Der Schweizerische Arbeitgeberverband schreibt zur Botschaft des Bundesrates:

“Der Bundesrat hat sein unausgewogenes und zu teures Mammutpaket zur Reform der Altersvorsorge dem Parlament überwiesen. Dieses muss nun seine staatspolitische Verantwortung wahrnehmen und die Vorlage komplett umbauen.

Unausgewogen ist die bundesrätliche Reform, weil sie zu fast 90 Prozent über höhere Steuern und Lohnbeiträge finanziert ist. Lediglich gut 10 Prozent werden ausgabenseitig korrigiert. Zu teuer ist sie, weil sie die Wirtschaft und die Bürger jährlich Milliarden kosten wird. Konkret: gegen 10 Milliarden Franken pro Jahr per Stichjahr 2030. Ein Ehepaar mit 4700 Franken Rente verliert dabei jeden Monat über 200 Franken an Kaufkraft. Auch einer erwerbstätigen Mittelstandsfamilie reisst die Reform ein Loch von monatlich rund 200 Franken in die Haushaltskasse.

Die Wirtschaft fordert eine Aufsplittung der Reform in zwei separate Kernvorlagen:

Vorlage 1 umfasst:

  • Die Anhebung des Referenz-Rentenalters auf 65 für Männer und Frauen. Diese ist gekoppelt an eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,6 Prozentpunkte.
  • Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule. Kompensationsmassnahmen (kein Leistungsausbau) sichern das heutige Rentenniveau.

Vorlage 2 umfasst eine Stabilisierungsregel für die AHV:

  • Schritt 1: Gerät die Rentenfinanzierung in Schieflage, so müssen Bundesrat und Parlament stabilisierende Massnahmen ergreifen.
  • Schritt 2: Gelingt dies nicht, so greift folgender Automatismus: Das Referenz-Rentenalter wird schrittweise um maximal 24 Monate angehoben. Daran gekoppelt ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,4 Prozentpunkte.”

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