AV2020: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge ans Parlament überwiesen. Sie enthält folgende Kernelemente gemäss Darstellung des BSV:
- Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer bei 65: Sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter für den Bezug der Rente ohne Kürzung oder Zuschlag.
- Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung: Der Zeitpunkt der Pensionierung kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden. Dabei können die ganzen Renten oder nur Teile davon bezogen werden, was eine gleitende Pensionierung erlaubt. Bis zum Zeitpunkt, an dem die ganze AHV-Rente bezogen wird, kann diese mit weiteren Beiträgen bis zum Betrag der Maximalrente verbessert werden. Neu werden bei Personen mit tiefem Einkommen, die lange erwerbstätig waren, die Renten der AHV beim Bezug vor 65 weniger stark gekürzt.
- Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge an die Entwicklung der Lebenserwartung und der Kapitalrenditen: Der Mindestumwandlungssatz wird innerhalb einer Frist von vier Jahren jedes Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, bis er den Satz von 6,0 Prozent erreicht.
- Erhaltung des Leistungsniveaus der beruflichen Vorsorge: Der Koordinationsabzug wird abgeschafft, und die Altersgutschriften werden so angepasst, dass die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge trotz der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht sinken. Älteren Arbeitnehmenden hilft der Sicherheitsfonds bei der Kapitalbildung. Zudem werden die Altersgutschriften für Versicherte nach 45 nicht mehr erhöht, um ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
- Bessere Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule: Die Mindestquote wird auf 92 Prozent erhöht: Mindestens 92 Prozent des Ertrags aus dem Geschäft mit der 2. Säule gehören den Versicherten. Heute dürfen die privaten Versicherungsgesellschaften bis zu 10 Prozent selber behalten.
- Zielgerichtete Leistungen für Hinterlassene: Witwenrenten der AHV werden nur noch jenen Frauen ausgerichtet, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Die AHV-Rente für Witwen und Witwer wird von 80 auf 60 Prozent der entsprechenden Altersrente reduziert, gleichzeitig wird die Waisenrente von 40 auf 50 Prozent erhöht.
- Gleichbehandlung von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in der AHV: Für alle gelten die gleichen Beitragssätze. Die degressive Beitragsskala für Selbständigerwerbende wird abgeschafft.
- Besserer Zugang zur 2. Säule: Die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von heute gut 21’000 auf 14’000 Franken gesenkt. Damit werden Personen mit kleinen Löhnen oder mehreren kleinen Arbeitspensen besser geschützt. Davon profitieren insbesondere Frauen.
- Zusatzfinanzierung für die AHV: Eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um höchstens 1,5 Prozentpunkte liefert die zusätzlich benötigten Mittel zur Finanzierung der AHV. Bei Inkrafttreten der Reform wird die Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt erhöht, der zweite Erhöhungsschritt erfolgt erst dann, wenn es die Finanzen der AHV erfordern.
- Liquiditätsschutz für die AHV: Ein Interventionsmechanismus sorgt dafür, dass rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung der AHV ergriffen werden. Wenn sich abzeichnet, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fallen wird, muss der Bundesrat Gegenmassnahmen vorschlagen. Für den Fall, dass der AHV-Ausgleichsfonds tatsächlich unter 70 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, werden vordefinierte Massnahmen ausgelöst.
- Einfachere Finanzflüsse zwischen Bund und AHV: Der Bund verzichtet auf seinen Anteil von 17 Prozent am Mehrwertsteuer-Demografieprozent, das seit 1999 zugunsten der AHV erhoben wird. Im Gegenzug wird der Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 auf 18 Prozent der AHV-Ausgaben gesenkt.
AV2020: Schon gescheitert?
Die SonntagsZeitung gibt dem Vorsorgeprojekt “Altersvorsorge 2020” von Alain Berset keine Chancen. Die Zeitung schreibt:
“Am 19.11.14 will der Bundesrat Sozialminister Alain Bersets Reformvorschlag für die «Altersvorsorge 2020» beschliessen. Aber noch bevor das Reformpaket offiziell geschnürt ist, droht ihm bereits das Aus. Denn: Die bürgerlichen Parteien haben sich darauf geeinigt, das Paket in Einzelteile zu zerpflücken. FDP, SVP und BDP wollen die Vorlage gar ohne weitere Diskussion an den Bundesrat zurückweisen, wie SVP-Ständerat Alex Kuprecht sagt. In den Sitzungen einer Arbeitsgruppe der bürgerlichen Sozialpolitiker habe man sich auf dieses Vorgehen geeinigt, sagt auch FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti.
Die Aufspaltung der Vorlage in ihre Einzelteile – Flexibilisierung des Rentenalters, Rentenalter 65 für Frauen, zusätzliche Mehrwertsteuerprozente zur Sicherung der AHV und Kürzung der Pensionskassen-Renten – ist damit praktisch sicher. Denn mehrere bürgerliche Sozialpolitiker geben an, man sei sich bis in die politische Mitte hinein einig, dass Bersets Paket gekippt werden soll. Während die CVP mit Ständerat Urs Schwaller die Aufteilung im Parlament vornehmen will, wollen andere bürgerliche Parteien «die Verantwortung beim Bundesrat belassen» und darum die Regierung mit der Aufteilung beauftragen, wie BDP-Präsident Martin Landolt meint. Damit ist Alain Berset mit seinem Plan gescheitert, mit einer ausgewogenen Vorlage den Reformstau nach 15 Jahren zu durchbrechen.”
Axa und Swiss Life: Konträre Strategien
Thomas Hengartner beschäftigt sich in der Finanz und Wirtschaft mit den unterschiedlichen Strategien von Axa Winterthur und Swiss Life im Bereich Kollektivversicherung. Hengartner schreibt:
In der beruflichen Vorsorge für KMU halten Swiss Life und Axa Winterthur je rund 30% Marktanteil. Für beide Versicherer ist das zinssensitive BVG-Geschäft wichtigste Unternehmenssparte. Swiss Life hat weiter Neugeschäft gejagt. Die Einnahmen aus der Kollektivvorsorge expandierten bis September 12%. Der Konzernumsatz stieg 6% auf 14,4 Mrd. Fr. «Den Fokus auf Rentabilität haben wir jedoch nie verloren», sagte Finanzchef Thomas Buess an der Quartalstelefonkonferenz. Auch Baloise hat den Vorsorgebereich ausgebaut. Axa hingegen forciert Angebote, die ausserhalb ihrer Bilanz und Erfolgsrechnung verbucht werden. Ihr BVG-Volumen schrumpfte dieses Jahr deshalb 9%. (…)
Axa führt die Vorsorgevollversicherung weiter. Sie forciert jedoch teilautonome Lösungen, für die keine Kapital- und Zinsgarantien gestellt werden müssen. «Damit sind wichtige Akzente für ein langfristig sicheres und erfolgreiches Geschäft gelegt», kommentierte Schweiz-Chef Antimo Perretta den Neunmonatsabschluss. Die Geschäftsverlagerung verringert mittelfristig die Zinsabhängigkeit, die wegen der politisch vorgegebenen Mindestzins- und Rentenversprechen auf dem BVG-Geschäft lastet. Swiss Life sucht zur Kompensation dieser Zinsgefahr den Ausbau kommissionsbasierter Dienstleistungen.
Minder-Initiative: “Kassen müssen sich arrangieren”
Die Umsetzung der Minder-Initiative schafft eine Hochkonjunktur für Juristen und Berater. Die Erwartungen der Unternehmen auf der einen Seite und der professionellen Aktionäre auf der anderen gehen dabei zum Teil deutlich auseinander, wie eine Umfrage der Aktionärsberaterin Swipra in Zusammenarbeit mit dem Institut für Banken und Finanzen an der Universität Zürich gemäss einem Bericht der NZZ zeigt. An der Umfrage beteiligten sich 53 börsenkotierte Firmen, 36 Pensionskassen und knapp 20 institutionelle Vermögensverwalter. Angesichts der eher geringen Zahl der Teilnehmer müssen die Ergebnisse zwar nicht repräsentativ sein; sie mögen aber als Illustration einiger Tendenzen dienen.
Zum Thema Minder und die Pensionskassen hält die NZZ fest: “Die Pensionskassen hatten wegen des Stimmzwangs und des befürchteten Zusatzaufwands keine Freude an der Minder-Initiative. Doch nun müssen sie sich damit arrangieren. Man höre oft, dass Pensionskassen darüber nachdächten, keine Aktien mehr direkt zu halten, sagt Swipra-Geschäftsführerin Barbara Heller. Die Umfrage bestätige dies allerdings nicht. Die meisten Kassen gaben an, dass die Verwaltungskosten als Folge von «Minder» unverändert geblieben oder um nicht mehr als 5% gestiegen seien. Kleine Pensionskassen (die am stärksten einen Kostenanstieg befürchtet hatten) mögen jedoch in der Umfrage untervertreten gewesen sein.”
Erstinstanzliche Urteile im Fall First Swiss
Nach dem Swiss-First Fall hatte sich die Justiz mit dem Fall First-Swiss zu befassen. zentral+ hat den Prozess und die Urteile samt persönlichen Hintergründen auf ihrer Website zusammengefasst.
AHV/IV: Neuer Internet-Auftritt
Für die 1. Säule der schweizerischen Sozialversicherung wurde eine neue Internet-Seite eingerichtet, die dem Trend nach tabletgerechter Darstellung im Kinderbuchformat folgt. Alles lässt sich auch mit den Fingern bedienen. Zum Start wünschen die Verantwortlichen den Benutzern “viel Vergnügen beim Stöbern”. Neu gibt es auch einen Email-Dienst mit Aktualitäten.
UBS PK-Barometer im Oktober
Der starke Anstieg der Volatilitäten an den Aktienmärkten, der eine gewisse Verunsicherung der Anleger signalisiert, hatte keinen negativen Einfluss auf die Monatsperformance. Dass die Renditen der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nicht noch besser ausgefallen sind, dürfte nicht zuletzt an den hohen Liquiditätsbeständen und den im Allgemeinen sehr kurzen Durationen der festverzinslichen Anlagen liegen, schreibt die UBS. Die YTD-Performance erreichte 5,9%.
OAK: Fragenbogen zur Erhebung 2014
Die Oberaufsichtskommission hat den provisorischen Fragebogen für ihre Erhebung per 31.12.2014 zum Download bereitgestellt.
Vita Sammelstiftung: Deutlich mehr Zins
Die Sammelstiftung Vita verzinst im Jahr 2015 die Altersguthaben im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge mit 2,65 Prozent und im überobligatorischen Bereich mit 3,4 Prozent. Mit dieser garantierten Verzinsung zähle die Sammelstiftung Vita einmal mehr zur Spitzengruppe der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, heisst es in einer Mitteilung.
Für 2015 wurde die Höhe der Verzinsung erstmals nach dem neuen Vorsorgemodell festgelegt, das die Verzinsung transparent vom Deckungsgrad herleitet. Am Stichtag 31. Oktober 2014 betrug der Deckungsgrad 110,4 Prozent – 4,4 Prozent über dem Zieldeckungsgrad von 106%. Somit konnte eine Zinsreserve von 4,4% gebildet werden, die nun in den nächsten fünf Jahren zur Ausschüttung an die Versicherten vorgesehen ist – das macht 0,9% Zusatzverzinsung pro Jahr. Mit Hilfe der im Reglement hinterlegten Basiszinstabelle ergibt das für 2015 folgende Verzinsung: Obligatorium: Basisverzinsung 1,75% + Zusatzverzinsung 0,9% gleich 2,65%; Überobligatorium: Basisverzinsung 2,50 % + Zusatzverzinsung 0,9% gleich 3,4%.
UV: Neue Obergrenze für versicherten Verdienst
Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016. Damit soll gewährleistet werden, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend.
Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes ist massgebend, um sowohl die Prämien als auch die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Dieser Höchstbetrag wird vom Bundesrat festgesetzt. Er hat bei der Festsetzung dafür zu sorgen, dass in der Regel mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind.
Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2008. Aufgrund der Lohnentwicklung ist eine erneute Anpassung nötig. Die Obergrenze wird per 1. Januar 2016 von 126‘000 Franken auf 148’200 Franken erhöht. Diese Erhöhung bewegt sich im Rahmen der letzten Anpassungen. Mit der neuen Obergrenze werden ab 1. Januar 2016 rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein.
Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der obligatorischen Unfallversicherung ist auch für andere Sozialversicherungszweige von Bedeutung. Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung, sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien- und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch entsprechende Abzüge auch auf Löhnen über 126’000 Franken.
“Umverteilungseffekte verhindern”
Für Pensionskassen wird es immer schwieriger, zwischen Beiträgen, Leistungen und Anlageerträgen ein finanzielles Gleichgewicht zu wahren. Der Ökonom Andreas Christen und Strategieberater Steffen Graf, beide bei der Credit Suisse, warnen in Ausgabe 20/14 der AWP-Nachrichten vor ausufernden Umverteilungseffekten. Die Lösung des Problems: Senkung des Mindestumwandlungssatzes.
Abgesehen von einer Solidargemeinschaft hinsichtlich versicherungstechnischer Risiken Invalidität und Tod sind im System der beruflichen Vorsorge Umverteilungselemente nicht vorgesehen. Insofern sollte eine zunehmende Alterung der Gesellschaft keine grundsätzlichen Spannungen mit sich bringen. Zumindest im Beitragsprimat konsumiert im Durchschnitt jeder Rentenbezüger das von ihm angesparte Alterskapital.
Kritischer wird die zunehmende Alterung erst dann, wenn auch in die 2. Säule Umverteilungseffekte Einzug halten, welche zu Lasten einer Gruppe – beispielsweise der aktiv Versicherten – eine andere Gruppe bevorteilt. Eine grosse Mehrheit der befragten Pensionskassen sieht denn auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen zu hohen Umwandlungssatz als grösste Herausforderung für ihre Vorsorgeeinrichtung an, gefolgt von der Erwartung beziehungsweise Notwendigkeit höherer Sparbeiträge, schreiben Christen und Graf.
40 Jahre AWP-Nachrichten
pw. Die AWP-Nachrichten Soziale Sicherheit können ihr 40jähriges Jubiläum feiern. Kein ganz rundes, aber immerhin ein beträchtliches, angesichts der bewegten Medienlandschaft, in welchem sich dieses eigenständige Blatt behaupten konnte. Verleger und Herausgeber Hansjürg Saager wagt in der Jubiläums-Nummer einen Blick zurück, der sich allerdings auf die in seiner Publikation erfasste Historie der Sozialversicherung und insbesondere der 2. Säule beschränkt. Umstände und Wechselfälle der 40jährigen Geschichte der Publikation werden ausgeblendet, desgleichen die Redaktoren, welche sie massgeblich geprägt haben (full disclosure: der Schreiber dieser Zeilen gehörte auch dazu). Erinnern möchten wir aber an Beat Brenner, der als erster die Redaktion führte, dann einer Berufung in die Wirtschaftsredaktion der NZZ folgte, wo er lange Jahre prominent und mit spitzer Feder die Ereignisse auf dem Finanzplatz Schweiz verfolgte. Noch sehr präsent ist Werner C. Hug, der mit viel Detailkenntnis und gutem Gedächtnis die Politik verfolgte, sich wiederholt und couragiert mit der Assekuranz anlegte und nun für die Schweizer Personalvorsorge schreibt. Heute ist die Zeitschrift mit neuem Konzept dem Mainstream verpflichtet, kompetent aber leider ohne eigenständige Position. Man vermisst die früheren, engagierten Kommentare, auch und gerade wenn sie Widerspruch auslösten.
Hedge funds under threat from pension fund rethink
Pension schemes are starting to rethink their hedge fund investments in the face of high costs and poor returns, putting at risk the heady pace of capital flows into an industry with nearly $3 trillion of assets.
Investors pulled more than $15 billion from hedge funds in the September quarter, industry data showed, ending six quarters of net inflows. Investments from large institutions such as pension funds contribute about 63 percent of hedge fund capital, according to industry tracker Preqin.
CFF Immobilier: “Le solde de notre bénéfice est versé à la caisse de pension”
Les CFF, deuxième plus grand propriétaire immobilier de Suisse, bâtiront 3000 à 4000 logements ces dix prochaines années. Jürg Stöckli, directeur de CFF Immobilier, explique dans le détail la stratégie de sa division. Très profitable, sa division fait fonction de «vache à lait» pour l’ensemble de l’entreprise.
La conseillère fédérale Doris Leuthard ne prévoit pas de forcer les CFF à construire des logements sociaux. Une bonne nouvelle?
Rappelons que les CFF louent déjà 1000 appartements à prix avantageux, et soutiennent 37 coopératives totalisant 1700 logements. Mais je pense qu’il est important que CFF Immobilier fonctionne comme une entreprise, afin de pérenniser les revenus qu’elle tire de ses terrains et de ses immeubles. Cela nous permettra de continuer à financer les infrastructures CFF à hauteur de 150 millions de francs par an. Nous réduisons ainsi la contribution des pouvoirs publics au financement des voies de chemin de fer. Le solde de notre bénéfice est versé à la caisse de pension des CFF, ce que nous avons fait à hauteur de 96,5 millions sur 2013. Ces versements à la caisse de pension sont prévus jusqu’en 2032 et vont se monter à 1,5 milliard. Un deuxième plan de refinancement est à l’étude.
Beitrag zum Thema Steueroptimierung per Pensionskasse
Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel befasst sich in seinem Blatt mit der SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen, laut Köppel eine der “wortreichsten Kritikern des aus ihrer Sicht zu laschen schweizerischen Steuerrechts”. Allerdings stellen sich da offenbar einige Fragen. “Nun zeigen Recherchen der Weltwoche, dass die SP-Nationalrätin aus dem noblen Berner Vorort Bolligen weit weniger versteuert als die von ihr pauschal angefeindeten Pauschalierten. Gemäss dem letzten Steuerausweis (2011) ist die Sozialdemokratin eine Vermögensmultimillionärin ohne steuerbares Einkommen. Zusammen mit ihrem Ehemann Alfred verfügt sie über ein steuerbares Vermögen von 12,35 Millionen Franken bei einem Einkommen von null Franken. Ist die Kritikerin der Steueroptimierung selber steueroptimiert?” Die Erklärung: Grund dafür ist ein massiver Einkauf ihres Mannes in die Pensionskasse.
Köppel: “Wir kommen des Rätsels Lösung näher: Wenn sich ein Unternehmer mit einem Vermögen von 12 Millionen Franken in die Pensionskasse einkauft, dann tut er das nicht, weil er seine Altersvorsorge absichern will. Er tut es, weil er Steuern sparen will. Jemand, der über eine Firma verfügt, die jährlich über eine Million Gewinn abwirft, und der ein steuerbares Vermögen von über 12 Millionen Franken ausweist, muss nicht wenige Jahre vor der Pension ein paar hunderttausend Franken in die PK einzahlen, weil er um seinen Altersbatzen fürchtet.
Nach Angaben seiner Ehefrau zahlte Alfred Kiener Nellen 400 000 Franken in die zweite Säule ein. Da dieser Einkauf abzugsfähig war, resultiert die für 2011 ausgewiesene Einkommensnull. Pikant: Ohne Einkauf in die PK wären im Kanton Bern auf den 400 000 Franken rund 35 Prozent Einkommenssteuern fällig geworden, also rund 142 000 Franken. Diesen Betrag haben die Ehegatten Kiener Nellen durch den PK-Einkauf an Steuern satt gespart.”
Update: An einer Pressekonferenz bestätigte Kiener Nellen die Darstellung der Weltwoche. Die NZZ schreibt dazu: “Einen Tag, nachdem ihre private Steuersituation bekannt geworden ist, hat Margret Kiener Nellen die Flucht nach vorn angetreten. An einer Medienkonferenz im Bundeshaus legte die Berner SP-Nationalrätin nicht nur die Steuerzahlen von sich selber und ihrem Ehemann offen, sondern auch die Steuerfaktoren der Firmen ihres Ehemannes. Mit dieser Transparenz-Offensive reagiert Kiener Nellen auf die Kritik am Umstand, dass sie und ihr Mann im Jahr 2011 null Franken Einkommen versteuert hatten – und dies bei einem Vermögen von über 12 Millionen Franken.
«Mir ist klar, dass ein Einkommen von Null bei einer linken Politikerin viele Fragen aufwirft», sagte Kiener Nellen vor den Medien. Sie hätte den Steuerabzug «nie zulassen dürfen» und diesbezüglich gegenüber ihrem Mann «energischer einschreiten» sollen. Ein solcher (legaler) PK-Abzug, versicherte die Politikerin, werde weder sie selber noch ihr Mann je wieder vornehmen.“
Update 2: Auch die Website von SRF befasst sich mit dem Thema. Dort heisst es u.a: “Die Ironie der Geschichte: Heute steht Kiener Nellen selber für ihre Steuerkniffs in der Kritik. Ob die Kämpferin gegen Steuerschlupflöcher aller Art nun einen neuen Vorstoss wagt, um die Einkaufsmöglichkeiten bei den Pensionskassen zu begrenzen, bleibt vorerst offen.
Klar dagegen wäre Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband. Aber auch er sagt: «Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass sich Versicherte durch eine rein steuerlich motivierte, vorübergehende Platzierung von Geldern in der zweiten Säule keine steuerlichen Vorteile verschaffen sollen.» Im Klartext: Auch die Pensionskassen missbilligen, wenn Gutverdienende die Altersvorsorge zur aggressiven Steueroptimierung missbrauchen.”
Weltwoche / 20Minunten / NZZ / SRF


