arbeitgeberDer Arbeitgeberverband hält in seiner Stellungnahme zur neuen IV-Reform fest:

In seiner Vorlage attestiert der Bundesrat den Arbeitgebern, dass sie sich bereits «zahlreich» engagieren würden in der beruflichen Integration. Dieser – freiwillige – Effort trägt Früchte. So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Und laut einer jüngsten Erhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig – ein hoher Anteil. (…)

Die bundesrätliche Reform hat einen Haken: Sie reicht für die Sanierung der IV nicht aus. Es braucht neben den qualitativen Massnahmen weitere Einsparungen. Denn nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Selbst im besten Fall wird die IV ihre Schulden bei der AHV von gegen 14 Milliarden Franken nicht vor 2030 abgetragen haben.

So liegt es nun am Parlament, zumindest über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte im letzten Jahr entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Sie müssen nun schnellstmöglich aufgegriffen und umgesetzt werden. Damit wäre ein weiterer, wichtiger Sanierungsschritt gemacht.

  Mitteilung SAV