TA: CS-Manager im BVK-Skandal
Off the record
Cash: PK-Einkauf richtig gemacht
Die Pensionskassenrente aufbessern, eine Frühpensionierung finanzieren oder Steuern sparen – zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse können aus verschiedenen Überlegungen sinnnvoll sein. Cash schreibt, worauf Sie achten müssen.
AV2020: Berset kontra Parteien
Hier spricht der Chef persönlich.
pw. Bundesrat Alain Berset warb im Berner Bellevue auf einer ASIP-Veranstaltung höchstpersönlich für sein Revisions-Projekt Altersvorsorge 2020. Nachdem am Vortag BSV-Direktor Jürg Brechbühl beim gewerkschaftlichen PK-Netz zum Thema gesprochen hatte, ist nun zumindest bezüglich BV so ziemlich klar, wohin die Reise geht. Referenzalter 65 und Umwandlungssatz 6% sind gesetzt, der Koordinationsabzug fällt weg und die Versicherer dürfen sich als vorauseilendes Bauernopfer auf eine Erhöhung der Legal Quote einstellen. Und schliesslich wird die Kompensation für die Uebergangsgeneration zentral erfolgen. Das entspricht weitgehend den im Sommer bekannt gegebenen “Richtungsentscheiden”. Man darf nur noch gespannt sein, ob für die Legal Quote 92 oder 95% vorgeschlagen und die Uebergangsgeneration 10, 15 oder 25 Jahre dauern wird.
Die Teilnehmer am Panel-Gespräch (v.l.n.r.): Landolt (BDP), Kuprecht (SVP), Pezzatti (FDP), Lipp, Schwaller (CVP), Stöckli (SP).
Aufschlussreicher war die anschliessende Diskussion mit Vertretern der Bundesratsparteien unter Leitung von Reto Lipp. Gleich drei gaben entschieden zu Protokoll, die Vorlage in der absehbaren Form zurück weisen zu wollen: Landolt, Kuprecht, Pezzatti. Schwaller warnte vor einem solchen Schritt, Stöckli war auch dagegen. Landolt gab sich empört, dass die Stimme der Parteien in der Vernehmlassung so nonchalant übergangen worden sei, Schwaller meinte, man solle jetzt nicht “däubele”. Man könne dann im Parlament das Paket allenfalls auseinandernehmen. Beim Rentenalter wurde gefragt, warum denn in der Schweiz nicht eine Lösung wie in Schweden mit einem an die Lebenserwartung gebundenen Automatismus möglich sei. Des Rätsel Lösung ist natürlich unsere direkte Demokratie, welche offenbar der Vernunft im Weg steht.
Wiederholt wurde auf bürgerlicher Seite auf die enormen demographischen Entwicklungen hingewiesen, die sich unübersehbar am Horizont abzeichnen. Die “Baby Boomer” werden in steigender Kadenz pensioniert, was die Rentnerzahlen in die Höhe treibt und für die Kassen wie die Wirtschaft enorme Herausforderungen bringen wird. Vor diesem Hintergrund – so wurde rechts vom Moderator argumentiert – erhalte die Rentenalter-Diskussion eine ganz neue Dimension.
Die bürgerliche Mehrheit auf dem Podium kritisierte weiterhin die enormen Kosten des Projekts, denen mit der Erhöhung des Frauenrentenalters nur geringe Einsparungen gegenüberstehen. Dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer hingegen unumgänglich sei, blieb unbestritten, wobei die Meinungen sich zwischen einem und anderthalb Prozentpunkten einpendelten. An der AHV will niemand rühren, insofern ist Stöckli zuzustimmen: in Sachen Vorsorge ist das Volk “Mitte-Links”.
SVV: Keine Unterstellung der Versicherer unter das Finanzdienstleistungsgesetz
Versicherungsspezifische Gesetze und strenge Anlagevorschriften sorgen in der Privatassekuranz für einen hohen Kundenschutz, schreibt der SVV. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV sehe deshalb keinen Anlass für die Unterstellung der Privatversicherer unter das Finanzdienstleistungsgesetz. Einzelne sinnvolle Anliegen der Gesetzesvorlage sind in den bereits bestehenden Gesetzen zu regeln. Der SVV hat dazu eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.
Stellungsbezug der Gewerkschaften zur AV2020
pw. Das PK-Netz, das 18 Mitglieder aus dem Bereich der Arbeitnehmerverbände zählt und damit rund 600’000 Erwerbstätige repräsentiert, hat an einer Tagung und im Dialog mit Vertretern des Arbeitgeberverbands, der SVP und des Versicherungsverbands seine Positionen zur Altersvorsorge 2020 herausgestellt. Dabei wurde vieles wiederholt, was bereits früher mehrfach betont wurde: Neue Lasten irgendwelcher Art sind die Gewerkschaften offenbar nicht bereit mitzutragen. Mit Ausnahme zusätzlicher Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV sollte nach ihrem Dafürhalten offenbar alles mehr oder weniger so bleiben wie es ist – mag sich die Welt rundum noch so sehr verändern.
Doris Bianchi (SGB) stellte ein weiteres Mal fest, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters nichts anderes als eine Sparübung sei. Gegenargumente wie die längere Lebenserwartung der Frauen, die notwendige Harmonisierung zwischen den Säulen, das geringere BVG-Sparkapital, Forderungen der Gleichstellung etc. mochte sie nicht akzeptieren. Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband plädierte im Gegenteil nicht bloss für das vorgesehene, neue Referenzalter 65/65, sondern wehrte sich auch gegen Tendenzen, diese Grösse zu “betonieren”. Zudem komme die Anpassung zu spät und es würden die Zusammenhänge zwischen Arbeitsmarkt und Sozialversicherung verkannt.
Auf parlamentarischer Ebene kam es zur Kontroverse Pardini kontra Toni Bortoluzzi. Der SVP Nationalrat (und Präsident des Vorsorgeforums) meinte, der Umwandlungssatz sei dem Stimmbürger nicht erklärbar. Eine Senkung sei zwar notwendig, würde in einer Volksabstimmung aber wieder scheitern. Er plädierte deshalb für eine Entpolitisierung des Satzes, wie in seiner parl. Motion verlangt. Diese wurde von den Räten zwar angenommen, aber mit Blick auf das Vorhaben “Altersvorsorge 2020” sistiert. Sein Gegenspieler Corrado Pardini” (SP) versuchte klarzustellen, dass er aus einer Position nicht nur sozialer sondern moralischer Überlegenheit argumentiere. Und aus dieser Position gibt es kein Referenzalter 65 und schon gar keine Senkung des Umwandlungssatzes. Aktuarische Argumente spielen da scheinbar überhaupt keine Rolle.
In der dritten von uns mitverfolgten Runde, standen sich Matthias Kuert (Travaille Suisse) und Adrian Gröbli (SVV) gegenüber. Kuert ritt sein bekanntes Steckenpferd, die Erhöhung der Legal Quote, Gröbli zeigte auf, welche Bedeutung die Versicherer im Rahmen der 2. Säule einnehmen. Schade, dass die Referenten sich vorgängig nicht etwas abgesprochen haben. So argumentierten sie auf unterschiedlichen Ebenen und hinterliessen vor allem unbeantwortete Fragen.
Update: Der Präsident des PK-Netzes, Urs Eicher, hat uns freundlicherweise den Text der 10 Eckpunkte der Positionen seines Verbands zur AV2020 zur Verfügung gestellt. Sie geben in kondensierter Form die Haltung der angeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen wieder.
Gefahr für die Vollversicherung
Der Schweizerische Versicherungsverband wehrt sich gegen die von den Gewerkschaften geforderte Erhöhung der Legal Quote. In einer Mitteilung dazu heisst es: “Mit ihrem ideologisch motivierten Anliegen politisieren die Gewerkschaften an den Bedürfnissen der KMUs vorbei. Der Markt zeigt klar, dass der Schutz durch die Lebensversicherer einem Wunsch entspricht: Rund eine Million Menschen in rund 150‘000 KMUs profitieren von dieser Lösung und die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.”
Le Temps: Die Schwächen der VegüV
PK-Experte und Anlagespezialist Graziano Lusenti beklagt in seinem Artikel für LeTemps, dass die VegüV weitgehend auf verzerrten Vorstellungen basiert. Es sei nicht einzusehen, weshalb unter den verschiedenen Anlegergruppen nur den Vorsorgeeinrichtungen ein Zwang zur Ausübung der Stimmrechte aufgebürdet wurde. “Weshalb wurden die weit wichtigeren, finanzstärkeren Anleger wie (in- und ausländischen) Anlagefonds, die Lebensversicherer, die Banken verschont?”, fragt Lusenti.
Es dürfte wohl auch eine Rolle gespielt haben, dass die „finanzielle Schlagkraft“ der schweizerischen Pensionskassen von den Politikern krass übergeschätzt wird. Tonangebend in den Jahresversammlungen der grossen, börsenkotierten helvetischen Firmen sind die ausländischen Institutionellen, nicht die einheimischen PKs. Eine weiterer Irrtum liegt darin, dass Politiker es nicht lassen können, der 2. Säule eine „bessere“, „gerechtere“ Umsetzung der Anlagen aufzubürden und bereit sind, massive Eingriffe in der Eigenverantwortung der VE vorzunehmen. Aber auch die zusätzlichen Kosten – auf die Politiker sonst so gern hinweisen – und die zusätzliche administrative Komplexität werden vernachlässigt.
Unsere Vorsorge in 20 Jahren
Im Austausch mit PK-Experte und Anlagespezialist Graziano Lusenti prüft der Chefredaktor der Zeitschrift „PME Magazine“, Olivier Toublan, wie sicher unser 3-Säulen-System effektiv ist und welche Pensionen die Erwerbstätigen von heute in 20 Jahren erwarten dürfen. Dabei erweist sich, dass im jetzigen Zeitpunkt die Aussichten verhältnismässig gut stehen, abgesehen von den bekannten Schwachpunkten: Umwandlungssatz, Verschiebung des flexiblen Pensionierungsalter auf 67 und darüber, Umlagerung zu Gunsten der älteren Generation, schwindende Anzahl der aktiv Versicherten, Verwendung des Sparkapitals für die Finanzierung einer Immobilie, „Verbürokratisierung“ der Vorsorge usw.
Die Gefahr, die AHV mehr und mehr mit Steuergeldern (MSW) zu finanzieren und zu subventionieren wird kritisch bewertet. Im Text werden auf die wichtigsten Gefahren bezüglich Gleichgewicht der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen und des Systems allgemein hingewiesen: wirtschaftliche, demographische, finanzielle, anlagetechnische, fiskalische, reglementarische Risiken. Zum Abschluss wird die Prognose gewagt, dass das jetzige System in der Lage sein wird, auch in 20 Jahren „gute und hohe“ Renten auszubezahlen.
Artikel PME Magazine
Finanzielle Entwicklung der BV 1987-2012
Gemessen an den Einnahmen und am Ausmass des Finanzkapitals ist die Berufliche Vorsorge (BV) seit mehr als 25 Jahren die mit Abstand grösste Sozialversicherung. Knapp 40 Prozent der Einnahmen aller Sozialversicherungen und 88 Prozent ihres Finanzkapitals fallen im Rahmen der BV an. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schätzt seit 25 Jahren den Finanzhaushalt der BV als Teil der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV). In der neusten Ausgabe der “Soziale Sicherheit CHSS”, Ausgabe 5/14 wird die Entwicklung analysiert. Auffallend ist der aufgrund der ungünstigen Marktentwicklung rückläufige Anteil des “3. Beitragszahlers”.
Diktionär der BV
Der VPS Verlag hat den Diktionär der beruflichen Vorsorge publiziert. Er umfasst über 1000 Fachbegriffe in vier Sprachen: d, f, i, e. Das Buch wird mit einer CD geliefert, umfasst 180 Seiten und kostet 69 Franken.
Ungereimtes zur BVV2-Revision
Lukas Riesen und Hansruedi Scherrer von PPCmetrics haben in der NZZ einen Beitrag zum Thema der diesjährigen BVV2-Revision publiziert. Die Revision ist per 1.7.14 in Kraft getreten, mit einer Uebergangsfrist für die Kassen bis Ende Jahr, um ihre Anlagen entsprechend anzupassen.
Die beiden Autoren halten u.a. fest: “Allerdings bildet das gewählte Zuteilungsschema [traditionelle und alternative Anlagen] die mit den Obligationen verbundenen Risiken nur ungenügend ab. Für die Klassifizierung als alternative Anlage ist einzig die Art der Strukturierung einer Anleihe relevant und nicht das mit der Anleihe verbundene Anlagerisiko. So gelten hochverzinsliche Anleihen von Schuldnern mit zweifelhafter Bonität oder auch Wandelanleihen, die aufgrund eines niedrigen Wandlungspreises hohe Risiken aufweisen, nach wie vor als traditionelle Anlagen. Besicherte Anleihen gegenüber einer Zweckgesellschaft gelten indessen, auch bei höchster Bonität, neu als alternative Anlagen. Dies kann in der Praxis zur paradoxen Situation führen, dass einzelne Obligationen mit höchstem Rating als alternative Anlagen aufgeführt werden müssen, aber bei den traditionellen Forderungen An-lagen von sehr zweifelhafter Qualität Unterschlupf finden. Die neue Regelung bringt daher keine klarere Gliederung der Anlagen, sondern führt zu einer Verwischung der Grenzen.”
Als Konsequenz wird festgehalten: “Trotz detaillierten Vorschriften bleibt ein gewisser Handlungsspielraum bei der Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen. Die Führungs- und Aufsichtsorgane sollten diesen Spielraum nutzen, um die Erfüllung des Vorsorgezwecks ihrer Pensionskasse kosteneffizient zu gewährleisten.”
Kriemler neuer Geschäftsführer der KGAST
Roland Kriemler, Geschäftsführer der CS Anlagestiftung, übernimmt als Nachfolger von Kurt Brändle, die Geschäftsführung der KGAST, Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen. Die CS und die Stiftungsräte der CSA sind im Moment bei der Nachfolgeplanung. Bis diese geklärt ist, bleibt Kriemler verantwortlich für die CSA.
Wie Kriemler gegenüber dem Vorsorgeforum ausführt, “navigieren die Anlagestiftungen schon seit geraumer Zeit durch stürmische Gewässer – vor allem aufgrund der strikten Regulierung (ASV, Mehrwertsteuer, Stempelabgabe) und der engen Auslegung der Aufsicht im Wertschriftenbereich”. Um auch längerfristig in allen Anlageklassen konkurrenzfähige Produkte anbieten zu können, müsse die richtige Richtung heute eingeschlagen werden. “Die Anlagestiftungen müssen sich gegenüber der Politik, den Bundesämtern und der Aufsicht wie auch in der Öffentlichkeit klarer positionieren, um ihre Forderungen durchsetzen zu können”, so Kriemler.
Die KGAST habe sich daher entschlossen, die Geschäftsstelle mit einem neuen Geschäftsführer zu verstärken. Kriemler: “Ich freue mich auf diese neue Herausforderung und bleibe der Sache – die Anlagestiftungen als optimales Anlagegefäss für Pensionskassen voranzutreiben– weiterhin treu”.
Towers Watson: Global Workforce Study 2014
Für Schweizer Arbeitnehmer steht eine herausfordernde Tätigkeit an erster Stelle bei der Bewertung der Attraktivität eines Arbeitgebers, gefolgt von Autonomie am Arbeitsplatz und Jobsicherheit. Ein attraktives Gehaltspaket rangiert auf dem sechsten Platz, erst nach Image und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten. Damit unterscheiden sich die Schweizer Arbeitnehmer von ihren Kollegen im Ausland. Hier gehören Gehalt, Jobsicherheit und dann erst eine herausfordernde Tätigkeit zu den Top 3 Faktoren. „Die meisten Unternehmen schätzen die Prioritäten der Arbeitnehmer falsch ein, so dass der Wettbewerb um Talente nachwievor zu einem beachtlichen Teil über monetäre Anreize erfolgt. Das Gehalt spielt aber erst bei der Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle, also dann, wenn Mitarbeiter sich überlegen, das Unternehmen zu verlassen“, erklärt Hans Münch, Leiter des Beratungsbereiches Talent & Rewards bei Towers Watson.
Dies bedeutet für Unternehmen, dass Talente dann langfristig gebunden werden können, wenn ein sicherer, gewohnter Job gut bezahlt und Karriereentwicklungen auch eine monetäre Weiterentwicklung bedeuten. Ist letzteres nur durch einen externen Wechsel realisierbar, nutzen vor allem mobile Arbeitnehmer den gesunden Schweizer Arbeitsmarkt und ziehen weiter.
Die Towers Watson Global Workforce Study 2014 zählt zu den weltweit grössten Analysen der wesentlichen Treiber von Mitarbeiterengagement und -bindung sowie der Attraktivität von Unternehmen. Die Untersuchung soll Unternehmen helfen, die Faktoren besser zu verstehen, die Mitarbeiterbindung, -gewinnung und ihr nachhaltiges Engagement beeinflussen. Für die aktuelle Auflage wurden mehr als 32‘000 Arbeitnehmer in 28 Ländern befragt, davon mehr als 505 in der Schweiz.
Arbeitskräfteerhebung–Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Publikation des BFS präsentiert Resultate für das Jahr 2012 zu regelmässigen Betreuungsaufgaben für Kinder und Erwachsene sowie zur Beurteilung allfälliger Einschränkungen der eigenen Erwerbsbeteiligung auf Grund dieser Betreuungsaufgaben. Zudem werden flexible Arbeitsbedingungen und Erwerbsunterbrüche respektive -reduktionen im Zusammenhang mit Betreuungsaufgaben untersucht.


