich der neuen Verordnung anzupassen. Einer, der das weiss, ist Heinrich Flückiger, Pensionskassenexperte bei Swisscanto. «Wir passen derzeit zahlreiche Kassenreglemente an und machen sie mit den VegüV-Auflagen kompatibel», sagt Flückiger im Gespräch.
So können die Pensionskassen den Stimmrechtszwang der Minder-Initiative umgehen. Doch damit wird nicht nur das Bussenrisiko entschärft, auch zusätzliche Kosten für die administrative Bewältigung der Stimmpflicht können die Kassen über Fondsinvestments vermeiden.
Die VegüV-Verordnung spielt damit indirekt der UBS, Credit Suisse und Zürcher Kantonalbank (ZKB) in die Hände. Denn diese Banken sind in der Schweiz führend im Bereich passiv gemanagter Anlagelösungen für institutionelle Anleger. Tatsächlich verzeichnet die Credit Suisse bei der entsprechenden Fondspalette für institutionelle Anleger seit Ende letzten Jahres einen Geldzufluss von rund 8 Prozent.
Die ZKB verzeichnete von Juni 2013 bis Juni 2014 gar einen Zufluss von 25 Prozent. Die UBS wollte keine konkreten Zahlen bekannt geben, beobachtet aber auch ein fortgesetztes Wachstum in diesem Bereich.