Die Ethos Stiftung wurde als nebenintervenierende Partei zur Unterstützung des Verwaltungsrats im Prozess zugelassen, in dem dieser vor dem Kantonsgericht Zug der Familie Burkard gegenübersteht. Letztere hat die Annullierung der Entscheidungen der letzten Generalversammlungen verlangt, an denen der Verwaltungsrat entschieden hatte, die Namensstimmrechte der Familienholding SWH auf 5% der gesamten Namenaktien zu beschränken.

  Mitteilung Ethos