Die mit der anstehenden EL-Reform vom Bundesrat vorgeschlagenen Einschränkungen beim Bezug von PK-Leistungen als Kapital stösst auf heftige Kritik. Dass sie nicht primär verantwortlich sind für den steilen Anstieg der EL-Ausgaben ist bekannt und geht insbesondere aus einer vom Arbeitgeberverband im Frühjahr 2015 publizierten und vom Luzerner Ökonomen C.Schaltegger et.al. verfassten Studie hervor. Die NZZ schreibt dazu:

Es ist nicht so, dass immer mehr AHV-Rentner plötzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären. Das Verhältnis zwischen Rentnern ohne EL und Rentnern mit EL ist stabil: Rund 12 Prozent brauchen EL. Aber die Zahl der Neurentner nimmt zu, und die Rentner leben nach der Pensionierung länger. Ein Drittel des gesamten Kostenanstiegs, so diagnostiziert es Schaltegger, ist auf diese demografischen Realitäten zurückzuführen. In der IV konnte die Zahl der Neurentner zwar erfreulicherweise ab 2003 gesenkt werden.

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Gleichzeitig ist aber die EL-Quote in der IV markant angestiegen. Grund dafür ist unter anderem, dass immer mehr junge Menschen von der IV abhängig werden. Diese Jungen waren nur kurz erwerbstätig. Sie verfügen nur über kleine Renten aus der beruflichen Vorsorge und erhalten deshalb häufig EL. Schaltegger hat überdies errechnet, dass 38,5 Prozent des EL-Kostenanstiegs zwischen 2003 und 2012 wegen Gesetzesrevisionen erfolgt sind. Zu nennen sind der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, IV-Revisionen und das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen, namentlich die Aufhebung des EL-Höchstbetrags und die Erhöhung der Vermögensfreibeträge.

Damit wird klar: Gründe für den Anstieg der EL-Kosten gibt es viele. Und folglich ist an mehreren Punkten anzusetzen. Der Bundesrat schlägt nun eine Reihe von Massnahmen vor – aber im Kern politisiert er an den Grundproblemen vorbei. Als Hauptmassnahme soll der Kapitalbezug in der zweiten Säule verboten oder eingeschränkt werden. Doch es ist gar nicht der Kapitalbezug, der in den EL-Finanzen grosse Sorgen bereitet.

Wird der Kapitalbezug verboten, würde laut Botschaft für Bund und Kantone eine Entlastung von nur gerade 38 Millionen resultieren. Die Vermutung liegt nahe, dass die Beweggründe des Bundesrats, diese Massnahme vorzuschlagen, politischer Natur sind. Es gilt aber zu bedenken, dass es sich beim angesparten Kapital in der zweiten Säule um das Eigentum jedes einzelnen BVG-Versicherten handelt. Über dieses sollte er, zumindest im liberalen Staat, frei entscheiden dürfen.

  Studie Schaltegger