Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hält zur Botschaft fest:
“Es ist unverantwortlich, ein seit Jahrzehnten bewährtes und gut funktionierendes Angebot in der zweiten Säule zu schwächen, das für die angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherte Sicherheit und Stabilität bringt: Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der diese Lösung so stark nachgefragt wird wie noch nie. Eine Erhöhung der Mindestquote würde den Kunden nichts nützen, sondern im Gegenteil die Situation von KMU und Arbeitnehmenden verschlechtern.
Die Versicherten erhalten bei einer höheren Mindestquote netto letztlich nicht mehr, sondern sogar weniger, weil die Anbieter der Vollversicherung die nötige Flexibilität bei Kapitalanlagen verlieren. Bereits in der Vernehmlassung hat der SVV auf die gravierenden Folgen einer Erhöhung der Mindestquote hingewiesen. Der Bundesrat hat diese Fakten und Argumente in seiner Botschaft nicht berücksichtigt. Es ist nun am Parlament, die Mindestquote auf 90% zu belassen und damit für realistische und umsetzbare Rahmenbedingungen zu sorgen. Jedes Unternehmen soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, je nach Sicherheitsbedürfnis sein Pensionskassenmodell frei wählen zu können.
Der SVV unterstützt die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium auf 6% sowie bedarfsgerechte Kompensationsmassnahmen. Damit wird die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern reduziert und die Generationenfairness wieder hergestellt. Ebenso begrüsst der SVV die Einführung einer Prämie zur Mitfinanzierung des technisch überhöhten Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen.”